abschlag - Dillinger Hütte GTS
abschlag - Dillinger Hütte GTS
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Verkauf und Lieferung unserer Erzeugnisse erfolgen<br />
gemäß den nachstehenden Allgemeinen<br />
Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch bei<br />
Angleichungsgeschäften.<br />
1. Erzeugnisdefinition: siehe Lieferprogramm<br />
2. Bestellungen: siehe Einzelpreisliste<br />
3. Preise Allgemein<br />
3.1 Alle Preise verstehen sich für metrische Tonnen (t =<br />
1000 kg), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
vermerkt ist.<br />
3.2 Der Kaufpreis ist spätestens am 15. des der Lieferung<br />
ab Werk folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />
3.3 Ändern sich Abgaben und andere Fremdkosten, die im<br />
vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie<br />
neu, sind wir im entsprechenden Umfange zu einer<br />
Preisanhebung berechtigt, beziehungsweise zu einer<br />
Preisermäßigung verpflichtet.<br />
3.4 Wenn eine Abnahme/Werkstoffprüfung vereinbart ist,<br />
trägt der Käufer die persönlichen Abnahmekosten; die<br />
sachlichen Abnahmekosten werden nach unseren<br />
Preislisten berechnet. Die Abnahme wird im Lieferwerk<br />
durchgeführt.<br />
3.5 Falls wir uns verpflichten, Wünsche oder Vorschriften<br />
des Käufers zu berücksichtigen, für die ein Preis nach<br />
unserer(n) Preisliste(n) nicht zu ermitteln ist, bleibt eine<br />
Preisvereinbarung vorbehalten.<br />
3.6 Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird<br />
ausdrücklich widersprochen.<br />
4. Materialpreis<br />
Es gelten die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
des Vertragsabschlusses gültigen Preise und<br />
Allgemeinen Bestimmungen. Die persönlichen<br />
Abnahmekosten sowie Zu- und Abschläge für Schrott<br />
und Legierung werden zu den am Tage der Lieferung<br />
geltenden Bedingungen berechnet.<br />
5. Art der Preisstellung und der Preiszuschläge für<br />
den Versand<br />
5.1 Verkauf auf Frachtbasis Dillingen oder Dünkirchen<br />
Wir übernehmen den Versand frachtfrei<br />
- bei Bahnversand: bis zum Bestimmungsbahnhof<br />
- bei LKW-Versand: bis zum Empfänger<br />
- bei Schiffsversand: bis zum Entladehafen<br />
- bei Versand auf dem<br />
kombinierten Wasser-<br />
Landweg: bis zum Empfänger<br />
Dafür berechnen wir den am Tage der Lieferung<br />
veröffentlichten Preiszuschlag ab Frachtbasis, und<br />
zwar<br />
Allgemeine<br />
Verkaufsbedingungen<br />
Gültig ab 1. Januar 2005<br />
5.1.1 bei Bahnversand<br />
Der Preiszuschlag für die Strecke Frachtbasis -<br />
Bestimmungsbahnhof wird ermittelt:<br />
a) Für alle Ladungsmengen und alle<br />
Empfangsbahnhöfe in der Bundesrepublik<br />
Deutschland aufgrund der sich aus dem<br />
„Entfernungsvermerk für den Eisenbahngüterverkehr“,<br />
herausgegeben von der DB<br />
Cargo AG, ergebenden Entfernung zwischen<br />
Frachtbasis und Bestimmungsbahnhof nach<br />
der Staffel ‚Bahnversand‘ unter Punkt 15<br />
unserer Preisliste.<br />
b) Für alle Bestimmungsbahnhöfe außerhalb der<br />
Bundesrepublik Deutschland nach der sich<br />
aus dem "Einheitlichen Entfernungsanzeiger<br />
für den internationalen Güterverkehr (DIUM)"<br />
ergebenden Entfernung zwischen Frachtbasis<br />
und Bestimmungsbahnhof nach der Staffel<br />
‚Bahnversand‘ unter Punkt 15 unserer<br />
Preisliste.<br />
5.1.2 bei LKW-Versand<br />
5.1.2.1 Der Preiszuschlag wird aufgrund der Entfernung<br />
zwischen Frachtbasis und dem Gemeindetarifbereich,<br />
in dem die Entladestelle des Empfängers<br />
liegt, ermittelt.<br />
a) Für alle Lieferungen und alle Empfänger in<br />
der Bundesrepublik Deutschland nach der<br />
GFT-Entfernung der kilometrischen Staffel<br />
LKW-Versand unter Punkt 15 unserer<br />
Preisliste.<br />
b) Für alle anderen Empfänger nach der sich<br />
aus dem "Einheitlichen Entfernungsanzeiger<br />
für den internationalen Güterverkehr (DIUM)"<br />
ergebenden Entfernung der kilometrischen<br />
Staffel LKW-Versand unter Punkt 15 unserer<br />
Preisliste.<br />
5.1.2.2 Für den LKW-Versand wird zusätzlich der<br />
besondere Aufpreis gemäß unserer Preisliste<br />
berechnet; dies gilt auch für den Fall der<br />
Abholung.<br />
5.1.2.3 Falls wir einer Abholung durch empfängereigene<br />
Fahrzeuge (Werkverkehr) zugestimmt haben,<br />
berechnen wir einen Selbstabholerzuschlag in<br />
Höhe von 5 EUR/t für die uns entstehenden<br />
internen Mehrkosten.<br />
Zur Bestimmung des Versandortes vergl. Abschnitt<br />
6.<br />
AG der <strong>Dillinger</strong> <strong>Hütte</strong>nwerke <strong>GTS</strong> Industries SA<br />
Preisliste Grobblech 01.01.2008 Revision 0 Seite 14.1