Soziale Einrichtungen finanzieren
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8 Misericordia 10/07 · Thema: Finanzierung<br />
Private Stiftungen als Förderer sozialer Leistungen<br />
Für die Ewigkeit angelegt<br />
In Deutschland werden viele soziale<br />
Leistungen von so genannten freien<br />
Trägern, also nicht staatlichen <strong>Einrichtungen</strong>,<br />
erbracht. Dazu gehören<br />
Wohlfahrtsverbände wie der Deutsche<br />
Caritasverband, gemeinnützige Vereine<br />
wie der Malteser Hilfsdienst e.V. oder<br />
Ordensgemeinschaften wie die Barmherzigen<br />
Brüder. Diese freien Träger,<br />
von denen traditionell viele der Kirche<br />
nahe stehen, betreiben ganz unterschiedliche<br />
<strong>Einrichtungen</strong>, beispielsweise<br />
Kinderheime, Behindertenwerkstätten,<br />
Krankenhäuser, Altenheime oder Hospizdienste.<br />
Finanziert werden ihre Angebote zu<br />
einem großen Teil durch die öffentliche<br />
Hand bzw. staatliche Sicherungssysteme,<br />
etwa den Kranken-, Renten- oder<br />
Pflegeversicherungen. Diese staatlichen<br />
Zuschüsse werden jedoch knapper und<br />
decken immer seltener die Kosten. Die<br />
Folge ist, dass soziale Dienste, die über<br />
die Grundversorgung hinausgehen,<br />
schon bald nicht mehr finanzierbar sein<br />
werden. Schon heute können Besuchsdienste<br />
für alte und einsame Menschen,<br />
Ausflüge mit Menschen mit Behinderung<br />
oder die medizinische Versorgung<br />
von Obdachlosen nur deshalb angeboten<br />
werden, weil es ehrenamtliche Helfer<br />
und großzügige Spender gibt.<br />
Langfristig absichern statt<br />
kurzfristig Löcher stopfen<br />
Das Spendenaufkommen schwankt<br />
jedoch. Zwar haben die meisten Menschen<br />
ein relativ konstantes Spendenbudget,<br />
aber bei Naturkatastrophen wie<br />
Erdbeben oder Überflutungen wird ein<br />
Großteil dieses Budgets in die Katastrophenhilfe<br />
gespendet. Um die Finanzierungslücken<br />
zu schließen, die sich durch<br />
ausbleibende Staatszuschüsse oder<br />
schwankende Spendenbeträge ergeben,<br />
sind private und vor allem langfristige<br />
Finanzierungsmöglichkeiten gefragt.<br />
Gemeinnützige Stiftungen sind hier-<br />
für ein hervorragendes Instrument. Da<br />
das von einer Privatperson oder einem<br />
Unternehmen eingebrachte Stiftungsvermögen<br />
unangetastet bleibt und nur<br />
die Vermögenserträge wie Zinsen oder<br />
Mieteinnahmen für den Stiftungszweck<br />
verwendet werden dürfen, ist eine Stiftung<br />
für die Ewigkeit angelegt. Wenn ein<br />
Stifter in der Stiftungssatzung einen bestimmten<br />
Stiftungszweck wie beispielsweise<br />
die Förderung des Münchner<br />
Johannes-Hospizes verankert, können<br />
die Barmherzigen Brüder mit konstanten<br />
und regelmäßigen Stiftungserträgen<br />
für ihre Hospizarbeit rechnen.<br />
Möglichkeiten<br />
und Vorteile für Stifter<br />
Wer sich mit einer eigenen Stiftung für<br />
den Dienst am Menschen engagiert, hat<br />
im Vergleich zu einem Spender viele<br />
Gestaltungsmöglichkeiten: Indem ein<br />
Stifter den Zweck und den Vorstand<br />
seiner Stiftung sowie die Höhe des Stiftungsvermögens<br />
selbst festlegt, gibt er<br />
seinem Engagement ein ganz persönliches<br />
Profil. Durch die Wahl eines<br />
entsprechenden Stiftungsnamens kann<br />
er zudem auch das Andenken an einen<br />
geliebten Menschen wach halten.<br />
Auch der Gesetzgeber hat die Bedeutung<br />
privater Stiftungen für die Lösung<br />
gesellschaftlicher Probleme erkannt:<br />
Erst kürzlich verabschiedete der Bundesrat<br />
ein Gesetz zur steuerlichen Förderung<br />
des Stiftungswesens. So können<br />
Stifter neuerdings bis zu einer Million<br />
Euro steuerwirksam in eine Stiftung einbringen.<br />
„Damit wird Stiften so attraktiv<br />
wie nie zuvor“, sagt Dr. Tom Offerhaus,<br />
Rechtsanwalt und Senior Manager bei<br />
Ernst & Young in München. Besonders<br />
interessant ist die Gründung einer Stiftung<br />
mit geerbtem Vermögen. Wenn<br />
Vermögensteile aus einer Erbschaft innerhalb<br />
von 24 Monaten zur Gründung<br />
einer Stiftung verwendet, bzw. einer<br />
bereits bestehenden Stiftung zugeführt<br />
werden, entfällt die Erbschaftsteuer.<br />
Rechtlich unterscheidet man zwischen<br />
zwei Formen der gemeinnützigen Stiftung:<br />
die rechtlich selbstständige und die<br />
treuhänderische Stiftung. Zur Gründung<br />
einer rechtlich selbstständigen Stiftung<br />
ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro<br />
notwendig. „Nur wenn eine Stiftung<br />
operativ tätig werden soll, also beispielsweise<br />
Trägerin eines Altenheims<br />
sein soll, sollte sie rechtlich selbstständig<br />
sein. Als Rechtsperson kann eine<br />
selbstständige Stiftung Personal einstellen<br />
und Verträge abschließen“, erklärt<br />
Dr. Tom Offerhaus.<br />
Bei einer treuhänderischen Stiftung<br />
verwaltet ein Treuhänder das Stiftungsvermögen<br />
gemäß der Stiftungssatzung.<br />
Als Treuhänder fungieren oftmals eingetragene<br />
Vereine, rechtlich selbstständige<br />
Stiftungen oder auch Ordensgemeinschaften.<br />
Da eine treuhänderische<br />
Stiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht<br />
unterliegt, kann sie innerhalb<br />
weniger Wochen gegründet werden.<br />
Ein weiterer Vorteil ist, dass sie bereits<br />
ab einem Gründungskapital von 5.000<br />
Euro ins Leben gerufen werden kann. Da<br />
die treuhänderische Stiftung die Verwaltungsstrukturen<br />
des Treuhänders nutzt,<br />
ist ihre Verwaltung zudem deutlich kostengünstiger<br />
als bei selbstständigen Stiftungen.<br />
Somit ist die Errichtung einer<br />
treuhänderischen Stiftung eine äußerst<br />
einfache Form des Stiftens. „Die treuhänderische<br />
Stiftung ist das richtige Instrument,<br />
wenn der Stifter gemeinnützige<br />
<strong>Einrichtungen</strong> langfristig fördern will.<br />
Dabei hat er die gleichen steuerlichen<br />
Vorteile wie mit einer selbstständigen<br />
Stiftung - nur ohne deren Verwaltungsaufwand“,<br />
fasst Dr. Tom Offerhaus die<br />
Vorteile der treuhänderischen Stiftung<br />
zusammen.<br />
Förderstiftungen<br />
für kirchliche Träger<br />
Einige Träger sozialer <strong>Einrichtungen</strong><br />
haben die Möglichkeiten privater Stif-