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Soziale Einrichtungen finanzieren

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8 Misericordia 10/07 · Thema: Finanzierung<br />

Private Stiftungen als Förderer sozialer Leistungen<br />

Für die Ewigkeit angelegt<br />

In Deutschland werden viele soziale<br />

Leistungen von so genannten freien<br />

Trägern, also nicht staatlichen <strong>Einrichtungen</strong>,<br />

erbracht. Dazu gehören<br />

Wohlfahrtsverbände wie der Deutsche<br />

Caritasverband, gemeinnützige Vereine<br />

wie der Malteser Hilfsdienst e.V. oder<br />

Ordensgemeinschaften wie die Barmherzigen<br />

Brüder. Diese freien Träger,<br />

von denen traditionell viele der Kirche<br />

nahe stehen, betreiben ganz unterschiedliche<br />

<strong>Einrichtungen</strong>, beispielsweise<br />

Kinderheime, Behindertenwerkstätten,<br />

Krankenhäuser, Altenheime oder Hospizdienste.<br />

Finanziert werden ihre Angebote zu<br />

einem großen Teil durch die öffentliche<br />

Hand bzw. staatliche Sicherungssysteme,<br />

etwa den Kranken-, Renten- oder<br />

Pflegeversicherungen. Diese staatlichen<br />

Zuschüsse werden jedoch knapper und<br />

decken immer seltener die Kosten. Die<br />

Folge ist, dass soziale Dienste, die über<br />

die Grundversorgung hinausgehen,<br />

schon bald nicht mehr finanzierbar sein<br />

werden. Schon heute können Besuchsdienste<br />

für alte und einsame Menschen,<br />

Ausflüge mit Menschen mit Behinderung<br />

oder die medizinische Versorgung<br />

von Obdachlosen nur deshalb angeboten<br />

werden, weil es ehrenamtliche Helfer<br />

und großzügige Spender gibt.<br />

Langfristig absichern statt<br />

kurzfristig Löcher stopfen<br />

Das Spendenaufkommen schwankt<br />

jedoch. Zwar haben die meisten Menschen<br />

ein relativ konstantes Spendenbudget,<br />

aber bei Naturkatastrophen wie<br />

Erdbeben oder Überflutungen wird ein<br />

Großteil dieses Budgets in die Katastrophenhilfe<br />

gespendet. Um die Finanzierungslücken<br />

zu schließen, die sich durch<br />

ausbleibende Staatszuschüsse oder<br />

schwankende Spendenbeträge ergeben,<br />

sind private und vor allem langfristige<br />

Finanzierungsmöglichkeiten gefragt.<br />

Gemeinnützige Stiftungen sind hier-<br />

für ein hervorragendes Instrument. Da<br />

das von einer Privatperson oder einem<br />

Unternehmen eingebrachte Stiftungsvermögen<br />

unangetastet bleibt und nur<br />

die Vermögenserträge wie Zinsen oder<br />

Mieteinnahmen für den Stiftungszweck<br />

verwendet werden dürfen, ist eine Stiftung<br />

für die Ewigkeit angelegt. Wenn ein<br />

Stifter in der Stiftungssatzung einen bestimmten<br />

Stiftungszweck wie beispielsweise<br />

die Förderung des Münchner<br />

Johannes-Hospizes verankert, können<br />

die Barmherzigen Brüder mit konstanten<br />

und regelmäßigen Stiftungserträgen<br />

für ihre Hospizarbeit rechnen.<br />

Möglichkeiten<br />

und Vorteile für Stifter<br />

Wer sich mit einer eigenen Stiftung für<br />

den Dienst am Menschen engagiert, hat<br />

im Vergleich zu einem Spender viele<br />

Gestaltungsmöglichkeiten: Indem ein<br />

Stifter den Zweck und den Vorstand<br />

seiner Stiftung sowie die Höhe des Stiftungsvermögens<br />

selbst festlegt, gibt er<br />

seinem Engagement ein ganz persönliches<br />

Profil. Durch die Wahl eines<br />

entsprechenden Stiftungsnamens kann<br />

er zudem auch das Andenken an einen<br />

geliebten Menschen wach halten.<br />

Auch der Gesetzgeber hat die Bedeutung<br />

privater Stiftungen für die Lösung<br />

gesellschaftlicher Probleme erkannt:<br />

Erst kürzlich verabschiedete der Bundesrat<br />

ein Gesetz zur steuerlichen Förderung<br />

des Stiftungswesens. So können<br />

Stifter neuerdings bis zu einer Million<br />

Euro steuerwirksam in eine Stiftung einbringen.<br />

„Damit wird Stiften so attraktiv<br />

wie nie zuvor“, sagt Dr. Tom Offerhaus,<br />

Rechtsanwalt und Senior Manager bei<br />

Ernst & Young in München. Besonders<br />

interessant ist die Gründung einer Stiftung<br />

mit geerbtem Vermögen. Wenn<br />

Vermögensteile aus einer Erbschaft innerhalb<br />

von 24 Monaten zur Gründung<br />

einer Stiftung verwendet, bzw. einer<br />

bereits bestehenden Stiftung zugeführt<br />

werden, entfällt die Erbschaftsteuer.<br />

Rechtlich unterscheidet man zwischen<br />

zwei Formen der gemeinnützigen Stiftung:<br />

die rechtlich selbstständige und die<br />

treuhänderische Stiftung. Zur Gründung<br />

einer rechtlich selbstständigen Stiftung<br />

ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro<br />

notwendig. „Nur wenn eine Stiftung<br />

operativ tätig werden soll, also beispielsweise<br />

Trägerin eines Altenheims<br />

sein soll, sollte sie rechtlich selbstständig<br />

sein. Als Rechtsperson kann eine<br />

selbstständige Stiftung Personal einstellen<br />

und Verträge abschließen“, erklärt<br />

Dr. Tom Offerhaus.<br />

Bei einer treuhänderischen Stiftung<br />

verwaltet ein Treuhänder das Stiftungsvermögen<br />

gemäß der Stiftungssatzung.<br />

Als Treuhänder fungieren oftmals eingetragene<br />

Vereine, rechtlich selbstständige<br />

Stiftungen oder auch Ordensgemeinschaften.<br />

Da eine treuhänderische<br />

Stiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht<br />

unterliegt, kann sie innerhalb<br />

weniger Wochen gegründet werden.<br />

Ein weiterer Vorteil ist, dass sie bereits<br />

ab einem Gründungskapital von 5.000<br />

Euro ins Leben gerufen werden kann. Da<br />

die treuhänderische Stiftung die Verwaltungsstrukturen<br />

des Treuhänders nutzt,<br />

ist ihre Verwaltung zudem deutlich kostengünstiger<br />

als bei selbstständigen Stiftungen.<br />

Somit ist die Errichtung einer<br />

treuhänderischen Stiftung eine äußerst<br />

einfache Form des Stiftens. „Die treuhänderische<br />

Stiftung ist das richtige Instrument,<br />

wenn der Stifter gemeinnützige<br />

<strong>Einrichtungen</strong> langfristig fördern will.<br />

Dabei hat er die gleichen steuerlichen<br />

Vorteile wie mit einer selbstständigen<br />

Stiftung - nur ohne deren Verwaltungsaufwand“,<br />

fasst Dr. Tom Offerhaus die<br />

Vorteile der treuhänderischen Stiftung<br />

zusammen.<br />

Förderstiftungen<br />

für kirchliche Träger<br />

Einige Träger sozialer <strong>Einrichtungen</strong><br />

haben die Möglichkeiten privater Stif-

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