Mittwoch hk16 (Page 1)
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<strong>Mittwoch</strong>, 4. Februar 2009 heide kurier<br />
Seite 11<br />
Einspruch fristgerecht einreichen<br />
Wer Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid<br />
einlegen will,<br />
sollte beachten, dass dieser innerhalb<br />
eines Monats beim Finanzamt eingegangen<br />
sein muss. Darauf macht der<br />
Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine<br />
e.V. (NVL) mit Hinweis auf einen<br />
Beschluss (III B 141/07) des Bundesfinanzhofes<br />
(BFH) aufmerksam. In<br />
diesem Fall war ein Rechtsmittel erst<br />
nach Ablauf der Frist zugegangen und<br />
in der Konsequenz als unbegründet<br />
abgelehnt worden.<br />
Den Bescheid über die Einkommensteuererklärung<br />
gilt es, nicht achtlos<br />
wegzulegen, sondern zu prüfen und bei<br />
Fehlern oder nicht berücksichtigten Kosten<br />
Einspruch einzulegen. Dieser muss<br />
jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt<br />
des Bescheides beim zuständigen<br />
Finanzamt eingehen. Die Monatsfrist<br />
beginnt mit dem tatsächlichen Empfang,<br />
spätestens am dritten Tag nach<br />
Ausstellung. Diese Zugangsvermutung<br />
bestätigte der aktuelle BFH-Beschluss.<br />
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger<br />
behauptet, dass er das Schreiben der Finanzbehörde<br />
erst sechs Tage später erhalten<br />
hätte. Außerdem wäre das private<br />
Postunternehmen unzuverlässig.<br />
Diese Behauptung ließ sich jedoch nicht<br />
halten und dem Eingangsstempel auf<br />
dem Behördenschreiben wurde nur wenig<br />
Beweiskraft zuerkannt. Das Gericht<br />
lehnte daher das Rechtsmittel als unbegründet<br />
ab. Wer Einspruch einlegen<br />
will, sollte daher nicht bis zum letzt-<br />
Einkommensteuerbescheide gilt es genau zu prüfen. Die Einspruchsfrist<br />
beträgt einen Monat.<br />
möglichen Tag warten, empfiehlt der<br />
Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine<br />
e.V. (NVL). Lässt sich die Frist durch<br />
persönliche Umstände, wie eine plötzliche<br />
Krankheit nicht einhalten, kann auf<br />
Antrag eine Wiedereinsetzung in den<br />
vorigen Stand bei der Finanzbehörde<br />
gestellt werden. Auch eine vorübergehende<br />
Abwesenheit bis maximal sechs<br />
Wochen zeigt sich meist unschädlich.<br />
Attraktive Versicherung<br />
Bei der Abgeltungsteuer gilt das<br />
Gleiche wie für die meisten Steuerreformen:<br />
Verliert eine Anlageform<br />
an Attraktivität, zeigt sich eine andere<br />
interessanter. Vor diesem Hintergrund<br />
sollte der Anleger seine Anlagen<br />
im persönlichen Gespräch mit<br />
einem Spezialisten überprüfen.<br />
Riester- und Rürup-Renten sowie Leistungen aus<br />
der betrieblichen Altersvorsorge sind von der<br />
Abgeltungsteuer ausgenommen.<br />
Werkfoto: Gothaer<br />
Die Dividenden und Kursgewinne<br />
von Fondsanlagen unterliegen seit 1.<br />
Januar 2009 der Abgeltungsteuer. Nur<br />
Anteile, die mehr als ein Jahr gehalten<br />
wurden, bleiben beim Verkauf steuerfrei.<br />
Im Vergleich dazu gewannen private<br />
Rentenversicherungen an Attraktivität.<br />
Wählt der Anleger die<br />
Kapitalauszahlung, gilt<br />
es nur die Hälfte der Erträge<br />
mit dem persönlichen<br />
Steuersatz zu<br />
versteuern. Voraussetzung<br />
hierbei: eine Mindestlaufzeit<br />
von zwölf<br />
Jahren und die Auszahlung<br />
nach dem 60. Geburtstag.<br />
Noch vorteil-<br />
� Diplom-Betriebswirt (FH)<br />
Frank Kalippke, Steuerberater<br />
� Diplom-Ökonom<br />
Bernd Cohrs, Steuerberater<br />
� Freie Mitarbeiterin § 7 B0StB<br />
Diplom-Volkswirt<br />
Cordula Forstmann, Steuerberater<br />
� in Kooperation mit:<br />
André W. Erckens, Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Steuerrecht<br />
� Karsten Tötter, Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht und<br />
Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />
Wer jedoch eine mehrmonatige Reise<br />
plant, sollte eine Vertrauensperson mit<br />
der Leerung des Briefkastens betrauen,<br />
um so Kenntnis von wichtigen Schreiben<br />
zu erhalten. Eine Fristversäumnis<br />
wegen Arbeitsüberlastung, Vergesslichkeit<br />
oder Computerabstürzen wird<br />
nicht akzeptiert. Wer die Hilfe eines steuerlichen<br />
Vertreters nutzt, muss sich um<br />
diese Fristen nicht kümmern.<br />
hafter stellt sich die Entscheidung für<br />
lebenslange Rentenzahlungen dar,<br />
denn dabei ist nur der Ertragsanteil<br />
steuerpflichtig. Da dieser vom Gesetzgeber<br />
altersabhängig festgelegt wurde,<br />
hat zum Beispiel ein bei Rentenbeginn<br />
65-Jähriger nur 18 Prozent der<br />
Rentenzahlungen mit seinem persönlichen<br />
Steuersatz zu versteuern.<br />
Bei der Besteuerung von Riester-Rente,<br />
Rürup-Rente und Leistungen aus der<br />
betrieblichen Altersvorsorge erfolgten<br />
keine Änderungen in der Besteuerung.<br />
Diese Leistungen, die schon während<br />
der Laufzeit steuerlich gefördert wurden,<br />
sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen.<br />
Die späteren Auszahlungen<br />
unterliegen der Besteuerung als<br />
sonstige Einkünfte.<br />
Belohntes Engagement<br />
Ehepaare, die eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen,<br />
können dafür beim Finanzamt gemeinsam bis zu zwei Millionen<br />
Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen.<br />
Dies erfolgt aus der Reform des Stiftungsrechts, mit der der<br />
Gesetzgeber die Attraktivität dieser Form gesellschaftlichen Engagements<br />
steigern möchte. Pro Ehegatte lassen sich eine Million Euro<br />
steuerlich absetzen - frei verteilbar über einen Zeitraum von zehn<br />
Jahren. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten nicht nur für das Gründungsjahr,<br />
sondern auch für spätere Zustiftungen. Stiftungen lassen<br />
sich bereits mit weitaus geringerem Kapital gründen.<br />
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