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Anhang 9 - Othmarsingen

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Lenzburg, 14. Mai 2012 / MeiREGIONALPLANUNGS-VERBANDLENZBURG – SEETALGemeinderat <strong>Othmarsingen</strong>Postfach 165504 <strong>Othmarsingen</strong>Gesamtrevision Nutzungsplanung <strong>Othmarsingen</strong>Evaluation für die Einzonung von GewerbeflächenAnfrage für ein FeedbackGeschäftsstelle:MARTI PARTNERArchitekten und Planer AGBahnhofstrasse 505600 LenzburgTelefon: 062 891 68 88planung@martipartner.chwww.martipartner.chPräsidentin:Gabi Lauper Richnerg.lauper@niederlenz.chSehr geehrte Damen und HerrenWir geben Ihnen gerne ein Feedback zu Ihrer Anfrage vom 18. Januar2012.Der Gemeindeammann Fritz Wirz hat das Geschäft an der Geschäftsleitungssitzungvom 23. Februar 2012 vorgestellt. Der Regionalplanerhat an dieser Sitzung eine erste Einschätzung vorgenommmen,welche von der Geschäftsleitung diskutiert und zustimmend zurKenntnis genommen wurde.Da noch keine detaillierten Untersuchungen vorlagen, sind die nachfolgendenErwägungen entsprechend zu gewichten.1. AusgangslageDie Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> revidiert ihre Nutzungsplanung. Dieunüberbauten Flächen an Industrie- und Gewerbezonen sind gering(1.33 ha). Aus diesem Grund erachtet die Planungskommission eineEinzonung von insgesamt 3 ha Gewerbeland für die Gemeinde als sehrwichtig.Das beauftragte Büro Flury hat zwei Pläne mit Erschliessungsskizzenfür mögliche neue Arbeitsplatzgebiete erstellt.1 Einzonung nördlich Bruneggerstrasse an der Grenze zu Mägenwil2.38 ha, davon 0.44 ha überbaut; relevante Einzonung: 1.94 ha2 Einzonung im Bereich Dottikerstrasse; Abschnitt Dalienweg,Wiesenweg, Kornweg2.52 ha, Variante 2.89 haDiese beiden nicht datierten Pläne bilden die Hauptgrundlage für dienachfolgenden Erwägungen.2. Regionale und kantonale GrundlagenRegionale Grundlagen- Regionales Entwicklungskonzept 2002 (REK Lenzburg)- Landschaftsentwicklungsprogramm Lenzburg 2001 (LEP Lenzburg)


2- Agglomerationsprogramm Aargau-Ost, 2. Generation, Stand Berichtfür die Behördenvernehmlassung 10. November 2011Kantonale Grundlagen- Kant. Richtplan, vom Grossen Rat beschlossen am 20.9.2011- Baugesetz vom 19.1.1993, Stand 1.1.2010, mit BauverordnungBis zum Vorliegen der neuen Richtplanbeschlüsse zum Siedlungsgebieterfordern Siedlungsgebietsanpassungen eine regionaleBegründung (z.B. Abstützung auf ein regionales Entwicklungskonzept).Vgl. Richtplanbeschluss S1.2.3. Erwägungen3.1 Allgemeines<strong>Othmarsingen</strong> ist gemäss Typologie des Bundesamtes für Statistik eineländliche Pendlergemeinde. Sie liegt gemäss Raumkonzept Aargau aneiner ländlichen Entwicklungsachse.Ein besonderes Merkmal ist die Lage an der Autobahn A1 mit zweiAutobahnanschlüssen in unmittelbarer Nähe. Weil <strong>Othmarsingen</strong> andie Agglomeration Lenzburg grenzt und wegen den Verkehrsbeziehungenwurde die Gemeinde in den Betrachtungsperimeter desAgglomerationsproramms Aargau Ost aufgenommen. Wegen dieserspeziellen Lage sind Einzonungen für Arbeitsplatzgebiete nichtausgeschlossen.Die Einzonungen können nicht direkt von einem regionalen Entwicklungskonzeptabgeleitet werden. Es gibt aber auch, soweit ersichtlich,keine überkommunalen Festlegungen, welche eine Einzonung fürArbeitsnutzungen an den zwei vorgeschlagenen Standorten ausschliessen.Zu beachten sind die generellen Grundsätze. Danach sindEinzonungen insbesondere für die Erweiterung von bestehendenBetrieben möglich, wenn dies positive Effekte für die Gemeindeentwicklungergibt (z.B. Hero Lenzburg).Es müssen nicht in jeder Gemeinde alle Bedürfnisse abgedecktwerden. Offensichtlich ist, dass nicht jede ländliche Gemeinde eineeigene Industriezone braucht. Der Bedarf für eine Einzonung soll voneiner Gesamtstrategie für die Entwicklung der Gemeinde plausibelhergeleitet werden.Die Gemeinden haben bei Einzonungen diverse Untersuchungen undNachweise zur inneren Siedlungsentwicklung, zur Siedlungsqualitätund zum Verkehr vorzunehmen (vgl. § 4 BauV). Diese liegen nochnicht vor. Aufzuzeigen ist, welches Potential für Gewerbe auf dem ehemaligenGewerbeareal Marty sowie in den weiteren gemischten WohnundArbeitszonen besteht und welche Fördermassnahmen zugunstendes Gewerbes in diesen Gebieten vorgesehen sind. Im weiteren ist zuprüfen, ob die Einzonung durch eine Auszonung kompensiert werdenkann.


3Wichtig ist, dass das Bauland verfügbar wird (z.B. über Verträge oderallenfalls bedingte Einzonung). Im weiteren ist die Mehrwertabschöpfungzu prüfen (ein entsprechender BNO-Artikel ist bereits inanderen Gemeinden in der Region im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision,Stand öffentliche Auflage, vorgeschlagen).3.2 Einzonung Gebiet 1 bei der Grenze MägenwilDieses Gebiet beurteilen wir wegen seiner günstigen Lage bezüglichImmissionen, bezüglich der Verkehrserschliessung und wegen derNähe zur Bahnstation <strong>Othmarsingen</strong> als geeigneter als das Gebiet 2.Wichtig ist die Abstimmung mit der Nachbargemeinde Mägenwil.3.3 Einzonung Gebiet 2 mit neuem Anschluss an die DottikerstrasseMit dieser Einzonung könnte das Baugebiet abgerundet werden.Eine Hauptfrage ist, ob eine neue Zufahrt auf die Dottikerstrasse(K266) möglich ist.An diesem Standort wäre eine gute Gestaltung der Bauten undAnlagen besonders wichtig, insbesondere beim Ortseingang sowie ander Grenze zu den bestehenden Wohngebäuden und zum Schulareal.Wir hoffen Ihnen mit diesem ersten Feedback zu dienen.Mit freundlichen GrüssenRegionalplanungsverband Lenzburg-SeetalPräsidentinGabi Lauperz.K. an:Geschäftsleitung RPV Lenzburg-Seetal (e-mail)

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