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Entgelttarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Bayern ... - JusMeum

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<strong>Entgelttarifvertrag</strong> für <strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

vom 27.05.2002<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Räumlich: für <strong>das</strong> Land <strong>Bayern</strong><br />

Fachlich: für <strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong><br />

Persönlich: für Arbeitnehmer<br />

§ 2 Arbeitszeit<br />

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.<br />

(2) Der Zuschlag für Mehrarbeit ist von der 40. Wochenstunde an zu vergüten.<br />

(3) Die Arbeitszeitverkürzung von der 40. auf die 39. Stunde kann - mittels E<strong>in</strong>zelvere<strong>in</strong>barung<br />

oder Betriebsvere<strong>in</strong>barung - durch Zeitausgleich <strong>in</strong> größeren Zeite<strong>in</strong>heiten (z.B. freie Tage)<br />

oder <strong>in</strong> E<strong>in</strong>heiten von m<strong>in</strong>destens ganzen Stunden erfolgen. Der Ausgleich ist spätestens<br />

9 Monate nach Entstehen des Anspruchs herzustellen. In diesen Fällen wird der Mehrarbeitszuschlag<br />

von der 40. Wochenstunde an vergütet. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

s<strong>in</strong>d angesammelte und nicht gewährte Stunden zu bezahlen.<br />

§ 3 Entgelt<br />

(1) Das Entgelt des Arbeitnehmers bestimmt sich nach se<strong>in</strong>er Entgeltgruppe und se<strong>in</strong>er<br />

Leistungsstufe.<br />

(2) Die Entgelte für die e<strong>in</strong>zelnen Entgeltgruppen und Leistungsstufen werden <strong>in</strong> der Anlage 1<br />

festgesetzt.<br />

(3) Als Ecklohn gilt <strong>das</strong> Entgelt der Grundstufe <strong>in</strong> der Entgeltgruppe F.<br />

(4) E<strong>in</strong>e Teilzeitkraft erhält <strong>das</strong> Entgelt der zutreffenden Entgeltgruppe und Leistungsstufe<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit e<strong>in</strong>es Vollzeitarbeitnehmers.<br />

(5) Arbeitnehmer der Entgeltgruppe A, die nicht Stammbeschäftigte s<strong>in</strong>d, erhalten für die ersten<br />

sechs Monate 70 % des Ecklohns.<br />

§ 4 Entgeltgruppen<br />

(1) Die Entgeltgruppen werden <strong>in</strong> Anlage 2 festgelegt.<br />

(2) Die E<strong>in</strong>gruppierung <strong>in</strong> die Entgeltgruppe richtet sich nach der vom Arbeitnehmer<br />

ausgeübten Tätigkeit. Werden Tätigkeiten ausgeübt, die den Tätigkeitsmerkmalen<br />

verschiedener Entgeltgruppen entsprechen, richtet sich die E<strong>in</strong>gruppierung nach der Tätigkeit,<br />

die zeitlich überwiegend ausgeübt wird. Bei zeitlich gleichen Anteilen erfolgt die<br />

E<strong>in</strong>gruppierung <strong>in</strong> die höhere Entgeltgruppe.<br />

(3) Übt e<strong>in</strong> Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Tätigkeit, die e<strong>in</strong>er anderen Entgeltgruppe entspricht, länger als<br />

3 Monate aus, wird er <strong>in</strong> diese Entgeltgruppe umgruppiert.<br />

(4) E<strong>in</strong> bestimmter, mit der e<strong>in</strong>schlägigen Prüfung abgeschlossener beruflicher<br />

Ausbildungsgang begründet für sich alle<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Anspruch auf E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Gruppe.<br />

(5) Infolge der E<strong>in</strong>gruppierung nach diesem Tarifvertrag darf ke<strong>in</strong>e Entgeltm<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>treten.<br />

Bisherige freiwillige Leistungen können bis zur Entgelthöhe der zutreffenden Entgeltgruppe<br />

angerechnet werden.<br />

- 2 -


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§ 5 Leistungsstufen<br />

(1) Die Leistungsstufen bestehen aus der Grundstufe und 8 Steigerungstufen.<br />

(2) In der Grundstufe (100 %) wird <strong>das</strong> tarifliche M<strong>in</strong>destentgelt für jede Entgeltgruppe<br />

festgelegt. Es gilt Leistungen ab, die die normalen Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe<br />

entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen erfüllen.<br />

(3) Das Entgelt <strong>in</strong> den Steigerungsstufen erhöht sich jeweils um 1,5 %-Punkte, bezogen auf die<br />

Grundstufe. Die Steigerung um jeweils e<strong>in</strong>e Stufe setzt voraus, <strong>das</strong>s die Leistungen des<br />

Arbeitnehmers die Anforderungen für die jeweilige Entgeltgruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der <strong>in</strong> Absatz 4<br />

genannten Leistungsmerkmale erfüllen.<br />

(4) Leistungsmerkmale s<strong>in</strong>d:<br />

1. Zügige Erledigung übertragener Arbeiten<br />

2. Eigene Initiative bei Durchführung der Arbeiten<br />

3. Belastbarkeit bei unterschiedlichen Anforderungen<br />

4. Vorübergehende Ausführung anderer und/oder zusätzlicher Arbeiten<br />

5. Gewissenhaftigkeit bei Erledigung der Arbeiten<br />

6. Zuverlässigkeit bei richtiger und term<strong>in</strong>gerechter Ausführung der Arbeiten<br />

7. Rationelle Erledigung der Arbeiten<br />

8. Ordnung der Arbeiten nach ihrer Wichtigkeit.<br />

(5) Die Leistungen des Arbeitnehmers werden spätestens 6 Wochen nach der E<strong>in</strong>stellung<br />

e<strong>in</strong>gestuft und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durch den Arbeitgeber neu beurteilt und entsprechend<br />

gleich, höher oder niedriger e<strong>in</strong>gestuft. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 6 Kost und Wohnung<br />

Die Gewährung von Kost und Wohnung unterliegt der freien Vere<strong>in</strong>barung. Für gewährte Kost<br />

und Wohnung können höchstens die jeweils geltenden amtlichen Sachbezüge berechnet<br />

werden.<br />

§ 7 Abweichende Vere<strong>in</strong>barungen<br />

Sollten e<strong>in</strong>zelne Vere<strong>in</strong>barungen dieses Tarifvertrages von solchen anderer Tarifverträge für<br />

<strong>das</strong> <strong>Fleischerhandwerk</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> abweichen, so gelten die Vere<strong>in</strong>barungen dieses<br />

Tarifvertrages.<br />

§ 8 Inkrafttreten und Vertragsdauer<br />

(1) Dieser Tarifvertrag tritt ab 1. Juni 2002 <strong>in</strong> Kraft.<br />

(2) Er kann mit e<strong>in</strong>er Frist von zwei Monaten erstmals zum 31. Mai 2003 gekündigt werden. Die<br />

Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />

(3) Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 19. Juni 2001, TR-Nr. 19-221 ab 52, tritt am<br />

31. Mai 2002 außer Kraft.<br />

Augsburg, den 27. Mai 2002<br />

Landes<strong>in</strong>nungsverband<br />

für <strong>das</strong> bayerische <strong>Fleischerhandwerk</strong><br />

Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Landesbezirk <strong>Bayern</strong><br />

Schömig Fendt Hartl L<strong>in</strong>ner


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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 des <strong>Entgelttarifvertrag</strong>es vom 27.5.2002)<br />

Entgelte nach Entgeltgruppen und Leistungsstufen ab 1.7.2002<br />

(Bis 30.6.2002 gilt Anlage 1b zum <strong>Entgelttarifvertrag</strong> vom 19.6.2001)<br />

L e i s t u n g s s t u f e n<br />

Entgeltgruppe<br />

Grundstufe<br />

Steigerungsstufen<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

100 % 1,5 % 3 % 4,5 % 6 % 7,5 % 9 % 10,5 % 12 %<br />

A 1.326 1.346 1.366 1.386 1.406 1.425 1.445 1.465 1.485<br />

B 1.441 1.463 1.484 1.506 1.527 1.549 1.571 1.592 1.614<br />

C 1.539 1.562 1.585 1.608 1.631 1.654 1.678 1.701 1.724<br />

D 1.605 1.629 1.653 1.677 1.701 1.725 1.749 1.774 1.798<br />

E 1.670 1.695 1.720 1.745 1.770 1.795 1.820 1.845 1.870<br />

F 1.736 1.762 1.788 1.814 1.840 1.866 1.892 1.918 1.944<br />

G 1.900 1.929 1.957 1.986 2.014 2.043 2.071 2.100 2.128<br />

H 2.064 2.095 2.126 2.157 2.188 2.219 2.250 2.281 2.312<br />

I 2.228 2.261 2.295 2.328 2.362 2.395 2.429 2.462 2.495<br />

K 2.556 2.594 2.633 2.671 2.709 2.748 2.786 2.824 2.863


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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1)<br />

Entgeltgruppen<br />

1 2 3<br />

Buchstabe<br />

Tätigkeitsmerkmale<br />

Typische (Regel-) Beispiele<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

A E<strong>in</strong>fache Tätigkeiten mit vorwiegend - Hilfskraft<br />

sich wiederholenden Arbeitsvorgängen, - Arbeitnehmer, der Putz- oder<br />

die nach kurzer E<strong>in</strong>weisung unter Auf-<br />

Aufräumarbeiten durchführt<br />

sicht ausgeführt werden<br />

- Ladenhilfe<br />

- Küchenhilfe<br />

- Imbisshilfe<br />

B E<strong>in</strong>fachere fachbezogene Tätigkeiten, - Fachhilfskraft<br />

die e<strong>in</strong>e Anlernzeit erfordern und<br />

- angelernte Verkaufskraft<br />

unter Aufsicht ausgeführt werden<br />

- Imbissverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />

C Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Betriebshelfer/-helfer<strong>in</strong><br />

Berufserfahrung erfordern und nach<br />

- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />

E<strong>in</strong>zelanweisung ausgeführt werden<br />

abgeschlossener Berufsausbildung<br />

im Nahrungsmittelhandwerk,<br />

Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei,<br />

oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />

- Imbissverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />

nach zweijähriger Tätigkeit<br />

D<br />

Tätigkeiten, die<br />

- e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong><br />

Berufsausbildung<br />

- Arbeitnehmer, der überwiegend<br />

- e<strong>in</strong>e abgeschlossene beim Schlachten, Zerlegen und<br />

Ausbildung und fachliche<br />

Herstellen von Fleischerzeug-<br />

Berufserfahrung<br />

nissen e<strong>in</strong>gesetzt wird<br />

- e<strong>in</strong>e sechsjährige Berufser- - Fleischerei-Fachverkäufer/<br />

fahrung voraussetzen, durch<br />

-verkäufer<strong>in</strong><br />

die e<strong>in</strong>e der Berufsausbil-<br />

- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />

dung entsprechende berufliche<br />

abgeschlossener Berufsausbildung<br />

Qualifikation erreicht wird,<br />

im Nahrungsmittelhandwerk<br />

- qualifizierte Leistungen <strong>in</strong> Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei<br />

wichtigen Arbeitsbereichen<br />

oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />

erfordern und nach Anweisung<br />

nach 1jähriger Tätigkeit<br />

durchgeführt werden<br />

- Betriebshelfer/-helfer<strong>in</strong> nach<br />

dreijähriger Tätigkeit<br />

- Verwaltungsangestellte/-angestellter<br />

mit abgeschlossener<br />

Berufsausbildung<br />

- Bürokaufmann/-frau<br />

- Telefonvorverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong><br />

- Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong>


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E Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />

Berufsausbildung und Berufserfahrung Fleischerei-Fachverkäufer/<br />

voraussetzen und nach Anweisung<br />

-verkäufer<strong>in</strong>,<br />

durchgeführt werden<br />

Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong><br />

nach 1jähriger Tätigkeit<br />

F Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />

Berufsausbildung und Berufserfahrung Fleischerei-Fachverkäufer/<br />

voraussetzen und nach allgeme<strong>in</strong>er<br />

-verkäufer<strong>in</strong>,<br />

Anweisung durchgeführt werden<br />

Verwaltungsangestellte/<br />

-angestellter oder<br />

Bürokaufmann/-frau,<br />

Betriebshandwerker/-handwerker<strong>in</strong><br />

nach 3jähriger Tätigkeit<br />

- Fachverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong> mit<br />

abgeschlossener Berufsausbildung<br />

im Nahrungsmittelhandwerk -<br />

Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei<br />

oder im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />

nach 4jähriger Tätigkeit<br />

- Kraftfahrer/-fahrer<strong>in</strong><br />

G Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e abgeschlossene - Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />

Fachausbildung, e<strong>in</strong>schlägige Berufs- - Fleischerei-Verkaufsleiter/<br />

erfahrung und vertieftes berufliches<br />

-leiter<strong>in</strong><br />

Wissen erfordern<br />

- Fleischtechniker/-techniker<strong>in</strong><br />

H Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />

fachliche Ausbildung voraussetzen,<br />

Fleischermeister/-meister<strong>in</strong>,<br />

weitgehend selbständiges Arbeiten,<br />

Fleischerei-Fachverkäufer/<br />

besondere Kenntnisse und Erfahrungen -verkäufer<strong>in</strong>,<br />

erfordern und im Rahmen e<strong>in</strong>es allge-<br />

Erstverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />

me<strong>in</strong>en Auftrags durchgeführt werden<br />

Filialleiter/-leiter<strong>in</strong>,<br />

Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />

mit Aufsichtführung über<br />

m<strong>in</strong>destens 2 Mitarbeiter<br />

- Fleischergeselle/-gesell<strong>in</strong>,<br />

Fleischermeister/-meister<strong>in</strong>,<br />

Verkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />

Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />

mit Verantwortung für schwierige<br />

Teilfunktionen (z.B. am Kutter, <strong>in</strong><br />

der Fleischsortierung, Plattenund<br />

Partyservice)<br />

- Betriebswirt/Betriebswirt<strong>in</strong><br />

des Handwerks<br />

- Verwaltungsangestellte/-angestellter,<br />

die/der besonders schwierige<br />

Arbeiten ausführt, z. B. verantwortliche<br />

Sachbearbeitung<br />

(E<strong>in</strong>kauf - Verkauf)


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I Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e entsprechende - Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />

abgeschlossene<br />

mit fachlicher und lebensmittel-<br />

Ausbildung und Kenntnisse<br />

rechtlicher Verantwortung<br />

betrieblicher Zusammenhänge<br />

für die Bereiche Fleischgew<strong>in</strong>nung<br />

voraussetzen und mit besonderer<br />

oder Be- und Verarbeitung<br />

Verantwortung verbunden s<strong>in</strong>d<br />

- Erstverkäufer/-verkäufer<strong>in</strong>,<br />

Filialleiter/-leiter<strong>in</strong>,<br />

Fleischerei-Verkaufsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />

mit fachlicher und lebensmittelrechtlicher<br />

Verantwortung<br />

für den Verkaufsbereich<br />

- Betriebswirt/Betriebswirt<strong>in</strong><br />

des Handwerks,<br />

der/die e<strong>in</strong>en Bereich leitet<br />

- Fachkraft, die <strong>in</strong> erheblichem Umfang<br />

besondere Aufgaben ausführt<br />

(Partyservice, Imbißabteilung)<br />

- geprüfte/r Buchhalter/-halter<strong>in</strong><br />

- fachliche/r Betriebsleiter/-leiter<strong>in</strong><br />

mit handwerksrechtlicher<br />

Verantwortung<br />

K Tätigkeiten mit weitreichender - Fleisch-Ingenieur/-Ingenieur<strong>in</strong><br />

Dispositions-, Leitungs- und<br />

(grad., FH, TU),<br />

Entscheidungsbefugnis<br />

Fleischermeister/-meister<strong>in</strong><br />

Fleischerei-Verkaufsleiter/<br />

-leiter<strong>in</strong><br />

mit voller fachlicher,<br />

wirtschaftlicher und rechtlicher<br />

Verantwortung für den<br />

Produktions-, Vertriebsund<br />

Verwaltungsbereich

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