Projekt: Wohnen Gemeinschaftlich Selbstorganisiert Vielfältig
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Eigentumsförderung – Landesförderung I<br />
Grundlage ist das jeweils gültige Landeswohnraumförderungsprogramm<br />
Wer wird gefördert?<br />
– Paare und Alleinerziehende mit mind. einem Kind unter 18 Jahren<br />
– Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen<br />
– Paare ohne Kinder<br />
Was wird gefördert?<br />
– Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung<br />
– Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung<br />
– Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen<br />
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?<br />
– Selbstnutzung des Förderobjekts<br />
– Energiestandard des Objekts: Neubauten mindestens „KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)“<br />
– Vertragsschluss erst nach Förderzusage<br />
– Einhaltung von Einkommensgrenzen (Bsp.: 4-Personenhaushalt: 61.835 Euro)<br />
– Mind. 15 % der Gesamtkosten als Eigenkapital<br />
– Familiengerechter Wohnraum<br />
(Bsp: 4-Personenhaushalt = mind. 90 m 2 Wohnfläche,<br />
Kinderzimmer: mind. 10 m² Wohnfläche für ein Kind, mind. 15 m² Wohnfläche für 2 Kinder)<br />
– Bereits vorhandenes Wohneigentum in angemessener Größe schließt neue Förderung aus<br />
– Finanzielle Belastung muss tragbar sein<br />
Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Liegenschaften und <strong>Wohnen</strong> 18.4.2012