Manteltarifvertrag - JusMeum
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- 18 -Auslaufen des <strong>Manteltarifvertrag</strong>es die Bestimmungen der §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 lit. a MTVRedakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen in der Fassung vom 1. Januar 1998zunächst bis zum Abschluss eines neuen <strong>Manteltarifvertrag</strong>es Kraft Nachwirkung weiter.*) Der BDZV hat sich im November 2008 verpflichtet, eine evtl. Kündigung nicht vor dem31. Dezember 2010 wirksam werden zu lassen.Berlin, 25. Februar 2004Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.gez. Helmut Heinengez. Werner HundhausenDeutscher Journalisten-Verband e.V.- Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten -gez. Michael Konkengez. Hubert Engeroffver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand –Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.digez. Frank Wernekegez. Matthias von Fintel