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Benutzungsordnung der Virtuellen Hochschule Bayern

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3 von 6(4) Mit <strong>der</strong> vorläufigen Zulassungsbestätigung übersendet die Registrierungsstelle dem Antragstellerdie Nutzerkennung und eine TAN-Liste.(5) Durch die Zulassung an <strong>der</strong> vhb wird kein Studentenstatus begründet.(6) 1 Die Nutzungsberechtigung gilt jeweils für ein Semester, vom 01. Oktober bis 14. März für dasWintersemester und vom 15. März bis 30. September für das Sommersemester. 2 Für nichtsemestergebundene Angebote <strong>der</strong> vhb können von Satz 1 abweichende Nutzungsberechtigungenerteilt werden.(7) 1 Für das Weiterstudium im Folgesemester ist eine Rückmeldung erfor<strong>der</strong>lich. 2 Die Rückmeldungfür das Wintersemester muss in <strong>der</strong> Zeit von 15. September bis 15. Oktober eines jeden Jahres, dieRückmeldung für das Sommersemester in <strong>der</strong> Zeit von 01. März bis 31. März eines jeden Jahreserfolgen. 3 Abs. 1 und 2 finden auf das Rückmeldeverfahren sinngemäß Anwendung.(8) 1 Für einzelne Nutzergruppen (§ 2) bzw. für die Nutzung bestimmter Angebotsgruppen (§ 3) kanneine vereinfachte Registrierung/Zulassung vorgesehen werden. 2 Insbeson<strong>der</strong>e kann beiSammeleinreichung von Registrierungen durch einen Anbieter für Studierende von dessenHeimathochschule auf die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung verzichtet werden, wenn dieImmatrikulationsdaten listenmäßig vom Anbieter bestätigt werden.§ 8Lehrveranstaltungen und Prüfungen(1) 1 Die für die Kursbelegung, Prüfungsanmeldung und –anerkennung erfor<strong>der</strong>lichen Informationenwerden von den Anbietern in den Kurskatalog mit eingestellt. 2 Einzustellende Prüfungs- undKursdaten sind insbeson<strong>der</strong>e:1. Name des Prüfungsfaches2. anbietende <strong>Hochschule</strong>3. Name <strong>der</strong> Prüfer4. Kursan- und -abmeldetermine5. Prüfungsan- und -abmeldetermine6. Prüfungstermine7. Prüfungsart (Hochschulprüfung im Sinne von Art. 80 BayHSchG, studienbegleiten<strong>der</strong>Leistungsnachweis, schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, Kolloquium, Referat,Hausarbeit o.ä.)8. Einzelprüfung/Teilprüfungen9. Prüfungsumfang (-dauer)10. Prüfungsort11. zuständiges Prüfungsamt12. zugelassene Hilfsmittel13. An- und Abmeldetermine14. Art des Zertifikats15. Umfang <strong>der</strong> Veranstaltung in SWS16. ECTS-Credits17. Angaben zu den Vorlesungsinhalten(2) Ob zu einer Lehrveranstaltung eine Prüfung angeboten wird ist aus dem Kurskatalog ersichtlich.(3) Näheres wird in den Hinweisen zum Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen inLehrangeboten, die über die vhb verbreitet werden, geregelt. 43 Erklärung des Nutzers (erfolgt Online) siehe Anlage 1 zu § 7 Abs. 34 Hinweise zum Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen in Lehrangeboten, die über die vhb verbreitet werden, siehe Anlage 2 zu § 8 Abs. 3

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