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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren Version ... - Ferner & Kollegen

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Wolfgang <strong>Ferner</strong>Der Verteidiger im <strong>Ermittlungsverfahren</strong> 3.10Seite 15 von 28Zwar handelt es sich bei einer entsprechenden schriftlichen Einlassungum eine grundsätzlich verlesbare Urkunde, weil das Gesetz die Verlesungnicht ausschließt. Jedoch kann ein schweigender Angeklagte das Geichtnicht zur Verlesung einer schriftlichen Einlassung zwingen und damit imErgebnis wählen, ob er sich mündlich oder schriftlich zur Sache einlassenwill.Ein solches Wahlrecht ist mit der Konzeption des Strafverfahrens nichtvereinbar.4.5 Übersicht von Tondorf zur Frage Aussage oderTotalschweigen4.5.1 Immer aussagen:• Alibi,• Rechtfertigungsgründe,• Entschuldigungsgründe,• Strafmilderungsgründe,• bezüglich Strafzumessungstatsachen günstige Sozialprognose4.5.2 Der Mandant sollte in der Regel aussagen• wenn er bereits umfassende Angaben zur Sache gemacht hat• belastende Urkunden sich in der Akte befinden oderBelastungszeugen gehört wurden,• der Verteidiger zu einem Geständnis rät,• Einstellung nach §§ 153, 153a StPO erreicht werden soll,4.5.3 Der Beschuldigte sollte immer schweigen• wenn die Tat prozessordnungsgemäß nicht nachgewiesenwerden kann,• wenn die Einlassung des Mandanten mehr schadet als nutzt,• wenn keine Angaben zum subjektiven Tatbestand vorliegen,• wenn der Mandant kein Geständnis ablegen will,4.6 AktivitätenBei der Vernehmung des Beschuldigten durch die Polizei hat derVerteidiger kein Anwesenheitsrecht, ihm darf aber die Anwesenheitgestattet werden. Als Verteidigungsmittel gegen den Versuch, denBeschuldigten polizeilich zu vernehmen, steht ihm dieAussageverweigerung zur Verfügung. Im Rahmen desAnwesenheitsrechts hat der Verteidiger selbstverständlich einFragerecht und auch ein Recht, mit seinem Mandanten zu sprechen. Erkann ihn auch aktiv an einer weiteren Aussage hindern.4.7 Staatsanwaltschaftliche VernehmungHier steht dem Verteidiger ein Anwesenheitsrecht zu. Auf der anderenSeite muss der Mandant als Beschuldigter erscheinen. Allgemein wirdes als Kunstfehler eingesehen, einen Mandanten alleine zu einer

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