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Soziale Einrichtungen finanzieren

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4 Misericordia 10/07 · Thema: Finanzierung<br />

festgeschrieben. Ebenfalls vereinbarten<br />

die Verhandlungspartner die einzelnen<br />

Mengen an Behandlungstagen in der<br />

Klinik. Das hieraus resultierende Gesamtbudget<br />

eines Krankenhauses sollte<br />

anschließend nach Möglichkeit eingehalten<br />

werden. Leistungsausweitungen<br />

oder -kürzungen und damit Budgetüber-<br />

und -unterschreitungen wurden<br />

mit entsprechenden Zu- und Abschlägen<br />

entsprechend ausgeglichen.<br />

Neues Finanzierungssystem<br />

für laufende Betriebskosten<br />

Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000<br />

hat der Gesetzgeber entschieden, das<br />

bisherige Vergütungssystem der Pflegesätze<br />

durch ein pauschaliertes Vergütungssystem<br />

abzulösen. Daher wurde<br />

nach einem freiwilligen „Testjahr“<br />

ab 2004 verbindlich für alle deutschen<br />

Krankenhäuser ein auf Diagnosen beruhendes<br />

Patientenklassifikationssystem<br />

(„Diagnosis Related Groups“ – DRGs<br />

oder auch Fallpauschalen genannt) über<br />

den Zeitraum von fünf Jahren in verschieden<br />

großen Anpassungsschritten<br />

eingeführt. Basierend auf dem australischen<br />

DRG-System wurde hierfür ein<br />

eigenes deutsches Fallpauschalensystem,<br />

die G-DRGs (German DRGs), entwickelt<br />

und seitdem stetig fortgeschrieben.<br />

Mit der Einführung der G-DRGs ist<br />

eine bundesweite Vergütungsregelung<br />

geschaffen worden, die im Gegensatz<br />

zu den bisherigen Tagespflegesätzen<br />

einheitliche Preise für vergleichbare<br />

Leistungen zum Ziel hat.<br />

Medizinische Diagnosen nach der internationalen<br />

Klassifikation von Krankheiten<br />

(ICD), medizinische Prozeduren<br />

nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel<br />

(OPS) und weitere Patientendaten<br />

werden im einzelnen Krankenhaus<br />

in einem aufwendigen Verfahren erfasst<br />

und je Behandlungsfall einer von über<br />

1.000 Fallpauschalen (Stand 2007) zugeordnet.<br />

Für jede DRG wurde ein sogenanntes<br />

Relativgewicht in einem bundesweit<br />

standardisierten Kalkulationsverfahren<br />

bestimmt. Um nämlich letztendlich<br />

einheitliche Preise für die jeweiligen<br />

Krankenhausleistungen berechnen zu<br />

können, wurden zunächst sämtliche<br />

DRGs im Krankenhaus in Relation zum<br />

Durchschnitt aller kalkulierten Leistungen<br />

gesetzt. Diese Gewichtung ist nicht<br />

zuletzt notwendig, um die vielfältigen<br />

Faktoren der Krankenhausbehandlung,<br />

wie zum Beispiel das Alter des Patienten,<br />

Zusatzerkrankungen, besondere<br />

Pflegebedürftigkeit, über- oder unterdurchschnittliche<br />

Verweildauer etc.,<br />

entsprechend ihrer ökonomischen Relevanz<br />

unterschiedlich berücksichtigen zu<br />

können. Das Relativgewicht einer DRG<br />

dient als Faktor für die spätere monetäre<br />

Vergütung der Krankenhausleistung.<br />

So besitzt beispielsweise (siehe Schaubild<br />

oben!) eine Standardbehandlung<br />

wie eine „klassische Geburt“ ohne<br />

irgendwelche Komplikationen ein sogenanntes<br />

Relativgewicht von etwa 0,5<br />

(also halb so aufwendig wie der Durch-<br />

schnittsfall), während eine Stoßwellenbehandlung<br />

bei der Entfernung von<br />

Nierensteinen den Bewertungsfaktor 2<br />

oder eine Total endoprothese des Knies<br />

mit etwa 3,5 bewertet ist. Den größten<br />

Aufwand im Krankenhaus und daraus<br />

resultierend auch die teuerste Behandlung<br />

umfasst nach dem aktuellen System<br />

2007 die Transplantation von Organen<br />

mit einer anschließenden Langzeitbeatmung,<br />

die mit einem Relativgewicht von<br />

etwa 65 bewertet wird.<br />

Der zweite Faktor zur Ermittlung von<br />

Preisen bei Krankenhausleistungen ist<br />

der sogenannte Basisfallwert (BFW),<br />

der in jedem Bundesland separat verhandelt<br />

und festgelegt wird. Der durchschnittliche,<br />

fiktive Landesbasisfallwert<br />

(LBFW) beträgt 2007 beispielsweise in<br />

Bayern etwa 2.787 Euro. Während für<br />

die fünfjährige Übergangsfrist jedes<br />

deutsche Krankenhaus einen individuellen<br />

BFW mit den Krankenkassen<br />

verhandelt, wird ab dem Jahr 2009 ein<br />

einheitlicher Basisfallwert die Preise<br />

landesweit nivellieren. Das geschieht<br />

dadurch, dass in dieser Übergangsfrist,<br />

auch Konvergenzphase bezeichnet, der<br />

krankenhausindividuelle BFW in verschiedenen<br />

Angleichungsschritten dem<br />

LBFW nach gesetzlicher Vorgabe angenähert<br />

wird.<br />

Mit den Erlösen aus diesen diagnosebezogenen<br />

Pauschalen muss ein Krankenhaus<br />

nun haushalten und ist gezwungen,<br />

darauf zu achten, dass die aufkommenden<br />

Kosten im Einzelfall die Erlöse

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