Soziale Einrichtungen finanzieren
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4 Misericordia 10/07 · Thema: Finanzierung<br />
festgeschrieben. Ebenfalls vereinbarten<br />
die Verhandlungspartner die einzelnen<br />
Mengen an Behandlungstagen in der<br />
Klinik. Das hieraus resultierende Gesamtbudget<br />
eines Krankenhauses sollte<br />
anschließend nach Möglichkeit eingehalten<br />
werden. Leistungsausweitungen<br />
oder -kürzungen und damit Budgetüber-<br />
und -unterschreitungen wurden<br />
mit entsprechenden Zu- und Abschlägen<br />
entsprechend ausgeglichen.<br />
Neues Finanzierungssystem<br />
für laufende Betriebskosten<br />
Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000<br />
hat der Gesetzgeber entschieden, das<br />
bisherige Vergütungssystem der Pflegesätze<br />
durch ein pauschaliertes Vergütungssystem<br />
abzulösen. Daher wurde<br />
nach einem freiwilligen „Testjahr“<br />
ab 2004 verbindlich für alle deutschen<br />
Krankenhäuser ein auf Diagnosen beruhendes<br />
Patientenklassifikationssystem<br />
(„Diagnosis Related Groups“ – DRGs<br />
oder auch Fallpauschalen genannt) über<br />
den Zeitraum von fünf Jahren in verschieden<br />
großen Anpassungsschritten<br />
eingeführt. Basierend auf dem australischen<br />
DRG-System wurde hierfür ein<br />
eigenes deutsches Fallpauschalensystem,<br />
die G-DRGs (German DRGs), entwickelt<br />
und seitdem stetig fortgeschrieben.<br />
Mit der Einführung der G-DRGs ist<br />
eine bundesweite Vergütungsregelung<br />
geschaffen worden, die im Gegensatz<br />
zu den bisherigen Tagespflegesätzen<br />
einheitliche Preise für vergleichbare<br />
Leistungen zum Ziel hat.<br />
Medizinische Diagnosen nach der internationalen<br />
Klassifikation von Krankheiten<br />
(ICD), medizinische Prozeduren<br />
nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel<br />
(OPS) und weitere Patientendaten<br />
werden im einzelnen Krankenhaus<br />
in einem aufwendigen Verfahren erfasst<br />
und je Behandlungsfall einer von über<br />
1.000 Fallpauschalen (Stand 2007) zugeordnet.<br />
Für jede DRG wurde ein sogenanntes<br />
Relativgewicht in einem bundesweit<br />
standardisierten Kalkulationsverfahren<br />
bestimmt. Um nämlich letztendlich<br />
einheitliche Preise für die jeweiligen<br />
Krankenhausleistungen berechnen zu<br />
können, wurden zunächst sämtliche<br />
DRGs im Krankenhaus in Relation zum<br />
Durchschnitt aller kalkulierten Leistungen<br />
gesetzt. Diese Gewichtung ist nicht<br />
zuletzt notwendig, um die vielfältigen<br />
Faktoren der Krankenhausbehandlung,<br />
wie zum Beispiel das Alter des Patienten,<br />
Zusatzerkrankungen, besondere<br />
Pflegebedürftigkeit, über- oder unterdurchschnittliche<br />
Verweildauer etc.,<br />
entsprechend ihrer ökonomischen Relevanz<br />
unterschiedlich berücksichtigen zu<br />
können. Das Relativgewicht einer DRG<br />
dient als Faktor für die spätere monetäre<br />
Vergütung der Krankenhausleistung.<br />
So besitzt beispielsweise (siehe Schaubild<br />
oben!) eine Standardbehandlung<br />
wie eine „klassische Geburt“ ohne<br />
irgendwelche Komplikationen ein sogenanntes<br />
Relativgewicht von etwa 0,5<br />
(also halb so aufwendig wie der Durch-<br />
schnittsfall), während eine Stoßwellenbehandlung<br />
bei der Entfernung von<br />
Nierensteinen den Bewertungsfaktor 2<br />
oder eine Total endoprothese des Knies<br />
mit etwa 3,5 bewertet ist. Den größten<br />
Aufwand im Krankenhaus und daraus<br />
resultierend auch die teuerste Behandlung<br />
umfasst nach dem aktuellen System<br />
2007 die Transplantation von Organen<br />
mit einer anschließenden Langzeitbeatmung,<br />
die mit einem Relativgewicht von<br />
etwa 65 bewertet wird.<br />
Der zweite Faktor zur Ermittlung von<br />
Preisen bei Krankenhausleistungen ist<br />
der sogenannte Basisfallwert (BFW),<br />
der in jedem Bundesland separat verhandelt<br />
und festgelegt wird. Der durchschnittliche,<br />
fiktive Landesbasisfallwert<br />
(LBFW) beträgt 2007 beispielsweise in<br />
Bayern etwa 2.787 Euro. Während für<br />
die fünfjährige Übergangsfrist jedes<br />
deutsche Krankenhaus einen individuellen<br />
BFW mit den Krankenkassen<br />
verhandelt, wird ab dem Jahr 2009 ein<br />
einheitlicher Basisfallwert die Preise<br />
landesweit nivellieren. Das geschieht<br />
dadurch, dass in dieser Übergangsfrist,<br />
auch Konvergenzphase bezeichnet, der<br />
krankenhausindividuelle BFW in verschiedenen<br />
Angleichungsschritten dem<br />
LBFW nach gesetzlicher Vorgabe angenähert<br />
wird.<br />
Mit den Erlösen aus diesen diagnosebezogenen<br />
Pauschalen muss ein Krankenhaus<br />
nun haushalten und ist gezwungen,<br />
darauf zu achten, dass die aufkommenden<br />
Kosten im Einzelfall die Erlöse