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Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz

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12<br />

JULI <strong>2008</strong> AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />

Geschwindigkeitsmessungen<br />

In den vergangenen Monaten wurde das gemeindliche<br />

Geschwindigkeitsmessgerät wieder eingesetzt. Das Ergebnis<br />

der Messungen:<br />

Ortsteil Kettnitzmühle <strong>Wernberg</strong><br />

Zeitraum 28. März bis 12. April 16. bis 31. Mai<br />

Standort Grünauer Straße ortseinwärts Regensburger Str. ortseinwärts<br />

Bis 30 km/h 24,1 % 25,3 %<br />

30-50 km/h 54,0 % 25,1 %<br />

50-60 km/h 14,0 % 32,2 %<br />

über 60 km/h 7,9 % 17,4 %<br />

Tempo 30 !<br />

In letzter Zeit werden immer wieder Beschwerden an uns herangetragen,<br />

dass in ausgewiesen Zone-30-Gebieten zu schnell gefahren wird.<br />

Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Zone-30-<br />

Gebiete unbedingt einzuhalten. Durch zu schnelles Fahren werden in erster<br />

Linie unsere Kinder und Senioren gefährdet.<br />

Eine Tempo-30-Zone ist ein Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, innerhalb<br />

dessen sich alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von<br />

30 km/h fortbewegen dürfen. Tempo-30-Zonen können auf der Basis des<br />

§ 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit<br />

Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die<br />

Ankündigung einer Tempo-30-Zone kann zusätzlich zur Beschilderung durch<br />

eine rote, auf die Fahrbahn aufgebrachte Flächenmarkierung erfolgen.<br />

Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung. Nach § 45 Abs. 1c StVO<br />

ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone durch die Regel »Rechts vor<br />

links« festgelegt (§ 8 StVO). In Tempo-30-Zonen dürfen insbesondere keine<br />

benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden und keine Kreuzungen<br />

oder Einmündungen ampelgeregelt sein (§ 45 Abs. 1c StVO).

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