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Mehr Informationen - Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume

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22<br />

Landwirtschaftliche<br />

Flächen schonen<br />

Der Bau von zusätzlichen Hochspannungsleitungen für die Umsetzung der Energiewende<br />

treibt viele Landwirte in den Protest. Sie befürchten, dass nicht nur die Leitungen an sich,<br />

sondern auch die dafür notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ihre Flächen beanspruchen.<br />

Dabei gibt es flächenschonende Alternativen. Sie müssen nur angewandt werden.<br />

Am 3. Juni 2012 wird es konkret: Dann legt die Bundesnetzagentur<br />

den Entwurf für einen Bedarfsplan vor, wie viele neue Stromtrassen<br />

zur Umsetzung der Energiewende bundesweit gebaut werden<br />

müssen. Die aktuellen Schätzungen der <strong>Deutsche</strong>n Energie-Agentur<br />

gehen von rund 4500 Kilometern aus, bis Ende 2012 soll darüber<br />

abschließend entschieden werden. Schon jetzt rufen entsprechende<br />

Bauvorhaben Bürgerproteste hervor (siehe Beitrag Seiten 18 bis 19).<br />

Auch in der Landwirtschaft wird Unmut laut.<br />

Agrarklausel anwenden<br />

Die Landwirte befürchten, dass ihnen nicht nur die für den Bau<br />

von Leitungen oder stromerzeugenden Anlagen benötigten Flächen<br />

verloren gehen, sondern auch die für die umzusetzenden ökologischen<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Dabei gibt es Alternativen: Das 2010<br />

novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erleichtert zum<br />

einen die Umsetzung flächensparender Kompensationsmaßnahmen.<br />

Nach der sogenannten Agrarklausel ist „bei der Inanspruchnahme von<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen“.<br />

Insbesondere landwirtschaftlich besonders geeignete Böden – also<br />

vor allem Ackerland – sollen nur im notwendigen Umfang beansprucht<br />

werden. Zu den landwirtschaftlich weniger geeigneten Flächen<br />

gehören zum Beispiel solche mit hohem Versiegelungsgrad, starker<br />

Bodenverdichtung, entlang von Autobahnen, Schienenwegen oder<br />

Deponien, gegebenenfalls auch Feldraine und schwer zu bewirtschaftende<br />

Hanglagen.<br />

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die ökologische Aufwertung der<br />

direkt durch die Bauvorhaben beanspruchten Flächen – etwa der<br />

Sockel- und Trassenflächen von Stromleitungssystemen oder Photovoltaik-Freiflächen.<br />

Ihre Beschaffenheit muss dies natürlich zulassen,<br />

Sockel können dafür beispielsweise nicht aus Beton bestehen. Trassenflächen<br />

könnten mit Feldgehölzen bepflanzt oder mit Blühmischungen<br />

besät werden. Durch solche betriebs- oder produktionsintegrierten<br />

Kompensationsmaßnahmen behielten die Flächen in der Regel ihren<br />

landwirtschaftlichen Status als landwirtschaftliche Fläche und blieben<br />

beihilfefähig. Den Trassenflächen käme damit auch eine Bedeutung im<br />

Rahmen des „Bundesprogramms Wiedervernetzung“ zu, das die Bun-<br />

Von Birger Rausche<br />

desregierung noch in diesem Jahr verabschieden will, um die Biodiversität<br />

in der Agrarlandschaft zu erhöhen.<br />

Administrative Hemmnisse abbauen<br />

Seit der Novellierung ist das BNatSchG nicht mehr nur Rahmenregelung<br />

für die Naturschutzgesetze der Länder, sondern selbst<br />

Rechtsgrundlage. Die Naturschutzgesetze der Länder können jedoch<br />

festlegen, ob und wie land- oder forstwirtschaftliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />

herangezogen werden sollen, wie der ökologische<br />

Wert der Maßnahmen festgelegt wird und wie die Höhe der Ersatzzahlungen<br />

berechnet wird. Eine Ersatzzahlung muss ein Vorhabenträger<br />

dann leisten, wenn der Eingriff in Natur und Landschaft nicht über<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.<br />

Das Bundesumweltministerium strebt an, im Einvernehmen mit<br />

dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und dem Bundesverkehrsministerium<br />

gemäß § 15 Absatz 7 des BNatSchG im Jahr<br />

2012 eine Kompensationsverordnung zu erlassen, die diese bisher<br />

auf Länderebene oft unterschiedlich geregelten Punkte bundesweit<br />

einheitlich festlegen soll. Das BMELV befürwortet eine Kompensationsverordnung,<br />

die den Bundesländern, Grundeigentümern und<br />

Entscheidungsträgern eine Hilfestellung gibt, die Eingriffsregelung<br />

unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Erfordernisse land-<br />

und forstwirtschaftsfreundlich – im Sinne eines geringen Flächenverbrauchs<br />

– anzuwenden. Die Verordnung soll nach Meinung des BMELV<br />

nicht zu bürokratischem <strong>Mehr</strong>aufwand führen, sondern der Praxis<br />

Erleichterungen bringen.<br />

i<br />

<strong>Mehr</strong> <strong>Informationen</strong>:<br />

Birger Rausche<br />

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz<br />

Referat 522 „Biologische Vielfalt und Biopatente“<br />

E-Mail: Birger.Rausche@bmelv.bund.de<br />

Bild: gzfz / Fotolia

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