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7/3.2.4 Fallbeispiel und Urteile „störendes Hundegebell“

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Nichtgefährliche H<strong>und</strong>e 7/<strong>3.2.4</strong><br />

Örtliches<br />

Umfeld<br />

Unterschriftslisten<br />

für den<br />

„Störer“<br />

❑ Bewacht der H<strong>und</strong> ein Fabrikgelände im Gewerbegebiet<br />

oder kläfft der Schoßh<strong>und</strong> im reinen<br />

Wohngebiet?<br />

Prüfen Sie auch <strong>und</strong> halten Sie schriftlich fest, wie<br />

sich der Kreis der möglicherweise gestörten Nachbarn<br />

zusammensetzt, etwa dann, wenn die H<strong>und</strong>ehaltung<br />

in unmittelbarer Nähe eines Altersheims<br />

oder eines Krankenhauses liegt.<br />

Solche Aufzeichnungen überzeugen im Streitfall<br />

den Richter, der dann aufgr<strong>und</strong> Ihrer Vorarbeit von<br />

einem Ortstermin absehen wird (BVerwG, Beschluss<br />

vom 20.12.1991, Az.: 7 B 165/91, NVwZ 1993, Seite<br />

268). Sie führen dem Richter vor Augen, dass Sie<br />

sich intensiv mit dem Sachverhalt auseinander<br />

gesetzt <strong>und</strong> sich die Entscheidung nicht leicht<br />

gemacht haben. Den schriftlich festgehaltenen<br />

Beschwerden der Nachbarn, die sich erheblich<br />

belästigt fühlen, ist auch dann eine tragende Bedeutung<br />

beizumessen, wenn die maßgeblichen Immissionsrichtwerte<br />

nicht überschritten werden (VGH<br />

München, Urteil vom 01.12.1988, Az.: 21 B<br />

88.01683).<br />

Wie ist zu entscheiden, wenn der H<strong>und</strong>ehalter<br />

Unterschriftslisten vorlegt, aus denen hervorgeht,<br />

dass sie sich durch „Ben“ nicht übermäßig belästigt<br />

fühlen? Die Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung<br />

hängt nicht davon ab, wie viele Nachbarn sich<br />

beklagen oder gestört fühlen. Maßgebend ist, dass<br />

ein Nachbar eine wesentliche Beeinträchtigung geltend<br />

macht (VG Stade, Urteil vom 03.08.1989, Az.:<br />

1 A 188/88).<br />

September 2006<br />

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