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Wirtschaftsdemokratie – Kernelement einer linken Reformperspektive

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SCHUSTER<strong>Wirtschaftsdemokratie</strong>54Von zentraler Bedeutung für die Unternehmensmitbestimmungist die Verankerung von Mitwirkungsmöglichkeiten auf der internationalenEbene. Ein erster Schritt zur Herausbildung <strong>einer</strong> europaweitenMitbestimmung ist die Einrichtung von EuropäischenBetriebsräten (EBR), die allerdings zur Zeit lediglich Informationsundzum Teil Konsultationsrechte besitzen. Es wird darauf ankommen,daß die Gewerkschaften lernen, international zu kooperierenund auch in dieser Dimension Verhandlungs- und Kampfkraft zuentwickeln. Dabei können sich die EBR zu wichtigen Gremien entwickeln,deren Kompetenzen und Rechte in einem solchen Prozeßschrittweise ausgeweitet werden müßten.Flächentarifverträge sichernEng mit der Ausweitung der Mitbestimmung verknüpft und vonebenso herausragender Bedeutung ist die Zukunft des Flächentarifvertrages.Durch die dargestellten Entwicklungen droht der in derBundesrepublik typische Flächentarifvertrag Makulatur zu werden.In Ostdeutschland gibt es inzwischen immer größere Bereiche, indenen faktisch kein Flächentarif mehr existiert. Damit ist aber diegesamte Balance der industriellen Beziehungen in Frage gestellt.Der immer wieder als soziale Produktivkraft gepriesene sozialeFriede in der Bundesrepublik beruht gerade darauf, daß die betrieblicheEbene weitgehend von Tarifauseinandersetzungen freigehaltenwird und diese, rechtlich weitgehend reglementiert, vonden Verbänden ausgetragen werden.Im Kontext <strong>einer</strong> wirtschaftsdemokratischen Konzeption geht esum zwei Themenkomplexe:a) Da insbesondere in den letzten Jahren neue Problembereicheaufgetaucht sind, gilt es, die tariflichen Regelungsbereiche auszudehnen.In bezug auf Umweltschutz wird etwa die tarifliche Absicherungvon diesbezüglichen Mitbestimmungsrechten gefordert,um auf der betrieblichen Ebene handlungsfähiger zu werden. Einzentraler Ansatzpunkt in diesem Kontext ist die Verknüpfung vonUmwelt- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Zudem sollte derEinsatz neuer Technologien einbezogen werden. Hier geht es zumeinen um die effektive Ausübung von Schutzfunktionen, etwa imKontext von Rationalisierungsmaßnahmen oder von steigendenGesundheitsbelastungen im Zusammenhang mit der Einführungneuer Technologien. Zum anderen wird mit dieser Forderung auchder weitergehende, gesamtgesellschaftliche Gestaltungsanspruchder Gewerkschaften unterstrichen.b) Der zweite, politisch zur Zeit brisantere Themenkomplex kannmit den Stichworten Flexibilisierung, Dezentralisierung und Öffnungfür betriebliche Vereinbarungen beschrieben werden. Inzwischenist es völlig unstrittig, daß aufgrund der veränderten WettbewerbsbedingungenTarifregelungen flexibel die unterschiedlichenUnternehmensbelange berücksichtigen können müssen. Insofernist die grundsätzliche Notwendigkeit <strong>einer</strong> Verbetrieblichung derTarifpolitik unbestreitbar, sie darf aber nicht die gewerkschaftlicheGestaltungs- und Schutzfunktion aushöhlen. Eine Tarifreform mußalso eine neue Balance zwischen betrieblichen Flexibilitätserfordernissenund brancheneinheitlichen Festlegungen finden.

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