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Erste Stunde - Theater und Schule

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Materialmappe zu „<strong>Erste</strong> <strong>St<strong>und</strong>e</strong>“ von Jörg Menke-PeitzmeyerInszenierung: Stefan SchletterMit: Wolfgang ZarnackBeratungseinrichtung (durch Fallbesprechung oder Betreuung betroffener Familien oderKindern/Jugendlichen) zusammengearbeitet werden.Elternsollten die Warnsignale von Mobbing kennen. Sie sollten das Kind ernst nehmen, wenn es z. B. nicht mehrin die <strong>Schule</strong> gehen will, morgens Magenschmerzen hat, Albträume hat, viel krank ist oder Schulsachenbeschädigt nach Hause bringt. Bei Mobbing-Verdacht sollten sie nicht vorschnell mit dem Täter Kontaktaufnehmen, sondern die <strong>Schule</strong> informieren <strong>und</strong> fordern, dass gehandelt wird. Notfalls können sie sich auchan die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle wenden.Allgemein sollten in <strong>Schule</strong>n präventive Maßnahmen gegen Gewalt <strong>und</strong> Mobbing durchgeführt werden <strong>und</strong>Projekte unterstützt werden, die das Schulklima verbessern <strong>und</strong> eine offene Atmosphäre <strong>und</strong> fairekonstruktive Gesprächs- <strong>und</strong> Streitkultur ermöglichen. Dies kann in Projekten, Elternabenden, Konferenzen,Vorträgen etc. geschehen. 4 ()Aktion gegen Mobbing. Seit Februar 2010 läuft die b<strong>und</strong>esweite Aktion „Mobbing - Schluss damit“.Eltern, Kinder <strong>und</strong> Lehrer können auf der Seite mobbing.seitenstark in Online - Fragebögen Rede <strong>und</strong>Antwort stehen. Gemobbt wird im Klassenzimmer schon lange <strong>und</strong> fast jede <strong>Schule</strong> ist davon betroffen.Aber in den letzten Jahren hat sich einiges getan. Betroffene finden im Netz zunehmend Gehör, können inimmer mehr Foren anonym über ihren Kummer sprechen, Infomaterial downloaden oder eines derzahlreichen Helpdesks aufrufen.8. RechtlichesHier geht es um das geltende Recht im Bezug auf Mobbing in der <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> darum, was bei den Behörden<strong>und</strong> Gerichten geltend gemacht werden kann (Beschwerden, Klage vor den Zivil- <strong>und</strong>Verwaltungsgerichten, Berufungen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben, Strafanzeigen usw.). Dabei istzu bedenken, dass der Einsatz solcher Mittel u.U. dem Schüler mehr schaden als nutzen kann. In erster Liniesollten daher die Möglichkeiten einer verständnisvollen <strong>und</strong> gütlichen Vermittlung mit dem Ziele einerEinigung gesucht werden (Mediation). Eltern müssen dort, wo sie bei der <strong>Schule</strong> auf Widerstand stoßen oder4 Annemarie Renges, Familienhandbuch. http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_<strong>Schule</strong>/s_360.html.13

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