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AIXPRESS - Trianel

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INTERVIEW MIT TIM KARNHOF, LEITER SMART METERING BEI TRIANEL„Für ein Stadtwerk steigt das Datenvolumen um mehrals das 14-fache an“Die im Juli veröffentlichte Kosten-Nutzen-Analyse(KNA) zur Einführung von Smart Meters sieht einenstufenweisen Rollout von intelligenten Zählern biszum Jahr 2028 vor. Bereits bis zum Jahr 2018 sollendie Pflichteinbauten (für Messsysteme) abgeschlossensein. Wesentliche Ergebnisse der KNA sind in der„Faktenbox“ auf Seite 9 aufgeführt.Herr Karnhof, was sind die Kernaussagen der Kosten-Nutzen-Analyse?Im Kern beschreibt das „Gewinner-Szenario“ der KNA dassogenannte „Rollout-Szenario Plus“, den Umbau der Stromversorgungauf ein vollständig „intelligentes“ Messwesenbis 2028. Nur die Pflichteinbauten für Messsysteme sindbereits bis 2018 abzuschließen. Dabei ist die Grenze für diePflichteinbauten bei EEG- und KWK-Anlagen niedriger angesetzt,als es die gegenwärtige Regelung des EnWG vorsieht(>250 Watt statt 7 kW), und es wird eine Nachrüstung derBestandsanlagen vorgeschlagen.Die Mehrkosten für die Smart Meters sollen verteilt werden,so die KNA: Alle Letztverbraucher, unabhängig vomZählertyp, zahlen einen Betrag von 8,- Euro pro Jahr, dieNutzer von intelligenten Zählern tragen zusätzliche Kosten:für iZähler 42,- Euro pro Jahr und für Messsysteme (SmartMeter + Gateway + Kommunikation) 72,- Euro pro Jahr. Überdieses Finanzierungsmodell sollen Nutzer eines Messsystemsim Durchschnitt die Mehrkosten für den Zähler durch Stromeinsparungkompensieren.Ebenso klärt die KNA die Zuständigkeiten des Messstellenbetreibers:Grundsätzlich können alle Letztverbraucher ihren(zugelassenen, zertifizierten, qualifizierten) Messstellenbetreiber(MSB) nach eigenem Ermessen frei wählen. Wennein Letztverbraucher keinen MSB wählt, ist der grundzuständigeMessstellenbetreiber (derjenige im Netzgebiet mitden meisten Messstellen) in der Pflicht. Diese Regelung istvergleichbar mit der Regelung des Grundversorgers. Dergrundzuständige Messstellenbetreiber ist ebenfalls derGateway-Administrator. Dabei weist die KNA explizit daraufhin, dass dieser die Möglichkeit hat zu kooperieren, um seineAufgabe kosteneffizient zu erfüllen.Die KNA geht von einem Rollout-Beginn im Jahr 2013aus (vgl. Grafik). Dies erscheint jedoch gegenwärtignicht realistisch. Wie können Stadtwerke damit in ihrerPlanung und Budgetplanung umgehen?Dazu gibt es zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen.Zum einen: Die Einbaupflicht gilt ab dem Moment, ab demGeräte am Markt verfügbar sind, die den BSI-Anforderungen(Anforderungen zur Datensicherheit und zum Datenschutzvom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie)sowie den technischen Richtlinien entsprechen. Wirerwarten, dass anforderungskonforme Geräte ab Mitte2015 auf dem Markt sind. Die KNA sieht einen Zeitrahmenvon 5 Jahren für die Umrüstung aller Pflichteinbaufälle vor(von 2013 bis 2018). Entsprechend stellen sich bereits vieleStadtwerke darauf ein, jedes Jahr mindestens ein Fünftel derPflichteinbaufälle umzurüsten.Um dies in der Budgetplanung einkalkulieren zu können – unddas ist der zweite Aspekt –, benötigen Stadtwerke Erfahrungswerteaus Referenz-Messsystemen im eigenen Netzgebiet, dieihnen Aufschluss geben über die Höhe der Anschaffungs- undEinbaukosten sowie die Kosten, die für die DatenübertragungTIM KARNHOFseit 2011 Leiter Smart Meteringbei <strong>Trianel</strong>Geboren am 30.4.1968Familienstand: verheiratet, ein SohnStudium: Maschinenbau, RWTHAachenTel.: +49 241 413 20-277E-Mail: t.karnhof@trianel.com7

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