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Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften - Alzheimer ...

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trifft zutrifft nicht zuDie ärztlichen Delegationsleitungen (Behandlungspflege)s<strong>in</strong>d grundsätzlich von e<strong>in</strong>er Pflegefachkraftzu leisten. Ob diese dauerhaft anwesend se<strong>in</strong> muss,ist vom Umfang der zu leistendenBehandlungspflege abhängig.2.6 Die Leistungserbr<strong>in</strong>gung erfolgt <strong>in</strong> der Verantwortungund unter Anleitung e<strong>in</strong>er Pflegefachkraft, dieden Mitgliedern neben der Pflegedienstleitung alsständige Ansprechpartner<strong>in</strong> zur Verfügung steht.2.7 Der Pflegedienst berät die Mitglieder bei Bedarf <strong>in</strong>Bezug auf die Beschaffung und F<strong>in</strong>anzierung vonPflegehilfs<strong>mit</strong>teln und anderen Hilfs<strong>mit</strong>teln.2.8 Der Pflegedienst berät die Mitglieder bei Bedarf <strong>in</strong>Bezug auf Hilfen zur F<strong>in</strong>anzierung der Inanspruchnahmevon Leistungen nach SGB XI und SGB XIIoder verweist auf entsprechende Beratungsstellen(z.B. Pflegestützpunkte).2.9 Der Pflegedienst sowie se<strong>in</strong>e Mitarbeitenden achtendie Selbstbestimmtheit der Mitglieder sowiederen strukturelle Unabhängigkeit vomPflegedienst. Sie nehmen sich als Gäste <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emihnen fremden Wohnraum wahr.2.10 Jedes Mitglied verfügt über e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellenPflegevertrag, <strong>in</strong> dem die Leistungen und die hierfürentstehenden Kosten differenziert abgebildets<strong>in</strong>d.62

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