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Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz

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Datenweitergabe: Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten<br />

Auf Grund der Landtagswahlen am 28. September <strong>2008</strong><br />

weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde nach den<br />

Vorschriften des Meldegesetzes Parteien, Wählergruppen<br />

und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />

mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf<br />

staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der<br />

Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus<br />

dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktor-<br />

grade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten<br />

erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter<br />

der Betroffenen bestimmend ist. Geburtstage<br />

der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.<br />

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser<br />

Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu<br />

widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden<br />

Im Mai <strong>2008</strong> haben eigens dafür geschulte Bediens-<br />

tete des <strong>Markt</strong>es <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> die Grabmäler<br />

auf den gemeindlichen Friedhöfen überprüft. Insgesamt<br />

wurden rund 950 Grabmäler auf ihre Stand-<br />

sicherheit überprüft. Soweit Mängel festgestellt<br />

wurden, wurden die Nutzungsberechtigten der<br />

Gräber aufgefordert, diese zu beheben. Leider kam<br />

es wegen dieser Überprüfungsaktion in Einzelfällen<br />

zu Kritik und Vorwürfen, die darin gipfelten, dass<br />

den gemeindlichen Bediensteten unterstellt wurde,<br />

die Grabmäler locker zu rütteln.<br />

Dazu weist der <strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> auf Folgendes<br />

hin:<br />

Grundsätzlich ist jeder Nutzungsberechtigte nach<br />

der gemeindlichen Bestattungssatzung verpflichtet,<br />

sein Grabmal in einem ordnungsgemäßen und<br />

vor allem verkehrssicheren Zustand zu halten.<br />

Der Nutzungsberechtigte selbst ist für Schäden<br />

verantwortlich, die durch Umfallen des Grabmals<br />

entstehen können. Damit ist es zunächst einmal<br />

die ureigene Pflicht des Nutzungsberechtigten, die<br />

Standsicherheit seines Grabmals regelmäßig zu<br />

prüfen und umgehend Abhilfe zu schaffen, wenn das<br />

Grabmal locker ist oder wackelt.<br />

Unbeschadet dieser rechtlichen Situation ist der<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> als Träger des Friedhofs<br />

verpflichtet, durch eine jährlich durchzuführende<br />

Standsicherheitskontrolle zu prüfen, ob die Nutzungsberechtigten<br />

ihren Pflichten nachkommen und die<br />

Grabmäler tatsächlich standsicher sind.<br />

Da es nicht nur in <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> wegen diesen<br />

vorgeschriebenen Standsicherheitskontrollen immer<br />

wieder zu Irritationen über die angeblich nicht<br />

fachgerechte Vorgehensweise unserer Mitarbeiter<br />

kommt, weisen wir darauf hin, dass es in keinem<br />

Fall so ist, dass die Grabmäler – wie teilweise<br />

AUS DER VERWALTUNG<br />

Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut<br />

zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu<br />

einem schriftlichen Widerruf gespeichert.<br />

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Ge-<br />

brauch machen möchten, können sich dazu mit uns<br />

schriftlich oder persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong><br />

Einwohnermeldeamt<br />

Nürnberger Str. 124<br />

92533 <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong><br />

T (0 96 <strong>04</strong>) 92 11-25 oder -35<br />

Nutzen Sie auch den Online-Service unter<br />

www.wernberg-koeblitz.de<br />

Gemeindliche Friedhöfe: Überprüfung der Grabmäler<br />

behauptet wird – mit den Händen bewusst locker<br />

gerüttelt werden. Nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften<br />

müssen alle Grabmale ab<br />

einer Höhe von 70 cm mit einer Drucklast von 0,5 kN<br />

(50 kg) unterzogen werden. Bei kleineren Grabmälern<br />

müsste die Drucklast immerhin noch 0,3 kN<br />

(30 kg) betragen.<br />

Die Bediensteten des <strong>Markt</strong>es prüfen die Grabsteine<br />

nur von Hand mittels einer leichten Rüttelprobe. Die<br />

vorgesehene Drucklast wird dabei bei weitem nicht<br />

erreicht, weshalb nicht davon gesprochen werden<br />

kann, dass die Grabmale locker gerüttelt werden.<br />

Alternativ wäre es möglich, die Standsicherheitskontrollen<br />

mit einem eigenen Spezialgerät durchzuführen,<br />

wobei dann die erforderliche Drucklast<br />

eingestellt werden könnte. Dies würde zum einen<br />

zusätzliche Kosten verursachen und dazu führen,<br />

dass mehrere Grabmäler dieser Drucklast nicht<br />

standhalten. Es ist aber nicht Sinn und Zweck der<br />

gemeindlichen Überprüfung, die lockeren Grabmäler<br />

»umzulegen«, sondern einzig und allein,<br />

diese festzustellen und die Nutzungsberechtigten<br />

anzuhalten, diese umgehend wieder zu befestigen.<br />

Bezüglich der Befestigung bzw. der Beseitigung der<br />

Mängel dürfen wir schließlich noch darauf hinweisen,<br />

dass diese Arbeiten auch selbst durchgeführt werden<br />

können, wenn der Nutzungsberechtigte dazu<br />

handwerklich in der Lage ist. Der <strong>Markt</strong> besteht<br />

nicht grundsätzlich auf die Ausführung der Arbeiten<br />

durch ein Fachunternehmen.<br />

Im kommenden Jahr wird die Durchführung der<br />

Standsicherheitskontrolle rechtzeitig vorher in der<br />

Tageszeitung angekündigt, so dass interessierte<br />

Nutzungsberechtigte bei Wunsch daran teilnehmen<br />

und sich ein Bild von der Überprüfung machen<br />

können.<br />

13<br />

JULI <strong>2008</strong>

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