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Infoblatt September - Gemeinde Schwellbrunn

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SchuleFerienplan / schulfreie TageSchuljahr 2013/2014Schulbeginn Mo 12.08.2013Jahrmarkt Mo 30.09.2013Herbstferien So 06.10.2013 bis So 20.10.2013 2 WochenStufenkonferenz der Lehrpersonen Fr 01.11.2013Weihnachtsferien So 22.12.2013 bis So 05.01.2014 2 WochenSportferien So 26.01.2014 bis So 02.02.2014 1 WocheBlochmontag Mo 10.03.2014Frühlingsferien So 06.04.2014 bis Mo 21.04.2014 2 WochenPfingstferien Do 29.05.2014 bis Mo 09.06.2014 1 WocheKantonalkonferenz der Lehrpersonen Do 19.06.2014Weiterbildung der Lehrpersonen Fr 20.06.2014Sommerferien So 06.07.2014 bis So 10.08.2014 5 WochenSchuljahr 2013/2014Schulbeginn Mo 12.08.2013Jahrmarkt Mo 30.09.2013Herbstferien So 06.10.2013 bis So 20.10.2013 2 WochenStufenkonferenz der Lehrpersonen Fr 01.11.2013Weihnachtsferien So 22.12.2013 bis So 05.01.2014 2 WochenSportferien So 26.01.2014 bis So 02.02.2014 1 WocheBlochmontag Mo 10.03.2014Frühlingsferien So 06.04.2014 bis Mo 21.04.2014 2 WochenPfingstferien Do 29.05.2014 bis Mo 09.06.2014 1 WocheKantonalkonferenz der Lehrpersonen Do 19.06.2014Weiterbildung der Lehrpersonen Fr 20.06.2014Sommerferien So 06.07.2014 bis So 10.08.2014 5 WochenJokertage, Urlaub und Absenzregelung1. Die Eltern haben das Recht, ihr Kind an höchstens vier Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren zulassen. Eine Begründung ist nicht nötig. Diese Regelung gilt ab dem 2. Kindergartenjahr.2. Die vier Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden.3. Wichtiger Schulstoff muss aufgearbeitet, Prüfungen müssen nachgeholt werden.4. Die Absenzgesuche sind von den Erziehungsberechtigten schriftlich, mindestens zwei Tage im Voraus, an dieKlassenlehrkräfte zu richten.5. Die Klassenlehrkräfte führen Buch über die Absenzen der Schüler und Schülerinnen.6. Folgende Absenzgründe tangieren diese vier Halbtage nicht: Krankheit, Todesfall in der nahen Verwandtschaft,nicht verschiebbare Arzt- und Zahnarztbesuche.7. An besonderen Anlässen der Schule, wie zB. Schulschlussfeier, Lager, Projektwoche können keine Jokertageeingesetzt werden.8. Urlaube, die bis zu zwei Tage über die Jokertage hinausgehen, liegen in der Kompetenz der Schulleitung. Urlaubefür mehr als zwei Tage liegen in der Kompetenz der Schulkommission.9. Alle Urlaubsgesuche müssen von den Erziehungsberechtigten schriftlich, mindestens eine Woche im Voraus,bei der Schulleitung eingereicht werden.26 | 27

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