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Das Leitbild Nachhaltigkeit - Eine Einführung

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• Auflagen bei Direktzahlungenund finanzielle Anreize• Vorschriften auf verschiedenenGebietenfür IP und Bio-LandbauStrukturpolitik• Hemmung des Wandels• Staffelungen in Beiträgen,Freimengen undProduktionszuteilung• Eigentumsförderung• Unterstützung der Anpassung• Aufheben von Hemmnissen bei den Massnahmen• VorruhestandsregelungFinanzierung• Zweckgebundene Abgaben• Allgemeine Bundesmittel• Ertrag von Grenzabschöpfungen• Zusätzliche Erträge aus der Tarifizierung und derWUST• LenkungsabgabenSelbsthilfe• In allen Sektoren prioritär • Gesetzliche Grundlage für SolidaritätsbeiträgeTab. 4: Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002[36].4.2 Die Zukunft der Schweizerischen Landwirtschaft: Agrarpolitik 2002Die Probleme der Landwirtschaft in der Schweiz und in der EU sind wie schonerwähnt folgende: ungünstige betriebliche Strukturen, Überproduktion und hoheProduzentenpreise. Die Mittel zur Behebung dieser Missstände gehen in die gleicheRichtung: Preissenkungen und Ausgleich durch Direktzahlungen und regionaleUnterstützungen [60]. In der Schweiz sind diese Massnahmen in eine kompletteUmgestaltung der Agrarpolitik eingebettet.Eingleitet wurde die schweizerische Agrarreform 1992 mit dem siebtenLandwirtschaftsbericht des Bundesrates. Die Reform der Landwirtschaftspolitik soll inzwei Etappen durchgeführt werden. Die erste Reformetappe, die 1993 mit derEinführung von ergänzenden Direktzahlungen und Ökobeiträgen begann, beinhaltetdie Trennung der Preis- von der Einkommenspolitik, in einer zweiten Etappe sollendie Agrarmärkte bis im Jahr 2002 liberalisiert werden (Abb. 6) [59]. Als gesetzlicheGrundlage dafür dient das revidierte Landwirtschaftsgesetz (LwG), das 1996 vomBundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden war [59]. Die Basis für das neueLwG bildet ein im Juni 1996 von den Schweizer Stimmbürgerinnen undStimmbürgern angenommener neuer Verfassungsartikel. Der sogenannteLandwirtschaftsartikel formuliert den Leistungsauftrag an die Landwirtschaft undermächtigt den Bund dafür zu sorgen, «dass die Landwirtschaft durch einenachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitragleistet zur

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