Entgelttarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Bayern ... - JusMeum
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<strong>Entgelttarifvertrag</strong> für <strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />
vom 27.05.2002<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Räumlich: für <strong>das</strong> Land <strong>Bayern</strong><br />
Fachlich: für <strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong><br />
Persönlich: für Arbeitnehmer<br />
§ 2 Arbeitszeit<br />
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.<br />
(2) Der Zuschlag für Mehrarbeit ist von der 40. Wochenstunde an zu vergüten.<br />
(3) Die Arbeitszeitverkürzung von der 40. auf die 39. Stunde kann - mittels E<strong>in</strong>zelvere<strong>in</strong>barung<br />
oder Betriebsvere<strong>in</strong>barung - durch Zeitausgleich <strong>in</strong> größeren Zeite<strong>in</strong>heiten (z.B. freie Tage)<br />
oder <strong>in</strong> E<strong>in</strong>heiten von m<strong>in</strong>destens ganzen Stunden erfolgen. Der Ausgleich ist spätestens<br />
9 Monate nach Entstehen des Anspruchs herzustellen. In diesen Fällen wird der Mehrarbeitszuschlag<br />
von der 40. Wochenstunde an vergütet. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
s<strong>in</strong>d angesammelte und nicht gewährte Stunden zu bezahlen.<br />
§ 3 Entgelt<br />
(1) Das Entgelt des Arbeitnehmers bestimmt sich nach se<strong>in</strong>er Entgeltgruppe und se<strong>in</strong>er<br />
Leistungsstufe.<br />
(2) Die Entgelte für die e<strong>in</strong>zelnen Entgeltgruppen und Leistungsstufen werden <strong>in</strong> der Anlage 1<br />
festgesetzt.<br />
(3) Als Ecklohn gilt <strong>das</strong> Entgelt der Grundstufe <strong>in</strong> der Entgeltgruppe F.<br />
(4) E<strong>in</strong>e Teilzeitkraft erhält <strong>das</strong> Entgelt der zutreffenden Entgeltgruppe und Leistungsstufe<br />
entsprechend dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit e<strong>in</strong>es Vollzeitarbeitnehmers.<br />
(5) Arbeitnehmer der Entgeltgruppe A, die nicht Stammbeschäftigte s<strong>in</strong>d, erhalten für die ersten<br />
sechs Monate 70 % des Ecklohns.<br />
§ 4 Entgeltgruppen<br />
(1) Die Entgeltgruppen werden <strong>in</strong> Anlage 2 festgelegt.<br />
(2) Die E<strong>in</strong>gruppierung <strong>in</strong> die Entgeltgruppe richtet sich nach der vom Arbeitnehmer<br />
ausgeübten Tätigkeit. Werden Tätigkeiten ausgeübt, die den Tätigkeitsmerkmalen<br />
verschiedener Entgeltgruppen entsprechen, richtet sich die E<strong>in</strong>gruppierung nach der Tätigkeit,<br />
die zeitlich überwiegend ausgeübt wird. Bei zeitlich gleichen Anteilen erfolgt die<br />
E<strong>in</strong>gruppierung <strong>in</strong> die höhere Entgeltgruppe.<br />
(3) Übt e<strong>in</strong> Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Tätigkeit, die e<strong>in</strong>er anderen Entgeltgruppe entspricht, länger als<br />
3 Monate aus, wird er <strong>in</strong> diese Entgeltgruppe umgruppiert.<br />
(4) E<strong>in</strong> bestimmter, mit der e<strong>in</strong>schlägigen Prüfung abgeschlossener beruflicher<br />
Ausbildungsgang begründet für sich alle<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Anspruch auf E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Gruppe.<br />
(5) Infolge der E<strong>in</strong>gruppierung nach diesem Tarifvertrag darf ke<strong>in</strong>e Entgeltm<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>treten.<br />
Bisherige freiwillige Leistungen können bis zur Entgelthöhe der zutreffenden Entgeltgruppe<br />
angerechnet werden.<br />
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§ 5 Leistungsstufen<br />
(1) Die Leistungsstufen bestehen aus der Grundstufe und 8 Steigerungstufen.<br />
(2) In der Grundstufe (100 %) wird <strong>das</strong> tarifliche M<strong>in</strong>destentgelt für jede Entgeltgruppe<br />
festgelegt. Es gilt Leistungen ab, die die normalen Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe<br />
entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen erfüllen.<br />
(3) Das Entgelt <strong>in</strong> den Steigerungsstufen erhöht sich jeweils um 1,5 %-Punkte, bezogen auf die<br />
Grundstufe. Die Steigerung um jeweils e<strong>in</strong>e Stufe setzt voraus, <strong>das</strong>s die Leistungen des<br />
Arbeitnehmers die Anforderungen für die jeweilige Entgeltgruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der <strong>in</strong> Absatz 4<br />
genannten Leistungsmerkmale erfüllen.<br />
(4) Leistungsmerkmale s<strong>in</strong>d:<br />
1. Zügige Erledigung übertragener Arbeiten<br />
2. Eigene Initiative bei Durchführung der Arbeiten<br />
3. Belastbarkeit bei unterschiedlichen Anforderungen<br />
4. Vorübergehende Ausführung anderer und/oder zusätzlicher Arbeiten<br />
5. Gewissenhaftigkeit bei Erledigung der Arbeiten<br />
6. Zuverlässigkeit bei richtiger und term<strong>in</strong>gerechter Ausführung der Arbeiten<br />
7. Rationelle Erledigung der Arbeiten<br />
8. Ordnung der Arbeiten nach ihrer Wichtigkeit.<br />
(5) Die Leistungen des Arbeitnehmers werden spätestens 6 Wochen nach der E<strong>in</strong>stellung<br />
e<strong>in</strong>gestuft und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durch den Arbeitgeber neu beurteilt und entsprechend<br />
gleich, höher oder niedriger e<strong>in</strong>gestuft. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 6 Kost und Wohnung<br />
Die Gewährung von Kost und Wohnung unterliegt der freien Vere<strong>in</strong>barung. Für gewährte Kost<br />
und Wohnung können höchstens die jeweils geltenden amtlichen Sachbezüge berechnet<br />
werden.<br />
§ 7 Abweichende Vere<strong>in</strong>barungen<br />
Sollten e<strong>in</strong>zelne Vere<strong>in</strong>barungen dieses Tarifvertrages von solchen anderer Tarifverträge für<br />
<strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> abweichen, so gelten die Vere<strong>in</strong>barungen dieses<br />
Tarifvertrages.<br />
§ 8 Inkrafttreten und Vertragsdauer<br />
(1) Dieser Tarifvertrag tritt ab 1. Juni 2002 <strong>in</strong> Kraft.<br />
(2) Er kann mit e<strong>in</strong>er Frist von zwei Monaten erstmals zum 31. Mai 2003 gekündigt werden. Die<br />
Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />
(3) Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 19. Juni 2001, TR-Nr. 19-221 ab 52, tritt am<br />
31. Mai 2002 außer Kraft.<br />
Augsburg, den 27. Mai 2002<br />
Landes<strong>in</strong>nungsverband<br />
für <strong>das</strong> bayerische <strong>Fleischerhandwerk</strong><br />
Gewerkschaft<br />
Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
Landesbezirk <strong>Bayern</strong><br />
Schömig Fendt Hartl L<strong>in</strong>ner
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 des <strong>Entgelttarifvertrag</strong>es vom 27.5.2002)<br />
Entgelte nach Entgeltgruppen und Leistungsstufen ab 1.7.2002<br />
(Bis 30.6.2002 gilt Anlage 1b zum <strong>Entgelttarifvertrag</strong> vom 19.6.2001)<br />
L e i s t u n g s s t u f e n<br />
Entgeltgruppe<br />
Grundstufe<br />
Steigerungsstufen<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
100 % 1,5 % 3 % 4,5 % 6 % 7,5 % 9 % 10,5 % 12 %<br />
A 1.326 1.346 1.366 1.386 1.406 1.425 1.445 1.465 1.485<br />
B 1.441 1.463 1.484 1.506 1.527 1.549 1.571 1.592 1.614<br />
C 1.539 1.562 1.585 1.608 1.631 1.654 1.678 1.701 1.724<br />
D 1.605 1.629 1.653 1.677 1.701 1.725 1.749 1.774 1.798<br />
E 1.670 1.695 1.720 1.745 1.770 1.795 1.820 1.845 1.870<br />
F 1.736 1.762 1.788 1.814 1.840 1.866 1.892 1.918 1.944<br />
G 1.900 1.929 1.957 1.986 2.014 2.043 2.071 2.100 2.128<br />
H 2.064 2.095 2.126 2.157 2.188 2.219 2.250 2.281 2.312<br />
I 2.228 2.261 2.295 2.328 2.362 2.395 2.429 2.462 2.495<br />
K 2.556 2.594 2.633 2.671 2.709 2.748 2.786 2.824 2.863
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1)<br />
Entgeltgruppen<br />
1 2 3<br />
Buchstabe<br />
Tätigkeitsmerkmale<br />
Typische (Regel-) Beispiele<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
A E<strong>in</strong>fache Tätigkeiten mit vorwiegend - Hilfskraft<br />
sich wiederholenden Arbeitsvorgängen, - Arbeitnehmer, der Putz- oder<br />
die nach kurzer E<strong>in</strong>weisung unter Auf-<br />
Aufräumarbeiten durchführt<br />
sicht ausgeführt werden<br />
- Ladenhilfe<br />
- Küchenhilfe<br />
- Imbisshilfe<br />
B E<strong>in</strong>fachere fachbezogene Tätigkeiten, - Fachhilfskraft<br />
die e<strong>in</strong>e Anlernzeit erfordern und<br />
- angelernte Verkaufskraft<br />
unter Aufsicht ausgeführt werden<br />
- Imbissverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />
C Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Betriebshelfer/-helfer<strong>in</strong><br />
Berufserfahrung erfordern und nach<br />
- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />
E<strong>in</strong>zelanweisung ausgeführt werden<br />
abgeschlossener Berufsausbildung<br />
im Nahrungsmittelhandwerk,<br />
Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei,<br />
oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />
- Imbissverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />
nach zweijähriger Tätigkeit<br />
D<br />
Tätigkeiten, die<br />
- e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong><br />
Berufsausbildung<br />
- Arbeitnehmer, der überwiegend<br />
- e<strong>in</strong>e abgeschlossene beim Schlachten, Zerlegen und<br />
Ausbildung und fachliche<br />
Herstellen von Fleischerzeug-<br />
Berufserfahrung<br />
nissen e<strong>in</strong>gesetzt wird<br />
- e<strong>in</strong>e sechsjährige Berufser- - Fleischerei-Fachverkäufer/<br />
fahrung voraussetzen, durch<br />
-verkäufer<strong>in</strong><br />
die e<strong>in</strong>e der Berufsausbil-<br />
- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />
dung entsprechende berufliche<br />
abgeschlossener Berufsausbildung<br />
Qualifikation erreicht wird,<br />
im Nahrungsmittelhandwerk<br />
- qualifizierte Leistungen <strong>in</strong> Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei<br />
wichtigen Arbeitsbereichen<br />
oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />
erfordern und nach Anweisung<br />
nach 1jähriger Tätigkeit<br />
durchgeführt werden<br />
- Betriebshelfer/-helfer<strong>in</strong> nach<br />
dreijähriger Tätigkeit<br />
- Verwaltungsangestellte/-angestellter<br />
mit abgeschlossener<br />
Berufsausbildung<br />
- Bürokaufmann/-frau<br />
- Telefonvorverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />
- Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong>
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E Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />
Berufsausbildung und Berufserfahrung Fleischerei-Fachverkäufer/<br />
voraussetzen und nach Anweisung<br />
-verkäufer<strong>in</strong>,<br />
durchgeführt werden<br />
Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong><br />
nach 1jähriger Tätigkeit<br />
F Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />
Berufsausbildung und Berufserfahrung Fleischerei-Fachverkäufer/<br />
voraussetzen und nach allgeme<strong>in</strong>er<br />
-verkäufer<strong>in</strong>,<br />
Anweisung durchgeführt werden<br />
Verwaltungsangestellte/<br />
-angestellter oder<br />
Bürokaufmann/-frau,<br />
Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong><br />
nach 3jähriger Tätigkeit<br />
- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />
abgeschlossener Berufsausbildung<br />
im Nahrungsmittelhandwerk -<br />
Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei<br />
oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />
nach 4jähriger Tätigkeit<br />
- Kraftfahrer/-fahrer<strong>in</strong><br />
G Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />
Fachausbildung, e<strong>in</strong>schlägige Berufs- - Fleischerei-Verkaufsleiter/<br />
erfahrung und vertieftes berufliches<br />
-leiter<strong>in</strong><br />
Wissen erfordern<br />
- Fleischtechniker/-techniker<strong>in</strong><br />
H Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />
fachliche Ausbildung voraussetzen,<br />
Fleischermeister/-meister<strong>in</strong>,<br />
weitgehend selbständiges Arbeiten,<br />
Fleischerei-Fachverkäufer/<br />
besondere Kenntnisse und Erfahrungen -verkäufer<strong>in</strong>,<br />
erfordern und im Rahmen e<strong>in</strong>es allge-<br />
Erstverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />
me<strong>in</strong>en Auftrags durchgeführt werden<br />
Filialleiter/-leiter<strong>in</strong>,<br />
Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />
mit Aufsichtführung über<br />
m<strong>in</strong>destens 2 Mitarbeiter<br />
- Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />
Fleischermeister/-meister<strong>in</strong>,<br />
Verkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />
Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />
mit Verantwortung für schwierige<br />
Teilfunktionen (z.B. am Kutter, <strong>in</strong><br />
der Fleischsortierung, Plattenund<br />
Partyservice)<br />
- Betriebswirt/Betriebswirt<strong>in</strong><br />
des Handwerks<br />
- Verwaltungsangestellte/-angestellter,<br />
die/der besonders schwierige<br />
Arbeiten ausführt, z. B. verantwortliche<br />
Sachbearbeitung<br />
(E<strong>in</strong>kauf - Verkauf)
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I Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />
abgeschlossene<br />
mit fachlicher und lebensmittel-<br />
Ausbildung und Kenntnisse<br />
rechtlicher Verantwortung<br />
betrieblicher Zusammenhänge<br />
für die Bereiche Fleischgew<strong>in</strong>nung<br />
voraussetzen und mit besonderer<br />
oder Be- und Verarbeitung<br />
Verantwortung verbunden s<strong>in</strong>d<br />
- Erstverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />
Filialleiter/-leiter<strong>in</strong>,<br />
Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />
mit fachlicher und lebensmittelrechtlicher<br />
Verantwortung<br />
für den Verkaufsbereich<br />
- Betriebswirt/Betriebswirt<strong>in</strong><br />
des Handwerks,<br />
der/die e<strong>in</strong>en Bereich leitet<br />
- Fachkraft, die <strong>in</strong> erheblichem Umfang<br />
besondere Aufgaben ausführt<br />
(Partyservice, Imbißabteilung)<br />
- geprüfte/r Buchhalter/-halter<strong>in</strong><br />
- fachliche/r Betriebsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />
mit handwerksrechtlicher<br />
Verantwortung<br />
K Tätigkeiten mit weitreichender - Fleisch-Ingenieur/-Ingenieur<strong>in</strong><br />
Dispositions-, Leitungs- und<br />
(grad., FH, TU),<br />
Entscheidungsbefugnis<br />
Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />
Fleischerei-Verkaufsleiter/<br />
-leiter<strong>in</strong><br />
mit voller fachlicher,<br />
wirtschaftlicher und rechtlicher<br />
Verantwortung für den<br />
Produktions-, Vertriebsund<br />
Verwaltungsbereich