Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz
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Datenweitergabe: Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten<br />
Auf Grund der Landtagswahlen am 28. September <strong>2008</strong><br />
weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde nach den<br />
Vorschriften des Meldegesetzes Parteien, Wählergruppen<br />
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />
mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf<br />
staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der<br />
Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus<br />
dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktor-<br />
grade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten<br />
erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter<br />
der Betroffenen bestimmend ist. Geburtstage<br />
der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.<br />
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser<br />
Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu<br />
widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden<br />
Im Mai <strong>2008</strong> haben eigens dafür geschulte Bediens-<br />
tete des <strong>Markt</strong>es <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> die Grabmäler<br />
auf den gemeindlichen Friedhöfen überprüft. Insgesamt<br />
wurden rund 950 Grabmäler auf ihre Stand-<br />
sicherheit überprüft. Soweit Mängel festgestellt<br />
wurden, wurden die Nutzungsberechtigten der<br />
Gräber aufgefordert, diese zu beheben. Leider kam<br />
es wegen dieser Überprüfungsaktion in Einzelfällen<br />
zu Kritik und Vorwürfen, die darin gipfelten, dass<br />
den gemeindlichen Bediensteten unterstellt wurde,<br />
die Grabmäler locker zu rütteln.<br />
Dazu weist der <strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> auf Folgendes<br />
hin:<br />
Grundsätzlich ist jeder Nutzungsberechtigte nach<br />
der gemeindlichen Bestattungssatzung verpflichtet,<br />
sein Grabmal in einem ordnungsgemäßen und<br />
vor allem verkehrssicheren Zustand zu halten.<br />
Der Nutzungsberechtigte selbst ist für Schäden<br />
verantwortlich, die durch Umfallen des Grabmals<br />
entstehen können. Damit ist es zunächst einmal<br />
die ureigene Pflicht des Nutzungsberechtigten, die<br />
Standsicherheit seines Grabmals regelmäßig zu<br />
prüfen und umgehend Abhilfe zu schaffen, wenn das<br />
Grabmal locker ist oder wackelt.<br />
Unbeschadet dieser rechtlichen Situation ist der<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> als Träger des Friedhofs<br />
verpflichtet, durch eine jährlich durchzuführende<br />
Standsicherheitskontrolle zu prüfen, ob die Nutzungsberechtigten<br />
ihren Pflichten nachkommen und die<br />
Grabmäler tatsächlich standsicher sind.<br />
Da es nicht nur in <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> wegen diesen<br />
vorgeschriebenen Standsicherheitskontrollen immer<br />
wieder zu Irritationen über die angeblich nicht<br />
fachgerechte Vorgehensweise unserer Mitarbeiter<br />
kommt, weisen wir darauf hin, dass es in keinem<br />
Fall so ist, dass die Grabmäler – wie teilweise<br />
AUS DER VERWALTUNG<br />
Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut<br />
zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu<br />
einem schriftlichen Widerruf gespeichert.<br />
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Ge-<br />
brauch machen möchten, können sich dazu mit uns<br />
schriftlich oder persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong><br />
Einwohnermeldeamt<br />
Nürnberger Str. 124<br />
92533 <strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong><br />
T (0 96 <strong>04</strong>) 92 11-25 oder -35<br />
Nutzen Sie auch den Online-Service unter<br />
www.wernberg-koeblitz.de<br />
Gemeindliche Friedhöfe: Überprüfung der Grabmäler<br />
behauptet wird – mit den Händen bewusst locker<br />
gerüttelt werden. Nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften<br />
müssen alle Grabmale ab<br />
einer Höhe von 70 cm mit einer Drucklast von 0,5 kN<br />
(50 kg) unterzogen werden. Bei kleineren Grabmälern<br />
müsste die Drucklast immerhin noch 0,3 kN<br />
(30 kg) betragen.<br />
Die Bediensteten des <strong>Markt</strong>es prüfen die Grabsteine<br />
nur von Hand mittels einer leichten Rüttelprobe. Die<br />
vorgesehene Drucklast wird dabei bei weitem nicht<br />
erreicht, weshalb nicht davon gesprochen werden<br />
kann, dass die Grabmale locker gerüttelt werden.<br />
Alternativ wäre es möglich, die Standsicherheitskontrollen<br />
mit einem eigenen Spezialgerät durchzuführen,<br />
wobei dann die erforderliche Drucklast<br />
eingestellt werden könnte. Dies würde zum einen<br />
zusätzliche Kosten verursachen und dazu führen,<br />
dass mehrere Grabmäler dieser Drucklast nicht<br />
standhalten. Es ist aber nicht Sinn und Zweck der<br />
gemeindlichen Überprüfung, die lockeren Grabmäler<br />
»umzulegen«, sondern einzig und allein,<br />
diese festzustellen und die Nutzungsberechtigten<br />
anzuhalten, diese umgehend wieder zu befestigen.<br />
Bezüglich der Befestigung bzw. der Beseitigung der<br />
Mängel dürfen wir schließlich noch darauf hinweisen,<br />
dass diese Arbeiten auch selbst durchgeführt werden<br />
können, wenn der Nutzungsberechtigte dazu<br />
handwerklich in der Lage ist. Der <strong>Markt</strong> besteht<br />
nicht grundsätzlich auf die Ausführung der Arbeiten<br />
durch ein Fachunternehmen.<br />
Im kommenden Jahr wird die Durchführung der<br />
Standsicherheitskontrolle rechtzeitig vorher in der<br />
Tageszeitung angekündigt, so dass interessierte<br />
Nutzungsberechtigte bei Wunsch daran teilnehmen<br />
und sich ein Bild von der Überprüfung machen<br />
können.<br />
13<br />
JULI <strong>2008</strong>