Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz
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12<br />
JULI <strong>2008</strong> AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />
Geschwindigkeitsmessungen<br />
In den vergangenen Monaten wurde das gemeindliche<br />
Geschwindigkeitsmessgerät wieder eingesetzt. Das Ergebnis<br />
der Messungen:<br />
Ortsteil Kettnitzmühle <strong>Wernberg</strong><br />
Zeitraum 28. März bis 12. April 16. bis 31. Mai<br />
Standort Grünauer Straße ortseinwärts Regensburger Str. ortseinwärts<br />
Bis 30 km/h 24,1 % 25,3 %<br />
30-50 km/h 54,0 % 25,1 %<br />
50-60 km/h 14,0 % 32,2 %<br />
über 60 km/h 7,9 % 17,4 %<br />
Tempo 30 !<br />
In letzter Zeit werden immer wieder Beschwerden an uns herangetragen,<br />
dass in ausgewiesen Zone-30-Gebieten zu schnell gefahren wird.<br />
Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Zone-30-<br />
Gebiete unbedingt einzuhalten. Durch zu schnelles Fahren werden in erster<br />
Linie unsere Kinder und Senioren gefährdet.<br />
Eine Tempo-30-Zone ist ein Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, innerhalb<br />
dessen sich alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von<br />
30 km/h fortbewegen dürfen. Tempo-30-Zonen können auf der Basis des<br />
§ 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit<br />
Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die<br />
Ankündigung einer Tempo-30-Zone kann zusätzlich zur Beschilderung durch<br />
eine rote, auf die Fahrbahn aufgebrachte Flächenmarkierung erfolgen.<br />
Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung. Nach § 45 Abs. 1c StVO<br />
ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone durch die Regel »Rechts vor<br />
links« festgelegt (§ 8 StVO). In Tempo-30-Zonen dürfen insbesondere keine<br />
benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden und keine Kreuzungen<br />
oder Einmündungen ampelgeregelt sein (§ 45 Abs. 1c StVO).