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der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg Weihnachtsmarkt ...

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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 8- Nr. 11/2010<br />

Gemeinde Lehesten<br />

Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong><br />

Gemeinde Lehesten vom 27.10.2010<br />

Beschluss: 06/069/2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 27.10.2010 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil) <strong>der</strong><br />

Sitzung vom 15.09.2010.<br />

Beschluss: 06/073/2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Lehesten beschließt in seiner<br />

Sitzung am 27.10.2010, die Gemeinde Lehesten in folgende Risikoklassen<br />

nach <strong>der</strong> Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung<br />

einzuordnen:<br />

1. Brandgefahren/Technische Gefahren - BT 1<br />

2. Gefahrgut/ABC-Gefahren - ABC 1<br />

Beschluss: 06/071/2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Lehesten beschließt in seiner<br />

Sitzung am 27.10.2010 die Zustimmung zum Mietvertrag mit<br />

dem Saale-Holzland-Kreis, für die zukünftige Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Außenfläche in Verbindung mit dem geplanten Gemeinschaftskin<strong>der</strong>garten,<br />

auf dem Grundstück <strong>der</strong> staatlichen<br />

Grundschule „Talblick“ in Hainichen, Ortsteil Stiebritz, in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 06/068/2010 -<br />

Vergabe des Auftrages für die Spielgeräte Spielplatz in Lehesten,<br />

OT Rödigen<br />

Beschluss: 06/072/2010 -<br />

Zustimmung zur Vergabe des Bauleitvertrages in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Deponie „Lämmerberg“ in Lehesten<br />

Beschluss: 06/070/2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 27.10.2010 die Nie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher Teil)<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 15.09.2010.<br />

gez. Döring, Bürgermeister<br />

Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Gera<br />

Az.: 2-2-0205 Gera, den 01.11.2010<br />

Flurbereinigungsverfahren Speicher<br />

Nerkewitz/Hofstelle Altengönna<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Feststellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wertermittlung<br />

Im Flurbereinigungsverfahren Speicher Nerkewitz/Hofstelle Altengönna,<br />

Landkreis Saale- Holzland, werden die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) in <strong>der</strong> Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.<br />

546), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 17 des Gesetzes vom<br />

19.12.2008 (BGBl. S. 2794) sowie sie vom 20.09.2010 bis<br />

01.10.2010 ausgelegen haben, festgestellt.<br />

Gründe:<br />

Die Wertermittlung für das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens<br />

Speicher Nerkewitz/Hofstelle Altengönna ist im Herbst<br />

2003 durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

(ALF) durchgeführt worden.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten<br />

im Maßstab 1:1.000 eingetragen worden. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Wertermittlung haben vom 20.09.2010 bis 01.10.2010 in <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, Rathausstraße<br />

1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />

ausgelegen.<br />

In dem Anhörungstermin am 05.10.2010 in Lehesten wurden<br />

den Beteiligten die Ergebnisse <strong>der</strong> Wertermittlung erläutert. Die<br />

Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen.<br />

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von 1 Monat<br />

nach dem ersten Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch<br />

erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong><br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera,<br />

Burgstraße 5,<br />

07545 Gera<br />

einzulegen.<br />

Die Wi<strong>der</strong>spruchsfrist ist nur gewahrt, wenn <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<br />

noch vor Ablauf bei <strong>der</strong> Behörde eingegangen ist.<br />

gez. Cöster<br />

stellvertreten<strong>der</strong> Amtsleiter<br />

Die Gaststätte „Zur Deutschen Eiche“<br />

in Lehesten OT Nerkewitz<br />

sucht ab April 2011 einen neuen Pächter und<br />

Mieter <strong>der</strong> dazugehörenden Dienstwohnung.<br />

Zur Verfügung stehen ein im Jahr 2006 neu saniertes Gebäude<br />

mit<br />

- 86 qm Dienstwohnung<br />

- 134 qm Gastraum mit Küche<br />

- 181 qm Saal und Bühne<br />

Bewerbungen richten Sie bitte an den<br />

Bürgermeister Herrn Döring<br />

c/o <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Rathausstraße 1<br />

07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Information zum Containerstandplatz<br />

in Nerkewitz<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Lehesten teilt mit, dass <strong>der</strong> bisherige<br />

Standplatz für die Altglas- und Altklei<strong>der</strong>container in Nerkewitz<br />

nicht wie beschlossen ab dem 01.09.2010 an einen neuen<br />

Standort verlegt wird. Die Umverlegung soll im Frühjahr 2011<br />

erfolgen. Die Einwohner werden rechtzeitig darüber informiert.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

gez. Döring, Bürgermeister<br />

Gemeinde Neuengönna<br />

Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 06.10.2010<br />

Beschluss: 08/058/2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.10.2010 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil)<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 01.09.2010.<br />

Beschluss: 08/060/2010<br />

Die Gemeinde Neuengönna beschließt auf ihrer Sitzung am<br />

06.10.10, den Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Neuengönna<br />

mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer Energie AG in <strong>der</strong> Form des Vertragsentwurfes<br />

vom 06.10.2010 abzuschließen. Der neue<br />

Konzessionsvertrag soll bis zum 31.03.2030 laufen.<br />

Begründung zum Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates Neuengönna,<br />

einen Konzessionsvertrag mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer<br />

Energie AG abzuschließen<br />

Als Thüringer Unternehmen mit hoher kommunaler Beteiligung<br />

und entsprechenden Einflussmöglichkeiten präsentierte die<br />

E.ON Thüringer Energie AG das schlüssigere und für die Gemeinde<br />

wirtschaftlichere Konzept. Hierbei sind beson<strong>der</strong>s die<br />

höchstzulässige Konzessionsabgabezahlung, die Rabattierung<br />

für den Netzzugang für eigengenutzte Gemeindeanlagen und<br />

die beson<strong>der</strong>s kommunalorientierte Gewerbesteuerstückelung<br />

sowie die Dividendenzahlung zu nennen.<br />

Die E.ON bewies in <strong>der</strong> Vergangenheit eine partnerschaftliche<br />

und zuverlässige Zusammenarbeit.<br />

Der E.ON Thüringer Energie AG bescheinigte die Bundesnetzagentur<br />

eine 100 %ige Netzeffizienz, welche <strong>der</strong> zweite Bewerber<br />

nicht nachweisen konnte.<br />

Die E.ON Thüringer Energie AG kennt die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong><br />

Einbindung des Ortsnetzes in das Überlandnetz und garantiert

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