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Kapitel 08_Dachsysteme im Bestand - Denkmalpflege TU-Wien

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Grundsatzentscheidung:Dachgeschoßein(aus)bau oder -neu(aus)bauDie Bebauungsbest<strong>im</strong>mungen einerseits und dieVorgaben der MA19 best<strong>im</strong>men ob ein Dachbodenerhalten bleiben muss. Es sind städtebauliche Kriterien inSchutzzonen, denkmalgeschützten Ensembles dieVorgaben betreffend die Unveränderbarkeit derDachfläche definieren.Gestattet werden dann für die straßenseitige DachflächeDachflächenfenster, selten Gaupen und wenn, dann auf1/3 der Straßenfront eingegrenzt.Der Dacheinbau kann für zweigeschossige<strong>Bestand</strong>sdachstühle durchaus attraktiv sein.Für die Erhaltung des <strong>Bestand</strong>sdachstuhls (auch inTeilbereichen) ist nachfolgende Checkliste sinnvoll.8

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