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GEMEINDE NEUENHOF

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>NEUENHOF</strong>Aus den GemeinderatsverhandlungenBaubewilligungBaubewilligung wurde erteilt an:• Eheleute Francesco und Lucia Beatrice, Neuenhof, für den Neubau einer Garagean der Schiblerstrasse 8 in Neuenhof• Herrn Markus Roth, Neuenhof, für den Einbau eines Chemineés mit neuem Kaminam bestehenden Wohnhaus an der Weststrasse 42 in NeuenhofGeschäfte der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2006Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Geschäfte der Einwohnergemeindeversammlungin Rechtskraft erwachsen.PersonalwesenKündigungFrau Liliane Blurtschi, Leiterin Soziale Dienste, verlässt uns nach über sechsjährigererfolgreicher Tätigkeit, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. DerGemeinderat wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Die Stelle ist zur Wiederbesetzungausgeschrieben.PrüfungserfolgMit grosser Freude durfte der Gemeinderat davon Kenntnis nehmen, dass Frau ReginaErdin, Leiterin SVA-Zweigstelle, die Berufsprüfung für den eidg. Sozialversicherungsfachausweiserfolgreich bestanden hat. Zu diesem grossen Erfolg gratulierenwir Frau Regina Erdin ganz herzlich.


Sirenenprobealarm 2007Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2007, findet von 13.30 bis 15.00 Uhr in Neuenhof,wie in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabeisind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilenSirenen getestet, mit denen unsere Einwohner im Katastrophen- und Kriegsfall alarmiertwerden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig aufundabsteigender Heulton von einer Minute Dauer sowie gleich anschliessend dasZeichen „Feuerwehralarm“, ein alternierender „Cis-Gis“- Heulton.Im gefährdeten Gebiet unterhalb der Stauanlage Wettingen wird auch noch das Zeichen„Wasseralarm“ getestet: Zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständenvon je 10 Sekunden. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb desangekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerungmöglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören(Radio DRS oder Radio Argovia), die Anweisungen der Behörden zu befolgen unddie Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm ertönt immer erst nach dem Zeichen„Allgemeiner Alarm“ und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassensoll.Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung“auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletextsowie im Internet unter:www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/unterlagen_alarmierung.htmlDer Gemeinderat und die Zivilschutzorganisation Limmattal bitten die Bevölkerungum Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle allfällig verbundenen Unannehmlichkeiten.5432 Neuenhof, 9. Januar 2007 Gemeinderat Neuenhof

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