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Wernberg-Köblitz aktuell, 04/2008 - Markt Wernberg-Köblitz

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JULI <strong>2008</strong> AUS DER VERWALTUNG<br />

Kanal- und Wasserleitungen in Privatgrundstücken prüfen !<br />

Vielfach werden aus Kosten- oder technischen Gründen Wasser-<br />

und Abwasserleitungen mit Zustimmung der betroffenen<br />

Eigentümer in deren Privatgrundstücken verlegt. Allen die einer<br />

solchen Verlegung zugestimmt haben, gilt an dieser Stelle<br />

nochmals unser Dank. Sie leisten damit einen wesentlichen<br />

Beitrag zum kostengünstigen Bau und Betrieb der gemeindlichen<br />

Wasserversorgungs- bzw. Abwasseranlage.<br />

Gleichzeitig bitten wir die Eigentümer oder Pächter von Grundstücken,<br />

in denen gemeindliche Leitungen verlegt sind, diesen<br />

immer wieder ein besonderes Augenmerk zu widmen. Gerade<br />

»Alles Leben kommt aus dem Wasser«<br />

Gewässerschutz beginnt zu Hause<br />

Jedes gemeindlich abgeleitete Abwasser wird von<br />

einem öffentlichen Gewässer aufgenommen. Der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> leitet sein Abwasser nach Behandlung<br />

in der gemeindlichen Kläranlage in die Naab. Aber die<br />

gemeindliche Kläranlage hat ein begrenztes Reinigungsvermögen.<br />

Sie befreit das Abwasser von normalen Ver-<br />

schmutzungen wie menschlichen Abscheidungen, Toilet-<br />

tenpapier, Körperpflege- und Reinigungsmitteln. Bestimmte<br />

Stoffe wie Öle und Fette, Chemikalien und Gifte können<br />

nur unzureichend oder gar nicht behandelt werden und<br />

gelangen somit in die Naab.<br />

Was darf auf keinen Fall ins Abwasser?<br />

n Feste Gegenstände, wie Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln,<br />

Slipeinlagen, Abziehfolien, Wattestäbchen, Ra-<br />

sierklingen, Strümpfe, Katzenstreu u.v.m. verstopfen<br />

die Kanalisation. Oftmals kommt es dadurch auch zu<br />

kostenintensiven Schäden in den technischen Anlagen<br />

(z. B. Pumpwerken, Rechen usw.) In der Kläranlage müssen<br />

sie mühsam und mit hohem Kostenaufwand wieder<br />

entfernt werden. Diese Kosten wirken sich auf die Höhe<br />

der Abwassergebühren aus.<br />

n Altöl vom Auto, Speiseöl, Frittier- und Bratfett verbinden<br />

sich mit dem Abwasserschlamm zu einem zähen,<br />

klebrigen Brei. Dieser macht Leitungen, Kanäle<br />

und Pumpen mit der Zeit unbrauchbar. Gelangen diese<br />

Stoffe in Flüsse, Seen oder Grundwasser, verschmutzen<br />

sie kostbares Wasser.<br />

n Chemikalien und Gifte wie Farben, Lacke, Lösungsmit-<br />

tel, Batteriesäure, Photochemikalien, Pflanzenschutzmittel<br />

und andere Chemikalien sind Gift für das Wasser.<br />

Sie gehören zum Sondermüll. Zudem zerfressen eini-<br />

ge Chemikalien Rohrleitungen und Anlagen des Abwassernetzes<br />

in der Kläranlage.<br />

n Medikamente dürfen nicht in den Ausguss gekippt<br />

werden.<br />

n Essensreste, Küchenabfälle und ähnliches gehören nicht<br />

ins Abwasser, sondern auf den Kompost oder in die<br />

Restmülltonne.<br />

Wohin mit diesen Gegenständen?<br />

Welcher Abfall wie entsorgt werden muss, können Sie im<br />

Abfall-ABC auf der Homepage des <strong>Markt</strong>es <strong>Wernberg</strong>-<br />

im Bereich der Kanalschächte bzw. sonstigen Bauwerke kann<br />

es im Lauf der Zeit zu Setzungen bzw. Unebenheiten kommen.<br />

Damit Schäden von Maschinen oder Fahrzeugen bzw. Erschwernisse<br />

bei der Bewirtschaftung vermieden werden kön-<br />

nen, bitten wir Sie, die Leitungstrassen zu prüfen und<br />

evtl. Vorkommnisse dem gemeindlichen Bauhof, Herrn Pröls,<br />

T (01 75) 7 23 05 49 zu melden.<br />

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen danken wir Ihnen<br />

recht herzlich.<br />

<strong>Köblitz</strong> (www.wernberg-koeblitz.de) oder des Landkreises<br />

Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de) nachlesen.<br />

Gewässerschutz gilt auch für Gewerbebetrieben<br />

Gewässerschutz betrifft auch die Gewerbetreibenden.<br />

Es wird deshalb darauf geachtet, dass jeder Gewerbebetrieb,<br />

dessen Abwasser sich wesentlich von Abwasser<br />

aus Haushaltungen unterscheidet, eine entsprechende<br />

Abwasservorbehandlung betreibt. Bestimmte Schadstoffe<br />

werden gemäß der Entwässerungssatzung des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Wernberg</strong>-<strong>Köblitz</strong> (EWS) begrenzt.<br />

Für wassergefährdende Stoffe stellt die Abwasser-<br />

verordnung (AbwV) branchenspezifisch noch strengere<br />

Grenzwerte fest. Die Abwasserqualität wird regelmäßig<br />

vom Betreiber selbst bzw. durch die Aufsichtsbehörden<br />

(Gewässeraufsicht am Landratsamt Schwandorf) durch<br />

Abwasserbeprobungen überprüft.<br />

Autowäsche<br />

Bevor das Fahrzeug auf der Straße oder auf dem eigenen<br />

Grundstück selbst auf Hochglanz gebracht werden soll,<br />

ist folgendes zu beachten:<br />

n Auto waschen ist auf öffentlichen Straßen nicht ge-<br />

stattet, sondern nur auf besonders befestigten Privatgrundstücken.<br />

Diese müssen an die gemeindliche Kanalisation<br />

angeschlossen sein. Denn das mit Schadstoffen<br />

belastete Abwasser darf nicht einfach in den Unter-<br />

grund versickert werden, da so das Grundwasser belastet<br />

wird. Es ist weiterhin zu beachten, dass nur eine<br />

Oberwäsche erfolgen darf.<br />

n Soll zusätzlich der Motorblock gereinigt werden, dür-<br />

fen die dabei abgespritzten Öl- und Benzinreste, aber<br />

auch Waschmittelzusätze nicht unbehandelt in die<br />

Kanalisation gelangen. Eine Vorbehandlung des Abwassers<br />

in einem Öl- bzw. Benzinabscheider ist auf<br />

jeden Fall erforderlich.<br />

Nutzen Sie bei einer Rundumwäsche lieber die bei Ihrer<br />

Tankstelle oder ähnlichen, mit Wasserspar- und Abwasserreinigungsanlagen<br />

extra dafür ausgestatteten Einrichtungen.<br />

Die paar Euro hierfür lohnen sich allemal. Es<br />

muss ja nicht immer gleich das Multiprogramm sein.

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