abschlag - Dillinger Hütte GTS
abschlag - Dillinger Hütte GTS
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5.1.2.4 Mit Einführung der LKW-Maut wird ab dem 1.<br />
Januar 2005 für Transporte innerhalb Deutschlands<br />
bzw. Transitentfernungen durch Deutschland bei<br />
frachtfreier Anlieferung ein Zuschlag für die<br />
streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung<br />
von Bundesautobahnen (nach-stehend LKW-Maut)<br />
nach Tabelle 15.5 erhoben. Die LKW-Maut wird<br />
neben den Frachten mit Breiten- und<br />
Längenzuschlägen berechnet und gesondert<br />
ausgewiesen. Die Entfernungs-ermittlung erfolgt<br />
analog 5.1.2.1. Für den Einsatz von<br />
Spezialfahrzeugen, die ab einer Blechbreite von<br />
3.001 mm und/oder einer Blechlänge von 15.000<br />
mm zum Einsatz kommen, wird der doppelte<br />
Mautsatz berechnet.<br />
5.1.3 bei Schiffsversand<br />
bei Schiffsversand oder Versand auf dem<br />
kombinierten Wasser-Landweg berechnen wir den<br />
Preiszuschlag nach Vereinbarung.<br />
5.2 Weitere Versandkosten<br />
5.2.1 Bei grenzüberschreitender Lieferung in Länder<br />
außerhalb der Gemeinschaft (EU) berechnen wir für<br />
Bahnversand und LKW-Versand zur Abgeltung der<br />
Grenzübergangsgebühren und -spesen 1,02 EUR/t.<br />
5.2.2 Zusätzliche Kosten, soweit sie in den<br />
Preiszuschlägen nicht berücksichtigt sind (z.B. für<br />
Versandüberlängen), werden von uns gesondert<br />
berechnet.<br />
5.2.3 Mehrkosten, die aus der Durchführung der Lieferung<br />
entstehen und für die keine Preiszuschläge<br />
vereinbart sind, trägt der Käufer, es sei denn, wir<br />
haben ihr Entstehen zu vertreten.<br />
5.3 Weitere Versandvorschriften<br />
Wir sind berechtigt, die Beladung von Fahrzeugen,<br />
die für einen beförderungssicheren Transport als<br />
nicht geeignet erscheinen oder nicht über die<br />
erforderlichen Mittel zur Ladungssicherung<br />
verfügen, abzulehnen.<br />
6. Versandort unserer Lieferungen<br />
Dillingen oder Dünkirchen<br />
7. Steuern / Zölle / Abgaben<br />
7.1 Zusätzlich zum Kaufpreis berechnen wir für<br />
Verkäufe in die Bundesrepublik Deutschland<br />
gesondert die Umsatzsteuer zum jeweils geltenden<br />
Satz.<br />
7.2 Grenzüberschreitende Lieferungen erfolgen<br />
unverzollt und unversteuert. Soweit Zölle, Steuern<br />
und sonstige Abgaben erhoben werden, gehen<br />
diese zu Lasten des Käufers.<br />
8. Sonderbestimmungen<br />
Bei Dreiecks-, Reihen- und ähnlichen Geschäften,<br />
bei denen neben der <strong>Dillinger</strong> <strong>Hütte</strong>nwerke und dem<br />
Kunden weitere Unternehmen eingeschaltet werden<br />
und die im Kundenauftrag grenzüberschreitend<br />
abgewickelt werden, verpflichtet sich der Kunde,<br />
alle ihm obliegenden, für die korrekte administrative<br />
Abwicklung in den betroffenen Staaten<br />
erforderlichen gesetzlichen Vorschriften wie Steuer-<br />
Ident-Nummer, Fiskalvertreter etc., zu erfüllen.<br />
Ebenso wird der Kunde alle gesetzlichen<br />
Voraussetzungen für einen eventuellen<br />
Weiterexport innerhalb der EU/des EWR sowie<br />
außerhalb von EU/EWR erfüllen.<br />
AG der <strong>Dillinger</strong> <strong>Hütte</strong>nwerke <strong>GTS</strong> Industries SA<br />
Preisliste Grobblech 01.01.2008 Revision 0 Seite 14.2