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Benutzungsordnung der Virtuellen Hochschule Bayern

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Anlage 3 zu § 16 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> 2 von 2§ 6Inkrafttreten(1) Diese Entgeltordnung tritt am 01.03.2005 in Kraft.(2) Entgelte sind erstmals zum SS 2005 zu erheben.Bamberg, den 04.02.2005gez. G.RuppertProf. Dr. Dr. Godehard RuppertPräsident <strong>der</strong> <strong>Virtuellen</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Bayern</strong>

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