Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz
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JULI <strong>2008</strong> AUS DER VERWALTUNG<br />
Kanal- und Wasserleitungen in Privatgrundstücken prüfen !<br />
Vielfach werden aus Kosten- oder technischen Gründen Wasser-<br />
und Abwasserleitungen mit Zustimmung der betroffenen<br />
Eigentümer in deren Privatgrundstücken verlegt. Allen die einer<br />
solchen Verlegung zugestimmt haben, gilt an dieser Stelle<br />
nochmals unser Dank. Sie leisten damit einen wesentlichen<br />
Beitrag zum kostengünstigen Bau und Betrieb der gemeindlichen<br />
Wasserversorgungs- bzw. Abwasseranlage.<br />
Gleichzeitig bitten wir die Eigentümer oder Pächter von Grundstücken,<br />
in denen gemeindliche Leitungen verlegt sind, diesen<br />
immer wieder ein besonderes Augenmerk zu widmen. Gerade<br />
»Alles Leben kommt aus dem Wasser«<br />
Gewässerschutz beginnt zu Hause<br />
Jedes gemeindlich abgeleitete Abwasser wird von<br />
einem öffentlichen Gewässer aufgenommen. Der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> leitet sein Abwasser nach Behandlung<br />
in der gemeindlichen Kläranlage in die Naab. Aber die<br />
gemeindliche Kläranlage hat ein begrenztes Reinigungsvermögen.<br />
Sie befreit das Abwasser von normalen Ver-<br />
schmutzungen wie menschlichen Abscheidungen, Toilet-<br />
tenpapier, Körperpflege- und Reinigungsmitteln. Bestimmte<br />
Stoffe wie Öle und Fette, Chemikalien und Gifte können<br />
nur unzureichend oder gar nicht behandelt werden und<br />
gelangen somit in die Naab.<br />
Was darf auf keinen Fall ins Abwasser?<br />
n Feste Gegenstände, wie Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln,<br />
Slipeinlagen, Abziehfolien, Wattestäbchen, Ra-<br />
sierklingen, Strümpfe, Katzenstreu u.v.m. verstopfen<br />
die Kanalisation. Oftmals kommt es dadurch auch zu<br />
kostenintensiven Schäden in den technischen Anlagen<br />
(z. B. Pumpwerken, Rechen usw.) In der Kläranlage müssen<br />
sie mühsam und mit hohem Kostenaufwand wieder<br />
entfernt werden. Diese Kosten wirken sich auf die Höhe<br />
der Abwassergebühren aus.<br />
n Altöl vom Auto, Speiseöl, Frittier- und Bratfett verbinden<br />
sich mit dem Abwasserschlamm zu einem zähen,<br />
klebrigen Brei. Dieser macht Leitungen, Kanäle<br />
und Pumpen mit der Zeit unbrauchbar. Gelangen diese<br />
Stoffe in Flüsse, Seen oder Grundwasser, verschmutzen<br />
sie kostbares Wasser.<br />
n Chemikalien und Gifte wie Farben, Lacke, Lösungsmit-<br />
tel, Batteriesäure, Photochemikalien, Pflanzenschutzmittel<br />
und andere Chemikalien sind Gift für das Wasser.<br />
Sie gehören zum Sondermüll. Zudem zerfressen eini-<br />
ge Chemikalien Rohrleitungen und Anlagen des Abwassernetzes<br />
in der Kläranlage.<br />
n Medikamente dürfen nicht in den Ausguss gekippt<br />
werden.<br />
n Essensreste, Küchenabfälle und ähnliches gehören nicht<br />
ins Abwasser, sondern auf den Kompost oder in die<br />
Restmülltonne.<br />
Wohin mit diesen Gegenständen?<br />
Welcher Abfall wie entsorgt werden muss, können Sie im<br />
Abfall-ABC auf der Homepage des <strong>Markt</strong>es <strong>Wernberg</strong>-<br />
im Bereich der Kanalschächte bzw. sonstigen Bauwerke kann<br />
es im Lauf der Zeit zu Setzungen bzw. Unebenheiten kommen.<br />
Damit Schäden von Maschinen oder Fahrzeugen bzw. Erschwernisse<br />
bei der Bewirtschaftung vermieden werden kön-<br />
nen, bitten wir Sie, die Leitungstrassen zu prüfen und<br />
evtl. Vorkommnisse dem gemeindlichen Bauhof, Herrn Pröls,<br />
T (01 75) 7 23 05 49 zu melden.<br />
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen danken wir Ihnen<br />
recht herzlich.<br />
<strong>Köblitz</strong> (www.wernberg-koeblitz.de) oder des Landkreises<br />
Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de) nachlesen.<br />
Gewässerschutz gilt auch für Gewerbebetrieben<br />
Gewässerschutz betrifft auch die Gewerbetreibenden.<br />
Es wird deshalb darauf geachtet, dass jeder Gewerbebetrieb,<br />
dessen Abwasser sich wesentlich von Abwasser<br />
aus Haushaltungen unterscheidet, eine entsprechende<br />
Abwasservorbehandlung betreibt. Bestimmte Schadstoffe<br />
werden gemäß der Entwässerungssatzung des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> (EWS) begrenzt.<br />
Für wassergefährdende Stoffe stellt die Abwasser-<br />
verordnung (AbwV) branchenspezifisch noch strengere<br />
Grenzwerte fest. Die Abwasserqualität wird regelmäßig<br />
vom Betreiber selbst bzw. durch die Aufsichtsbehörden<br />
(Gewässeraufsicht am Landratsamt Schwandorf) durch<br />
Abwasserbeprobungen überprüft.<br />
Autowäsche<br />
Bevor das Fahrzeug auf der Straße oder auf dem eigenen<br />
Grundstück selbst auf Hochglanz gebracht werden soll,<br />
ist folgendes zu beachten:<br />
n Auto waschen ist auf öffentlichen Straßen nicht ge-<br />
stattet, sondern nur auf besonders befestigten Privatgrundstücken.<br />
Diese müssen an die gemeindliche Kanalisation<br />
angeschlossen sein. Denn das mit Schadstoffen<br />
belastete Abwasser darf nicht einfach in den Unter-<br />
grund versickert werden, da so das Grundwasser belastet<br />
wird. Es ist weiterhin zu beachten, dass nur eine<br />
Oberwäsche erfolgen darf.<br />
n Soll zusätzlich der Motorblock gereinigt werden, dür-<br />
fen die dabei abgespritzten Öl- und Benzinreste, aber<br />
auch Waschmittelzusätze nicht unbehandelt in die<br />
Kanalisation gelangen. Eine Vorbehandlung des Abwassers<br />
in einem Öl- bzw. Benzinabscheider ist auf<br />
jeden Fall erforderlich.<br />
Nutzen Sie bei einer Rundumwäsche lieber die bei Ihrer<br />
Tankstelle oder ähnlichen, mit Wasserspar- und Abwasserreinigungsanlagen<br />
extra dafür ausgestatteten Einrichtungen.<br />
Die paar Euro hierfür lohnen sich allemal. Es<br />
muss ja nicht immer gleich das Multiprogramm sein.