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<strong>Mittwoch</strong>, 4. Februar 2009 heide kurier<br />

Seite 11<br />

Einspruch fristgerecht einreichen<br />

Wer Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid<br />

einlegen will,<br />

sollte beachten, dass dieser innerhalb<br />

eines Monats beim Finanzamt eingegangen<br />

sein muss. Darauf macht der<br />

Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine<br />

e.V. (NVL) mit Hinweis auf einen<br />

Beschluss (III B 141/07) des Bundesfinanzhofes<br />

(BFH) aufmerksam. In<br />

diesem Fall war ein Rechtsmittel erst<br />

nach Ablauf der Frist zugegangen und<br />

in der Konsequenz als unbegründet<br />

abgelehnt worden.<br />

Den Bescheid über die Einkommensteuererklärung<br />

gilt es, nicht achtlos<br />

wegzulegen, sondern zu prüfen und bei<br />

Fehlern oder nicht berücksichtigten Kosten<br />

Einspruch einzulegen. Dieser muss<br />

jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt<br />

des Bescheides beim zuständigen<br />

Finanzamt eingehen. Die Monatsfrist<br />

beginnt mit dem tatsächlichen Empfang,<br />

spätestens am dritten Tag nach<br />

Ausstellung. Diese Zugangsvermutung<br />

bestätigte der aktuelle BFH-Beschluss.<br />

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger<br />

behauptet, dass er das Schreiben der Finanzbehörde<br />

erst sechs Tage später erhalten<br />

hätte. Außerdem wäre das private<br />

Postunternehmen unzuverlässig.<br />

Diese Behauptung ließ sich jedoch nicht<br />

halten und dem Eingangsstempel auf<br />

dem Behördenschreiben wurde nur wenig<br />

Beweiskraft zuerkannt. Das Gericht<br />

lehnte daher das Rechtsmittel als unbegründet<br />

ab. Wer Einspruch einlegen<br />

will, sollte daher nicht bis zum letzt-<br />

Einkommensteuerbescheide gilt es genau zu prüfen. Die Einspruchsfrist<br />

beträgt einen Monat.<br />

möglichen Tag warten, empfiehlt der<br />

Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine<br />

e.V. (NVL). Lässt sich die Frist durch<br />

persönliche Umstände, wie eine plötzliche<br />

Krankheit nicht einhalten, kann auf<br />

Antrag eine Wiedereinsetzung in den<br />

vorigen Stand bei der Finanzbehörde<br />

gestellt werden. Auch eine vorübergehende<br />

Abwesenheit bis maximal sechs<br />

Wochen zeigt sich meist unschädlich.<br />

Attraktive Versicherung<br />

Bei der Abgeltungsteuer gilt das<br />

Gleiche wie für die meisten Steuerreformen:<br />

Verliert eine Anlageform<br />

an Attraktivität, zeigt sich eine andere<br />

interessanter. Vor diesem Hintergrund<br />

sollte der Anleger seine Anlagen<br />

im persönlichen Gespräch mit<br />

einem Spezialisten überprüfen.<br />

Riester- und Rürup-Renten sowie Leistungen aus<br />

der betrieblichen Altersvorsorge sind von der<br />

Abgeltungsteuer ausgenommen.<br />

Werkfoto: Gothaer<br />

Die Dividenden und Kursgewinne<br />

von Fondsanlagen unterliegen seit 1.<br />

Januar 2009 der Abgeltungsteuer. Nur<br />

Anteile, die mehr als ein Jahr gehalten<br />

wurden, bleiben beim Verkauf steuerfrei.<br />

Im Vergleich dazu gewannen private<br />

Rentenversicherungen an Attraktivität.<br />

Wählt der Anleger die<br />

Kapitalauszahlung, gilt<br />

es nur die Hälfte der Erträge<br />

mit dem persönlichen<br />

Steuersatz zu<br />

versteuern. Voraussetzung<br />

hierbei: eine Mindestlaufzeit<br />

von zwölf<br />

Jahren und die Auszahlung<br />

nach dem 60. Geburtstag.<br />

Noch vorteil-<br />

� Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Frank Kalippke, Steuerberater<br />

� Diplom-Ökonom<br />

Bernd Cohrs, Steuerberater<br />

� Freie Mitarbeiterin § 7 B0StB<br />

Diplom-Volkswirt<br />

Cordula Forstmann, Steuerberater<br />

� in Kooperation mit:<br />

André W. Erckens, Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

� Karsten Tötter, Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht und<br />

Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />

Wer jedoch eine mehrmonatige Reise<br />

plant, sollte eine Vertrauensperson mit<br />

der Leerung des Briefkastens betrauen,<br />

um so Kenntnis von wichtigen Schreiben<br />

zu erhalten. Eine Fristversäumnis<br />

wegen Arbeitsüberlastung, Vergesslichkeit<br />

oder Computerabstürzen wird<br />

nicht akzeptiert. Wer die Hilfe eines steuerlichen<br />

Vertreters nutzt, muss sich um<br />

diese Fristen nicht kümmern.<br />

hafter stellt sich die Entscheidung für<br />

lebenslange Rentenzahlungen dar,<br />

denn dabei ist nur der Ertragsanteil<br />

steuerpflichtig. Da dieser vom Gesetzgeber<br />

altersabhängig festgelegt wurde,<br />

hat zum Beispiel ein bei Rentenbeginn<br />

65-Jähriger nur 18 Prozent der<br />

Rentenzahlungen mit seinem persönlichen<br />

Steuersatz zu versteuern.<br />

Bei der Besteuerung von Riester-Rente,<br />

Rürup-Rente und Leistungen aus der<br />

betrieblichen Altersvorsorge erfolgten<br />

keine Änderungen in der Besteuerung.<br />

Diese Leistungen, die schon während<br />

der Laufzeit steuerlich gefördert wurden,<br />

sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen.<br />

Die späteren Auszahlungen<br />

unterliegen der Besteuerung als<br />

sonstige Einkünfte.<br />

Belohntes Engagement<br />

Ehepaare, die eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen,<br />

können dafür beim Finanzamt gemeinsam bis zu zwei Millionen<br />

Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen.<br />

Dies erfolgt aus der Reform des Stiftungsrechts, mit der der<br />

Gesetzgeber die Attraktivität dieser Form gesellschaftlichen Engagements<br />

steigern möchte. Pro Ehegatte lassen sich eine Million Euro<br />

steuerlich absetzen - frei verteilbar über einen Zeitraum von zehn<br />

Jahren. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten nicht nur für das Gründungsjahr,<br />

sondern auch für spätere Zustiftungen. Stiftungen lassen<br />

sich bereits mit weitaus geringerem Kapital gründen.<br />

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