Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz
Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz
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Kostenlose Energieberatung<br />
Klimaveränderungen und Verringerung<br />
des CO2-Ausstoßes – allgemein Energieeinsparungen<br />
– sind <strong>aktuell</strong>e Themen.<br />
Überall wird über Erfordernisse und Möglichkeiten<br />
zur Einsparung berichtet und<br />
diskutiert. Durch gezielte Maßnahmen<br />
lassen sich in privaten Haushalten oder<br />
Gewerbebetrieben die Kosten für den<br />
Energieverbrauch deutlich reduzieren.<br />
Zusammen mit der »Bayernenergie e.V.«<br />
und dem Landkreis Schwandorf bieten<br />
der <strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> und andere<br />
Gemeinden im Landkreis Schwandorf<br />
ihren Bürgerinnen und Bürgern nun eine<br />
kostenlose Beratung über Energieeinsparung,<br />
Nutzung regenerativer Energien<br />
sowie Wärmedämmung usw. an.<br />
Egal, ob sie ihr Haus umbauen, sanieren<br />
bzw. neu bauen oder ob sie ganz einfach<br />
die Energiekosten senken wollen –<br />
nutzen Sie das Angebot der kostenlosen<br />
Energieberatung.<br />
Diese Beratung soll Hausbesitzern aufzeigen,<br />
welche Möglichkeiten zur Energieeinsparung<br />
und zur Nutzung regenerativer<br />
Energien es gibt bzw. wie sich diese<br />
auf den Energieverbrauch und auf die<br />
Verbrauchskosten auswirken sowie was<br />
im Einzelfall konkret zu beachten ist.<br />
Hingewiesen wird darauf, dass die kostenlose<br />
Energieberatung keine konkrete<br />
Einzelberatung ersetzt, aber den Interessierten<br />
das Wissen darüber vermittelt,<br />
Lärm von Maschinen und Geräten ohne Beschwerden<br />
Nachbarschaftslärm macht das Leben schwer<br />
und führt nicht selten zu Streit. 6,5 Prozent der<br />
Deutschen fühlen sich durch den Lärm ihrer<br />
Nachbarn hochgradig belästigt. Gerade Geräte und<br />
Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen<br />
oftmals zu einer erheblichen Lärmbelästigung und<br />
zu einer Vielzahl von berechtigten Beschwerden.<br />
Seit September 2002 gilt eine Geräte- und Maschinenlärmverordnung.<br />
Danach dürfen an Sonn- und<br />
Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00<br />
Uhr unter anderem folgende Geräte nicht benutzt<br />
werden:<br />
n Rasenmäher (auch »lärmarme«) mit Elektro- oder Ver-<br />
brennungsmotor<br />
n Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20<br />
Kilowatt<br />
n Vertikutierer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor<br />
n Rasentrimmer und -kantenschneider mit Elektromotor<br />
n Heckenscheren mit Elektro- oder Verbrennungsmotor<br />
n Tragbare Kettensägen mit Elektro- oder Verbrennungs-<br />
motor<br />
n Schredder und Zerkleinerer mit Elektro- oder Verbrennungs-<br />
motor<br />
AKTUELLE THEMEN<br />
09<br />
JULI <strong>2008</strong><br />
was es zu beachten gilt und was sinnvoll<br />
und wirtschaftlich ist.<br />
Die kostenlose Beratung erfolgt durch<br />
unabhängige und selbstständige Energieberater<br />
der »Bayernenergie e.V.«. Wenn<br />
sie Interesse haben, vereinbaren Sie<br />
bitte mit einem der beiden Ansprechpartner<br />
einen Beratungstermin. Der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> stellt sein Besprechungszimmer<br />
im Rathaus für diese Be-<br />
ratungsgespräche kostenlos zur Ver-<br />
fügung. Folgende Berater stehe Ihnen<br />
Rede und Antwort:<br />
Herr Robert Tauböck, T (01 70) 8 91 57 50<br />
und Herr Dipl.-Ing. (FH) Norbert Keil,<br />
T (0 96 72) 92 43 42<br />
n Wasserpumpen (ausgenommen Tauchpumpen)<br />
n Schneefräsen<br />
Besonders laute Gartengeräte dürfen nur werktags<br />
von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt<br />
werden. Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist<br />
verboten. Dabei handelt es sich um Freischneider<br />
und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowie<br />
um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder<br />
Verbrennungsmotor. Sind solche Geräte mit dem<br />
Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden, so<br />
gelten wiederum die normalen Ruhezeiten.<br />
Baumaschinen dürfen werktags zwischen 20 bis 7<br />
Uhr nicht, an Sonn- und Feiertagen überhaupt<br />
nicht eingesetzt werden. Natürlich gilt dies alles<br />
nicht, wenn der Einsatz der aufgeführten Geräte<br />
oder Maschinen »zur Abwendung einer Gefahr« bei<br />
Unwetter oder Schneefall »oder zur Abwendung<br />
einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder<br />
Sachgüter erforderlich ist«.<br />
Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können<br />
mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet<br />
werden.<br />
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