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abschlag - Dillinger Hütte GTS

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Verkauf und Lieferung unserer Erzeugnisse erfolgen<br />

gemäß den nachstehenden Allgemeinen<br />

Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch bei<br />

Angleichungsgeschäften.<br />

1. Erzeugnisdefinition: siehe Lieferprogramm<br />

2. Bestellungen: siehe Einzelpreisliste<br />

3. Preise Allgemein<br />

3.1 Alle Preise verstehen sich für metrische Tonnen (t =<br />

1000 kg), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

vermerkt ist.<br />

3.2 Der Kaufpreis ist spätestens am 15. des der Lieferung<br />

ab Werk folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />

3.3 Ändern sich Abgaben und andere Fremdkosten, die im<br />

vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie<br />

neu, sind wir im entsprechenden Umfange zu einer<br />

Preisanhebung berechtigt, beziehungsweise zu einer<br />

Preisermäßigung verpflichtet.<br />

3.4 Wenn eine Abnahme/Werkstoffprüfung vereinbart ist,<br />

trägt der Käufer die persönlichen Abnahmekosten; die<br />

sachlichen Abnahmekosten werden nach unseren<br />

Preislisten berechnet. Die Abnahme wird im Lieferwerk<br />

durchgeführt.<br />

3.5 Falls wir uns verpflichten, Wünsche oder Vorschriften<br />

des Käufers zu berücksichtigen, für die ein Preis nach<br />

unserer(n) Preisliste(n) nicht zu ermitteln ist, bleibt eine<br />

Preisvereinbarung vorbehalten.<br />

3.6 Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird<br />

ausdrücklich widersprochen.<br />

4. Materialpreis<br />

Es gelten die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

des Vertragsabschlusses gültigen Preise und<br />

Allgemeinen Bestimmungen. Die persönlichen<br />

Abnahmekosten sowie Zu- und Abschläge für Schrott<br />

und Legierung werden zu den am Tage der Lieferung<br />

geltenden Bedingungen berechnet.<br />

5. Art der Preisstellung und der Preiszuschläge für<br />

den Versand<br />

5.1 Verkauf auf Frachtbasis Dillingen oder Dünkirchen<br />

Wir übernehmen den Versand frachtfrei<br />

- bei Bahnversand: bis zum Bestimmungsbahnhof<br />

- bei LKW-Versand: bis zum Empfänger<br />

- bei Schiffsversand: bis zum Entladehafen<br />

- bei Versand auf dem<br />

kombinierten Wasser-<br />

Landweg: bis zum Empfänger<br />

Dafür berechnen wir den am Tage der Lieferung<br />

veröffentlichten Preiszuschlag ab Frachtbasis, und<br />

zwar<br />

Allgemeine<br />

Verkaufsbedingungen<br />

Gültig ab 1. Januar 2005<br />

5.1.1 bei Bahnversand<br />

Der Preiszuschlag für die Strecke Frachtbasis -<br />

Bestimmungsbahnhof wird ermittelt:<br />

a) Für alle Ladungsmengen und alle<br />

Empfangsbahnhöfe in der Bundesrepublik<br />

Deutschland aufgrund der sich aus dem<br />

„Entfernungsvermerk für den Eisenbahngüterverkehr“,<br />

herausgegeben von der DB<br />

Cargo AG, ergebenden Entfernung zwischen<br />

Frachtbasis und Bestimmungsbahnhof nach<br />

der Staffel ‚Bahnversand‘ unter Punkt 15<br />

unserer Preisliste.<br />

b) Für alle Bestimmungsbahnhöfe außerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland nach der sich<br />

aus dem "Einheitlichen Entfernungsanzeiger<br />

für den internationalen Güterverkehr (DIUM)"<br />

ergebenden Entfernung zwischen Frachtbasis<br />

und Bestimmungsbahnhof nach der Staffel<br />

‚Bahnversand‘ unter Punkt 15 unserer<br />

Preisliste.<br />

5.1.2 bei LKW-Versand<br />

5.1.2.1 Der Preiszuschlag wird aufgrund der Entfernung<br />

zwischen Frachtbasis und dem Gemeindetarifbereich,<br />

in dem die Entladestelle des Empfängers<br />

liegt, ermittelt.<br />

a) Für alle Lieferungen und alle Empfänger in<br />

der Bundesrepublik Deutschland nach der<br />

GFT-Entfernung der kilometrischen Staffel<br />

LKW-Versand unter Punkt 15 unserer<br />

Preisliste.<br />

b) Für alle anderen Empfänger nach der sich<br />

aus dem "Einheitlichen Entfernungsanzeiger<br />

für den internationalen Güterverkehr (DIUM)"<br />

ergebenden Entfernung der kilometrischen<br />

Staffel LKW-Versand unter Punkt 15 unserer<br />

Preisliste.<br />

5.1.2.2 Für den LKW-Versand wird zusätzlich der<br />

besondere Aufpreis gemäß unserer Preisliste<br />

berechnet; dies gilt auch für den Fall der<br />

Abholung.<br />

5.1.2.3 Falls wir einer Abholung durch empfängereigene<br />

Fahrzeuge (Werkverkehr) zugestimmt haben,<br />

berechnen wir einen Selbstabholerzuschlag in<br />

Höhe von 5 EUR/t für die uns entstehenden<br />

internen Mehrkosten.<br />

Zur Bestimmung des Versandortes vergl. Abschnitt<br />

6.<br />

AG der <strong>Dillinger</strong> <strong>Hütte</strong>nwerke <strong>GTS</strong> Industries SA<br />

Preisliste Grobblech 01.01.2008 Revision 0 Seite 14.1

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