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NACHFOLGEREGELUNG – WIE REGELT MAN AUCH DIE - obt

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KMU-Holding AG. Die Verkäuferschaft<br />

finanziert den Kaufpreis über<br />

ein Darlehen. Die Ausschüttungen<br />

der KMU AG an ihre Holding sind<br />

in der Holding gewinnsteuerfrei<br />

und reduzieren die Steuerbelastung<br />

im Vergleich zur Ausgangslage<br />

(Abbildung 1) um über 25 Prozentpunkte.<br />

Sobald die 5-Jahres-<br />

Frist abgelaufen ist, kann auch<br />

nicht betriebsnotwendige Substanz<br />

zur Darlehensamortisation verwendet<br />

werden.<br />

Die Holding kann unter Einhaltung<br />

von wenigen Kriterien nach Ablauf<br />

von 5 Jahren zudem mit dem Kaufobjekt<br />

steuerfrei fusioniert werden.<br />

Somit besitzt der Käufer der Gesellschaft<br />

nach getätigter Fusion die<br />

Aktien der KMU AG und nicht mehr<br />

jene der KMU-Holding AG.<br />

In unserem Fall hat der Käufer, bzw.<br />

die Käuferholding das Darlehen von<br />

1 500 000 Franken nach 4 Jahren<br />

amortisiert. Wählt der Käufer den<br />

Weg über den direkten privaten<br />

Kauf, so benötigt er 6 Jahre zur<br />

Amortisation des Darlehens (Abbildung<br />

2). In Zahlen führt in unserem<br />

Beispiel der private Weg gegenüber<br />

dem Umweg über die Holding<br />

zu einer steuerlichen Mehrbelastung<br />

von knapp 800 000 Franken (Differenz<br />

der kumulierten Gewinne<br />

nach Steuern von 2 361000 Franken<br />

und 1 565 400 Franken gemäss Abbildung<br />

2). Mit der Einführung des<br />

Halbeinkünfteverfahrens wird sich<br />

die Differenz verkleinern, da die<br />

Dividendenzahlungen privilegiert<br />

besteuert werden und damit die<br />

private Steuerbelastung sinkt. Die<br />

Nachteile der Holding-Lösung sind<br />

höhere Verwaltungskosten durch<br />

zwei Gesellschaften sowie Gründungskosten<br />

beim Kauf und Umstrukturierungskosten<br />

bei einer allfälligen<br />

Fusion zu einem späteren<br />

Zeitpunkt. Zudem können bei einer<br />

Verzinsung des Darlehens die Zin-<br />

Seite 6 16/07 <strong>–</strong> Das OBT Magazin x KMU Praxis<br />

sen in der Holding nicht steuerlich<br />

geltend gemacht werden. Der private<br />

Käufer kann die Zinsen in der<br />

privaten Steuererklärung abziehen.<br />

Wird der Weg über eine Holding<br />

gewählt, so ist auch mit der neuen<br />

Rechtslage eine Absprache mit<br />

dem Steuerkommissär mittels Steuerruling<br />

sehr empfehlenswert.<br />

FAZIT<br />

Die Regelung der Unternehmensnachfolge<br />

ist eine schwierige<br />

Aufgabe. Viele steuerliche<br />

Hindernisse, die im Laufe der<br />

Jahre aufgrund der Verwaltungsund<br />

Gerichtspraxis entstanden<br />

sind, machten sie fast unlösbar.<br />

Durch die Einführung des neuen<br />

Bundesgesetzes sind tragbare<br />

Nachfolgelösungen wieder möglich.<br />

Eine Entwicklung für einmal<br />

ganz im Sinne der KMUs. Nach<br />

wie vor gilt es die Details mit<br />

aller Sorgfalt zu prüfen und auf<br />

die Verträglichkeit mit den Gesetzen<br />

und der Verwaltungspraxis<br />

abzustimmen. Gerne sind wir in<br />

diesen Fragen für Sie da.

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