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IG BCE - Zeitschrift „Aussenspiegel“ - Einblick-archiv.dgb.de

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<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-MITGLIEDER-SERVICEDienstwagen – wer haftet?Wenn es knallt, was dann? Das zu wissen, istGeld wert. Gut beraten sind all jene, die dank<strong>de</strong>r Gewerkschaftsmitgliedschaft sich für nur18 Euro im Jahr gegen Risiken beim beruflichenFahren und Transportieren absichern können.Denn dass das Privileg Dienstwagen Schattenseitenhaben kann, wird spätestens bei einemUnfall <strong>de</strong>utlich. Nicht immer zahlt <strong>de</strong>r Arbeitgeber– und wenn, dann auch nicht immer alles.Es gibt genügend Fälle von Arbeitnehmern, diein Regress genommen wur<strong>de</strong>n. Im Streitfall gehtes dann zum Arbeitsgericht. Das ist auch zuständig,wenn <strong>de</strong>r Privatwagen für Dienstwegegenutzt wur<strong>de</strong> und es einen Unfall mit Folgengab.Regel Nummer eins:Klären Sie, bevor Sie auf das Gaspedal treten,wie <strong>de</strong>r Wagen versichert ist und in welcherHöhe Selbstbeteiligung besteht. Jürgen Schulzvon <strong>de</strong>r GUV/FAKULTA rät zu einer Vollkaskoversicherung– und die sollte <strong>de</strong>r Arbeitgeber abschließen.Die Rechtsprechung geht in diesemFall sogar noch weiter: Nach <strong>de</strong>m LAG Rheinland-Pfalz,Urteil vom 16. 11. 2006, AZ: 11 Sa665/06, muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber bei Überlassungvon Fahrzeugen an Arbeitnehmer eine Vollkaskoversicherungabschließen. Die Haftung <strong>de</strong>sArbeitnehmers beschränkt sich im Scha<strong>de</strong>nsfalldann auf diejenigen Kosten, die durch eine solcheVollkaskoversicherung nicht abge<strong>de</strong>cktwer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re die übliche Selbstbeteiligung.In <strong>de</strong>r Praxis kommt es immer mal wie<strong>de</strong>r vor,dass <strong>de</strong>r Dienstwagen in die Werkstatt muss.Termine können aber nicht warten. Es liegtnahe, kurzfristig <strong>de</strong>n Privatwagen zu nutzen.Wer haftet, wenn es auf <strong>de</strong>m Weg zum Kun<strong>de</strong>nknallt? Kann <strong>de</strong>r Chef sagen, das geht michnichts an? Tritt in diesem Fall Arbeitnehmer-Haftung ein?14August 2008Regel Nummer zwei:Vor Nutzung eines Privatwagens zu dienstlichenZwecken unbedingt <strong>de</strong>n Arbeitgeber informieren– und klären, wie im Fall eines Scha<strong>de</strong>nsverfahren wird. Denn <strong>de</strong>r Arbeitgeber ist <strong>de</strong>mArbeitnehmer dann zum Ersatz <strong>de</strong>r am Fahrzeug<strong>de</strong>s Arbeitnehmers entstan<strong>de</strong>nen Unfallschä<strong>de</strong>nverpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>nArbeitnehmer auffor<strong>de</strong>rt, sein eigenes Fahrzeugstatt eines Fahrzeugs <strong>de</strong>s Arbeitgebers zu nutzen(vgl. BAG, Urteil vom 23. 11. 2006, AZ: 8 AZR701/05).Regel Nummer drei:Vor Scha<strong>de</strong>nsmeldung unbedingt die Gedankensortieren und nicht voreilig <strong>de</strong>r VersicherungDetails zum Hergang schil<strong>de</strong>rn. Es kann schnellzu einer Schuldanerkennung kommen. „Es istpassiert, und ich weiß nicht warum“, mit dieserAussage manövriert man sich nicht in eineSackgasse. Selbst bei Kleinigkeiten heißt esaufgepasst: Bei geringem Verkehrsverstoß niemalseinem Polizisten vor Ort die Geldbuße inbar zahlen. Das kann bereits als Schuldanerkenntnisgewertet wer<strong>de</strong>n.Unfall mit FolgenGrundsätzlich gilt: Bei leichter Fahrlässigkeitwird <strong>de</strong>r Arbeitgeber in Haftung genommen.Niesen am Steuer fällt in diese Rubrik; das führtnicht zur Regressfor<strong>de</strong>rung. Bei grober Fahrlässigkeitjedoch haftet grundsätzlich <strong>de</strong>r Arbeitnehmerund muss zahlen. Wer sich während <strong>de</strong>rFahrt umdreht, um zum Handy o<strong>de</strong>r zu Aktenvom Rücksitz zu greifen und dabei einen Unfallbaut, han<strong>de</strong>lt grob fahrlässig. In diese KategorieFührerscheinkontrolle beiDienstwagenfahrernEine automatische Führerscheinkontrollebietet die Siegener Firma LapID ServiceGmbH.Mit ihrer Software und Technik unterstützensie Unternehmen beim Fuhrparkmanagement.Eine Innovation, die sichdurchsetzt? Interessant für Personal-/Fuhrparkmanager, Außendienstler undBetriebsräte.Siehe: www.lapid.<strong>de</strong>fallen auch das Anzün<strong>de</strong>n einer Zigarette während<strong>de</strong>r Fahrt, Überholen vor einer Bergkuppeund Übermüdung. Passiert ein Unfall aufgrundvon Übermüdung, so kann <strong>de</strong>r Richter im Einzelfallein Mitverschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Arbeitgebers feststellen.Wer jedoch am Autoradio dreht undaufgrund <strong>de</strong>r Unaufmerksamkeit einen Unfallverursacht, wird auf je<strong>de</strong>n Fall zur Rechenschaftgezogen. Im Zweifel kann das bis zurwirtschaftlichen Vernichtung führenBeispiele groberFahrlässigkeit● Rauchen am Steuer● Auffahren auf verkehrsrichtigfahren<strong>de</strong> Linksabbieger● Einfahren in die Kreuzungbei Rotlicht <strong>de</strong>r Ampel● Überfahren eines Stoppschil<strong>de</strong>s● Unmotiviert starkes Abbremsenauf regennasser Straße● Fahrer versucht, nach Gegenstandauf <strong>de</strong>m Wagenbo<strong>de</strong>n zu fassen● Kassetten-/CD-Wechselwährend <strong>de</strong>r Fahrt● Alkohol am Steuer● Geschwindigkeitsüberschreitungen● Hund im Fußraum vor <strong>de</strong>mBeifahrersitzwww.guv-fakulta.<strong>de</strong>Aus <strong>de</strong>r GUV/FAKULTA ist <strong>de</strong>r Auto ClubEuropa entstan<strong>de</strong>n, er sichert auchPrivatpersonen ab sowie all die Selbstständigen,die nicht die Leistungen <strong>de</strong>rGUV/FAKULTA in Anspruch nehmenkönnen. In beson<strong>de</strong>rs heiklen Fällenleistet die GUV/FAKULTA zu<strong>de</strong>m Notfallunterstützung.Diese Seite wird gestaltet von <strong>de</strong>r <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-Mitglie<strong>de</strong>rservice-Gesellschaft. Weitere Produkteund Dienstleistungen zu beson<strong>de</strong>renKonditionen für Mitglie<strong>de</strong>r fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>rInternetseite: www.igbce-mitglie<strong>de</strong>rservice.<strong>de</strong>.E-Mail: service@igbce-mitglie<strong>de</strong>rservice.<strong>de</strong>.Telefon: 0511 6404692, Norbert Mikulski.

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