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ZL - AKTUELL 2/99 - Fachverband Zusatzleistungen

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Bei den Krankenheimen und den kantonalen Klinikenist es zwar so, dass diese noch zusätzliche Pauschalenzu den Pflegebeiträgen geltend machen können. Dochkann davon ausgegangen werden, dass die Durchfuhrungsstellendavon nicht betroffen sind. Diese zusätzlichenPauschalen wurden sowohl in der Taxe alsAusgaben, als auch bei den Leistungen der Krankenkasseals Einnahmen aufgeführt, was sich im Endeffektaufhebt und somit nicht leistungsbeeinflussendwirkt. Bei einer Grundtaxe von 135 Franken pro Tagplus maximale Pflegekosten 70 Franken pro Tag plusmaximale Pauschale von 16 Franken pro Tag wird dieim Kanton Zürich höchstens zulässige Heimtaxe von221 Franken pro Tag damit nicht überschritten.Pflegebeiträge infür 1<strong>99</strong>8den HeimenDer Bundesrat hat nun auch über die Pflegebeiträgeim Kanton Zürich an die Heime entschieden. Dabeihaben die Beiträge in den BESA-Stufen 1-3 geändert,während BESA-Stufe 4 gleichgeblieben ist. Es geltennun für den Kanton Zürich definitiv die folgendenBeitragssätze:BESA-Stufe lBESA-Stufe 2BESA-Stufe 3BESA-Stufe 4Fr. 20.-/PflegetagFr. 40.-/PflegetagFr. 60.-/PflegetagFr. 70.»/PflegetagDas bedeutet nun konkret, dass leider auch dieses Jahrdie Dossiers von Bezüger/innen in Alters- und Pflegeheimennochmals auf die definitive Leistungsnorm hinüberprüft werden müssen. Es ist möglich, dass vereinzelteKrankenkassen schon freiwillig die oben angegebenenLeistungen bezahlten. In diesen Fällenmuss nichts weiter unternommen werden. In allenanderen Fällen muss aber eine Korrekturberechnungund eine entsprechende Rückerstattungsverfügungerstellt werden.In den Landgemeinden kann wiederum davon ausgegangenwerden, dass sich die Überprüfungen nur aufdie Fälle in Alters- und Pflegeheimen erstrecken, nichtaber auf die Fälle in Krankenheimen oder kantonalenKliniken.ErfahrungsaustauschDie Zeit ruft nach Kommunikation!Wer ist bereit, Erfahrungen im <strong>ZL</strong>-Bereich zu vermittelnund zu empfangen?Unser Ziel ist es, die aktuellen Themen miteinander zudiskutieren. Aus diesem Grande treffen wir uns inregionalen Gruppen zum Erfahrungsaustausch. Wermacht mit?Weitere Info's für aktive Interessenten unter:Tel. Nr. 01 842 37 15, Fax 01 842 36 60Ruth Beglinger, Gemeindeverwaltung, 8105 Regensdorf.Welche Pflegebeiträge werden 1<strong>99</strong>9 bezahlt?1<strong>99</strong>9 gelten die gleichen Pflegebeiträge wie 1<strong>99</strong>8, alsodie oben angegebenen. Bei den Umrechnungen aufdas Jahr 1<strong>99</strong>9 kann anhand der Januar-Heimrechnung,aufweicher in der Regel die BESA-Einstufung ersichtlichist, bereits der gültige Pflegebeitrag derKrankenkasse eingesetzt werden.165

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