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Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz

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Kostenlose Energieberatung<br />

Klimaveränderungen und Verringerung<br />

des CO2-Ausstoßes – allgemein Energieeinsparungen<br />

– sind <strong>aktuell</strong>e Themen.<br />

Überall wird über Erfordernisse und Möglichkeiten<br />

zur Einsparung berichtet und<br />

diskutiert. Durch gezielte Maßnahmen<br />

lassen sich in privaten Haushalten oder<br />

Gewerbebetrieben die Kosten für den<br />

Energieverbrauch deutlich reduzieren.<br />

Zusammen mit der »Bayernenergie e.V.«<br />

und dem Landkreis Schwandorf bieten<br />

der <strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> und andere<br />

Gemeinden im Landkreis Schwandorf<br />

ihren Bürgerinnen und Bürgern nun eine<br />

kostenlose Beratung über Energieeinsparung,<br />

Nutzung regenerativer Energien<br />

sowie Wärmedämmung usw. an.<br />

Egal, ob sie ihr Haus umbauen, sanieren<br />

bzw. neu bauen oder ob sie ganz einfach<br />

die Energiekosten senken wollen –<br />

nutzen Sie das Angebot der kostenlosen<br />

Energieberatung.<br />

Diese Beratung soll Hausbesitzern aufzeigen,<br />

welche Möglichkeiten zur Energieeinsparung<br />

und zur Nutzung regenerativer<br />

Energien es gibt bzw. wie sich diese<br />

auf den Energieverbrauch und auf die<br />

Verbrauchskosten auswirken sowie was<br />

im Einzelfall konkret zu beachten ist.<br />

Hingewiesen wird darauf, dass die kostenlose<br />

Energieberatung keine konkrete<br />

Einzelberatung ersetzt, aber den Interessierten<br />

das Wissen darüber vermittelt,<br />

Lärm von Maschinen und Geräten ohne Beschwerden<br />

Nachbarschaftslärm macht das Leben schwer<br />

und führt nicht selten zu Streit. 6,5 Prozent der<br />

Deutschen fühlen sich durch den Lärm ihrer<br />

Nachbarn hochgradig belästigt. Gerade Geräte und<br />

Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen<br />

oftmals zu einer erheblichen Lärmbelästigung und<br />

zu einer Vielzahl von berechtigten Beschwerden.<br />

Seit September 2002 gilt eine Geräte- und Maschinenlärmverordnung.<br />

Danach dürfen an Sonn- und<br />

Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00<br />

Uhr unter anderem folgende Geräte nicht benutzt<br />

werden:<br />

n Rasenmäher (auch »lärmarme«) mit Elektro- oder Ver-<br />

brennungsmotor<br />

n Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20<br />

Kilowatt<br />

n Vertikutierer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor<br />

n Rasentrimmer und -kantenschneider mit Elektromotor<br />

n Heckenscheren mit Elektro- oder Verbrennungsmotor<br />

n Tragbare Kettensägen mit Elektro- oder Verbrennungs-<br />

motor<br />

n Schredder und Zerkleinerer mit Elektro- oder Verbrennungs-<br />

motor<br />

AKTUELLE THEMEN<br />

09<br />

JULI <strong>2008</strong><br />

was es zu beachten gilt und was sinnvoll<br />

und wirtschaftlich ist.<br />

Die kostenlose Beratung erfolgt durch<br />

unabhängige und selbstständige Energieberater<br />

der »Bayernenergie e.V.«. Wenn<br />

sie Interesse haben, vereinbaren Sie<br />

bitte mit einem der beiden Ansprechpartner<br />

einen Beratungstermin. Der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> stellt sein Besprechungszimmer<br />

im Rathaus für diese Be-<br />

ratungsgespräche kostenlos zur Ver-<br />

fügung. Folgende Berater stehe Ihnen<br />

Rede und Antwort:<br />

Herr Robert Tauböck, T (01 70) 8 91 57 50<br />

und Herr Dipl.-Ing. (FH) Norbert Keil,<br />

T (0 96 72) 92 43 42<br />

n Wasserpumpen (ausgenommen Tauchpumpen)<br />

n Schneefräsen<br />

Besonders laute Gartengeräte dürfen nur werktags<br />

von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt<br />

werden. Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist<br />

verboten. Dabei handelt es sich um Freischneider<br />

und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowie<br />

um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder<br />

Verbrennungsmotor. Sind solche Geräte mit dem<br />

Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden, so<br />

gelten wiederum die normalen Ruhezeiten.<br />

Baumaschinen dürfen werktags zwischen 20 bis 7<br />

Uhr nicht, an Sonn- und Feiertagen überhaupt<br />

nicht eingesetzt werden. Natürlich gilt dies alles<br />

nicht, wenn der Einsatz der aufgeführten Geräte<br />

oder Maschinen »zur Abwendung einer Gefahr« bei<br />

Unwetter oder Schneefall »oder zur Abwendung<br />

einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder<br />

Sachgüter erforderlich ist«.<br />

Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können<br />

mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet<br />

werden.<br />

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