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Nr. 1/2013 - Lebenshilfe Steiermark

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<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> | BeratungTipps und NewsDer Jahreswechsel hat wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen mit sich gebracht, die wir Ihnenzum besseren Verständnis mit ein paar nützlichen Tipps und Hinweisen vorstellen möchten.Von Dr. Wolfgang Sellitsch• Lebensunterhalt:Die aktuellen Richtsätze ab01.01.<strong>2013</strong>:MmB*, die alleine wohnen:Ohne Familienbeihilfe ..................€ 590.-Mit Familienbeihilfe .................... € 425.-MmB, die in Haushaltsgemeinschaft leben(zB im Familienverband oder in einerWohngemeinschaft):Ohne Familienbeihilfe .................. € 538.-Mit Familienbeihilfe ...................... € 372.-Ein Kind mit Behinderung, das in Hauhaltsgemeinschaftmit einem Elternteillebt, der Lebensunterhalt bezieht:Ohne Familienbeihilfe .................. € 359.-Mit Familienbeihilfe ..................... € 230.-*= Menschen mit BehinderungDer Richtwert für den vertretbarenWohnungsaufwand beträgt € 264.-, derEnergiekostenbeitrag € 51 (wird jeweilsim Feber und August ausbezahlt).Sollten die Anpassung noch nicht erfolgtsein, empfehlen wir Ihnen, diese bei derBH zu beantragen.Lebensunterhalt und vollstationäreUnterbringung (VollzeitbetreutesWohnen, leben in Trainingswohnungen):Aufgrund höchstgerichtlicher Entscheidungendes Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofeshaben nur jeneMenschen mit Behinderung Anspruch aufdiese Geldleistung, die weder über eineArbeitsprämie, noch über Familienbeihilfeoder sonstiges Einkommen verfügen.In diesen Fällen gebührt ein jeweilsmonatlicher Lebensunterhalt in Höhevon 25% des Richtsatzes für alleinstehendUnterstützte ( <strong>2013</strong>: € 147,50) zuzüglich€ 200.- Verpflegungsaufwand fürBewohner einer Trainingswohnung oderbei teilzeitbetreutem Wohnen.Dr. Wolfgang Sellitsch und das Team der Rechtsberatungberaten Sie gerne in allen steirischen Bezirken.• Versicherungsrechtsänderungsgesetz:Bisher waren Menschen mit Behinderungspeziell beim Abschluss von privatenKranken- , Unfall- , Lebens- und Reiseversicherungenoftmals grob benachteiligtbzw. auch von derartigenVersicherungsmöglichkeiten ausgeschlossen.Nunmehr darf es keine grundsätzlicheAblehnung aufgrund einerBehinderung mehr geben. Vielmehr mußim Einzelfall geprüft werden, ob undunter welchen Voraussetzungen eineVersicherung zu fairen und angemessenenBedingungen möglich ist.Durch die verpflichtende Gleichbehandlungvon Menschen mit Behinderung istauch der Abschluss von Lebensversicherungengewährleistet.• Behindertenpass und Parkausweisnach § 29b STVO:Die bisherigen, vor 2001 ausgestelltenParkausweise bleiben noch bis Ende 2015gültig. Neue Ausweise werden ab1.1.2014 ausschliesslich vom Bundessozialamtausgestellt und gelten nur mehrfür jene Personen, die im Behindertenpassfolgende Zusatzeintragung haben:„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicherVerkehrsmittel wegen dauerhafterMobilitätseinschränkung aufgrund einerBehinderung“. Künftig wird daher nurmehr eine einzige ärztliche Untersuchungerforderlich sein.• Förderungen zur Erlangungdes Führerscheines, Zuschüsse/Darlehenzum Kaufoder zur Adaptierung vonKraftfahrzeugen und Mobilitätszuschüsse:Rufen Sie uns an wegen der Neuregelungseit 1.7.2012.• Für pflegende Angehörige:Freiwillige Selbstversicherungin der Pensionsversicherungund in der Krankenversicherungfür Zeiten der Pflegeeines behinderten KindesPersonen, die wegen der Pflegeeines behinderten Kindes nichtberufstätig sind, können sich unterbestimmten Voraussetzungen inder Pensionsversicherung undneuerdings auch in der Krankenversicherungkostenlos selbstversichern.Nähere Informationen zu denangeführten Neuerungen erteilen wirIhnen dazu gerne:Ihr kompetenter Ansprechpartner inallen behinderungsspezifischenRechtsfragengegen Voranmeldung zu unserenSprechtagen in Ihrer <strong>Lebenshilfe</strong>Tel.: 0650 / 81 25 75 4rechtsberatung@lebenshilfe-stmk.atMag. Udo Strallhofer,Dr. Wolfgang Sellitsch,Mag. Petra Uitz-Zundl,Mag. Ulrike Straka,Mag. Oliver Tekautz-GärberRechtsberatungDurch das neue Behindertengesetz ergeben sich vieleVerbesserungen, Chancen und Möglichkeiten.– Aber nicht immer kommen Betroffene zu ihrem Recht.Die <strong>Lebenshilfe</strong>-Rechtsberatung bietet für Menschen mit Behinderung,deren Angehörige und Sachwalter in der ganzen <strong>Steiermark</strong>Unterstützung an:>> Information über Rechtsansprüche nach dem steiermärkischenBehindertengesetz und Unterstützung bei der Durchsetzung>> Überprüfung von Behördenentscheidungen>> Beratung in behinderungsspezifischen Rechtsfragen>> Beratung und Unterstützung in PflegegeldangelegenheitenDr. Wolfgang Sellitsch steht mit einem Team kompetenter ExpertInnen unterder Rufnummer 0650 / 81 25 754 in allen steirischen Bezirken zur Verfügung.Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Menschen mit Behinderungin ihrem „Leben wie andere auch!“Spendenkonto: 1-07.104.730BLZ: 38.000 Raiffeisen-Landesbank <strong>Steiermark</strong>IMPRESSUM„<strong>Lebenshilfe</strong>“ ist eine Mitgliederzeitung des Landesverbandes der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> und unabhängig von politischen Parteien und Kirchen. Namentlich gekennzeichnete Textegeben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für den Inhalt der Texte sind die jeweiligen AutorInnen verantwortlich. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungenund Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Beiträge aus Platzgründen zu kürzen. Medieninhaber und Herausgeber:Landesverband der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong>, Präsident Wilfried Schindler, Schießstattgasse 6, 8010 Graz, Tel.: 0316 / 81 25 75, Fax: Dw 4, landesverband@lebenshilfestmk.at,www.lebenshilfe-stmk.at · Chefredaktion: Pure Ruby, Nicole Rubisch Public Relations, Eißlgasse 19, 8047 Graz, nicole.rubisch@pureruby.at ·Redakteure & AutorInnen: Simone Fürnschuss-Hofer, Nicolette Blok, Hans Peter Wildling, Erna Semlitsch, Berndt Luef, Petra Gick, Nicole Rubisch,Christoph Idic, Dr. Andrea Trimmel, Bernadette Wieser, Marlene Pirkheim, Mag. Christine Kaiser, Daniela Gruber, Eva Reithofer-Haidacher, Dr. WolfgangSellitsch · Fotos: Cover: Ohrenkuss.de, Michael Hagedorn (rechte Bilderleiste) Helmut Dirnberger (Seite 2, Editorial), Pure Ruby, <strong>Lebenshilfe</strong> ·Gestaltung:JeneweinDesign, Lendkai 95, 8020 Graz, www. jeneweindesign.com · Druck & Anzeigen: Steurer-Medienhaus, Wels · Redaktionsschluss: 26. FebruarSeite 30Seite 31

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