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Teil 4: Umsatzsteuer Abschnitt 4.1 – 4.8

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4.4.2 Grundwissen innergemeinschaftlicher Erwerb<br />

vollständig richtig ist:<br />

1A, 2A, 3B, 4B<br />

4.4.3 Sonderfall innergemeinschaftliches Verbringen<br />

Lückentext Worte:<br />

Erwerb - Entgelt - versendet - Unternehmens - Gebiet eines Mitgliedsstaates - Verwendung -<br />

Mitgliedstaates - vorübergehend - mehr - 24 - Lieferer - Erwerber - Erwerbsteuer - Vorsteuer<br />

4.4.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb Übungen<br />

Fall 1:<br />

steuerbarer innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1(1) Nr.5 i.V.m. § 1a<br />

Fall 2:<br />

Frau Schick ist keine Unternehmerin im Sinne des § 1a Nr. 2, daher kein innergemeinschaftlicher<br />

Erwerb<br />

Fall 3:<br />

wegen innergemeinschaftlichem Verbringen lesen Sie bitte in UStR <strong>Abschnitt</strong> 15b(10) Beispiel 1.<br />

Da es sich in diesem Fall um eine der Art nach vorübergehende Verwendung handelt, ist das<br />

Verbringen der Bagger und Teerwalzen kein steuerbares innergemeinschaftliches Verbringen.<br />

Fall 4:<br />

Es handelt sich nicht um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, weil der Jachtverkauf nicht durch<br />

einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird und der Erwerber<br />

Baierhammer den Gegenstand nicht für sein Unternehmen erwirbt. (Privatgeschäft)<br />

Fall 5:<br />

kein innergemeinschaftlicher Erwerb, weil Ursprungsland Drittland (Ungarn). Die Durchfuhr<br />

durch Österreich ist unerheblich, weil die Ware erst in Deutschland zollrechtlich abgefertigt wird.<br />

Die Aufgabenstellung kann so nur logisch sein, wenn der Sachverhalt vor dem 01.04.2004<br />

passiert ist. Danach wäre es ja ein innergeminschaftlicher Erwerb, aber dann müsste die<br />

Aufgabenstellung anders formuliert werden.<br />

4.4.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge Basics<br />

vollständig richtige Aussagen:<br />

1B, 2B, 3A, 4B, 5A, 6A<br />

4.4.6 Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge Übung<br />

Fall 1:<br />

der Pkw hat zwar schon 7.200 km auf dem Tacho, ist aber noch keine 6 Monate alt. Daher liegt<br />

ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeuges § 1b vor. Der französische Händler<br />

darf ihr das Auto ohne französische TVA verkaufen und Frau Reise-Lustig muss es im Wege der<br />

Fahrzeugeinzelbesteuerung an ihrem Wohnsitzfinanzamt Saarbrücken der deutschen USt<br />

unterwerfen.<br />

Fall 2:<br />

der Ferrari ist älter als 6 Monate und liegt mit 6200 km auch über der Grenze des § 1b(3) Nr. 1.<br />

Der italienische Händler wird das Fahrzeug mit italienischer IVA liefern, somit braucht es Herr<br />

Protzig nicht mehr in Deutschland zu versteuern.<br />

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