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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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0 4WICHTIGE HINWEISE


WICHTIGE HINWEISE 05Wichtige HinweiseHinweis auf Umfang der Prospektprüfung durchdie Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGem. § 8g Abs. 1 Satz 3 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospektevom 16. Dezember 2004 ist auf Folgendes hinzuweisen:Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung desProspektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.Erklärung zur Übernahme der ProspektverantwortungDie <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG, mit Sitz am Ballindamm 6, 20095 <strong>Hamburg</strong>, trägt die Verantwortungfür den Inhalt des Verkaufsprospektes zum Beteiligungsangebot 33 <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" als Anbieterin undProspektherausgeberin und erklärt, dass die Angaben in diesem Verkaufsprospekt nach ihrem Wissensstand richtigsind und keine wesentlichen Umstände auslassen.Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: <strong>Hamburg</strong>, den 1. September 2006<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGvertreten durch die Geschäftsführer der Verwaltung<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbHHarald BlockGeschäftsführenderGesellschafterErich SchlegelGeschäftsführenderGesellschafter


0 6EINLEITUNGContainer-Schifffahrt auf WachstumskursSehr geehrte Leserinnen und Leser,die Weltwirtschaft bleibt 2006 auf Wachstumskurs –und mit ihr die Containerschifffahrt. Analysten sagendem globalen Umschlag an Containern eine Steigerungvon rund 11% voraus. Die Schifffahrtsunternehmenhaben sich auf dieses Wachstum schon eingestellt:Parallel zum Welthandel ist die Zahl der Schiffsneubautengestiegen. Wer sich inmitten des großenTonnageangebotes durch besonders flexibel einsetzbareContainerschiffe auszeichnet, kann sich Marktanteilesichern.Wir freuen uns daher, Ihnen nachfolgend mit dem modernenContainerschiff <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" ein Beteiligungsangebotvorzustellen, das ein anhaltend bedeutsamesSegment im Schifffahrtsmarkt bedient: Als so genanntesFeederschiff wird es im Zulieferverkehr eingesetzt undkann mit seiner Größe von 1.700 TEU in Häfen Containeraufnehmen und löschen, wo sich Großcontainerschiffevon 5.000 TEU und mehr nicht mehr problemlos abfertigenlassen. Mit eigenem Ladegeschirr ausgerüstet, istdas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" auch für Häfen geeignet, dienoch nicht über landseitige Be- und Entladeeinrichtungenverfügen, etwa in Schwellen- und Entwicklungsländern.Mit dem Bau des <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine", der aus heutigerSicht zu günstigen Konditionen abgeschlossen wurde, hat<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> seinen Wahlspruch „Qualitätvor Quantität“ einmal mehr in die Tat umgesetzt. Kleinebis mittlere Containerschiffe für langfristig ertragreicheMärkte sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Flotte.Um unseren Anlegern neben Erfolgsaussichten aber auchgrößtmögliche Sicherheit zu bieten, haben wir das Beteiligungsangebotfür das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" gewohnt konservativkalkuliert.Auch bei der Auswahl unserer Partner haben wir Wert aufKompetenz und Sicherheit gelegt. Der Charterer China<strong>Shipping</strong> Container Lines Co. Ltd., den die Rating-AgenturDynamar mit einem sehr guten Rating von 2 –3 ein-


EINLEITUNG 07schätzt, wird das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" zu einer Ratebeschäftigen, die sich ganz im Einklang mit der guten Entwicklungder Containerschifffahrt befindet. Die Bereederungübernimmt mit der Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co.KG ein Unternehmen, das durch seine Gesellschafter,u. a. die Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG auf einenErfahrungsschatz aus über 30 Jahren in der Betreuungvon Containerschiffen zurückgreifen kann. Das firmeneigeneManagementsystem der Reederei Karl SchlüterGmbH & Co. KG für Qualität, Sicherheit und Umweltschutzwurde vom Germanischen Lloyd zertifiziert.Auch das <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> Management und dieGesellschafter selbst verfügen über umfangreiches Knowhowund langjährige Erfahrung – sowohl im Betrieb vonHandelsschiffen als auch in der Konzeption von Schiffsbeteiligungsgesellschaften.Zusammen mit der Expertisenamhafter Berater bildet unser Wissen die Basis für dasvorliegende Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine".Wir sind davon überzeugt, dass alle diese Faktoren dieBasis für ein langfristiges, attraktives Investment bilden.<strong>Hamburg</strong>, den 1. September 2006<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGHarald BlockErich Schlegel


Zahlenund Fakten


ZAHLEN UND FAKTEN 09Angebot im Überblick | 10Risiken der Beteiligung | 14Ergebnisprognose für die Anleger | 25Sensitivitätsprognosen | 26


10ZAHLEN UND FAKTENAngebot im ÜberblickDiese Kurzdarstellung ermöglicht eine schnelle Übersichtüber das Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine".Wesentliche Punkte werden auf den nachfolgenden Seitendieses Prospektes ausführlich behandelt.Das BeteiligungsangebotMit der Beteiligung an der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" SchiffahrtsgesellschaftmbH & Co. (Emittentin) wird Kapitalanlegerndie Möglichkeit geboten, sich über das Kommanditkapitalder Emittentin an dem modernen Containerschiff"<strong>Heinrich</strong> Heine" zu beteiligen. Das zur Emission vorgeseheneKommanditkapital beträgt mindestens TEUR 12.950. Mitseiner Kommanditbeteiligung erwirbt der Anleger die sichaus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Mitwirkungs-,Kontroll-, Ergebnisbeteiligungs- und Entnahmerechte. Übereinen Planungshorizont von rund 18 Jahren soll den Anlegerneine unternehmerische Vermögensanlage angebotenwerden. Die Platzierung des Emissionskapitals soll inerster Linie in Deutschland erfolgen und beginnt einenWerktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.Sie endet mit der vollständigen Zeichnung des Emissionskapitals,spätestens am 30. Dezember 2007. Eine vorzeitigeSchließung des Beteiligungsangebotes sowie eineKürzung von Beteiligungsbeträgen ist nicht möglich. DerErwerbspreis für einen Kommanditanteil beträgt 100 % dergewünschten nominellen Beteiligungssumme, mindestensaber EUR 25.000,–. Zusätzlich ist ein Agio von 3 % dernominellen Beteiligungssumme zu zahlen. Der Gesellschaftsvertragder Emittentin ist auf unbestimmte Zeitabgeschlossen. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaftmit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres,erstmals zum 31. Dezember 2024, kündigen. WeitereEinzelheiten sind dem Abschnitt „Rechtliche und steuerlicheGrundlagen“ ab Seite 50 zu entnehmen.AnlegerkreisDieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, diein Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirtschaftlicheKenntnisse verfügen und die einen theoretischmöglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitalsim Verlauf einer langfristigen Beteiligung wirtschaftlichverkraften können.


ZAHLEN UND FAKTEN 11Steuerliche Aspekte/TonnagesteuerBei den Einkünften aus der Beteiligung an der Schifffahrtsgesellschafthandelt es sich um gewerbliche Einkünfteim Sinne des § 15 EStG, die der Anleger mit seinempersönlichen Steuersatz zu versteuern hat. Die Emittentinwird bereits im Jahr 2006 – d.h. also von Beginn an– von der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG(Tonnagesteuer) Gebrauch machen. Danach beträgt dervon einem Anleger zu versteuernde Tonnagegewinn fürjedes Geschäftsjahr mit 365 Tagen rund EUR 193,– jeEUR 100.000,– Kommanditkapital. Für das Jahr 2006errechnet sich bei kalkulierten 139 Betriebstagen einsteuerliches Ergebnis der Emittentin von EUR 9.719,–,das auf alle Anleger entsprechend ihrem Anteil am Vermögender Emittentin verteilt wird. Bezogen auf die Beteiligungssummeohne Agio ergibt sich für jedes volle Wirtschaftsjahreine Ergebnisquote von 0,19 %. Aufgrund derAnwendung der Regelungen zur Tonnagesteuer vonAnfang an ergibt sich kein Unterschiedsbetrag im Sinnedes § 5a Abs. 4 EStG zwischen dem Buch- und dem Teilwertdes Schiffes. Eine Veräußerung des Schiffes oderder Beteiligung ist daher jederzeit ohne eine zusätzlichesteuerliche Belastung für die Anleger möglich (vgl.Abschnitt „Rechtliche und steuerliche Grundlagen“, Seiten71 und 72). In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sichdie Regierungsparteien ausdrücklich für eine Beibehaltungder Regelungen zur Tonnagesteuer ausgesprochen,so dass für eine Änderung oder sogar einen Wegfall dieservorteilhaften Regelung zum Zeitpunkt der Prospektlegungkeine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“ Seite 22).EmittentinGegenstand des Unternehmens der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>Heine“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. ist der Erwerbund der Betrieb des Vollcontainerschiffes "<strong>Heinrich</strong>Heine". Den Bauvertrag für das Schiff hat die Emittentinam 3. Mai 2004 abgeschlossen. Persönlich haftenderGesellschafter ist die Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH, die von den GeschäftsführernJens-Peter Schlüter, Harald Block, Erich Schlegelund Ulrich Paulsdorff vertreten wird. Die Emittentinwurde am 4. März 2004 gegründet und ist unter derNummer HRA 4419 KI im Handelsregister beim AmtsgerichtKiel eingetragen. Die Emittentin hat ihren Sitz inRendsburg und unterliegt deutschem Recht.Schiff und BauwerftDas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" ist ein modernes Vollcontainerschiffmit einer Stellplatzkapazität von rund 1.700 TEU undeiner Tragfähigkeit von ca. 23.600 tdw. Das Schiff erreichteine vergleichsweise hohe Dienstgeschwindigkeit von rund21 Knoten. Eigene Deckskräne und Ladegeschirr sorgen fürhöchste Flexibilität in allen geplanten Einsatzgebieten. Das<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde auf der Werft Guangzhou WenchongShipyard Co. Ltd. in China unter Aufsicht des GermanischenLloyd gebaut und Mitte August 2006 an die Emittentinabgeliefert. Der Baupreis für das Schiff beträgt TUSD26.630. Unter Berücksichtigung weiterer Anschaffungsnebenkostenin Höhe von insgesamt TUSD 2.504 (vgl. Seite44, Mittelverwendung Ziffern 2. bis 5.) ergeben sich beieinem USD-Wechselkurs von USD 1,25 pro EUR Anschaffungskostenfür das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" in Höhe von insgesamtTEUR 23.307. Bei dem angesetzten Wechselkurshandelt es sich um einen Durchschnittswert, der auf derGrundlage der bereits während der Bauphase geleistetenKaufpreisanzahlungen sowie des für eine Restzahlung vonUSD 11 Mio. durch ein Devisentermingeschäft gesichertenWechselkurses ermittelt wurde.BereederungAls Vertragsreeder wurde die Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG, Rendsburg, verpflichtet. Die ContainerschiffsreedereiSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG wurde im November2003 von der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG und der Reederei Karl Schlüter GmbH &Co. KG gegründet. Sie vereinigt durch ihre Gesellschafterjahrelange Schifffahrtserfahrung und kaufmännischesKnow-how unter einem Dach. Die Reederei Karl SchlüterGmbH & Co. KG wurde im Jahr 1950 von Kapitän Karl Schlütergegründet und bereedert heute erfolgreich eine Flottevon 22 Containerschiffen zwischen 300 und 5.000 TEU und4 Bulker, die alle in der weltweiten Fahrt eingesetzt werden.Der Bereederer hat die gesamte technische und kaufmännischeBetreuung der Emittentin übernommen.BeschäftigungDas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wird seit seiner Übernahme iminternationalen Seeverkehr eingesetzt. Es wurde in dasdeutsche Schiffsregister eingetragen und fährt unter derFlagge von Liberia. Für das Schiff wurde mit China <strong>Shipping</strong>Container Lines Co. Ltd. ein Zeitchartervertrag miteiner Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. China<strong>Shipping</strong> Container Lines Co. Ltd. gehört zu den größtenContainerschiff-Reedereien der Welt und wird von den


12 ZAHLEN UND FAKTENPrognostizierte Kosten der Investitionsphase:TEUR In % der Summe In % des Eigenkapitalsinkl. Agio1. Anschaffungskosten des Schiffes 23.307 82,15 170,77inkl. Nebenkosten2.1. Vergütungena) Emission, Werbung, Marketing (inkl. Agio TEUR 397) 2.650 9,34 19,42b) Projektierung und Finanzierungsvermittlung 928 3,27 6,80c) Vorbereitende Bereederung 200 0,71 1,47d) Einrichtung Treuhandschaft 101 0,36 0,742.2. Sonstige Nebenkosten 355 1,25 2,603. Liquiditätsreserve 829 2,92 6,07Summe 28.370 100,00 207,87In den sonstigen Nebenkosten sind neben den Aufwendungen für Steuer- und Rechtsberatung, Hypothekenbestellung, Handelsregistereintragung, Mittelverwendungskontrolleetc. auch kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen für die Jahre 2006 und 2007 (Einzahlungsphase des Eigenkapitals) in Höhe voninsgesamt rund TEUR 163 enthalten. Die Vergütungen (Vermittlungsprovisionen u.ä.) in der Investitionsphase betragen insgesamt TEUR 3.879.international renommierten Schifffahrtsexperten von Dynamarauf einer Skala von 1 (low risk) bis 10 (high risk) miteinem Rating von 2 – 3 bewertet. Vereinbart wurde eineCharterrate von USD 15.250,– pro Tag. Es ist grundsätzlichvorgesehen, das Schiff in einem Einnahmenpool fürContainerschiffe mit vergleichbaren technischen Spezifikationenzu betreiben. Die Geschäftsführung der Emittentinwird zu gegebener Zeit über den Beitritt zu einemEinnahmenpool entscheiden. Im Rahmen der Prognoserechnungwurde nach Ablauf der Festcharter durchgehendbis zum Ende der Beteiligung mit Einnahmen ausdem Schiffsbetrieb in Höhe von USD 15.800,– pro Tagkalkuliert.Emissionshaus (Anbieterin)<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGwurde 1999 gegründet und hat ihren Sitz am Ballindamm 6,20095 <strong>Hamburg</strong>. Die Gesellschafter und GeschäftsführerHarald Block und Erich Schlegel verfügen über umfassendeErfahrungen in der Konzeption, Realisierung und Betreuungvon Schiffsbeteiligungen. Das Emissionshaus hat seitseiner Gründung Beteiligungsangebote für Schifffahrtsgesellschaftenmit einem Investitionsvolumen in Höhe vonüber EUR 1 Mrd. realisiert.PlatzierungsgarantieDie <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG hat eine Platzierungsgarantie über das gesamte Emissionskapitalabgegeben.ProjektfinanzierungDas Kommanditkapital der Emittentin soll von derzeitTEUR 300 um Emissionskapital in Höhe von TEUR 12.950auf insgesamt TEUR 13.250 erhöht werden. Die Emittentinhat das Recht, das Kommanditkapital zur Stärkung derLiquiditätsreserve um bis zu TEUR 500 durch die Einwerbungweiterer Anleger zu erhöhen.Der Emittentin wurde ein Schiffshypothekendarlehen inHöhe von TUSD 18.200 mit einer Laufzeit von 15 Jahreneingeräumt, welches bei Übernahme des Schiffes valutierte.Die Tilgung soll in 59 gleich hohen Raten und einererhöhten Schlussrate erfolgen. Im Rahmen der Prospektkalkulationwurde eine gleichmäßige Tilgung übereinen Zeitraum von 15 Jahren unterstellt. Die Tilgungerfolgt vierteljährlich und beginnt im November 2006.Über die gesamte Laufzeit wurde durchgehend mit einemZinssatz von 7,0 % p. a. inkl. Marge gerechnet. FolgendesZinssicherungsgeschäft (Zinssatzswap) wurde bereits abgeschlossen:


ZAHLEN UND FAKTEN 13Betrag in TUSD Zeitraum Bruttozinssatz*12.000 10 Jahre (mit Tilgung) 7,035 %wurden im Hinblick auf derzeit sehr hohe Terminaufschlägebis zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht abgeschlossen.* inkl. MargeHinsichtlich des Restbetrages in Höhe von TUSD 6.200wurde von einem Zinssatz für kurzfristige Finanzierungeninkl. Marge von derzeit ca. 6,86 % p. a. ausgegangen.Bis zur vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals wurdeder Emittentin ein Zwischenfinanzierungskreditrahmen inHöhe von TUSD 11.000 zugesagt.EinzahlungenAnleger können sich am Kommanditkapital der Emittentinbeteiligen. Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung istin folgenden Raten vorgesehen:Haftung der BeteiligtenDie Haftung des Anlegers ist grundsätzlich auf die Zeichnungssummebeschränkt. Nach Einzahlung des vollenZeichnungsbetrages besteht für den Anleger keine weitereHaftung oder Nachschusspflicht. Die Auszahlungen könnenunter bestimmten Voraussetzungen zu einem Wiederauflebender Haftung – beschränkt auf die erhaltenenAuszahlungen – führen (siehe Abschnitt „Haftung desAnlegers“ Seite 20).MittelverwendungskontrolleDie prospektgemäße Verwendung des Emissionskapitalswährend der Investitionsphase wird durch die M.M.Warburg& CO KGaA, <strong>Hamburg</strong>, sichergestellt.50 % + 3 % Agio nach Annahme50 % zum 1. April 2007Bei verspäteten Einzahlungen kann die Emittentin auf denfälligen Betrag Zinsen von 1 % pro Monat erheben.MindestbeteiligungDie Mindestbeteiligung beträgt EUR 25.000,– zzgl. 3 %Agio. Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000 teilbarsein.AuszahlungenAb dem Jahr 2007 sind Auszahlungen an die Anleger vorgesehen,die von 8 % p. a. über die Laufzeit auf 18 % p. a.ansteigen. Nach der Prospektkalkulation erhalten dieAnleger während der Laufzeit der Beteiligung insgesamtAuszahlungen von 184 % bezogen auf die Beteiligungssummeohne Agio (ohne Berücksichtigung eines etwaigenVeräußerungserlöses). Die Auszahlungen sollen jährlich,spätestens im Dezember, erstmalig im Dezember 2007erfolgen.BeiratEs wird ein Beirat, bestehend aus drei natürlichen Personen,gebildet. Hierbei ist vorgesehen, dass zwei Mitgliedervon den Kommanditisten direkt aus dem Kreis derGesellschafter gewählt werden. Ein Mitglied wird von derGeschäftsführung der Emittentin ernannt (siehe Abschnitt„Beirat“, Seite 56).TreuhänderinDie Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über dieM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH, Fuhlentwiete12, 20355 <strong>Hamburg</strong>, die als Treuhandkommanditistinfungieren und die treuhänderische Verwaltung derKommanditbeteiligungen übernehmen wird.WechselkursEs wurde über die gesamte Laufzeit der Beteiligung miteinem Wechselkurs von USD/EUR 1,25 kalkuliert.In den Auszahlungen sind grundsätzlich auch Rückzahlungendes Eigenkapitals der Anleger enthalten. Devisentermingeschäftezur Sicherung der Auszahlungen ab 2007


14ZAHLEN UND FAKTENRisiken der BeteiligungSorgfältige Planung und vorsichtige Annahmen bildendie Basis für das Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes.Das Ziel der Anbieterin ist es, eineweitgehend sichere Gestaltung für die Anleger zuerreichen. Dennoch können insbesondere unvorhersehbareEntwicklungen der wirtschaftlichen, rechtlichenund steuerlichen Rahmenbedingungen denErfolg dieser Beteiligung – bis hin zum Totalverlustder Einlage – negativ beeinflussen. Die Anlageentscheidungsollte deshalb erst nach sorgfältiger Prüfungdes Angebotes getroffen werden.Die Prognoseangaben in diesem Verkaufsprospektsollen dabei dem Anleger keine Planungssicherheitvermitteln. Sie entbinden den Anleger nicht von einereigenen Beurteilung der Annahmen und Folgerungensowie der Risiken unter Einbeziehung seiner individuellenUmstände und Gegebenheiten. Interessenten,denen die unternehmerischen Risiken zu hoch erscheinen,sollten von einer Beteiligung absehen.Nachfolgend sollen die aus Sicht der Anbieterin wesentlichen,tatsächlichen und rechtlichen Risiken, getrenntnach prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdendenRisiken, dargestellt werden. Die jeweiligeEinordnung der Risiken in eine Kategorie kann nicht abschließendanhand objektiver Kriterien vorgenommen werden,sondern beruht zum Teil auf der subjektiven Einschätzungder Anbieterin. Insoweit ist bei einer Betrachtung imEinzelfall eine von der unten gewählten Darstellung abweichendeRisikozuordnung nicht auszuschließen.Prognosegefährdende RisikenAls prognosegefährdende Risiken werden diejenigen Risikenbezeichnet, die zu einer Abschwächung der Prognoseführen können.InvestitionskostenDie Aufwandspositionen der Investitionsrechnung sindzum größten Teil bereits durch Verträge fixiert. Darüberhinaus sind lediglich Teilbereiche der sonstigen Kosten(Anwälte, Notar) noch nicht in Rechnung gestellt. Die


ZAHLEN UND FAKTEN 15offenen Positionen wurden auf Basis zahlreicher Erfahrungswertekalkuliert. Sollte es zu Kostenüberschreitungenkommen, würde dies die Liquiditätsreserve der Emittentinvermindern.Gewerbe- und umsatzsteuerlicheAspekte der BeteiligungDie kalkulierte gewerbesteuerliche Belastung der Emittentinbasiert auf den Prognosewerten und kann daher inAbhängigkeit von der tatsächlichen Geschäftsentwicklungder Gesellschaft höher und damit liquiditätsminderndausfallen.Obwohl ihre Umsätze für die Seeschifffahrt von derUmsatzsteuer befreit sind, ist die Emittentin dennochnach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzugberechtigt, soweit die bezogenen Leistungen in einemZusammenhang mit den Seeschifffahrtsumsätzen stehen.Mit Urteil vom 1. Juli 2004 hat der Bundesfinanzhofentgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungentschieden, dass die mit der Gründung einerGesellschaft bzw. der Ausgabe ihrer Kommanditanteilezusammenhängenden Aufwendungen grundsätzlichdirekt und unmittelbar der wirtschaftlichen Tätigkeit derEmittentin zuzurechnen sind. Danach kann die Emittentinauch im Hinblick auf ihre Aufwendungen in der Investitionsphaseeinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nach demderzeitigen Kenntnisstand wird dieses Urteil von derFinanzverwaltung in <strong>Hamburg</strong> umgesetzt.Hinsichtlich der Vergütungen für die Treuhandverwaltungkann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Vorsteuernicht erstattungsfähig ist. Dies würde die für Auszahlungenzur Verfügung stehende Liquidität der Emittentinentsprechend vermindern. Durch die Anhebung desUmsatzsteuersatzes von derzeit 16 % auf 19 % ab 2007würde dieser Effekt verstärkt werden.Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen Aspektesetzen neben der planmäßigen Realisierung der Investitionauch einen den Planungen entsprechenden Schiffsbetriebvoraus. Abweichungen von den Prospektaussagensind nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gesetzesänderungendenkbar, sondern können auch im Hinblick aufÄnderungen in der Rechtsprechung und einen Wandel inder Beurteilung durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossenwerden.Risiko der MajorisierungEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelneAnleger durch eine Zeichnung eines maßgeblichen Anteilesdes Emissionskapitals einen entsprechend hohenAnteil an Stimmrechten erhalten und somit einen beherrschendenEinfluss auf die Beteiligungsgesellschaft ausüben.Dieses Risiko entsteht insbesondere für den Fall,dass der Platzierungsgarant einen Großteil des Emissionskapitalszeichnet.Anlagegefährdende RisikenIn diesem Abschnitt werden diejenigen Risiken dargestellt,die entweder das Anlageobjekt oder die gesamteVermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisenoder vollständigen Verlust der Zeichnungssummeführen können.Ausfall von VertragspartnernWenngleich es sich um sachverständige Unternehmenhandelt, so ist doch nicht auszuschließen, dass die mitSchiffsmanagement und Beteiligungsverwaltung beauftragtenGesellschaften oder sonstige Vertragspartner,wie z. B. der Charterer oder der Platzierungsgarant, ihrevertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen oder dassnach Ablauf der entsprechenden Verträge neue Partnergefunden werden müssen. In diesen Fällen können negativeAbweichungen von den prospektierten Aufwendungenauftreten.


16ZAHLEN UND FAKTENErteilung wesentlicherGenehmigungen für den SchiffsbetriebFür einen ordnungsgemäßen Verlauf des Betriebes desSchiffes sind zahlreiche Genehmigungen erforderlich,insbesondere hinsichtlich der Klassifizierung, Registrierungund Ausflaggung des Schiffes. Sofern wesentlicheGenehmigungen nach der Übernahme zurückgenommenwerden sollten, könnte dies zur Liquidation der Emittentinmit teilweisem Einlageverlust führen.EigenkapitalplatzierungFür den Fall, dass das geplante Emissionskapital von insgesamtmindestens TEUR 12.950 zzgl. 3 % Agio nicht biszum 30. Dezember 2007 eingeworben werden kann, hatdie <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG eine Platzierungsgarantie abgegeben, die sie verpflichtet,der Emittentin mit einer eigenen Kommanditeinlagein Höhe des Fehlbetrages als Treugeberin zudemselben Zeitpunkt beizutreten.Trotz der Platzierungsgarantie besteht das Risiko, dassdas Kommanditkapital nicht in voller Höhe aufgebrachtwerden kann, wenn die Platzierungsgarantin ihren vertraglichenVerpflichtungen nicht nachkommt oder nicht inder Lage ist, eine Kapitaleinzahlung in der übernommenenHöhe zu leisten. Sollte in diesem Fall auch zusätzlichesFremdkapital nicht zur Verfügung stehen, kanneine Rückabwicklung der Emittentin – bei entsprechendenKapitalverlusten – nicht ausgeschlossen werden.Langfristige Fremdfinanzierungund ZinsaufwendungenObwohl Kreditverträge für Schiffshypothekendarlehenund Eigenkapitalzwischenfinanzierung vorliegen, könnendie Banken unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. beiVertragsverletzung des Kreditnehmers oder bei Verkaufdes Schiffes) bzw. auf Grundlage banküblicher KreditusancenSonderkündigungsrechte nutzen oder ihre bestelltenSicherheiten verwerten. Im schlimmsten Fallkann es damit zur Insolvenz der Emittentin bzw. zumZwangsverkauf des Schiffes kommen. Je nach gewählterKreditwährung bzw. Kombination von Kreditwährungenund je nach Laufzeit der Zinsvereinbarungen kann derZinssatz vom kalkulierten Zinsniveau abweichen.des Darlehens nach Umrechnung in die Ausgangswährungmehr als 105 % der planmäßigen Restvalutabetragen, ist die Emittentin auf Verlangen des Darlehensgebersverpflichtet, zum jeweils nächsten Tilgungstermineine Ausgleichzahlung zu leisten (vgl. hierzu Seite61). Eine solche Ausgleichszahlung könnte zu einer Verminderungder Auszahlungen an die Anleger führen.Für die Darlehensgeber wurde eine Marge zwischen1,375 % p. a. (bis 70 % Beleihungsauslauf) und 1,650 %p. a. (ab 70 % Beleihungsauslauf) vereinbart. Der Beleihungsauslaufbezeichnet das Verhältnis der Darlehensvalutazum Marktwert des Schiffes und wird einmal jährlichneu festgesetzt. Der Wert zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungliegt unter 70 %. Es wird davon ausgegangen,dass dieser Wert auch in Zukunft nicht überschrittenwird. Im Rahmen der Prognoserechnung wurdedaher durchgehend mit einer Marge von 1,375 % p.a. kalkuliert.Es besteht insoweit das Risiko, dass eine Verminderungdes Marktwertes des Schiffes dazu führt, dassdie erhöhte Marge von 1,650 % p. a. anzusetzen ist.Die Margenvereinbarung ist zunächst befristet bis zum31. Dezember 2011 und muss danach neu verhandeltwerden. Sofern eine Vereinbarung über die Marge nichtzeitnah zustande kommt, ist das Darlehen sofort fälligund zurückzuzahlen.In den Prognoserechnungen wurde über die gesamteLaufzeit mit einem Zinssatz von 7,0 % p. a. inkl. Margekalkuliert. Für einen Teilbetrag des Darlehens in HöheDer Darlehensvertrag räumt der Emittentin das Rechtein, bis zu 50 % des jeweils aktuellen USD-Kreditbetragesin EUR, CHF, JPY oder andere frei konvertierbareWährungen zu wechseln (Währungsoption). Sollte nachAusübung der Währungsoption die jeweilige Restvaluta


ZAHLEN UND FAKTEN 17von TUSD 6.200 wurde keine Zinssicherung durchgeführt,so dass das Risiko von Zinssteigerungen über daskalkulierte Niveau hinaus besteht.Zins- bzw. Margenvereinbarungen für das Hypothekendarlehenbzw. das Zwischenfinanzierungsdarlehen überden Prognoseansätzen führen zu Ausgabensteigerungen,die sich direkt negativ auf das Ergebnis und damit auf diezur Auszahlung an die Anleger zur Verfügung stehendeLiquidität der Emittentin auswirken.EigenkapitalzwischenfinanzierungDer Kaufpreis des Schiffes wurde in US-Dollar vereinbart.Die Emittentin hat zur Begleichung eines Teiles desKaufpreises ein Hypothekendarlehen ausschließlich inUS-Dollar aufgenommen. Der verbleibende Teil des Kaufpreiseswird durch das Eigenkapital der Emittentin gedeckt,das insoweit in US-Dollar gewechselt werdenmuss. Bis zur vollständigen Einzahlung des Eigenkapitalswurde von einer Bank für die Eigenkapitalzwischenfinanzierungeine Kreditlinie in Höhe von insgesamt TUSD11.000 zugesagt. Die Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehenserfolgt durch die Eigenkapitaleinzahlungender Anleger. Für die gesamte Eigenkapitalzwischenfinanzierungwurde ein Zinssatz von 5,25 % p. a.unterstellt.Bei der Berechnung des Zinsaufwands für die Zwischenfinanzierungwurde unterstellt, dass die Einzahlung des Emissionskapitalsder Emittentin in den Jahren 2006 und 2007so erfolgt, dass rund 50 % des Eigenkapitals der Emittentinvon September 2006 bis Dezember 2006 gleichmäßig eingezahltwerden und die Einzahlung des Restbetrages imApril 2007 erfolgt. Sofern sich aufgrund von Verzögerungendes Vertriebsablaufes bzw. Verzögerungen bei der Einzahlungdes Eigenkapitals u. U. Abweichungen von den kalkuliertenEigenkapitaleinzahlungsterminen ergeben, kann sichder Zinsaufwand für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitalserhöhen. Ebenso kann die tatsächliche Zinsbelastungder Emittentin durch von der Kalkulation abweichende Zinssätzehöher als prognostiziert ausfallen und damit zu einerVerringerung der Liquidität der Emittentin führen.Einnahmen und BeschäftigungMit China <strong>Shipping</strong> Container Lines Co. Ltd. wurde einZeitchartervertrag für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" über eineLaufzeit von 36 Monaten (+/– 60 Tage) mit einer Charterratevon USD 15.250,– pro Tag abgeschlossen. Es istgrundsätzlich vorgesehen, das Schiff in einem Einnahmenpoolfür Containerschiffe mit vergleichbaren technischenSpezifikationen einzusetzen. Im Rahmen der Prognoserechnungwurde nach Ablauf der Charterperiodedurchgehend bis zum Ende der Beteiligung mit Einnahmenaus dem Schiffs- bzw. Poolbetrieb in Höhe von USD15.800,– pro Tag kalkuliert.Abweichungen von den Prognosedaten können nichtausgeschlossen werden. Sofern das kalkulierte Ratenniveauunterschritten wird, sind negative Abweichungendenkbar. Soweit das Poolkonzept umgesetzt werden sollte,besteht das Risiko, dass sich eine negative Einnahmenentwicklungbei anderen am Pool beteiligten Schiffen– bspw. durch Nichtbeschäftigung, Beschäftigung zueiner unter der kalkulierten Rate liegenden Charterrateoder Ausfall des Charterers – nachteilig auf das Ergebnisder Beteiligungsgesellschaft auswirkt. In Abhängigkeitvon dem zu schließenden Poolvertrag können sichunter Umständen Verpflichtungen für die Gesellschaftgegenüber dem Pool – bspw. Einschränkung der Kündigungsmöglichkeitenoder Verpflichtung zur Zahlungeines Abfindungsbetrages im Falle eines Ausscheidensaus dem Pool – ergeben, die sich unter Umständennegativ auf den Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaftauswirken. Darüber hinaus können auch die Festlegungbzw. Änderungen des Verteilungsschlüssels fürdas Poolergebnis zu Ungunsten der Emittentin nicht ausgeschlossenwerden.


18ZAHLEN UND FAKTENEs ist nicht auszuschließen, dass für das Schiff höhere alsdie kalkulierten Ausfallzeiten, beispielsweise durch technischbedingte Werftaufenthalte, ohne Chartereinnahmenfür die Schifffahrtsgesellschaft entstehen. HöhereAusfallzeiten können das Ergebnis der Emittentin belasten.Für den Fall, dass der Charterer ausfällt, der Chartervertraggekündigt wird, nicht von der Charterausfallversicherunggedeckte Einnahmeausfälle auftreten oder eineBeschäftigung des Schiffes nach Ablauf der Festcharterperiodenur zu Konditionen möglich ist, die zu Ungunstender Emittentin vom Prospektansatz abweichen, kann letztendlichnicht ausgeschlossen werden, dass der Geschäftsbetrieb– bei teilweisem Verlust der Kommanditeinlage –aufgegeben werden muss.SchiffsbetriebskostenDie Kosten für den regulären Schiffsbetrieb wurden vondem Vertragsreeder sorgfältig auf Basis von Erfahrungswertenfür den gesamten Prognosezeitraum budgetiert.Für die Jahre 2006 und 2007 wurde im Rahmen der Prognoserechnungmit jeweils USD 3.950,– pro Tag kalkuliert.Ab dem Jahr 2008 wurde bis zum Jahr 2024 eine Betriebskostensteigerungum jeweils 2,5 % p. a. unterstellt. Darüberhinaus wurden von dem Vertragsreeder Kosten fürDockungsarbeiten in den Jahren 2011, 2016 und 2021 vonTUSD 400, TUSD 500 bzw. TUSD 600 einkalkuliert.Umlage von Kosten im Zusammenhangmit Schiffsbetrieb unter deutscher FlaggeDie Emittentin hat sich einer Vereinbarung mit derzeit 26anderen Einschiffsgesellschaften angeschlossen, mit dersie sich zur Teilnahme an einer Umlage verpflichtet, dieeinen Ausgleich zusätzlicher, durch den Betrieb von einzelnenSchiffen dieser Flotte unter deutscher Flagge entstehenderKosten vornimmt (vgl. Abschnitt „Rechtlicheund steuerliche Grundlagen“, Seite 66)Im Rahmen der Vereinbarung wurde der Umlagebetragzunächst auf EUR 125.000,– pro Jahr und zurückgeflaggtesSchiff, also derzeit insgesamt EUR 250.000,– pro Jahr,festgesetzt. Danach entfällt auf die Emittentin nach derzeitigemSachstand für das Jahr 2006 ein Kostenanteil vonrund EUR 11.000,– p.a. Der Umlagebetrag kann unterBerücksichtigung der geprüften Jahresabschlüsse derzurückgeflaggten Schiffe und unter Zugrundelegung geeigneterVergleichsmaßstäbe ggf. angepasst werden. Sofernes im Hinblick auf die Erhaltung der Tonnagebesteuerungerforderlich sein sollte, werden die Bereederer nacheigenem Ermessen bei einem Wachsen der Flotte ein drittesund ggf. weitere Schiffe unter deutsche Flagge bringen.Es besteht insoweit das Risiko, dass ein höherer alsder derzeit festgesetzte Umlagebetrag oder das Ausscheidenvon nicht zurückgeflaggten Schiffen aus der Flotte zuDas Schiff wird unter der Flagge von Liberia betrieben.Die dadurch im Vergleich zu Schiffen unter deutscherFlagge verminderten Betriebskosten sind in der Kalkulationberücksichtigt. Eine Versagung der Ausflaggungsgenehmigung(vgl. Seite 30, „Wesentliche Genehmigungen“)würde zu einer Erhöhung der Schiffsbetriebskosten führen.Unplanmäßige Erhöhungen der Lohnkosten oder derKosten für energieabhängige Betriebstoffe aus sonstigen,derzeit nicht absehbaren Gründen können nicht völligausgeschlossen werden. Die Betriebskosten wurden inUS-Dollar kalkuliert. Insoweit können Wechselkursveränderungenzu Abweichungen mit negativen Auswirkungenauf die Liquidität der Emittentin führen. Dies gilt ebensofür den Fall, dass die Betriebskosten in anderen Währungenals USD anfallen. Auch wenn das Budget von einererfahrenen Reederei aufgestellt wurde, ist es insbesondereim Hinblick auf den langen Prognosezeitraum nichtauszuschließen, dass es zu Abweichungen der tatsächlichenSchiffsbetriebskosten und Dockungskosten von denprognostizierten Werten – mit negativem Einfluss auf dasErgebnis der Emittentin – kommt.


ZAHLEN UND FAKTEN 19einer steigenden Kostenbelastung der Emittentin unddamit zu einer Verminderung der für Auszahlungen zurVerfügung stehenden Liquidität führt. Die Kostenbelastungder Emittentin würde sich ebenfalls erhöhen, wenn inder Zukunft eine Entscheidung zu Gunsten einer Rückflaggungdes <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" getroffen werden sollte.WährungsrisikenDer US-Dollar spielt in der Schifffahrt – und damit auchim Rahmen der Konzeption einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft– eine zentrale Rolle, da sowohl die Einnahmenals auch ein großer Teil der Ausgaben in der Regelin dieser Währung anfallen können. Der Kaufpreis für dasSchiff wurde in US-Dollar bezahlt. Das Hypothekendarlehenwird ebenfalls in US-Dollar aufgenommen, so dassZinsen und Tilgung auch in dieser Währung anfallen. EinWechselkursrisiko besteht insoweit im Hinblick auf dieAuszahlungen an die Gesellschafter, Teile der Schiffsbetriebskosten,die nicht in US-Dollar anfallen, den Verkaufspreisdes Schiffes und die Gesellschaftskosten. ImRahmen der Prognoserechnung wurde durchgehend miteinem Wechselkurs von 1,25 USD pro EUR gerechnet.Abweichungen vom in der Investitionsphase kalkuliertenUSD-Wechselkurs und/oder zukünftige Änderungen derKreditwährungen können zu von den Prospektangabenabweichenden Einnahmen bzw. Ausgaben führen. Gleichesgilt, wenn die Emittentin entgegen den Erwartungenin der Zukunft nur Einnahmen in einer anderenWährung erzielen kann. Insbesondere im Hinblick aufdie vorgesehenen Auszahlungen an die Anleger bestehtdas Risiko, dass ein stärkerer EUR-Kurs als USD 1,25pro EUR insgesamt nur Auszahlungen in einer gegenüberden Prospektangaben verminderten Höhe zulässt.VersicherungenZur Abdeckung der nach Maßstäben eines ordentlichenReedereibetriebes spezifischen Schifffahrtsrisiken istdas Schiff ab Übernahme durch die in der Schifffahrtüblichen Kasko-, Kriegs- und Nebenversicherungen sowieeine Charterausfallversicherung (Loss-of-Hire) versichert.Sofern die Prämien für die abgeschlossenen Versicherungenin Zukunft steigen, kann sich das negativ auf dieLiquidität der Emittentin auswirken. Es kann ferner nichtausgeschlossen werden, dass der Betrieb des Schiffes zuSchäden führt, die nicht versicherbar sind oder dergewählte Versicherungsschutz aus verschiedenen Gründenversagt wird bzw. nicht ausreichend ist. Nicht odernicht ausreichend versicherte Schadensfälle können eineInsolvenz der Emittentin und einen teilweisen oder vollständigenVerlust der Kapitaleinlage nach sich ziehen.AuszahlungenSämtliche Liquiditätsüberschüsse nach Abzug von Kapitaldienst,Betriebs- und Verwaltungskosten stehengrundsätzlich den Kommanditisten für Auszahlungen zurVerfügung. Sollten sich die Liquiditätsüberschüsse ausdem Schiffsbetrieb gegenüber den Prognosewerten verändern,verändern sich auch die Auszahlungen entsprechend.In Krisenzeiten können Auszahlungen für alleGesellschafter gänzlich entfallen. Sollte die Emittentinvon der in § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenenMöglichkeit Gebrauch machen, die Liquiditätsreservedurch zusätzliches Eigenkapital in Höhe vonbis zu TEUR 500 zu erhöhen, können sich die auf deneinzelnen Anleger entfallenden Auszahlungen entsprechendvermindern.Veräußerung des SchiffesIm Rahmen der Berechnungen wurde eine Veräußerungdes Schiffes zum Jahresende 2024 mit einem Veräußerungserlösin Höhe von TEUR 5.827 unterstellt. Diesentspricht ca. 25 % der Anschaffungskosten. TatsächlicherVerkaufszeitpunkt und Verkaufserlös werden in der


20ZAHLEN UND FAKTENPraxis jedoch maßgeblich von den aktuellen Marktverhältnissen,dem Erhaltungszustand des Schiffes und ggf. demUSD-Wechselkurs bestimmt. Eine Veräußerung des Schiffeswährend der Laufzeit des Festchartervertrages ist aufgrundder Festchartervereinbarung nur dann möglich,wenn der potentielle Käufer zusammen mit dem Schiffauch den Chartervertrag übernimmt. Zudem können sichEinschränkungen ergeben, wenn das Schiff in einem Einnahmenpooleingesetzt wird. Der tatsächliche Verkaufserlöskann niedriger ausfallen als kalkuliert, im ungünstigstenFall kann das Schiff sogar unverkäuflich sein.Fungibilität der Beteiligung/KündigungZwar sind Schiffsbeteiligungen langfristige Investitionen,dennoch haben die Anleger das Recht, jederzeit ihreAnteile zu verkaufen. Entsprechende Transaktionen bedürfender Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafterssowie – im Rahmen des Treuhandverhältnisses– der Treuhänderin, die aber nicht ohne wichtigen Grundversagt werden können. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweisevor, wenn sich durch die Übertragung der Beteiligunggewerbesteuerliche Nachteile für die Emittentinergeben und weder der übertragende Anleger noch derÜbernehmer bereit sind, diese Nachteile auszugleichenoder die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, derin Konkurrenz zur Gesellschaft oder den Gründungskommanditistensteht (vgl. hierzu Abschnitt „Rechtliche undsteuerliche Grundlagen“, Seiten 58 und 59). Es ist daraufhinzuweisen, dass sich ein geregelter Markt für den Handelmit Anteilen an geschlossenen Beteiligungsgesellschaftenderzeit erst im Aufbau befindet und dass insofernein Verkauf möglicherweise nur mit deutlichen Preisabschlägenoder unter Umständen überhaupt nicht zurealisieren ist. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertragessteht der Anbieterin und Gründungskommanditistin <strong>Hansa</strong><strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrechtbei Anteilsveräußerungen zu.Jeder Kommanditist kann darüber hinaus grundsätzlichseine Gesellschafterstellung mit einer Frist von sechsMonaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmals zum31. Dezember 2024, kündigen (vgl. § 5 des Gesellschaftervertrages).Der Wert des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabenswird maßgeblich von der wirtschaftlichenEntwicklung des Investments bestimmt und kann dahernicht garantiert werden.Rückabwicklung der BeteiligungFür den Fall der Rückabwicklung der Emittentin, bspw. beiAusfall des Charterers, des Platzierungsgaranten oderKündigung der Darlehensvereinbarungen durch die Banken,wurden keine besonderen Regelungen geschaffen. Indiesem Fall erhält jeder Anleger den Zeitwert seiner Einlagezurück. Es besteht insoweit das Risiko, dass im Falleeiner Rückabwicklung der Beteiligung die Einlage nicht involler Höhe an den Anleger zurückgezahlt werden kann.Anlegergefährdende RisikenHier werden diejenigen Risiken beschrieben, die nicht nurzu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führenkönnen, sondern z. B. über Nachschusspflichten, Bürgschaften,Steuerzahlungen u. ä. auch das weitere Vermögendes Anlegers gefährden.Haftung des AnlegersDie Haftung der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung ander Kommanditgesellschaft ist auf die übernommeneBeteiligungssumme beschränkt. Sie erlischt generell mitEinzahlung der Einlage. Eine Nachschussverpflichtungbesteht nicht. Soweit das Kapitalkonto unter den Stand derHafteinlage absinkt und weitere Auszahlungen erfolgen,lebt jedoch die Haftung gemäß §§ 171, 172 Abs. 4 HGBwieder auf. Dies kann dazu führen, dass unter bestimmtenVoraussetzungen bereits erhaltene Entnahmen (Auszahlungen)– begrenzt auf die Höhe der Hafteinlage – zurückgezahltwerden müssen. Eine noch weitergehende Haftung inAnalogie zu §§ 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamtempfangenen Auszahlungen kommt erst dann inBetracht, wenn Auszahlungen unter Verstoß gegen dieBestimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgen, obwohldie Finanzlage der Emittentin dies nicht zulässt.Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass mitdem Betrieb des Schiffes Dritte im Ausland geschädigtwerden und der zur Schädigung führende Sachverhaltnicht versicherbar ist oder der gewählte Versicherungsschutzaus verschiedenen Gründen versagt wird bzw.nicht ausreichend ist. Es ist in einem solchen Fall insbesonderedenkbar, dass das mit der Sache befasste ausländischeGericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftungnach deutschem Recht nicht anerkennt. In einemsolchen Fall ist aber davon auszugehen, dass eine Haftungnur mit den in dem betreffenden Staat belegenen Vermögenswerteneines Anlegers in Frage kommt und einDurchgriff auf Vermögenswerte im Inland nicht stattfindet.Individuelle Fremdfinanzierung durch den AnlegerEine individuelle Fremdfinanzierung der Beteiligung istnach der Konzeption des Beteiligungsangebotes nicht


ZAHLEN UND FAKTEN 21vorgesehen und wird von der Anbieterin nicht angeboten.Es steht aber jedem Anleger frei, eine individuelle Beteiligungsfinanzierungüber eine Bank seiner Wahl vorzunehmen.Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer sind Sonderbetriebsausgaben,wie z. B. Zinsen und weitere Kreditkosten,grundsätzlich nicht abzugsfähig. Zur Vermeidungvon Nachteilen sollte eine Fremdfinanzierung der Beteiligungmit dem persönlichen Steuerberater abgestimmtwerden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der zuleistende Kapitaldienst des Anlegers die von der Emittentingeleisteten Auszahlungen an den Anleger übersteigtund er insoweit gezwungen sein kann, auf seine sonstigeLiquidität zurückzugreifen.Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerlicheAspekte der BeteiligungDas steuerliche Konzept der Emittentin wurde auf derGrundlage der geltenden Rechtslage entwickelt. Die Regelungenzur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG(Tonnagesteuer) wurden in die Berechnungen eingearbeitet.Abweichungen von den Prognosedaten – insbesondereim Jahr 2006 – können nicht völlig ausgeschlossen werdenund würden das steuerliche Ergebnis der Anlegerentsprechend verändern. Die steuerlichen Berechnungenbasieren auf Prognosewerten und stehen unter dem Vorbehaltder planmäßigen Realisierung der Investition. Siesind letztlich von den entsprechenden Feststellungendurch die zuständige Finanzverwaltung abhängig. Nachfolgendwerden die sich unter steuerlichen Gesichtspunktenergebenden wesentlichen Risiken dargestellt.Bei der Ermittlung der Steuerbelastung im Rahmen derErgebnisprognose für den Anleger wurde ein Spitzensteuersatzvon 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag über diegesamte Laufzeit der Beteiligung unterstellt. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Anleger über die Laufzeitihrer Beteiligung einem höheren als dem in denBerechnungen unterstellten Spitzensteuersatz von 42 %und/oder einen erhöhten Solidaritätszuschlag und damiteiner im Vergleich zu den Angaben in der Ergebnisprognosefür den Anleger höheren Steuerbelastung unterliegen.Die wirtschaftliche Attraktivität einer Beteiligung basiertzum Teil auf der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlungnach § 5a EStG (Tonnagesteuer), weil der Anlegerdadurch die Möglichkeit hat, die aus dem wirtschaftlichenErgebnis der Emittentin resultierende Vermögensmehrungbei lediglich sehr geringer Steuerbelastung zurealisieren. Allerdings entstehen die positiven Tonnagesteuerergebnisseund die damit verbundene Steuerlastfür den Anleger auch dann, wenn die Emittentin im Rahmenihres Geschäftsbetriebes negative Ergebnisse erwirtschaftet.


22ZAHLEN UND FAKTENDa die Emittentin bereits von Anfang an von der TonnagesteuerGebrauch macht, sind keine stillen Reserven inden Wirtschaftsgütern im Rahmen eines Unterschiedsbetragesim Sinne des § 5a Abs. 4 EStG zu erfassen. Insoweitergibt sich bei der Veräußerung des Schiffes bzw.der Beteiligung oder im Falle einer Rückkehr der Emittentinzur herkömmlichen Gewinnermittlung nach Ablauf derBindungsfrist von 10 Jahren keine zusätzliche steuerlicheBelastung für die Anleger. Ein bei der Veräußerung desSchiffes oder der Beteiligung entstehender Gewinn ist mitdem pauschal ermittelten Tonnagesteuergewinn abgegoltenund muss nicht gesondert versteuert werden.Sofern die Regelungen zur Tonnagesteuer in Zukunftnachteilig geändert werden, wegfallen oder die Emittentinkeinen Gebrauch mehr davon machen kann, könntedies zu einer gegenüber den Prospektangaben erhöhtensteuerlichen Belastung der Anleger führen.Im Hinblick auf die für das Jahr 2006 prognostizierteErgebnisquote wird davon ausgegangen, dass das gesellschaftsvertraglichvorgesehene Eigenkapital der Emittentinbis Ende 2006 vollständig platziert ist und die Anlegerder Emittentin beigetreten sind. Sofern die Platzierungnicht zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen werdenkann, würde sich der Ergebnisanteil – und damit die steuerlicheBelastung – für die zu diesem Zeitpunkt beteiligtenAnleger erhöhen. Abweichungen von den Prognosedatenkönnen nicht vollständig ausgeschlossen werdenund würden das steuerliche Ergebnis der Anleger entsprechendverändern.Die Auszahlungen unterliegen grundsätzlich nicht derSteuerpflicht. Sofern durch die Auszahlungen jedoch negativeKapitalkonten entstehen oder sich erhöhen, istgrundsätzlich § 15a Abs. 3 EStG zu beachten, der in diesenFällen zu einer Versteuerung der Auszahlungen führt.Diese so genannten fiktiven Gewinne sind nicht mit demAnteil am Tonnagesteuergewinn abgegolten und würdendamit zu einer Erhöhung der steuerlichen Belastung desAnlegers führen. Im Zusammenhang mit etwaigen fiktivenGewinnen entstehen verrechenbare Verluste in gleicherHöhe, die in den Folgejahren allerdings nur mit den ineiner Nebenrechnung nach § 5 EStG ermittelten Gewinnenaus der Beteiligung verrechnet werden können. EineVerrechnung mit pauschal ermittelten Gewinnen nach§ 5a EStG ist nicht möglich. Insoweit würden etwaige verrechenbareVerluste nicht zu einer steuerlichen Entlastungdes Anlegers führen. Nach der Prognoserechnungder Emittentin ergeben sich während der Laufzeit derBeteiligung keine negativen Kapitalkonten für die Anleger.Die steuerlichen Ergebnisse können sich verändern, sofernÄnderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eintre-


ZAHLEN UND FAKTEN 23ten. Die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse wirdzum gegebenen Zeitpunkt durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamtfestgestellt. Sofern es aufgrund festgestelltersteuerlicher Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungenkommt, sind ab dem 16. Monat nachAblauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jedenangefangenen Monat Zinsen i.H.v. 0,5 % an die Finanzverwaltungzu entrichten.Bei der Ermittlung der erbschaft- und schenkungsteuerlichenWerte wurde eine degressive Abschreibung desSchiffes nach § 7 Abs. 2 EStG über eine Nutzungsdauervon rund 18 Jahren unter Berücksichtigung eines Schrottwertesvon ca. TEUR 806 zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauerwurde vorsorglich nach Ziffer 7b) der allgemeinenVorbemerkung zu den AfA-Tabellen (BMF-Schreibenvom 6. Dezember 2001, BStBl. I 2001, S. 860) unterBerücksichtigung des Betriebskonzeptes der Emittentinermittelt. Abweichungen zum prospektierten Nutzungsdaueransatzkönnen zu einer Erhöhung der erbschaftundschenkungsteuerlichen Werte führen.Ferner wurde vorsorglich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums(BMF) vom 20. Oktober 2003 (BStBl.2003 I, S. 546) angewendet. Somit wurden die in derInvestitionsrechnung auf Seite 44 in den Positionen6. – 13. aufgeführten Aufwendungen im Rahmen der Prognoserechnungenab 2006 zusammen mit den Anschaffungskostendes Schiffes aktiviert und wie diese abgeschrieben.Lediglich Gebühren für Registeranmeldung,Hypothekenbestellung und weitere Gründungskosten inHöhe von insgesamt TEUR 41 werden als sofort abzugsfähigeBetriebsausgaben behandelt. Sofern die Finanzverwaltungden Begriff „Betriebskonzept“ anders als derzeiterkennbar auslegt und der Abschreibung des Schiffeseine andere Nutzungsdauer als rund 18 Jahre zugrundegelegt werden muss, das BMF-Schreiben vom 20. Oktober2003 im vorliegenden Fall nicht anzuwenden oderanders auszulegen ist oder die Finanzverwaltung einigeder Aufwendungen anders als in der Konzeption vorgesehenbehandelt, würden sich die erbschaft- und schenkungsteuerlichenWerte verändern. Die zum Zeitpunkteiner Schenkung oder eines Erbfalles tatsächlich maßgeblichenWerte hängen von der wirtschaftlichen Entwicklungder Emittentin ab und können daher negativ von den Prognosewertenabweichen.Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württembergsind die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzenthaltenen Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögenbei der Vererbung oder Schenkung von treuhänderischgehaltenen Kommanditbeteiligungen nicht mehranzuwenden (vgl. hierzu Abschnitt „Rechtliche und steuerlicheGrundlagen“, Seiten 73 und 74 ). Steuerliche Nachteilekönnen vermieden werden, wenn sich die Anleger selbstin das Handelsregister eintragen lassen und so ihre treuhänderischgehaltene Kommanditbeteiligung in eine unmittelbareBeteiligung umwandeln.Im Hinblick auf ein seit längerem beim Bundesverfassungsgerichtanhängiges Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeitder unterschiedlichen Behandlung derVermögensarten in Erbschaft- und Schenkungsfällen, insbesondereder Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüberPrivatvermögen, haben sich die Regierungsparteienin ihrer Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt, dasseine Erbschaftsteuerreform unter Berücksichtigung deszu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtserarbeitet und mit Wirkung ab 2007 umgesetzt werdensoll. In welcher Form und wann die Pläne der Regierungsparteientatsächlich umgesetzt werden und inwieweitdabei Einschränkungen oder sogar die Abschaffung derBegünstigung von Betriebsvermögen durch den besonderenFreibetrag, den Bewertungsabschlag und die Tarif-


24ZAHLEN UND FAKTENbegrenzung vorgesehen sind, kann aus heutiger Sichtnicht beurteilt werden. Einschränkungen der Begünstigungsregelungensind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstandjedoch wahrscheinlich. Im Ergebnis bleibt festzuhalten,dass sich in Zukunft in Erbschaft- und Schenkungsfälleneine im Vergleich zur heutigen Rechtssituationhöhere steuerliche Belastung für die Anleger ergebenkann. Insoweit wird jedem Anleger empfohlen, die individuellenAuswirkungen erbschaft- oder schenkungsteuerlicherGestaltungen mit einem Steuerberater zu erörtern.Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen Aspektesetzen neben der planmäßigen Realisierung der Investitionauch einen den Planungen entsprechenden Schiffsbetriebvoraus. Abweichungen von den Prospektaussagensind daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt vonGesetzesänderungen denkbar, sondern können auch imHinblick auf Änderungen in der Rechtsprechung undeinen Wandel in der Beurteilung durch die Finanzverwaltungnicht ausgeschlossen werden. Insoweit besteht dasRisiko, dass der Anleger steuerlichen Belastungen imZusammenhang mit seiner Beteiligung unterworfen seinkönnte, die nicht durch Auszahlungen kompensiert werdenund sich somit auf seine sonstige Liquidität auswirken.Weitere Einzelheiten zu den steuerlichen Aspektender Beteiligung können Sie dem Abschnitt „Rechtlicheund steuerliche Grundlagen“ ab Seite 50 entnehmen.ZusammenfassungDie Risiken dieser Investition sind damit im Wesentlichengekennzeichnet durch:die Chartereinnahmen,die Betriebskosten,die zukünftige Zinsentwicklung,die Entwicklung des USD-Wechselkurses,das Leistungsvermögen der Vertragspartner,den Verkaufserlös,die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.Es ist darauf hinzuweisen, dass die Grenzen zwischenden oben dargestellten Risikokategorien fließend sindund die getroffene Zuordnung der einzelnen Risiken derBeteiligung insoweit nicht zwingend abschließend ist. Diemeisten dargestellten Risiken haben immer auch prognosegefährdendenCharakter, während prognosegefährdendeRisiken in einer extremen Form oder durch Kumulationmehrerer Risiken durchaus auch anlagegefährdendenCharakter haben können. Insoweit ist bei einer Betrachtungim Einzelfall eine von der oben gewählten Darstellungabweichende Risikozuordnung nicht auszuschließen.Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass auchandere, als nicht wesentlich eingestufte Risiken, zuerheblichen Ergebnisabweichungen führen können. Fallssich mehrere Einflussgrößen gleichzeitig negativ entwickelnsollten, kann das Maximalrisiko nicht nur ineinem Totalverlust des eingesetzten Kapitals bestehen,sondern darüber hinaus beispielweise durch Zinslasteneiner persönlichen Anteilsfinanzierung, nicht erstattungsfähigeSteuerzahlungen auf Beteiligungsergebnisse oderbesondere Haftungsfälle im Ausland, auch das sonstigeVermögen des Anlegers betreffen. Dieses Beteiligungsangebotrichtet sich in erster Linie nur an Anleger, die einentheoretisch möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitalswirtschaftlich verkraften können.Über die vorgenannten Risiken der Beteiligung hinaussind der Anbieterin keine weiteren wesentlichen Risikenbekannt.


ZAHLEN UND FAKTEN 25Ergebnisprognose für die Anleger:Beispiel für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000,– zzgl. 3 % Agio.Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die auf den Seiten 46 und 47dargestellte Wirtschaftlichkeitsprognose sowie folgende Prämissen:Spitzensteuersatz: durchgehend 42 %Keine KirchensteuerbelastungSolidaritätszuschlag: durchgehend 5,5 %Pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) von Anfang an.EinzahlungendesKommanditkapitalsAuszahlungenan AnlegerdavonEigenkapitalrückzahlungen1)davonGewinnausschüttungSteuerzahlungenMittelrückflussnachSteuernKapitalbindungHaftungsvolumengem.§§ 171, 172Abs. 4 HGBAnteiligesFremdkapitalzum 31.12.in Euro2006 -53.000 0 0 0 -33 -33 -53.033 50.000 150.6642007 -50.000 8.000 0 8.000 -85 7.915 -95.118 8.000 100.7302008 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -87.203 16.000 93.4042009 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -79.289 24.000 86.0782010 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -71.374 32.000 78.7522011 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -63.459 40.000 71.4262012 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -55.545 48.000 64.1012013 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -47.630 56.000 56.7752014 0 8.000 0 8.000 -85 7.915 -39.715 64.000 49.4492015 0 9.000 0 9.000 -85 8.915 -30.801 73.000 42.1232016 0 9.000 2.267 6.733 -85 8.915 -21.886 79.733 34.7972017 0 9.000 9.000 0 -85 8.915 -12.971 77.778 27.4722018 0 10.000 10.000 0 -85 9.915 -3.057 76.587 20.1462019 0 10.000 10.000 0 -85 9.915 6.858 75.177 12.8202020 0 10.000 10.000 0 -85 9.915 16.773 73.586 5.4942021 0 10.000 10.000 3) 0 -85 9.915 26.687 76.317 02022 0 17.000 15.058 3) 1.942 -85 16.915 43.602 81.674 02023 0 18.000 11.315 6.685 -85 17.915 61.517 88.359 02024 0 18.000 10.905 7.095 -85 17.915 79.431 95.454 0Veräußerung 0 43.904 36.357 7.546 0 43.904 123.335zu 25 % AKGesamt -103.000 227.904 124.903 103.000 -1.569 226.335 2)1)Nach handelsrechtlichen Grundsätzen werden die Auszahlungen an die Anleger solange als Eigenkapitalrückzahlungen gewertet, wie die nach Handelsrechtermittelten negativen Ergebnisse in der Anlaufphase der Emittentin nicht durch positive handelsrechtliche Ergebnisse in den folgenden Jahren ausgeglichensind und soweit die Auszahlung dann ein in dem jeweiligen Jahr erwirtschaftetes positives handelsrechtliches Ergebnis übersteigt.2)Gesamtergebnis nach Veräußerung bei unterstelltem Verkaufspreis von 25 % der Anschaffungskosten. In der Prospektkalkulation wird eine Veräußerungdes Schiffes nach rund 18 Jahren unterstellt. Eine Veräußerung des Schiffes ist jedoch nach entsprechendem Beschluss der Gesellschaftsversammlungauch zu einem anderen Zeitpunkt möglich. Der im Veräußerungsfall tatsächlich realisierbare Erlös ist abhängig von dem Zustand des Schiffes und denMarktverhältnissen zum Veräußerungszeitpunkt. Ferner beeinflusst, bei einer Veräußerung des Schiffes in USD, der US-Dollarkurs den erreichbaren Erlösin Euro.3)Inkl. nicht ausgeschütteter Gewinne aus den Vorjahren.In der Gesamt-Zeile kumulieren sich die Unsicherheiten der Jahreswerte.


26ZAHLEN UND FAKTENSensitivitätsprognosenIn dem Prospektabschnitt „Risiken der Beteiligung“ aufden Seiten 14 bis 25 wurden ausführlich die vielfältigenwirtschaftlichen Risiken dargestellt, die mit diesem Beteiligungsangebotverbunden sind. Die nachfolgendenSensitivitätsprognosen sollen dem Anleger einen Überblickdarüber geben, wie sich Abweichungen der ausSicht der Anbieterin maßgeblichen wirtschaftlichen Rahmendatenvon den der Prognoserechnung zugrunde gelegtenEckdaten auf den Kapitalrückfluss aus der Beteiligungauswirken können. Dabei werden unterschiedlicheAnnahmen zu den Chartereinnahmen, den Schiffsbetriebskosten,dem Veräußerungserlös sowie zum ZinsundWährungsniveau dargestellt.ChartereinnahmenIn der folgenden Grafik wurde in einem kombinierten Szenariodargestellt, wie sich der Kapitalrückfluss nach Steuernan die Anleger bei einer Veränderung der Chartereinnahmennach Ablauf der Festcharter entwickelt. Dabeiwird unterstellt, dass sämtliche übrigen kalkulierten Eckdaten,wie z. B. Schiffsbetriebskosten etc., prospektgemäßverlaufen.Einnahmen (Abweichung von der Prognose)Kapitalrückfluss in Abhängigkeit von den EinnahmenKapitalrückfluss in % der Beteiligung275250225200175150167%198%226%-1,0 -0,5 0 0,5 1,0ProspektwertEinnahmesteigerung p.a. in %252%278%


ZAHLEN UND FAKTEN 27ZinsniveauIn der folgenden Grafik wurde in einem kombiniertenSzenario dargestellt, wie sich der Kapitalrückfluss nachSteuern an die Anleger bei einer Veränderung des Zinsniveausentwickelt. Dabei wird unterstellt, dass sämtlicheübrigen kalkulierten Eckdaten, wie z. B. Chartereinnahmen,Schiffsbetriebskosten etc., prospektgemäß verlaufen.VeräußerungserlöseIn der folgenden Grafik wurde in einem kombinierten Szenariodargestellt, wie sich der Kapitalrückfluss nach Steuernan die Anleger bei einer Veränderung des Veräußerungserlösesgegenüber dem in der Prognoserechnungangenommenen Veräußerungserlös in Höhe von 25 % derAnschaffungskosten entwickelt. Dabei wird unterstellt,dass sämtliche übrigen kalkulierten Eckdaten, wie z. B.Zinssatz (Abweichung von der Prognose)Kapitalrückfluss in Abhängigkeit vom HypothekenzinsVerkauf (Abweichung von der Prognose)Kapitalrückfluss in Abhängigkeit vom VeräußerungserlösKapitalrückfluss in % der Beteiligung275250225200175150187%210%226%238%+2 +1 0 -1 -2250%ProspektwertZinsabweichung gegenüber Kalkulation in ProzentpunktenKapitalrückfluss in % der Beteiligung275250225200175150209% 218% 226%235%15 20 25 30 35ProspektwertVeräußerungserlös in % der Anschaffungskosten244%SchiffsbetriebskostenIn der folgenden Grafik wurde in einem kombiniertenSzenario dargestellt, wie sich der Kapitalrückfluss nachSteuern an die Anleger bei einer Veränderung derSchiffsbetriebskosten entwickelt. Dabei wird unterstellt,dass sämtliche übrigen kalkulierten Eckdaten, wie z. B.Chartereinnahmen, Zinsniveau etc., prospektgemäß verlaufen.Betriebskosten (Abweichung von der Prognose)Kapitalrückfluss in Abhängigkeit von den SchiffsbetriebskostenChartereinnahmen, Schiffsbetriebskosten etc., prospektgemäßverlaufen. Diese Rechnung beinhaltet auch dieLiquiditätsüberschüsse/-unterdeckungen aus der laufendenRechnung.WährungsniveauIn der folgenden Grafik wurde in einem kombinierten Szenariodargestellt, wie sich der Kapitalrückfluss nach Steuernan die Anleger bei einer Veränderung des Wechselkurseszwischen EUR und USD entwickelt. Dabei wirdunterstellt, dass sämtliche übrigen kalkulierten Eckdaten,wie z. B. Chartereinnahmen, Schiffsbetriebskosten etc.,prospektgemäß verlaufen.Kapitalrückfluss in % der Beteiligung275250225200175150201%215%226%3,5 3,0 2,5 2,0 1,5ProspektwertBetriebskostensteigerung236% 246%USD-Wechselkurs (Abweichung von der Prognose)Kapitalrückfluss in Abhängigkeit vom WährungsniveauKapitalrückfluss in % der Beteiligung275250225200175150201%214%226%234% 242%1,35 1,30 1,25 1,20 1,15Prospektwert


WirtschaftlicheGrundlagen


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 29Das Schiff | 30Technische Daten des Schiffes | 31Der Markt | 32Die Bauwerft | 38Der Bereederer | 39Das Emissionshaus | 40Die Treuhänderin | 42Der Charterer | 43Investitions- und Finanzierungsprognose | 44Erläuterungen zur | 45Investitions- und FinanzierungsprognoseWirtschaftlichkeitsprognose | 46Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose | 48


30WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENBei dem abgebildeten Schiff handelt essich um ein mit dem <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"vergleichbares ContainerschiffDas SchiffDas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" ist ein modernes Vollcontainerschiff,welches unter Aufsicht des Germanischen Lloydauf der Werft Guangzhou Wenchong Shipyard Co. Ltd. inChina gebaut wurde. Die Fertigstellung und anschließendeÜbernahme des Schiffes durch die Emittentin erfolgteMitte August 2006.Ein Bewertungsgutachten für das Schiff liegt nicht vor,weil es sich um einen Neubau handelt.Eigentumsrechte oder sonstige dingliche Berechtigungenan dem Schiff oder wesentlichen Teilen zu Gunsten derAnbieterin als Prospektverantwortliche, der Gründungsgesellschafteroder der Geschäftsführer bestehen bzw.bestanden nicht.AusstattungsmerkmaleDas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" ist ein modernes Vollcontainerschiffmit einer Containerstellplatzkapazität von rund1.700 TEU und einer Tragfähigkeit von ca. 23.600 tdw.Die Länge des Schiffes beträgt 176,91 m. Eigene Deckskräneund Ladegeschirr sorgen für höchste Flexibilität inallen geplanten Einsatzgebieten. Ein Bugstrahlruder miteiner Maschinenleistung von 900 KW verleiht dem Schiffeine hohe Wendigkeit. Seine Hauptmaschine vom TypMAN B&W 7S 60 MC-C Mk 8 leistet bis zu 16.660 KW undermöglicht dem Schiff eine hohe Dienstgeschwindigkeitvon rund 21 Knoten. Der Treibstoffverbrauch bei 90 % derMaschinenleistung beträgt ca. 60,5 t pro Tag. Das <strong>MS</strong>"<strong>Heinrich</strong> Heine" kann bei homogener Beladung mit 14 t-Container 1.275 TEU transportieren. Für Kühlcontainerstehen 379 Kühlanschlüsse (FEU) zur Verfügung.Wesentliche GenehmigungenSoweit Genehmigungen und Zertifikate für den Betriebdes Schiffes im internationalen Verkehr erforderlich sind,liegen diese vor. Im Wesentlichen handelt es sich hierbeium Unterlagen hinsichtlich der Klassifizierung, Registrierungund Ausflaggung des Schiffes.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 31Technische Daten <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine":SchiffstypVollcontainerschiffDienstgeschwindigkeit20,6 KnBruttoraumzahl 18.465Treibstoffverbrauch60,5 t/TagNettoraumzahl 9.838ContainerstellplätzeHomogene Beladung mit14 t-ContainerKühlcontaineranschlüsse 379TragfähigkeitLänge über allesBreite über alles1.732 TEU(davon 1.040 über Deck und 692 unter Deck)1.275 TEU23.600 tdw176,91 m27,40 mMaschine MAN B&W 7S 60 MC–C Mk 8,18.510 KW (maximale Leistung)Eigenes LadegeschirrBauwerftBaunummerFlaggeRegister2 Kräne mit einer Hebeleistung von jeweils 45 tGuangzhou Wenchong Shipyard Co. Ltd., ChinaGWS-324LiberiaLiberia, DeutschlandKlassezeichen GL + 100 A5 E Container Ship IW, SOLAS II-2, Reg. 19,NAV-O + MC E AUT EPTiefgang (beladen)Höchstgeschwindigkeit10,90 m22,9 KnWerftablieferung 15. August 2006Übernahme 15. August 2006Das Schiff wurde unter Berücksichtigung der Vorschriftenund Regelungen des Germanischen Lloyd gebaut undnach Fertigstellung mit der Klassifizierung „GL + 100 A5E Container Ship IW, SOLAS II-2, Reg. 19, NAV-O + MC EAUT EP“ registriert.Weitere wesentliche Genehmigungen und Zertifikate, wiez. B. das <strong>International</strong> Safety Management Certificate(ISMC), das bei Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungenan Bord erteilt wird, oder das <strong>International</strong>Ship Security Certificate (ISSC), welches dieSicherheitsbestimmungen zur Abwehr von Terroraktenbetrifft, wurden bei der Ablieferung des Schiffes erstellt.Das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde in das deutsche Schiffsregistereingetragen, fährt aber unter der Flagge von Liberia.Dazu wurde gemäß § 7 Flaggenrechtsgesetz eine entsprechendeAusflaggungsgenehmigung des Bundesamtesfür Seeschifffahrt und Hydrographie eingeholt. Die Ausflaggungsgenehmigungist auf den Zeitraum von 2 Jahrenbefristet und muss nach Ablauf dieser Frist erneut beantragtwerden.Beschränkungen der vorgesehenenVerwendungsmöglichkeiten des SchiffesAufgrund des für einen Zeitraum von 36 Monaten(+/- 60 Tage) fest abgeschlossenen Chartervertrages istdie Emittentin grundsätzlich für diesen Zeitraum an denVertragspartner gebunden und kann insoweit etwaigesonstige Marktchancen (z. B. im Falle eines Anstiegs desCharterratenniveaus) nicht nutzen. Eine Veräußerungdes Schiffes ist während der Laufzeit der Festchartervereinbarungdann möglich, wenn das Schiffsmanagementunverändert fortbesteht und die Emittentin zuvor das Einverständnisdes Charterers einholt, das dieser jedochnicht ohne vernünftigen Grund verweigern kann. Soweitdas Schiff in einem Einnahmenpool betrieben wird, sindEinschränkungen der freien Verfügbarkeit über dasSchiff zu Veräußerungszwecken denkbar. Marktüblichsind insoweit Regelungen, die eine Ausgleichspflicht derEinschiffsgesellschaft gegenüber den anderen am Poolbeteiligten Partnern vorsehen, sofern die VeräußerungNachteile für das Poolergebnis mit sich bringt. Darüberhinaus liegen rechtliche oder tatsächliche Beschränkungender vorgesehenen Verwendungsmöglichkeiten desSchiffes nicht vor.


32WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENDer MarktWeltwirtschaftliches UmfeldZur Mitte des Jahres 2006 bewegt sich die Weltkonjunkturweiterhin auf Wachstumskurs. Die Analysten des <strong>International</strong>enWährungsfonds (IMF) korrigierten ihre Prognosensogar nach oben: Im April 2006 bezifferten sie das Wachstumdes Welt-Bruttoinlandsproduktes mit 4,9 % und dieErhöhung des Welthandelsvolumen mit 8,0 % – das sindjeweils 0,6 % mehr, als im September 2005 angenommen.Für 2007 erwarten die Analysten des IMF ein Wachstum fürdas Welt-Bruttoinlands-Produkt von 4,7 % und für das Welthandelsvolumenvon 7,5 %. Auch diese Werte liegen nochüber den Prognosen des Septembers 2005. Eine aktuellePrognose der OECD geht sogar von einem Wachstum desWelthandels in 2006 von 9,3 % und in 2007 von 9,1 % aus.In diesem Umfeld wird auch zukünftig ein kontinuierlichesWachstum des Weltcontainerumschlags erwartet. NachClarkson Research Studies werden bis Ende 2006 rund400 Millionen Container umgeschlagen, im Jahr 2007 rund450 Mio. Container. Auch die Analysten von Lloyd´s RegisterFairplay prognostizieren für 2006 einen Anstieg vonrund 360 auf 400 Mio. TEU – eine Erhöhung um rund 11 %.Das norwegische Recherchebüro Platou geht ebenfallsdavon aus, dass sich der weltweite Containerhandel umetwa 10 % bis 11 % erhöhen wird.Entwicklung des ContainerverkehrsDamit würde sich 2006 ein Trend fortsetzen, der bereits2005 für den weltweiten Containerumschlag zu beobachtenwar. Schon im vergangenen Jahr wuchs er, laut demAnalysten Michael Niefünd, um 11 %. Die Menge der verladenenContainer stieg in wichtigen Verkehren weiter anoder entwickelte sich gleichmäßig – wie sich etwa im Jahresberichtvon Platou am Beispiel der US-amerikanischenContainerimporte aus Asien, Europa und Lateinamerikazeigt. Hier wurde für 2005 ein Anstieg von 2,7 auf 3,4 Mio.TEU an aus Asien importierten Containern gegenüber demVorjahr beobachtet. Auf der Exportseite verließen 20050,1 Mio. TEU mehr Container die USA nach Asien als imVorjahr. Der für Feederschiffe wie das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"so wichtige Innerasien-Verkehr zeigte sogar noch höhereWachstumsraten als der Durchschnitt: Er stieg laut Platouum 15 % gegenüber dem Vorjahr.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN33Weltcontainerumschlag nach Regionen 1996–2005(aktuelle Prognose bis 2007)500Übrige WeltPrognoseSonstiges Asien400China (inkl. Hongkong)Millionen TEU300200EuropaN-Amerika10001996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007Quelle: Berechnungen Niefünd basierendauf Clarksons Research ServicesLtd. „Container Intelligence Monthly07/2006“, London, sowie verschiedeneJahrgängeContainerumschlag undTransshipment-VerkehrInnerhalb des Containerumschlags verdient ein Segmentbesondere Beachtung: der so genannte Transshipment-Verkehr. Ein wachsender Anteil von Containern wird nichtauf einer einzigen Fahrt an seinen endgültigen Zielhafengebracht, sondern durch Feederdienste an die großen Containerumschlagshäfen(Hubs) verschifft, von wo sie an weitere„Hubs“ oder an die eigentlichen Bestimmungshäfenweiterbefördert werden. Der Transshipment-Verkehr istnach Recherchen der Deutschen Bank, die sich auf Drewryund das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik(ISL) stützen, seit 1990 pro Jahr um durchschnittlich 14 %gewachsen. Sein Anteil am gesamten Containerumschlag,der z.B. auch umgeschlagene leere Container erfasst,stieg von 11 % im Jahr 1980 sogar auf über 27 % im Jahr2005. Insbesondere im ostasiatischen Raum wird derBedarf an Transshipment-Leistungen zunehmen. Die Analystenvon Ocean <strong>Shipping</strong> Consultants rechnen damit,dass bis 2015 rund 82 bis 91 Mio. TEU in Häfen wie etwaHongkong oder Taiwan weiter verteilt werden müssen –80–98 % mehr als 2004. Im Zeitraum von 2015 –2020 sollMillionen TEUUS-Containerexporte1996 bis 20053.53.02.52.01.51.00.5096 97 98 99 00 01 02 03 04 05Millionen TEUUS-Containerimporte1996 bis 20053.53.02.52.01.51.00.5096 97 98 99 00 01 02 03 04 05AsienEuropaZentral/Süd-AmerikaÜbrige WeltQuelle: The Platou Report 2006


34WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENHARPEX seit 1990 bis 2006(Harper Petersen Charterraten-Index für Containerschiffe)2.2002.0001.8001.6001.4001.2001.000800600Quelle: Harper Petersen Charterraten-Index für Containerschiffe (HARPEX)40019901991199219931994199519961997199819992000200120022003200420052006Quelle: Berechnungen von Dipl.Wirtschaftsing. Michael Niefünd,basierend auf Daten von ClarksonResearch Studies „Container IntelligenceMonthly“, London,07/2006sich die Nachfrage nach Transshipment-Leistungen – einklassisches Betätigungsfeld für Feederschiffe wie das<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" – noch um weitere 18–24 % erhöhen.Markt- und Charterratenanalyseund -PrognosenIm Einklang mit der erfreulichen Entwicklung des Containeraufkommenswurde in den letzten Jahren eine hoheZahl von neu gebauten Containerschiffen abgeliefert. Dadie Entwicklung des Flottenzuwachses in hohem Maßeder Entwicklung des Containerverkehrs entsprach, setzteAltersstrukturVollcontainerschiffe 1.500–1.999 TEU per Anfang 06.2006Anzahl %-AnteilAlter25/+ 35 7,7 %20–24 40 8,8 %15–19 35 7,7 %10–14 92 20,4 %5–9 172 38,1 %0–4 78 17,3 %Summe 452 100 %sich die Aufwärtsbewegung der Charterraten in 2005,über das ganze Jahr und für die gesamte Flotte betrachtet,nicht fort. Der Harper Petersen Charterraten-Index fürContainerschiffe verzeichnete für den Jahresbeginn 2006ca. 1.300 Punkte – gegenüber 2.200 Punkten zu Beginn2005. Dies ist jedoch ein Wert, der immer noch über denHöchstständen früherer Jahre liegt.In der ersten Hälfte des Jahres 2006 war ein leichterAnstieg der Charterraten zu beobachten. Im zweitenQuartal 2006 verzeichneten alle Größenklassen von 725bis 4.400 TEU eine Ratenerhöhung zwischen 3 % bis 10 %gegenüber dem ersten Quartal 2006. Die Schiffsgrößevon 1.700 bis 1.999 TEU gehörte mit einer Steigerungsratevon 9 % zu den Marktsegmenten, die von diesem Trendbesonders profitieren konnten.Flottenanalyse250 Neubauten mit einer Gesamtkapazität von 900.000TEU wurden nach Recherchen von Platou 2005 in Dienstgestellt, was einem Flottenzuwachs von 10,5 % entspricht.Lediglich 2 veraltete Containerschiffe wurden ausgemustert.Für das Jahr 2006 erwartet der Analyst Michael Niefündeinen weiteren Anstieg der gesamten Containerschiffsflotteum rund 400 Neubauten. Während bei verein-


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 35Zeitcharterraten für 1.700 TEU Containerschiffe(mit Bordkränen von Januar 1995 bis Juli 2006)35.00030.00025.00020.000Jan 95Jul 95Jan 96Jul 96Jan 97Jul 97Jan 98Jul 98Jan 99Jul 99Jan 00Jul 00Jan 01Jul 01Jan 02Jul 02Jan 03Jul 03Jan 04Jul 04Jan 05Jul 05Jan 06Jul 06US$15.00010.0005.0000Quelle: Berechnungen von Dipl.Wirtschaftsing. Michael Niefünd,basierend auf Daten von ClarksonResearch Studies „Container IntelligenceMonthly“, London, 07/2006fachender, undifferenzierter Betrachtung die Zuwachsrateder Gesamtflotte die prognostizierte Entwicklung des Containeraufkommensübersteigt, trifft dieses Ergebnis beieiner differenzierten Flottenanalyse in einzelnen, bestimmtenGrößensegmenten nicht zu. Eine nähere Betrachtungdes weltweiten Containerschiff-Bestandes zeigt, dass sichder Zuwachs an Tonnage auf die einzelnen Größensegmentesehr ungleichmäßig verteilt. Das Spektrum innerhalb derMitte 2006 3.791 Schiffe starken Flotte reicht von kleinerenZubringerschiffen, den so genannten Feederschiffenmit einer Stellplatzkapazität von wenigen hundert TEU, bishin zu Großcontainerschiffen von bis zu 11.000 TEU.Michael Niefünd geht davon aus, dass bis Ende 2010 weitere1.233 Schiffe hinzukommen. In seiner Analyse unterteilter die Flotte in zwölf verschiedene Größensegmenteund ermittelte das Wachstum in dem jeweiligen Segment.Danach erwartet er im Größensegment von 1.500 bis1.999 TEU ein Wachstum der Anzahl der Schiffe um 32 %.Das entspricht ca. 8 % p. a. Das Flottenwachstum in diesemGrößensegment liegt damit unter der Entwicklungsratedes Containerwachstums und weit unter dem für dieFeederschiffe relevanten Transshipmentwachstumsraten.Es liegt damit auch deutlich unter dem Wachstum vielergrößerer Schiffsklassen. Die Anzahl der Großcontainerschiffein dem Größensegment von 7.000 bis 8.499 sollbis 2010 um 70 % und in der Größenklasse 8.500 undmehr TEU um 388 % steigen. Bei der Flottenentwicklungwird aufgrund des hohen Ratenniveaus davon ausgegangen,dass nahezu keine Schiffe verschrottet werden.Mit dem verstärkten Bau dieser Großcontainerschiffewollen die Reeder die anhaltend hohe Nachfrage nachTransporten von China nach den USA und Europa bedienen.Doch der Einsatz solcher Schiffe ist nur auf wenigenRouten möglich, denn nur eine sehr kleine Zahl von Häfenist wie Shanghai oder Rotterdam überhaupt in der Lage,diese Schiffe abzufertigen. Um die Container auf kleinereHäfen weiterzuverteilen oder sie von kleineren Häfen zuden Mainports zu bringen, ist man auf Feederschiffe wiedas <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine“ angewiesen. Der Bedarf an Feederschiffensteigt daher mit dem zunehmenden Einsatzvon Großcontainerschiffen weiter an. Klassische Einsatzgebietefür Feederschiffe sind auch Routen zwischen denostasiatischen Schwellenländern. Regionen wie der Ostseeraum,dessen Häfen häufig nur geringen Tiefganghaben, sind ebenfalls auf Feederschiffe angewiesen.Betrachtet man nun die Altersstruktur im Größensegment1.500–1.999 TEU, so zeigt sich, dass der Bestand an diesenSchiffen stark überaltert ist. Im März 2006 gab eslaut einer Untersuchung des Analysten Michael Niefünd,


36WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENZeitcharterraten für 1.700 TEU Containerschiffe(mit Bordkränen von Januar 2001 bis Juli 2006)35.00030.00025.000US$20.00015.00010.000Quelle: Berechnungen von Dipl.Wirtschaftsing. Michael Niefünd,basierend auf Daten von ClarksonResearch Studies „Container IntelligenceMonthly“, London, 07/20065.0000Jan 01Apr 01Jul 01Okt 01Jan 02Apr 02Jul 02Okt 02Jan 03Apr 03Jul 03Okt 03Jan 04Apr 04Jul 04Okt 04Jan 05Apr 05Jul 05Okt 05Jan 06Apr 06Jul 06der Statistiken von Clarksons als Basis für seine Berechnungennahm, weltweit 452 Schiffe in dieser Größe.Bereits 75 Schiffe innerhalb dieses Bestandes waren zudiesem Zeitpunkt schon 20 Jahre alt und älter. DieseMenge entspricht 16,5 % des hier analysierten Marktsegmentes,sie ist als das kurz- bis mittelfristig zu erneuerndePotenzial innerhalb der nächsten fünf Jahre zu betrachten.Angesichts dieser zwei Aspekte – ein nur moderates Flottenwachstumeinerseits und eine starke Überalterung derFlotte andererseits – ist davon auszugehen, dass Schiffewie das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine“ in den nächsten Jahren weiterhinstark nachgefragt werden. Es ist daher zu erwarten,dass sich die Raten für Feederschiffe weiterhin aufhohem Niveau bewegen werden.Chartervertrag und Ausblickfür das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde mit China <strong>Shipping</strong>Container Lines Co. Ltd. ein Zeitchartervertrag über einefeste Laufzeit von 36 Monaten (+/- 60 Tage) mit einerCharterrate von USD 15.250,– pro Tag abgeschlossen.Damit ist das Schiff zunächst von der Marktentwicklungunabhängig und die Einnahmensituation der Emittentinmittelfristig abgesichert. Obwohl die Marktanalysen derAnbieterin den Schluss zulassen, dass künftig deutlichhöhere Raten möglich sein könnten, wurde der Chartervertragzu den genannten Konditionen abgeschlossen.Dadurch wird die Emittentin die Phase der historischhohen charterfreien Ablieferungen der Jahre 2007 und2008 umgehen.Für den restlichen Prognosezeitraum nach Ablauf derFestcharterperiode hat die Emittentin im Rahmen derWirtschaftlichkeitsrechnung für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"durchgehend mit einer Charterrate von USD 15.800,– proTag kalkuliert.Diese kalkulierte Rate ist weitgehend der durchschnittlichenZeitcharterrate für Schiffe der Größenordnung1.700 TEU mit Ladegeschirr in dem Zeitraum von 1995 bis2006 angenähert, die bei etwa USD 14.900 pro Tag unddarüber anzusiedeln war. Dabei ist zunächst zu beachten,dass dieser Durchschnittswert Alter und Geschwindigkeitder Schiffe außer Acht lässt, so dass die kalkulierte Ratefür ein schnelles und modernes Schiff aus Sicht der Anbieterineher als konservative Annahme anzusehen ist. Darüberhinaus ist der 10 - Jahres-Zusammenhang geprägt vonzwei großen untypischen Krisenszenarien (Südostasienkriseund Anschläge vom 11. September 2001), die denDurchschnittswert unverhältnismäßig senken.


38WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENDie BauwerftGuangzhou Wenchong Shipyard Co. Ltd.Die chinesische Guangzhou Wenchong Shipyard Co.Ltd. liegt in der Nähe von Hongkong. Die Werft produziertunterschiedliche Schiffstypen, vor allem Containerschiffe,aber auch Massengutfrachter, Tanker, Forschungs-,Trainings- und Bergungsschiffe sowie Multipurpose-Schiffe.Darüber hinaus gehören Kräne, Stahlkonstruktionenfür Brücken und Hochhäuser und andere Produkteder Schwerindustrie zum Portfolio.In den vergangenen 20 Jahren hat die Wenchong Werftüber 300 Schiffe gebaut und abgeliefert. Sie ist heuteinternational als erfahrenes Schiffsbau-Unternehmenbekannt. Insgesamt sind 4.500 Mitarbeiter dort tätig,davon 1.300 im Geschäftsbereich Schiffsneubauten.Die Werft verfügt über einen Bauplatz für Schiffe bis20.000 tdw mit zwei 100 t-Kränen und ein Trockendockfür Schiffe bis 25.000 tdw mit einem 200 t-Krangerüst.Die Wenchong-Werft arbeitet gemäß internationalenStandards und Klassenvorschriften mit neuesten Technologien.Sie verfügt über ein effizientes Management undlangfristige Technologie-Kooperationen, vor allem mitJapan. Inzwischen exportiert das Unternehmen Produktenach Deutschland, Thailand und Singapur. Außer demNeubau von Schiffen betreibt die Werft eine eigene leistungsfähigeSchiffsreparatur-Sparte mit etwa 1.500 Mitarbeitern.Zwei Trockendocks für Schiffe bis 15.000 tdwbzw. bis 150.000 tdw bilden die Basis für ein integriertesReparatur- und Wartungsangebot. Zehn Schiffe unter200.000 tdw können zur gleichen Zeit auf der Werft repariertwerden.www.wenchongshipyard.com


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 39Der BereedererSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGDie Emittentin hat mit der ContainerschiffsreedereiSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG einen Bereederungsvertragabgeschlossen. Die Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG wurde im Januar 2004 von <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG und der RendsburgerReederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG (RKS) gegründet.Die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG ist an dem Joint-Venture mit zwei Dritteln beteiligt.Durch ihre Gründungsgesellschafter ist die Schlüter <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG hinsichtlich der Erfüllung ihrerBereederungsaufgaben optimal aufgestellt und kann vonder Kompetenz und langjährigen Erfahrung in der Bereederungvon Frachtschiffen insbesondere ihres GesellschaftersRKS profitieren.Die Geschichte der RKS geht zurück bis an das Ende des19. Jahrhunderts, als Johannes Jess das Motorschiff <strong>MS</strong>"HENNY" auf der Eider und später auf dem Nord-Ostsee-Kanal beschäftigte. 1950 gründete sein Sohn, Karl Schlüter,die nach ihm benannte Reederei. Ihre ersten Schiffetransportierten Holz zwischen Skandinavien und Großbritannien.Seit den 1970er Jahren vergrößerte sich die Flotte rapide,vor allem um Containerschiffe. 1975 wurde Karl SchlütersSohn Jens-Peter, der jetzige Eigentümer, sein Partner. DieSchiffe der Reederei wurden nun in der weltweiten Fahrteingesetzt. Heute umfasst die Flotte rund 22 Containerschiffezwischen 300 und 5.000 TEU und 4 Bulker.Daneben bringen die geschäftsführenden Gesellschafterder <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG, Harald Block und Erich Schlegel, ihr auf langjährigenErfahrungen und erfolgreicher Tätigkeit in der Schifffahrtsbrancheberuhendes Know-how (vgl. hierzu Abschnitt„Das Emissionshaus“ ab Seite 40) in die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG ein.Mit ihrem hoch qualifizierten Personal und der Anwendunganspruchsvoller Technologien erfüllen RKS undSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG strengste Qualitätsstandards:Das firmeneigene Management-System fürQualität, Sicherheit und Umweltschutz der RKS wurdevom Germanischen Lloyd zertifiziert. Der Vertragsreederhat bereits bei drei anderen von der Anbieterin initiiertenSchifffahrtsgesellschaften die Bereederung übernommenund seine Bereederungsaufgaben erwartungsgemäß erfüllt.Die Zusammenarbeit ist in soweit bislang beanstandungslosund erfolgreich verlaufen.www.rks-rd.de


40WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENDas Emissionshaus<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KGAls Anbieter von Schiffsbeteiligungen ist <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong><strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG seit 1999 Partnerzahlreicher Investoren. Gründer und Gesellschafter sindlangjährig in der Schifffahrt verwurzelt. So ist dergeschäftsführende Gesellschafter Harald Block seit 1958in der Schifffahrt tätig. Er war Mitbegründer und Partnereines namhaften Schiffsemissionshauses in <strong>Hamburg</strong>.Erich Schlegel, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter,ist als Reedereikaufmann seit über 30 Jahren in derSchifffahrt tätig. In dieser Zeit war er maßgeblich an derKonzeption zahlreicher, erfolgreicher Schiffsbeteiligungsgesellschaftenbeteiligt. Ein weiterer Gesellschafter ist dieAtalanta Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KG. Sie hält50 % der Anteile an der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG und koordiniert als Unternehmendes Warburg Verbundes die Schifffahrtsaktivitäten.Als Anbieter für Vermögensanlagen im Bereich geschlossenerBeteiligungsgesellschaften arbeitet die <strong>Hansa</strong><strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG bundesweitmit institutionellen Partnern und ausgewähltenfreien Finanzvermittlern zusammen.Seit 1999 wurden bislang insgesamt 32 öffentliche Beteiligungsangeboteund Private Placements mit einem Gesamtinvestitionsvolumenvon über EUR 1 Mrd. emittiert.Soweit vorgesehen, haben die betreffenden Einschiffsgesellschaftenwirksam zur pauschalen Gewinnermittlungnach § 5a EStG optiert.Die Kompetenz des Managements und der Gesellschafterder <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG sowie präzise Marktkenntnisse sind Grundlage für dieKonzeption und Realisierung von Vermögensanlagen, mitdenen die Anleger auch langfristig wirtschaftliche Erfolgeerzielen.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 41Die Tätigkeit der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG beginnt in einem frühen Stadium mit derAnalyse des aktuellen Marktes. Die Auswahl des Projekteserfolgt nach umfangreichen Recherchen und Berechnungen,die eine solide und erfolgversprechende Basisfür die privaten Investoren bilden.Im Rahmen der Entwicklung der Beteiligungskonzeptekoordiniert die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG alle wirtschaftlichen, juristischen undsteuerlichen Aspekte. Auch während der Laufzeit derBeteiligung steht das Unternehmen den Investoren beratendzur Seite. Die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG steht somit für die effektive Nutzungvon Synergien aus Schifffahrts-Know-how, Projektentwicklung,Finanzierung und Vertrieb.Testierte Leistungsbilanz 2005Die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG veröffentlicht jedes Jahr eine Leistungsbilanz mit voneinem Wirtschaftsprüfer testierten Daten. Die Leistungsbilanzenthält detaillierte Informationen über die wirtschaftlicheEntwicklung jeder einzelnen Beteiligungsgesellschaft.Interessierte Anleger finden dort unter anderemAngaben über die Summe des jeweils eingeworbenenEmissionskapitals, das tatsächlich realisierte Investitionsvolumen,die bisher erfolgten Auszahlungen an dieAnleger, den Betriebsüberschuss aus dem Einsatz derSchiffe vor Tilgung und Abschreibung, das steuerlicheund das liquiditätswirksame Ergebnis nach Zinsen sowieden Stand des Fremdkapitals. Aus in der Vergangenheiterzielten Werten kann jedoch nicht auf zukünftige Entwicklungengeschlossen werden. Die geprüfte Leistungsbilanzdes Emissionshauses für das Jahr 2005 liegt vorund kann auch auf der Internetseite unter der untenangegebenen Internetadresse eingesehen bzw. von dortheruntergeladen werden.www.hansahamburg.de


42WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENDie TreuhänderinM.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbHDie M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH istMittlerin zwischen Anleger und Emittentin. Eine ihrerwichtigsten Aufgaben ist, die Interessen der Anleger imBeirat und gegenüber der Geschäftsführung der Emittentinzu vertreten. Zu diesem Zweck beobachtet sie laufenddie Schifffahrtsmärkte sowie die Entwicklung der einzelnenSchifffahrtsgesellschaften.Die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH stelltdie Betreuung und Unterrichtung der Anleger sicher undvermeidet durch ihre treuhänderische Beteiligung eine persönlicheHaftung der Anleger während der Beitrittsphase.Sie erwirbt mit Annahme der Beitrittserklärung die Beteiligungim eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Anleger.Als Treuhänderin übt sie die Rechte aus der Kommanditbeteiligunganteilig entsprechend der Höhe der Beteiligungnach Weisung der Anleger aus. Mit der Direkteintragungdes Kommanditanteils in das Handelsregister wird dasTreuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhandschaftumgewandelt. Im Laufe des Geschäftsjahres stellt sie Informationenüber die wirtschaftliche Situation der Emittentinzur Verfügung. Hierzu zählen z.B. die Jahresabschlüsse unddie Berichte der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklungder Emittentin. Sie ermittelt den Betrag der denAnlegern zustehenden jährlichen Auszahlungen, fordertvon der Emittentin die hierfür nötigen Mittel an und nimmtallein als Zahlstelle die Auszahlung vor. Während der gesamtenLaufzeit der Beteiligung führt sie die steuerlichenKapitalkonten und verteilt die steuerlichen Ergebnisse aufAnlegerebene. Soweit die Treuhänderin neben ihrer Tätigkeitals Interessenvertreterin der Anleger damit auch Verwaltungsaufgabender Emittentin übernimmt, haben sich inder Vergangenheit bei anderen Beteiligungsangeboten mitvergleichbarer Sachlage keine Interessenkonflikte ergeben.Weitere Umstände und Beziehungen, die Interessenkonfliktebegründen könnten, sind nicht ersichtlich. Neben der imAbschnitt „Rechtliche und steuerliche Grundlagen“ auf derSeite 67 dargestellten Vereinbarung bestehen keine sonstigenAbsprachen oder Nebenabreden.Seit 1995 vertrauen der M.M.Warburg & CO SchiffahrtstreuhandGmbH inzwischen über 12.000 Anleger in 50Beteiligungsgesellschaften.Über ihre Muttergesellschaft Atalanta BeteiligungsgesellschaftmbH & CO KG gehört die M.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbH zum Warburg Verbund, demauch die Warburg Gruppe mit ihrem Stammhaus, der PrivatbankM.M.Warburg & CO KGaA, angehört. Das 1798gegründete Bankhaus M.M.Warburg & CO KGaA – welchesim Rahmen des Beteiligungsangebotes die Aufgabeder Mittelverwendungskontrolle übernommen hat – kannmit seiner über zweihundertjährigen Geschichte auf einelange Tradition und eine entsprechend umfangreicheErfahrung im Bankgeschäft zurückblicken. Dabei bildetdie seither ununterbrochene Unabhängigkeit des Bankhausesein sicheres Fundament. Die haftenden Mittelder Bank beliefen sich zum 31. Dezember 2005 auf EUR354,1 Mio. Die Bank hat ihre Geschäftstätigkeit auf vermögendePrivatkunden, institutionelle Anleger und mittelständischeFirmenkunden ausgerichtet. Die Kernaktivitätenliegen in den Bereichen „Investment Banking“, „Privatkundengeschäft“und „Asset Management“.www.atalanta.de


44WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENInvestitions- und Finanzierungsprognose:TEUR TEUR in %MITTELVERWENDUNGAnschaffungskosten des Schiffes1. Baupreis des Schiffes (TUSD 26.630 à USD/EUR 1,25) 21.3042. Baupreisanpassung für vorzeitige Fertigstellung des Schiffes (TUSD 234 à USD/EUR 1,25) 1873. Bauaufsicht, Erstausrüstung, Baureserve 7204. Vermittlung Abschluss Bauvertrag (TUSD 270 à USD/EUR 1,25) 2165. Zinsen vor Übernahme (TUSD 1.100 à USD/EUR 1,25) 880 23.307 82,63Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten6. Registeranmeldungen, Hypothekenbestellung etc. 417. Rechts- und Steuerberatung, Gutachten 788. Treuhandvergütung, Mittelverwendungskontrolle 1169. Bankgebühren 5810. Vorbereitende Bereederung (TUSD 250 à USD/EUR 1,25) 20011. Finanzierungsvermittlung 58412. Projektierungskosten 34413. Vertriebskosten inkl. 3 % Agio 2.650 4.071 14,4314. Liquiditätsreserve 829 2,94Investitionsvolumen 28.207 100,00MITTELHERKUNFT15. Kommanditkapitala. Gründungskapital 300b. Emissionskapital 12.950 13.250 46,9716. Agio (3 % des Kommanditkapitals) 397 1,4117. Schiffshypothekendarlehen (TUSD 18.200 à USD/EUR 1,25) 14.560 51,62Finanzierungsvolumen 28.207 100,00Die Angaben in % beziehen sich auf das Investitionsvolumen bzw. Finanzierungsvolumen.Während der Platzierungsphase wird ein Teil des Kommanditkapitals durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehenmit einem Kreditvolumen von bis zu TUSD 11.000 vorfinanziert.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 45Erläuterungen zurInvestitions- und FinanzierungsprognoseZu 1. und 2.Kaufpreis des Schiffes/Baupreisanpassungfür vorzeitige Fertigstellung des SchiffesTeile des Baupreises wurden bereits während der Bauphasegemäß Baufortschritt bezahlt. Die letzte Baupreisratewurde bei der Übernahme in 2006 fällig. Gemäß Bauvertragist eine Ablieferung des Schiffes für Ende 2006vereinbart. Der Vertrag sieht eine Anpassung des Baupreisesbei vorzeitiger Ablieferung vor. Aufgrund der Ablieferungdes Schiffes bereits im August ergibt sich einezusätzliche Vergütung für die Bauwerft von TUSD 234.Zu 3. Bauaufsicht, Erstausrüstung, BaureserveDie Kosten in dieser Position fallen in USD wie folgt an:Bauaufsicht TUSD 350, Erstausrüstung des SchiffesTUSD 500, Baureserve TUSD 50.Zu 4. Vermittlung Abschluss BauvertragDer Abschluss des Bauvertrages wurde von einem Schiffsmaklergegen eine Vergütung in Höhe von TUSD 270 vermittelt.Zu 5. Zinsen vor ÜbernahmeFür die Bauphase wurden Zinsaufwendungen in Höhe voninsgesamt TUSD 1.100 kalkuliert.Zu 6. und 7.Registeranmeldungen, Hypothekenbestellungetc./Rechts- und Steuerberatung, GutachtenEs handelt sich um kalkulierte Kosten in der Gründungsphaseder Emittentin.Zu 8.Treuhandvergütung, MittelverwendungskontrolleDie M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH erhältfür die Einrichtung der Treuhandschaft im Jahr 2006 eineVergütung in Höhe von 0,475 % bezogen auf den vertraglichvereinbarten Baupreis des Schiffes (ohne Baupreisanpassung)in EUR. Die M.M. Warburg & CO KGaA erhält fürdie Mittelverwendungskontrolle TEUR 15.Zu 10. Vorbereitende BereederungFür die vorbereitenden Bereederungsleistungen vor derÜbernahme des Schiffes erhält die Schlüter <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG diese Vergütung.Zu 11. und 12.Finanzierungsvermittlung/ProjektierungskostenFür die Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierungsowie die Beratung der Emittentin bei der Projektierungerhält der Gründungsgesellschafter <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG die genannte Vergütung.Zu 13. Vertriebskosten inkl. 3 % AgioFür die Prospekterstellung und Emission der Kapitalanteilesowie die damit im Zusammenhang stehenden WerbeundMarketingmaßnahmen erhält der GründungsgesellschafterHHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co.KG die genannte Vergütung. Hierin enthalten ist das vonden Anlegern zu zahlende Agio von 3 % bezogen auf dieBeteiligungssumme.Zu 14. LiquiditätsreserveDie Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unterjährigerLiquiditätsschwankungen.Zu 15. KommanditkapitalDie Höhe des insgesamt vorgesehenen Kommanditkapitalsder Emittentin ergibt sich aus § 3 des Gesellschaftsvertrages.Zu 16. AgioNach § 3 des Gesellschaftsvertrages ist ein zusätzlichesAgio in Höhe von 3 % bezogen auf die übernommene Beteiligungssummezu leisten.Zu 17. SchiffshypothekendarlehenDas Schiffshypothekendarlehen wurde bei der Übernahmedes Schiffes abgerufen.Zu 9. BankgebührenDiese Position enthält Bearbeitungsgebühren, die imZusammenhang mit der Zwischen- und Endfinanzierungentstanden sind.


46WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENWirtschaftlichkeitsprognose2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20131. Einnahmen/Tag in USD2. Einsatztagein T Euro3. Einnahmen p.a.4. Bereederung/Befrachtung5. Schiffsbetriebskosten6. Reedereiüberschuss7. Reedereiverwaltungskosten8. Zinsaufwendungen9. Betriebsüberschuss10. Tilgungen Schiffskredit11. Liquiditätsreserve12. Auszahlungen in %13. Auszahlungen14. Liquidität p.a.15. Liquidität kumuliert15.250 15.250 15.250 15.453 15.800 15.800 15.800 15.800133 360 360 360 360 350 360 3602006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20131.623 4.392 4.392 4.451 4.550 4.424 4.550 4.550-142 -384 -384 -368 -341 -332 -341 -341-439 -1.153 -1.185 -1.212 -1.242 -1.593 -1.309 -1.3381.041 2.854 2.823 2.871 2.967 2.499 2.900 2.871-148 -123 -125 -129 -132 -134 -137 -139-480 -1.018 -895 -828 -760 -695 -631 -558413 1.713 1.803 1.914 2.075 1.670 2.132 2.174-243 -971 -971 -971 -971 -971 -971 -971829 0 0 0 0 0 0 00,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,000 -1.060 -1.060 -1.060 -1.060 -1.060 -1.060 -1.060999 -318 -228 -117 44 -361 101 143999 681 453 336 380 19 120 2632006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 201316. Betriebsüberschuss17. Steuerliche Abschreibungen18. Steuerliche Anlaufkosten19. Steuerlicher Plan Gewinn/Verlust20. in % des Kommanditkapitals21. Zu versteuerndes Ergebnis in %Erbschaft- u. schenkungsteuerliche Werte zum 01.01.22. in %413 1.713 1.803 1.914 2.075 1.670 2.132 2.174-1.203 -2.756 -2.456 -2.189 -1.951 -1.738 -1.549 -1.381-41 0 0 0 0 0 0 0-831 -1.043 -653 -275 124 -68 583 793-6,27 -7,87 -4,93 -2,08 0,94 -0,51 4,40 5,980,07 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,192007 2008 2009 2010 2011 2012 201346,73 80,86 67,93 57,85 50,79 42,28 38,68Aufgrund der Angabe in TEUR können sich bei den Summen- bzw. Saldenangaben Rundungsdifferenzen ergeben.Die Angaben in % sind bezogen auf das Kommanditkapital der Emittentin.1)Inkl. Restliquidität aus der Betriebsphase.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 472014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 202415.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800 15.800360 360 350 360 360 360 360 350 360 360 3602014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Gesamt4.550 4.550 4.424 4.550 4.550 4.550 4.550 4.424 4.550 4.550 4.550 5.827 88.561-341 -341 -332 -341 -341 -341 -341 -332 -341 -341 -341 -146 -6.515-1.371 -1.405 -1.844 -1.476 -1.513 -1.551 -1.594 -2.110 -1.670 -1.712 -1.760 0 -27.4782.838 2.804 2.248 2.733 2.696 2.658 2.615 1.982 2.539 2.497 2.449 5.681 54.566-142 -145 -148 -152 -155 -158 -162 -165 -168 -171 -177 -58 -2.868-485 -412 -349 -283 -211 -141 -71 -8 18 20 18 0 -7.7692.211 2.247 1.751 2.298 2.330 2.359 2.382 1.809 2.389 2.346 2.290 5.623 43.929-971 -971 -971 -971 -971 -971 -971 -728 0 0 0 0 -14.5650 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8298,00 9,00 9,00 9,00 10,00 10,00 10,00 10,00 17,00 18,00 18,00 43,90 227,90-1.060 -1.193 -1.193 -1.193 -1.325 -1.325 -1.325 -1.325 -2.253 -2.385 -2.385 -5.814 1) -30.194180 84 -413 135 34 63 86 -244 137 -39 -95 -191443 527 114 249 283 346 432 188 325 286 191 02014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Gesamt2.211 2.247 1.751 2.298 2.330 2.359 2.382 1.809 2.389 2.346 2.290 5.623 43.929-1.230 -1.097 -998 -998 -998 -998 -998 -998 -998 -998 -998 -806 -27.3380 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -41981 1.150 753 1.300 1.332 1.361 1.384 811 1.391 1.348 1.292 4.817 16.5507,40 8,68 5,68 9,81 10,05 10,27 10,45 6,12 10,50 10,17 9,75 36,36 124,900,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 202436,66 36,06 35,74 32,42 33,23 33,28 33,55 34,00 30,12 23,62 15,79


48WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGENErläuterungen zurWirtschaftlichkeitsprognoseZu 1. ChartereinnahmenIn den Jahren 2006 bis Mitte August 2009 wurde mit Einnahmenaus dem fest abgeschlossenen Chartervertrag inHöhe von USD 15.250,– pro Tag gerechnet. Ab MitteAugust 2009 wurde durchgehend bis zum Ende der Beteiligungmit Einnahmen in Höhe von USD 15.800,– pro Tagohne Steigerung kalkuliert. Es wurde ein Wechselkurs vonUSD 1,25 pro EUR angenommen. Die tatsächlich erzielbarenCharterraten können von dieser Planung abweichen.<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG EUR 150,– pro Tag. Es wurdewährend der Laufzeit des Chartervertrages mit Befrachtungs-und Drittkommissionen in Höhe von insgesamt3,75 %, danach mit 2,5 % jeweils bezogen auf die Bruttoeinnahmenkalkuliert. Bei Veräußerung oder Totalverlustdes Schiffes erhält der Vertragsreeder Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG für seine Abwicklungstätigkeiteneine Vergütung von 2,5 % des Verkaufserlöses oderder Versicherungsentschädigung.Zu 2. EinsatztageIm Jahr 2006 wurde mit 133 Einsatztagen gerechnet. Abdem Jahr 2007 wurde, in Abhängigkeit von Klassearbeitenund Dockaufenthalten, mit 350 bis 360 Einsatztagen p.a.kalkuliert.Zu 4. Bereederung/BefrachtungGemäß Vertragsreedervertrag beträgt die Bereederungsvergütung5 % der Bruttoeinnahmen. Für AufliegeoderStillliegetage erhält der Vertragsreeder SchlüterZu 5. SchiffsbetriebskostenFür die Jahre 2006 und 2007 wurde mit jeweils USD3.950,– pro Tag kalkuliert. Ab dem Jahr 2008 wurde biszum Jahr 2024 eine Betriebskostensteigerung um jeweils2,5 % p.a. unterstellt. Kosten für Trockendock- und Klassearbeitenwurden gesondert in den Jahren 2011, 2016 und2021 in Höhe von TUSD 400, TUSD 500 und TUSD 600kalkuliert. Die Aufwendungen für die Umlage der Kostenim Zusammenhang mit dem Betrieb von Schiffen unterdeutscher Flagge (vgl. Abschnitt „Rechtliche und steuerli-


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 49che Grundlagen“, Seite 66) sind in den kalkulierten Positionenenthalten. Das gesamte Investitionsvolumen gemäßInvestitionsrechnung ist durch Versicherungen aufNeuwertbasis abgesichert.Zu 7. ReedereiverwaltungskostenFür die Jahre 2006 und 2007 wurden allgemeine Verwaltungskosten(z.B. Kosten des Jahresabschlusses etc.) inHöhe von jeweils TEUR 32 angesetzt. Die allgemeinenVerwaltungskosten wurden erstmals zum Jahr 2008 undin den Folgejahren um jeweils 2,5 % p.a. gesteigert. Fernerenthält diese Position ab 2006 eine Haftungsvergütungfür den Komplementär in Höhe von TEUR 15 p.a. undBeiratsvergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 8,5 p.a.Ab 2007 werden auch Treuhandvergütungen in Höhe von0,475 % bezogen auf das verwaltete Kommanditkapitalerfasst. Die Vergütung wird ab 2008 um jeweils 2,5 % p.a.bezogen auf den Vergütungsbetrag des Vorjahres gesteigert.Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiffeserhält die Treuhänderin für ihre Tätigkeiten im Zusammenhangmit der Abwicklung eine Vergütung von 1 % des Verkaufserlösesbzw. der Versicherungsentschädigung. Fernersind in dieser Position kalkulierte Gewerbesteuerzahlungenin Höhe von insgesamt ca. TEUR 240 enthalten.Zu 8. ZinsaufwendungenDiese Position enthält neben den Zinsen für das Schiffshypothekendarlehensowie die Eigenkapitalzwischenfinanzierungauch Zinserträge (kalkulatorischer Zinssatz 2,5 % p.a.)aus Betriebsüberschüssen. Für das Schiffshypothekendarlehenwurde über die gesamte Laufzeit der Beteiligung miteinem Zinssatz von 7 % p.a. kalkuliert. Die Berechnung derZinsen erfolgt auf Basis von 365/360 Tagen.Zu 10. Tilgung SchiffskreditDie Tilgung des Schiffshypothekendarlehens beginnt imNovember 2006 und erfolgt vierteljährlich. Die letzte Tilgungist nach der Planrechnung im Jahre 2021 vorgesehen.Zu 11. LiquiditätsreserveEs handelt sich hierbei um die Liquiditätsreserve aus derInvestitionsphase in Höhe von TEUR 829.Zu 12. und 13. AuszahlungenAb dem Jahr 2007 sind Auszahlungen an die Anleger vorgesehen,die von 8 % p.a. über die Laufzeit auf 18 % p.a.ansteigen. Nach der Prognoserechnung sind insgesamtAuszahlungen in Höhe von 184 % bezogen auf die Beteiligungssummeohne Agio (ohne Anteil am Veräußerungserlös)vorgesehen. Die steuerfreien Auszahlungen sollen jährlicherfolgen und sind für spätestens Dezember des jeweiligenJahres, erstmals für Dezember 2007, vorgesehen.Zu 17. Steuerliche AbschreibungenDie Anschaffungskosten des Schiffes in Höhe von insgesamtTEUR 23.307 werden unter Berücksichtigung eines steuerlichenSchrottwertes in Höhe von TEUR 806 über einenZeitraum von rund 18 Jahren abgeschrieben. Im Jahr 2006wurde die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung umeinem Teil der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskostenin Höhe von insgesamt TEUR 4.029 erhöht. Die Abschreibungerfolgt bis zum Jahr 2015 degressiv. Im Jahr 2016 wirdzur linearen Abschreibung übergegangen. Im Jahr 2006erfolgt die Abschreibung für einen Zeitraum von 5 Monaten.Zu 18. AnlaufkostenIm Rahmen der Anlaufkosten werden Gebühren für Handelsregistereintragung,Hypothekenbestellung und sonstigeGründungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 41steuerlich als Betriebsausgaben angesetzt.Zu 19. Steuerlicher Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-)Das Plan-Ergebnis wird nach den steuerrechtlichen Grundsätzengem. §§ 4, 5 EStG ermittelt, wobei in den erstenJahren aufgrund der Abschreibungen ein Verlust in Kaufgenommen werden muss, der sich jedoch aufgrund derpauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG steuerlichnicht auswirkt. Es wird eine Veräußerung des Schiffes imJahre 2024 zu 25 % der Anschaffungskosten unterstellt.Zu 21. Zu versteuerndes ErgebnisDas von den Anlegern zu versteuernde Ergebnis wird vonAnfang an pauschal nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)ermittelt. Die Angaben zu den Anteilen der Gesellschafteran dem steuerlichen Ergebnis der Emittentin erfolgen inProzent bezogen auf die jeweilige Beteiligungssummeohne Agio. Dem Wert für das Jahr 2006 liegt die Prämissezugrunde, dass das Kommanditkapital der Emittentinvollständig im Jahre 2006 platziert wird und alle Anlegerbis zum 31. Dezember 2006 beitreten.Zu 22. Erbschaft- und schenkungsteuerliche WerteDer anteilige Wert des Betriebsvermögens der Emittentinbildet bei jedem Kommanditisten die Basis für erbschaftundschenkungsteuerliche Feststellungen (vgl. hierzuAbschnitt „Rechtliche und steuerliche Grundlagen“,Seiten 73 und 74). Dem Wert für das Jahr 2007 liegt diePrämisse zugrunde, dass das Kommanditkapital der Emittentinvollständig im Jahre 2006 platziert wird und alleAnleger bis zum 31. Dezember 2006 beitreten.


RechtlicheundsteuerlicheGrundlagen


RECHTLICHE UNDSTEUERLICHE GRUNDLAGEN51Gesellschaftsrechtliche Grundlagen | 52Rechtsbeziehungen der Emittentin | 60zu dritten VertragspartnernLeistungen der Gründungsgesellschafter | 64bzw. Mitglieder der GeschäftsführungVerbindungen der Mitglieder der Geschäftsführung, | 68der Gründungsgesellschafter, der Treuhänderin sowie sonstigerPersonen zur Vertriebsgesellschaft, den Darlehensgebernsowie der BauwerftSteuerliche Grundlagen | 70


52RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENIn diesem Prospektabschnitt werden die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Emittentinsowie die sonstigen Vertrags- und Rechtsbeziehungen der Emittentin zu den Gründungsgesellschafternund zu Dritten dargestellt.Gesellschaftsrechtliche GrundlagenDie Rechtsbeziehungen der Gesellschafter der Emittentinuntereinander werden durch den Gesellschaftsvertraggeregelt. Der Gesellschaftsvertrag ist im Wortlaut ab Seite90 dieses Verkaufsprospektes abgedruckt. Das Handelsgesetzbuch(HGB) enthält in den § 161 ff. eine Vielzahl vonRegelungen für Kommanditgesellschaften. Gemäß § 161Abs. 2 HGB finden auf die Kommanditgesellschaft die fürdie Offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften(§ 105 ff. HGB) Anwendung. Diese Vorschriften stellen keinzwingendes, sondern dispositives Recht dar. Das bedeutet,dass durch entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertragvon den im HGB vorgesehenen Regelungenabgewichen werden kann. Nachfolgend werden die Regelungendes Gesellschaftsvertrages vom 12. Januar 2006 –ggf. mit ihren Abweichungen vom HGB – dargestellt.Firma, Sitz undGegenstand des Unternehmens(§§ 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages)Die Emittentin wurde in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaftam 4. März 2004 unter der Firmierung KGDreizehnte RKS <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. mit Sitz in Rendsburggegründet. Sie wurde unter der Nummer HRA 4419 KIin das Handelsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen.Die Änderung der Firmierung in KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. wurde am 29. April2005 in das Handelsregister eingetragen. Der Sitz derEmittentin ist unverändert in 24768 Rendsburg am Kanalufer14. Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Aufgrundder Rechtsform der Emittentin (GmbH & Co. KG)bestehen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktienbzw. sind keine Bedingungen und das Verfahren für denUmtausch oder den Bezug von Aktien zu nennen.Gegenstand des Unternehmens der Emittentin ist derErwerb und der Betrieb des Containerschiffes <strong>MS</strong>"<strong>Heinrich</strong> Heine" sowie die Durchführung aller auf dieFörderung des Gesellschaftszweckes gerichteten Geschäfte.Darüber hinaus kann die Emittentin ähnlicheUnternehmen erwerben oder sich an solchen Unternehmenbeteiligen. Die Emittentin tätigt neben der Investitionin ihren Schiffsbetrieb keine weiteren Investitionen. DieEmittentin hat den Bauvertrag für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 53Heine" bereits am 3. Mai 2004 abgeschlossen. Das Schiffwurde Mitte August 2006 übernommen. Mit der Übernahmehat die Emittentin ihren aktiven Geschäftsbetriebdurch den Einsatz des Schiffes im internationalen Seeverkehraufgenommen.Die Emittentin hat in der Vergangenheit keine Wertpapiereoder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 desVerkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Ihre Tätigkeit istbislang nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusstworden. Gerichts- oder Schiedsverfahren, diewesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage derEmittentin, der Anbieterin als Prospektverantwortliche,der Gründungsgesellschafter oder der Geschäftsführerhaben könnten, sind nicht anhängig. Eine Abhängigkeitder Emittentin von Patenten, Lizenzen oder Herstellungsverfahrenbesteht nicht. Ein Abhängigkeitsverhältnis derEmittentin besteht im Hinblick auf die Finanzierungsverträge,da ohne die Verträge über Zwischen- und Endfinanzierungder im Gesellschaftsvertrag genannte Gesellschaftszwecknicht erreicht und ein Schiffsbetrieb nichtaufgenommen werden kann, sofern keine gleichwertigenErsatzvereinbarungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmensgetroffen werden können (Vgl. hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“ S.15).Gesellschafter und Gesellschaftskapital(§ 3 des Gesellschaftsvertrages)Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist dieVerwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" SchiffahrtsgesellschaftmbH. Die Gesellschaft wurde am 21. April 2004 unter derFirmierung Dreizehnte RKS <strong>Shipping</strong> VerwaltungsgesellschaftmbH mit der Nummer HRB 6360 KI in das Handelsregisterbeim Amtsgericht Kiel eingetragen. Die Umfirmierungerfolgte im September 2004. Ihren Sitz hat die persönlichhaftende Gesellschafterin in 24768 Rendsburg,Kanalufer 14. Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafteringegenüber den Gläubigern der Emittentin istunbeschränkt. Dies entspricht der Regelung in § 161 Abs.1 HGB. Als Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaftmit beschränkter Haftung haftet die persönlich haftendeGesellschafterin für ihre Verbindlichkeiten nur mitihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). DieRegelungen des Gesellschaftsvertrages der persönlich haftendenGesellschafterin entsprechen den gesetzlichenBestimmungen des GmbH–Gesetzes. Das Stammkapitalbeträgt EUR 25.000,– und ist voll eingezahlt. Als Geschäftsführerwurden die Herren Jens-Peter Schlüter und UlrichPaulsdorff (alle Kanalufer 14, 24768 Rendsburg) sowieHarald Block und Erich Schlegel, (beide Ballindamm 6,20095 <strong>Hamburg</strong>) bestellt. Den Geschäftsführern sind keinebesonderen Tätigkeitsbereiche im Rahmen der Geschäftsführungzugeordnet. Die Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH leistet keine Kapitaleinlageund nimmt am Ergebnis der Emittentin nicht teil.Zu den Gründungsgesellschaftern der Emittentin gehörenneben der persönlich haftenden Gesellschafterindie J.P.S. Holding GmbH & Co. KG (Sitz: Kanalufer 14,24768 Rendsburg) mit einer Kommanditeinlage vonEUR 125.000,–, die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG (Sitz: Ballindamm 6, 20095 <strong>Hamburg</strong>)mit einer Kommanditeinlage von EUR 100.000,– sowie dieSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG (Sitz: Kanalufer 14,24768 Rendsburg) und die Reederei Karl Schlüter GmbH &Co. KG (Sitz: Kanalufer 14, 24768 Rendsburg) mit Kommanditeinlagenvon jeweils EUR 25.000,–. Weitere Gründungskommanditistensind die HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong>Beteiligungs GmbH & Co. KG (Sitz: Ballindamm 6, 20095<strong>Hamburg</strong>) mit einer Kommanditeinlage von EUR 20.000,–sowie die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH(Sitz: Fuhlentwiete 12, 20355 <strong>Hamburg</strong>) mit einer Kommanditeinlagevon EUR 5.000,–. Die Kommanditeinlagender Gründungsgesellschafter sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungin Höhe von TEUR 10 eingezahlt.Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Emittentinum insgesamt mindestens TEUR 12.950 zu erhöhen.Nach § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages kann dasEigenkapital zur Stärkung der Liquiditätsreserve gegebenenfallsum bis zu weitere TEUR 500 erhöht werden.Anleger können sich durch den Erwerb von Kommanditanteilenan der Kapitalerhöhung beteiligen. Die Mindestzeichnungssummebeträgt EUR 25.000,– zuzüglich3% Agio. Das Emissionskommanditkapital der Emittentinwird in der EU sowie der Schweiz, voraussichtlich aberüberwiegend in Deutschland, angeboten. Teilbeträge fürdie einzelnen Staaten stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungnoch nicht fest. Die Anzahl der beteiligtenAnleger steht zum Zeitpunkt der Hinterlegung desVerkaufsprospektes noch nicht fest, da diese von derHöhe der jeweils gewählten Beteiligungssummenabhängig ist. Die Anzahl beträgt mindestens 1 undhöchstens 538.Die Anleger haben die Möglichkeit, sich als Treugeberüber die Treuhandkommanditistin M.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbH mittelbar am Kommanditkapitalder Emittentin zu beteiligen. Die Treuhandkommandi-


54RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENtistin erwirbt und verwaltet die von den Anlegern übernommenenBeteiligungen im eigenen Namen, jedoch fürRechnung der beigetretenen Anleger. Unter wirtschaftlichenund steuerlichen Gesichtspunkten (Ausnahme Erbschaft-und Schenkungsteuer, vgl. Seite 23) sind dieAnleger so gestellt, als wären sie unmittelbar an der Emittentinbeteiligt.Zusätzlich zu ihrer übernommenen Beteiligungssumme(Pflichteinlage) haben alle Kommanditisten bzw. Treugeber(einschließlich Gründungsgesellschafter) ein Agio in Höhevon 3 % zu zahlen. Während die Einlagen der Gründungsgesellschaftersofort zur Einzahlung fällig sind, haben dieAnleger die Einzahlung der Beteiligungssumme sowie desAgios zu den in der Beitrittserklärung genannten Terminenzu leisten. Für Kapitaleinzahlungen, die nach den in derBeitrittserklärung vereinbarten Fälligkeitsterminen geleistetwerden, kann die Emittentin den betroffenen KommanditistenVerzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat belasten.Für den Fall, dass ein Anleger seine Einlage nicht involler Höhe leistet, ist die persönlich haftende Gesellschafterinermächtigt, den Anleger aus der Emittentin auszuschließen.Eine Gewährleistung für die Verzinsung undRückzahlung der Vermögensanlage besteht nicht.Neben den Kosten für den Erwerb der Beteiligung (Mindestzeichnungssummebzw. vom Anleger gewünschte,über die Mindestzeichnungssumme hinausgehende Zeichnungssumme)hat der Anleger ein Agio von 3 % seinerBeteiligungssumme zu zahlen sowie im Falle seiner Eintragungin das Handelsregister die in diesem Zusammenhangentstehenden Notar- und Registergebühren selbst zu tragen.Die Höhe der Gebühren für das Registergericht undden Notar hängen von der Höhe der Beteiligungssummeab. Bei einer Beteiligungssumme von EUR 100.000,– istunter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Prospekterstellunggeltenden Gebührenordnungen von anfallendenGerichts- und Notargebühren in Höhe von rd. EUR 120,–inkl. USt auszugehen. Bei einer Veräußerung der Beteiligungvor Ende der Laufzeit können ebenfalls Notar- undRegistergebühren sowie ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigungaus Anteilsfinanzierung und weitere Kosten entstehen,sofern sich der Anleger dabei der Dienste Dritter(z.B. Makler etc.) bedient. Darüber hinaus sind gemäߧ 15 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages etwaige gewerbesteuerlicheNachteile der Emittentin, die sich aufgrundder Veräußerung der Beteiligung ergeben, ggf. vom veräußerndenAnleger anzugleichen. Etwaige die Anlegerbetreffende Steuerzahlungen werden weder von der Emittentinnoch von der Anbieterin übernommen. Die Kostender Verwaltung der Beteiligung durch die Treuhänderinsowie die im Zusammenhang mit der Veräußerung desSchiffes entstehenden Abwicklungskosten trägt die Emittentin.Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten einzelnerTreugeber werden diesen gesondert in Rechnunggestellt. Dies gilt insbesondere für individuell veranlassteÜbertragungen (Verkauf/Schenkung) von Gesellschaftsanteilen.Für diesen Fall wird ein Ersatz der tatsächlich entstandenenAufwendungen, mindestens aber eine Gebührvon 0,5 % des Nominalbetrages der zu übertragenden Beteiligungzuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Weitere Kostensind für den Anleger mit dem Erwerb, der Verwaltung undder Veräußerung der Vermögensanlage nicht verbunden.Das eingeworbene Eigenkapital inklusive Agio (Nettoeinnahmen)wird zur Bezahlung der Kosten der Investitionsphase(vgl. Seite 44, Nrn. 6.–13.), eines Teiles der Anschaffungskostendes Schiffes sowie zum Aufbau einerLiquiditätsreserve verwendet. Alle diesbezüglichen Verträgewurden rechtsverbindlich abgeschlossen. Für weitergehendeZwecke wird das Eigenkapital nicht verwendet.Da das Eigenkapital der Emittentin allein zur vollständigenBezahlung der Anschaffungskosten des Schiffesnicht ausreicht, werden neben den Eigenmitteln auchDarlehen aufgenommen.Haftung der KommanditistenDurch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist dieHaftung der Kommanditisten auf ihren jeweiligen Beteiligungsbetragbegrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischtmit Einzahlung des Beteiligungskapitals (vgl. §§ 171 ff.HGB). Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Treuhandkommanditistinsowie die Gründungskommanditistenwerden mit einer Haftsumme maximal in Höhe ihrer übernommenenund eingezahlten Pflichteinlage in das Handelsregistereingetragen. Die Treugeber der Treuhandkommanditistinkönnen nach vollständiger Einzahlung ihrerEinlage ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditistenim Handelsregister verlangen. Werden die Kommanditeinlagendurch Entnahmen (Auszahlungen) unter die Hafteinlagegemindert, so lebt die Haftung bis zur Höhe der Hafteinlagewieder auf (§ 172 Abs. 4 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB).Sollte die Emittentin z. B. illiquide werden, könnten dieempfangenen Auszahlungen ganz oder teilweise zurückgefordertwerden, jedoch nur bis zur Höhe der Hafteinlage.Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen odersonstigen Leistungen zu erbringen.


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 55Dauer und Beendigung der Emittentin(§§ 5 und 20 des Gesellschaftsvertrages)Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin wird auf unbestimmteZeit geschlossen. Jeder Gesellschafter kann dieEmittentin mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablaufeines Geschäftsjahres kündigen. Abweichend von denRegelungen in § 132 HGB sieht der Gesellschaftsvertragvor, dass eine solche Kündigung erstmals zum 31.Dezember 2024 möglich ist. Kündigungen haben schriftlichzu erfolgen und sind an die persönlich haftendeGesellschafterin zu richten. Ein über die Treuhänderinbeteiligter Anleger hat die Kündigung an die Treuhänderinzu richten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen desGesellschaftsvertrages entsprechend.Unabhängig von einer Kündigung tritt die Emittentin in Liquidation,wenn die Gesellschafterversammlung die Auflösungder Emittentin beschließt bzw. das Schiff aufgrund einesBeschlusses der Gesellschafterversammlung verkauft wordenist oder ein Totalverlust des Schiffes eintreten sollte.Abweichend von den Regelungen in § 146 Abs. 1 HGB,wird durch den Gesellschaftsvertrag die persönlich haftendeGesellschafterin zum Liquidator bestimmt. Im Falleeiner Liquidation wird der nach Befriedigung aller Gläubigerverbleibende Liquidationserlös unter Berücksichtigungvon § 20 des Gesellschaftsvertrages auf die Gesellschafterverteilt. Für ihre Mitwirkung im Rahmen derLiquidationsabwicklung erhält die Treuhandkommanditistineine Vergütung von 1 % und der Bereederer Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG eine Vergütung in Höhe von2,5 % jeweils bezogen auf den Verkaufserlös bzw. die Entschädigungdurch die Versicherung bei Totalverlust desSchiffes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.Ausschließung bei Nichteinzahlungder vollen Einlage (§ 4 des Gesellschaftsvertrages)Nach § 131 Abs. 3 Nr. 5 HGB kann im Gesellschaftsvertragfür bestimmte Fälle das Ausscheiden eines Gesellschaftersgeregelt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterinist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fällige Einlagetrotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussdrohungganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, nach Wahlgegen Abfindung gemäß § 19 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertragesoder – sofern der Anteil von einem neuen Kommanditistenübernommen wird und nachdem dieser eine derübernommenen Beteiligungssumme entsprechende Einzahlunggeleistet hat – gegen Rückzahlung geleisteter Zahlungenabzüglich der bisher entstandenen Kosten sowie1 % Verzugszinsen pro Monat durch schriftlichen Bescheidaus der Emittentin auszuschließen. Der ausscheidendeTreugeber/Kommanditist trägt die im Zusammenhang mitseinem Ausscheiden entstehenden Kosten.Geschäftsführung und Vertretung(§ 6 des Gesellschaftsvertrages)Die Geschäftsführung und Vertretung der Emittentinobliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, derVerwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" SchiffahrtsgesellschaftmbH. Sie hat ihre Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes zu führen. Die persönlich haftendeGesellschafterin und ihre Organe sind von den Beschränkungender §§ 181 und 112 BGB befreit.Nach § 116 HGB bedürfen Rechtsgeschäfte und Handlungen,die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,grundsätzlich eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.Abweichend von dieser Bestimmung wirddurch den Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die in demKatalog in § 6 Ziff. 3 genannten Geschäftsführungsmaßnahmenmit Zustimmung des Beirates bzw. – bis zu dessenBestellung – mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungvorgenommen werden dürfen (vgl. hierzu § 6Ziff. 3 des in diesem Prospekt ab Seite 90 abgedruckten


56RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENwurden keinem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentinoder der Treuhänderin Gehälter, Gewinnbeteiligungen,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen oder Nebenleistungen sonstiger Art gewährt.Vorstände, Aufsichtsgremien oder Beiräte waren in 2005nicht vorhanden.Gesellschaftsvertrages). Hierzu gehören beispielsweisedie Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten etc. mitKosten von mehr als EUR 500.000,–, die Aufnahme vonDarlehen von insgesamt mehr als EUR 250.000,– (ohneKontokorrentkredit) sowie die hypothekarische Belastung,die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahmevon Bürgschaften und Garantien sowie der Abschlussvon Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit vonmehr als 12 Monaten.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,ohne Zustimmung der Gesellschafter oder des Beiratesdie Rechtsgeschäfte vorzunehmen und die Verträge abzuschließen,die in der Anlaufphase der Emittentin zur Aufnahmedes aktiven Geschäftsbetriebes erforderlich sind.Hierzu gehören bspw. die Darlehensverträge bezüglich derZwischen- und Endfinanzierung der Anschaffung desSchiffes, der Vertragsreedervertrag sowie die Geschäftsbesorgungsverträgefür die von den Gründungsgesellschafternübernommenen Aufgaben (Emission, Werbung,Marketing, Konzeption, Finanzierungsvermittlung, Treuhandverwaltungetc.). Darüber hinaus ist die persönlichhaftende Gesellschafterin ohne Zustimmung des Beiratesoder der Gesellschafterversammlung berechtigt, zumgegebenen Zeitpunkt einem Einnahmenpool für Containerschiffemit vergleichbaren technischen Spezifikationenbeizutreten. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2005Beirat (§ 7 des Gesellschaftsvertrages)Die Einrichtung eines Beirates ist für Kommanditgesellschaftengesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Gesellschaftsvertragsieht die Einrichtung eines Beirates vor,der aus drei natürlichen Personen besteht und nach Platzierungsendefür einen Zeitraum von drei Jahren gewähltwird. Zwei der Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaftern/Treugebernaus ihrem Kreis gewählt. Ein Beiratsmitgliedwird von der persönlich haftenden Gesellschafterinbestimmt. Die Aufgabe des Beirates bestehtdarin, die Geschäftsführung der Emittentin im Interesseder Investoren zu unterstützen. Die Rechte und Pflichtendes Beirates sind in § 7 des Gesellschaftsvertrages dokumentiert.Für seine Tätigkeit erhält der Beirat eine jährlicheVergütung von insgesamt EUR 8.500,– sowie Ersatzder entstandenen Auslagen. Neben dem Beirat sind keineweiteren Aufsichtsgremien vorgesehen.Gesellschafterversammlungund Gesellschafterbeschlüsse(§§ 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages)Die Wahrnehmung der Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechteder Kommanditisten bzw. Treugeber erfolgtdurch Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung,die über die in § 8 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertragesgenannten Rechtsgeschäfte entscheidet.Zu diesen Rechtsgeschäften zählen beispielsweiseder Erwerb und die Veräußerung von Seeschiffen, dieVerwendung des Jahresergebnisses und der Liquiditätsauszahlungen,Änderungen des Gesellschaftsvertragesoder die Auflösung der Emittentin. Bis zur Bestellungeines Beirates bedürfen auch Rechtsgeschäfte und Handlungender Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung,soweit die Rechtsgeschäfte undHandlungen über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen (§ 6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages).Nach § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages ist für eineBeschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu denin § 8 Ziff. 8 g) bis j) genannten Beschlussgegenständen(z. B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Auflösung


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 57der Emittentin) eine qualifizierte Mehrheit von 75 % derabgegebenen Stimmen sowie die Zustimmung der persönlichhaftenden Gesellschafterin erforderlich. Im Übrigenreicht eine einfache Mehrheit zur Beschlussfassung.Abweichend von der in § 119 HGB enthaltenen Regelungwird die Stimmenzahl nicht nach der Zahl der Gesellschafter,sondern nach Kapitalanteilen bemessen. Insoweitgewähren bei der Beschlussfassung je EUR 1.000,–der übernommenen Kommanditeinlage (Nominalwert derPflichteinlage) eine Stimme. Anleger, die zusammen mindestens25 % des Kommanditkapitals der Emittentin halten– auch wenn ihre Anteile treuhänderisch gehaltenwerden – sowie der Beirat können jederzeit verlangen,dass eine außerordentliche Gesellschafterversammlungeinberufen wird.Sofern sich Anleger über die Treuhandkommanditistinbeteiligt haben, können die Mitbestimmungsrechte überdiese in der Gesellschafterversammlung wahrgenommenwerden. Die Treugeber sind jedoch selbstverständlichebenso berechtigt, an der Gesellschafterversammlungteilzunehmen und ihr Stimmrecht dort selbst auszuüben.Die persönlich haftende Gesellschafterin darf einemGesellschafter die Erteilung von Auskünften und die Einsichtnahmein die Bücher und Schriften der Emittentinverweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Gesellschafterdiese Rechte zu gesellschaftsfremden Zweckenausübt, der Emittentin durch die Einsichtnahme ein nichtunerheblicher Nachteil droht oder der ordentliche Betriebder Emittentin und des Vertragsreeders dadurchbeeinträchtigt wird.Ferner räumt der Gesellschaftsvertrag den Gesellschafterndas Recht ein, in der Gesellschafterversammlung miteiner Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen dieDurchführung einer Sonderprüfung in entsprechenderAnwendung der Bestimmungen der § 142 ff. des AktG zubeschließen.Aufstellung, Prüfung undFeststellung des Jahresabschlusses(§ 12 des Gesellschaftsvertrages)Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalbder ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres den Jahresabschlussnach handelsrechtlichen Grundsätzen unterBeachtung der steuerlichen Vorschriften für das abgelaufeneGeschäftsjahr aufzustellen. Dabei sind die Grundsätzeordnungsgemäßer Buchführung zu beachten.Informations- undKontrollrechte der Kommanditisten(§ 10 des Gesellschaftsvertrages)Alle Anleger haben nach dem Gesellschaftsvertrag inVerbindung mit dem Treuhandvertrag umfangreiche Kontroll-,Mitwirkungs- und Informationsrechte. Hierbei handeltes sich in erster Linie um die in den Vorschriften der§§ 164 und 166 HGB genannten Rechte, z. B. das Recht,die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zuverlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht derBücher und Papiere zu prüfen. Darüber hinaus könnendie Anleger über den Beirat von der persönlich haftendenGesellschafterin Auskünfte über die Angelegenheitender Emittentin verlangen. Sofern diese einembegründeten Auskunftsverlangen eines Gesellschaftersin angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstigewichtige Gründe vorliegen, sind die Anleger berechtigt,auf eigene Kosten die Bücher und Schriften der Emittentineinzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheitverpflichtete Person einsehen zu lassen.


58RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENDie Emittentin hat den Jahresabschluss durch den vonder Gesellschafterversammlung gewählten Abschlussprüfer,der ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaftsein muss, prüfen lassen. Der geprüfteJahresabschluss wird den Kommanditisten mit der Einladungzur jährlichen ordentlichen Gesellschafterversammlungübersandt.Ergebnisverteilung und Auszahlungen(§ 14 des Gesellschaftsvertrages)Die gesetzlichen Regelungen zur Ergebnisverteilung in den§§ 121 und 168 HGB sehen eine Beteiligung jedes Gesellschaftersam Gewinn von zunächst 4 % der Kapitalanteileund darüber hinaus eine Verteilung in einem den Umständennach angemessenem Verhältnis der Kapitalanteilevor. Eine andere Regelung der Ergebnisverteilung ist zulässig.Nach der gesellschaftsvertraglichen Ergebnisverteilungsabredewird das nach Abzug aller Aufwendungen verbleibendeErgebnis der Emittentin grundsätzlich auf alleKommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten Pflichteinlagenverteilt. Abweichend hiervon werden die Ergebnisseder Steuer- und Handelsbilanz der Geschäftsjahre2006 und 2007 auf die Gesellschafter so verteilt, dassim Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen ein relativerGleichstand auf den Erfolgssonderkonten bis zum31.12.2007 erreicht wird. Diese Regelung gilt ggf. auch fürnachfolgende Geschäftsjahre, sofern ein relativer Gleichstandzum 31.12.2007 nicht erreicht werden kann.Der pauschal ermittelte Tonnagesteuergewinn wird injedem Geschäftsjahr auf alle Kommanditisten im Verhältnisihrer gezeichneten Pflichteinlagen verteilt. Eine abweichendeVerteilung ist nach § 5a EStG nicht zulässig.Im Jahre der Veräußerung des Schiffes erhalten dieTreuhänderin sowie der Vertragsreeder für ihre Tätigkeitenim Rahmen der Liquidationsabwicklung eine Vergütungin Höhe von 1 % bzw. 2,5 % jeweils bezogen auf denVerkaufserlös des Schiffes.An den vorgesehenen Auszahlungen nehmen grundsätzlichalle Kommanditisten anteilig im Verhältnis ihrer übernommenenPflichteinlagen teil. Ausschüttungen vonGewinnen und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssenerfolgen grundsätzlich nach entsprechender Beschlussfassungdurch die Gesellschafterversammlung.Die Auszahlungen sollen jährlich spätestens im Dezemberdes jeweiligen Jahres, erstmalig im Dezember 2007,erfolgen.Außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestehen keineRegelungen über Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechteund sonstige Gesamtbezüge p. a., insbesondere Gehälter,Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen und Nebenleistungenjeder Art.Übertragung der Beteiligung/Ausscheidenaus der Emittentin (§§ 15, 17, 18 und 19des Gesellschaftsvertrages)Ausdrückliche Regelungen zur Übertragung von Kommanditanteilensind im Handelsgesetzbuch nicht enthalten.Kommanditisten und Treugeber können ihre Beteiligungengrundsätzlich jederzeit im Rahmen einer Veräußerungoder Schenkung durch Abtretung ganz oderteilweise auf Dritte übertragen. Hierzu ist die Zustimmungdes Treuhänders bzw. der persönlich haftendenGesellschafterin erforderlich, die diese nur aus wichtigemGrund verweigern darf. Ein wichtiger Grund liegtinsbesondere dann vor, wenn die Übertragung zu gewerbesteuerlichenNachteilen für die Gesellschaft führt, fürdie kein Ausgleich gemäß § 15 Absatz 3 des Gesellschaftsvertragesgeleistet wird, die Übertragung aufeinen Dritten erfolgen soll, der in Konkurrenz zur Gesellschaftoder den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2 steht,die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von demdie Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständenannehmen muss, dass er seine Verpflichtungen aus dem


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 59Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag nichtoder nicht vollständig erfüllen wird oder der Gesellschaftgegen den die Verfügung beabsichtigenden Gesellschafterfällige Ansprüche zustehen.Im Zuge der Übertragung dürfen keine Kommanditanteilegebildet werden, bei denen der Nominalwert der PflichteinlageEUR 25.000,– unterschreitet. Jede Beteiligungmuss durch EUR 5.000,– teilbar sein.Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbargehaltenen Beteiligungen bei der Emittentin zu gewerbesteuerlichenNachteilen, sind der bisherige sowie derneue Gesellschafter bzw. Treugeber als Gesamtschuldnergegenüber der Emittentin verpflichtet, diese Nachteileauszugleichen.Scheidet ein Gesellschafter infolge einer Kündigung oderaufgrund eines der in § 18 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertragesgenannten Gründe aus der Emittentin aus, so istsein Auseinandersetzungsguthaben auf der Basis einernach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellendenAuseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Grundlage hierfürist nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrswertdes Schiffes zum Zeitpunkt der Erstellung derAuseinandersetzungsbilanz. Stille Reserven im Schiffswerteinschließlich stiller Reserven aus einem abgeschlossenenChartervertrag sind zu berücksichtigen. AmErgebnis sonstiger schwebender Geschäfte nimmt derausscheidende Gesellschafter nicht teil.Beim Tod eines Gesellschafters wird die Emittentin vondessen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgeführt.Dies entspricht dem Rechtsgedanken des § 177 HGB.Sind mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden,so haben diese aus ihrer Mitte bis zur Erbauseinandersetzungeinen Bevollmächtigten zu benennen, derihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Bis zur Benennungdes Bevollmächtigten ruhen die Gesellschafterrechte.Ausgenommen davon ist die Beteiligung am Gewinn undVerlust.Vorkaufsrecht des Anbieters(§ 16 des Gesellschaftsvertrages)Beabsichtigt ein Anleger seine Beteiligung an einen Dritten,der nicht Ehegatte oder Kind des Anlegers ist, zu veräußern,so steht der Gründungskommanditistin <strong>Hansa</strong><strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrechtfür den Beteiligungsanteil zu.Der veräußerungswillige Anleger muss der Komplementärinund der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG seinen Veräußerungswillen per Einschreibenanzeigen und den von dem Dritten angebotenenKaufpreis sowie die sonstigen Vertragsbedingungender Veräußerung mitteilen. Das Vorkaufsrecht kann nurbinnen vier Wochen nach Zugang der vollständigenAnzeige zu den in der Anzeige mitgeteilten Bedingungenausgeübt werden.Macht die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH& Co. KG von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, sokann der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditistseine Treugeberstellung bzw. seinen Kommanditanteilzu den Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern,die er der Komplementärin und der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG mitgeteilt hatte.Sicherungsabtretung undVerpfändung von Kommanditanteilen(§ 22 des Gesellschaftsvertrages)Die Wirksamkeit einer Abtretung oder Verpfändung vonGeschäftsanteilen hängt nach den gesetzlichen Bestimmungennicht von einer Zustimmung ab. Abweichendhiervon machen die Regelungen des Gesellschaftsvertragesdie Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung oder Verpfändungder Kommanditanteile von der Zustimmung derpersönlich haftenden Gesellschafterin abhängig. DieseZustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigertwerden. Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändungbei der Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagenwird die Zustimmung bereits jetzt erteilt.Sonstige Regelungen desGesellschaftsvertragesDie Regelungsbereiche der Bestimmungen in den §§ 11(Gesellschafterkonten), 13 (Option zur Tonnagesteuer),22 (Zustellung), 23 (Schlussbestimmungen, Auslegungsgrundsatz)und 24 (Kosten) sind im Regelwerk des Handelsgesetzbucheszu Kommanditgesellschaften nicht enthaltenund werden somit abschließend im Gesellschaftsvertragbehandelt. Abgesehen von den vorstehend beschriebenenEinzelregelungen im Gesellschaftsvertragunterscheiden sich die Rechte der Gründungskommanditistennicht von den Rechten der übrigen Kommanditistender Emittentin.


60RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENRechtsbeziehungen der Emittentin zudritten VertragspartnernIn diesem Abschnitt werden die Rechtsbeziehungen derEmittentin zu Vertragspartnern dargestellt, die nicht zuden Gründungsgesellschaftern bzw. Mitgliedern der Geschäftsführungder Emittentin gehören. Neben den nachfolgendgenannten Verträgen liegen keine weiteren Verträgevon wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeitder Emittentin vor. Insbesondere wurden über dienachfolgend genannten Verträge hinaus keine sonstigen,das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, seine Finanzierung,Nutzung oder Verwertung betreffenden Vereinbarungenabgeschlossen.BauvertragDer Bauvertrag (Shipbuilding Contract) für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>Heine" wurde am 3. Mai 2004 zwischen der ChinaShipbuilding Trading Company, Ltd., China, Beijing, undGuangzhou Wenchong Shipyard Company, Ltd., China,Guangzhou, einerseits und der Emittentin andererseitsabgeschlossen. Der Baupreis für das Containerschiff beträgtTUSD 26.630. Teile des Baupreises wurden bereitswährend der Bauphase gemäß Baufortschritt bezahlt. Dieletzte Baupreisrate wurde bei der Übernahme in 2006 fällig.Als Datum für die Ablieferung des Schiffes wurde der31. Dezember 2006 vereinbart. Für den Fall, dass dieAblieferung des Schiffes vor bzw. nach dem vereinbartenDatum erfolgt, wurden in Artikel 3 des BauvertragesRegelungen für eine Baupreisanpassung getroffen. Sofernsich die Ablieferung aus Gründen, die die herstellendeWerft zu vertreten hat, um mehr als 30 Tage verspätet,vermindert sich der vereinbarte Baupreis für die Zeit vom31. bis zum 60. Verspätungstag um USD 4.000,– pro Tagund für die Zeit vom 61. bis zum 210. Verspätungstag umUSD 5.000,– pro Tag. Verzögert sich die Ablieferung ummehr als 210 Tage, hat die Emittentin das Recht den Vertragzu kündigen bzw. davon zurückzutreten. Wird dasSchiff früher als 20 Tage vor dem vereinbarten Terminabgeliefert, erhält die Bauwerft eine zusätzliche Vergütungvon USD 2.000,– für jeden Tag, den das Schiff über


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 61den 20. Tag hinaus früher abgeliefert wird. Die Emittentinhat das Schiff bereits am 15. August 2006 übernommen.Nach dem Bauvertrag ist die Bauwerft verpflichtet, alleProduktions- oder Materialmängel, die innerhalb einesZeitraums von 12 Monaten ab Ablieferung des Schiffesschriftlich geltend gemacht werden, auf eigene Kosten zubeheben. Sofern für die Werft tätige Subunternehmereine längere Garantiefrist einräumen, wirkt diese zugunstender Emittentin.Die Bauwerft haftet nicht für Schäden, die auf gewöhnlicherAbnutzung, Überladung, Feuer, Unfall oder Ähnlichemzurückzuführen sind. Sie haftet auch nicht fürSchäden die daraus resultieren, dass etwaige ReparaturundInstandsetzungsarbeiten durch fremde dritte Firmen,und nicht durch die Bauwerft oder deren Subunternehmenausgeführt worden sind.Der Bauvertrag unterliegt englischem Recht.Geschäftsanbahnung undVermittlung des BauvertragesDie Schiffsmaklerfirma Walter J. Hinneberg GmbH & Co.KG, <strong>Hamburg</strong>, hat auf der Grundlage einer Vereinbarungvom 3. Mai 2004 im Vorfeld des Abschlusses des Bauvertragesund im Hinblick auf den Vertragsabschluss Vermittlungsleistungenerbracht. Hierfür erhält sie eine Vergütungin Höhe von TUSD 270, die mit Abschluss desBauvertrages entstanden und bei Ablieferung des Schiffeszur Zahlung fällig war.FinanzierungVon einem Konsortium deutscher Geschäftsbanken wurdeder Schifffahrtsgesellschaft mit Vereinbarung vom 14. Juli2006 eine langfristige Finanzierung in Form eines hypothekarischenDarlehens in Höhe von TUSD 18.200 mit einerLaufzeit von 15 Jahren eingeräumt. Die Valutierung desDarlehens erfolgte bei der Übernahme des Schiffes. DasDarlehen ist in 59 vierteljährlichen, gleichbleibend hohenRaten von USD 303.250,– beginnend 3 Monate nach derAuszahlung des Darlehens – und einer Schlussrate in Höhevon USD 308.250,– zurückzuzahlen. Im Rahmen der Prognoserechnungwurde von einer gleichmäßigen Tilgung desDarlehens – beginnend im November 2006 – auf Basiseiner 15jährigen Laufzeit bis zum Jahr 2021 ausgegangen.Sondertilgungen sind am Ende einer Zinsbindungsfrist möglich.Sie müssen mindestens USD 100.000,– betragen.Ein Wechsel von bis zu 50 % des jeweils aktuellen USD-Kreditbetrages in EUR, CHF, JPY oder andere frei konvertierbareWährungen ist jederzeit möglich (Währungsoption).Sollte nach Ausübung der Währungsoption diejeweilige Restvaluta des Darlehens nach Umrechnung indie Ausgangswährung mehr als 105 % der planmäßigenRestvaluta betragen, wie sie sich ergeben würde, wenndas Darlehen durchgehend in der Ausgangswährung inAnspruch genommen worden wäre, ist die Emittentin aufVerlangen des Bankenkonsortiums verpflichtet, zumjeweils nächsten Tilgungstermin eine Ausgleichzahlung inder aktuell valutierenden Währung zu leisten, deren Höhedem Differenzbetrag zwischen der planmäßigen Restvalutaund dem Betrag entspricht, der sich nach Umrechnungaus der aktuell valutierenden Währung in die Ausgangswährungergibt.Für die Darlehensgeber wurde eine Marge zwischen1,375 % p.a. (bis 70 % Beleihungsauslauf) und 1,650 % p. a.(ab 70 % Beleihungsauslauf) vereinbart. Der Beleihungsauslaufbezeichnet das Verhältnis der Darlehensvaluta zumMarktwert des Schiffes und wird einmal jährlich neu festgesetzt.Der Wert zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungliegt unter 70 %. Die Margenvereinbarung ist zunächstbefristet bis zum 31. Dezember 2011 und muss danach neuverhandelt werden. Sofern eine Vereinbarung über dieMarge nicht zeitnah zustande kommt, ist das Darlehensofort fällig und zurückzuzahlen. Die Marge auf die Kreditzinsensowie die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhevon TUSD 18 bewegen sich im marktüblichen Rahmen.In den Prognoserechnungen wurde über die gesamteLaufzeit mit einem Zinssatz von 7 % p. a. inkl. 1,375 % p.a.Marge kalkuliert. Folgendes Zinssicherungsgeschäft (Zinssatzswap)wurde bereits am 13. Juli 2006 abgeschlossen:Betrag in TUSD Zeitraum Bruttozinssatz** inkl. Marge12.000 10 Jahre (mit Tilgung) 7,035 %Bei der Ermittlung des kalkulierten Zinssatzes wurde hinsichtlichdes Restbetrages in Höhe von TUSD 6.200 voneinem Zinssatz für kurzfristige Finanzierungen inkl. Margevon derzeit ca. 6,86 % p. a. ausgegangen.Der Darlehensvertrag enthält im Übrigen die üblichen beiSchiffsfinanzierungen verwendeten Klauseln und AllgemeinenDarlehensbedingungen.


62RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENZur Sicherung aller aus der Geschäftsverbindung resultierendenForderungen der Bank wird die Emittentin einabstraktes Schuldversprechen in Höhe von 120 % desDarlehensbetrages abgeben, das durch die Eintragungeiner erstrangigen Schiffshypothek in gleicher Höhe indas Schiffsregister gesichert wird. Daneben sind alleFracht- und Charteransprüche und die Ansprüche ausden abgeschlossenen Versicherungsverträgen an dieBank abzutreten. Zudem wurde ein abstraktes Schuldversprechenin Höhe von USD 9 Mio. abgegeben, welchesdurch eine zweitrangige Schiffshypothek besichertwird.Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankfür die Beleihung von Seeschiffen und Schiffsbauwerkenkönnen die Kreditverträge in besonderen Fällen außerordentlichgekündigt werden. Eine solche fristlose Kündigungist u.a. möglich, wenndie Emittentin in Zahlungsverzug gerät,sich die Vermögenslage der Emittentin oder ihrerKomplementärin erheblich verschlechtert,die Kreditmittel zweckwidrig verwendet werden,sich die Besicherungssituation der Bank verschlechtertoder sich nachträglich herausstellt, dass dieBank von vornherein nicht die erforderliche Besicherungerhalten hat,die Emittentin verschiedenen Verpflichtungen zuwiderhandelt oder ihren Mitwirkungspflichten nichtnachkommt.Durch eine norddeutsche Privatbank wurde für die Zwischenfinanzierungdes Eigenkapitals ab dem Zeitpunktder Übernahme des Schiffes mit Schreiben vom 3. Juli2006 ein Kreditrahmen in Höhe von insgesamt bis zuTUSD 11.000 zugesagt. Die Laufzeit des Darlehens istbefristet bis zum 30. Juni 2007. Die Tilgung wird durchEigenkapital erfolgen, das die eingeworbenen Anleger inden Jahren 2006 und 2007 einzahlen.Bei Inanspruchnahme des Kredites als Dispositionskreditin EUR wird ein Zinssatz von 8,25 % p. a., bei Inanspruchnahmein USD ein Zinssatz von 3,5 % p. a. über derdurchschnittlichen monatlichen Fed-Funds-Rate in Rechnunggestellt, wobei der Abrechnungssatz monatlichan die aktuelle Entwicklung angepasst wird. Bei Inanspruchnahmedes Kredites durch Kredite auf Euromarktbasiswerden Zinsen in Höhe von 2 % p. a. über den Einstandskostenfür die jeweils zu vereinbarende Zinsperiodeberechnet. Die Zinsberechnung erfolgt tagegenaugeteilt durch 360.Für die Kreditlinie wird eine einmalige Bearbeitungsgebührin Höhe von TUSD 22 fällig. Zur Sicherung des Krediteswurden der Bank die Ansprüche der Emittentin aufEinzahlung der Kommanditeinlagen sowie der Anspruchaus der Platzierungsgarantie abgetreten.Absicherung von WährungsrisikenDer US-Dollar spielt in der Schifffahrt – und damit auchim Rahmen der Konzeption einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft– eine zentrale Rolle, da sowohl die Einnahmenals auch ein großer Teil der Ausgaben in der Regel indieser Währung anfallen können. Der Kaufpreis für dasSchiff wird in US-Dollar bezahlt. Das Hypothekendarlehenwird ebenfalls in US-Dollar aufgenommen, so dass Zinsenund Tilgung auch in dieser Währung anfallen. Im Rahmender Prognoserechnung wurde durchgehend mit einemWechselkurs von 1,25 USD pro EUR gerechnet. Bei demangesetzten Wechselkurs handelt es sich um einenDurchschnittswert, der auf der Grundlage der bereitswährend der Bauphase geleisteten Kaufpreisanzahlungensowie des für eine Restzahlung von USD 11 Mio. durchein Devisentermingeschäft gesicherten Wechselkursesermittelt wurde.Im Hinblick auf die ab dem Jahr 2007 vorgesehenen Auszahlungenan die Anleger hat sich die Geschäftsführungder Emittentin aufgrund der derzeit hohen Terminaufschlägefür langfristige Kurssicherungsgeschäfte entschlossen,Termingeschäfte zur Sicherung der Auszahlungenvorerst nicht abzuschließen. Sollte eine Veränderungdes Wechselkurses zu Ungunsten der Emittentinabsehbar werden, wird die Geschäftsführung angemesseneSicherungsmaßnahmen einleiten.VersicherungenZur Abdeckung der nach Maßstäben eines ordentlichenReedereibetriebes spezifischen Schifffahrtsrisiken istdas Schiff ab Übernahme durch die in der Schifffahrtüblichen Kasko-, Kriegs- und Nebenversicherungen soversichert, dass bei einem Totalverlust Eigen- undFremdkapital abgedeckt sind. Darüber hinaus sicherteine Haftpflichtversicherung die Emittentin gegenüber


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 63möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter. Bei Öl-Umweltschädenbesteht hier eine maximale Deckungssummevon USD 1 Mrd., die Übernahme anderer Schäden istauf ca. USD 4,25 Mrd. begrenzt.Zusätzlich wird das Risiko des Charterausfalls (Loss ofHire) durch eine Loss-of-Hire-Versicherung abgesichert.Sollte das Schiff aufgrund von durch die Kaskoversicherunggedeckten Schäden längere Zeit keine Einnahmenerhalten, wird unter Berücksichtigung eines vierzehntägigenSelbstbehaltes und für die Dauer von maximal 90Tagen pro Versicherungsjahr für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"ein Betrag von USD 15.250,– pro Tag gedeckt. NachAblauf des Festcharterzeitraumes wird die Versicherungssummean die dann vereinbarte Anschlusscharterrateangepasst.MittelverwendungskontrolleEine durchgängige Mittelverwendungskontrolle währendder Investitionsphase wird durch den Mittelverwendungskontrollvertragvom 12. Januar 2006 zwischen derEmittentin und der M.M.Warburg & CO KGaA sichergestellt.Das Emissionskapital wird vom Treuhänder auf dasMittelverwendungskonto eingezahlt, über das die Emittentinnur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleurverfügen kann. Der Mittelverwendungskontrolleurprüft die betragsmäßige Übereinstimmung der vonder Emittentin veranlassten Verfügungen über das einzuwerbendeKapital mit den Angaben des Verkaufsprospektessowie den entsprechenden Verträgen.Voraussetzung für die Mittelfreigabe ist zunächst, dassdie Finanzierungsstruktur der Emittentin durch Finanzierungszusagender Kreditgeber, Eigenkapitaleinzahlungender Gründungsgesellschafter sowie Nachweise für diePlatzierung des vorgesehenen Emissionskapitals (z. B.Beitrittserklärungen oder Platzierungsgarantie) gesichertist. Der Mittelverwendungskontrolleur ist zur Mittelfreigabeberechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen andie in den Verträgen genannten Empfänger in der vereinbartenHöhe – ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer –erfolgen. Nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegenAbbuchungen von Banken für Darlehensrückzahlungenund Zinsen für die Finanzierung des Schiffskaufes.Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphaseund ist mit vollständiger Abwicklung der in § 6Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages genannten Zahlungenund Auskehrung der verbleibenden Beträge an die Emittentinabgeschlossen. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleureine Vergütung in Höhe vonEUR 15.000,– zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,die nach Vollplatzierung des Emissionskapitals, spätestenszum 31. Dezember 2006, zahlbar ist.Soweit der Mittelverwendungskontrolleur neben dieserTätigkeit auch als Kreditgeber der Emittentin fungiert,haben sich in der Vergangenheit bei anderen Beteiligungsangebotenmit vergleichbarer Sachlage keine Interessenkonflikteergeben. Weitere Umstände und Beziehungen,die Interessenkonflikte begründen könnten, sindnicht ersichtlich.ChartervertragFür das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde am 16. März 2006ein Zeitchartervertrag mit China <strong>Shipping</strong> ContainerLines Co. Ltd., China, Shanghai, über eine feste Laufzeitvon 36 Monaten (+/- 60 Tage) mit einer Charterrate vonUSD 15.250,– pro Tag abgeschlossen. Die Charterrateist jeweils für 15 Tage im Voraus zur Zahlung fällig.Eine Option zur Verlängerung der Vertragsdauer odereine Kaufoption für den Charterer nach Ablauf der Charterperiodebesteht nicht. Soweit während der Laufzeitdes Vertrages Zeiträume ohne Ladung für das Schiff(Off-Hire-Zeiten) auftreten, hat der Charterer das Recht,den Chartervertrag um diese Zeiträume zu verlängern.Der Chartervertrag enthält die marktüblichen Kündigungsklauselnund räumt insoweit bspw. ein Kündigungsrechtim Falle eines Krieges zwischen England,USA, Russland, China, Deutschland, Südkorea oder demStaat, dessen Flagge das Schiff führt, ein. Darüber hinauswird dem Charterer ein Kündigungsrecht eingeräumtfür den Fall, dass das Schiff mehr als 50 aufeinanderfolgende Tage ohne Ladung (off-hire) ist. Rechtstreitigkeitenim Zusammenhang mit dem Chartervertragunterliegen englischem Recht.Eine Veräußerung des Schiffes während der Laufzeit derFestchartervereinbarung ist dann möglich, wenn dasSchiffsmanagement unverändert fortbesteht und dieEmittentin zuvor das Einverständnis des Charterers einholt,das dieser jedoch nicht ohne vernünftigen Grundverweigern kann.


64RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENLeistungen der Gründungsgesellschafterbzw. Mitglieder der GeschäftsführungNachfolgend werden die Leistungen der Gründungsgesellschafterbzw. Mitglieder der Geschäftsführung an dieEmittentin dargestellt. Darüber hinaus werden keine weiterenLeistungen von der Anbieterin als Prospektverantwortliche,den Gründungsgesellschaftern oder den Geschäftsführernan die Emittentin erbracht. Neben dergesellschaftsrechtlichen Ergebnisbeteiligung und dendamit verbundenen Entnahmerechten der Kommanditistensowie den nachstehend beschriebenen Vergütungenstehen den Gründungsgesellschaftern keine weiterenGewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, Bezüge, Gehälter,Provisionen, Aufwandsentschädigungen o. ä. zu.Übernahme der GeschäftsführungNach § 14 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 12. Januar2006 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin fürihre Geschäftsführungstätigkeit sowie für die Übernahmeder Haftung eine Vergütung in Höhe von EUR 15.000,– p. a.zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Beratung bei der Projektentwicklung,Vermittlung von Zwischen- undEndfinanzierungDie <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG hat es als Gründungsgesellschafterin übernommen,das langfristige Hypothekendarlehen und die Zwischenfinanzierungdes Eigenkapitals zu vermitteln. Ferner hat siedie Emittentin bei der Entwicklung eines geeigneten wirtschaftlichenKonzeptes für die Kapitalemission beraten.Für ihre Tätigkeiten erhält sie eine Vergütung von insgesamtca. TEUR 928 zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Davon entfallen TEUR 344 auf die konzeptionellenBeratungsleistungen und TEUR 584 auf die Finanzierungsvermittlungsleistungen.Die Vergütungen entstehen mit derschriftlichen Zusage der Zwischen- und Endfinanzierungder finanzierenden Kreditinstitute und werden zur Zahlungfällig, wenn die Bedingungen des Mittelverwendungskontrollvertrageserfüllt sind und es die Liquiditätslage derEmittentin erlaubt. Die entsprechenden Geschäftsbesorgungsverträgedatieren jeweils vom 12. Januar 2006.


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 65Platzierung des EmissionskapitalsDie Gründungsgesellschafterin HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong>Beteiligungs GmbH & Co. KG wurde mit Vereinbarung vom12. Januar 2006 mit der Vermittlung des Zeichnungskapitalsbeauftragt. In diesem Zusammenhang hat sie es übernommen,in Zusammenarbeit mit der Emittentin einenVerkaufsprospekt für das Beteiligungsangebot und sonstigeWerbemittel zu erstellen sowie begleitende Werbemaßnahmendurchzuführen. Hierfür erhält sie eine Vergütungin Höhe von insgesamt TEUR 2.650 zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Wird das Kommanditkapital der Emittentinnach § 3 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages über dievorgesehenen TEUR 13.250 hinaus um weitere TEUR 500erhöht, erhält HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH &Co. KG eine zusätzliche Vergütung von 17 % zzgl. 3 % Agiojeweils bezogen auf den Erhöhungsbetrag zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht jeweilsanteilig in dem Verhältnis, in dem das einzuwerbendeZeichnungskapital durch rechtsverbindliche Beitrittserklärungenvon Anlegern platziert ist und ist entsprechendanteilig zahlbar, soweit die Bedingungen des Mittelverwendungskontrollvertrageserfüllt sind.PlatzierungsgarantieFür den Fall, dass bis zum 30. Dezember 2007 nicht mindestensein Emissionskapital von TEUR 12.950 gezeichnetwurde, hat sich die Gründungsgesellschafterin <strong>Hansa</strong><strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG mit Vereinbarungvom 12. Januar 2006 verpflichtet, selbst oderdurch von ihr zu benennende Dritte zu dem selben Zeitpunktweitere Kommanditeinlagen in Höhe des an dergenannten Summe fehlenden Zeichnungsbetrages zzgl.Agio zu übernehmen. Durch die Platzierungsgarantie wirddie Aufbringung des Eigenkapitals der Emittentin abgesichert.Für die Übernahme der Platzierungsgarantie fälltkeine Vergütung an. Im Rahmen der Gesamtfinanzierungist es üblich, die Ansprüche aus Platzierungsgarantien zuSicherungszwecken an die finanzierenden Banken abzutreten.Nach Vollplatzierung des Emissionskapitals erfolgtregelmäßig wieder die Freigabe der Ansprüche. Im Hinblickauf etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhangmit der Platzierungsgarantie wurde eine gesonderteSchiedsgerichtsvereinbarung mit Datum vom 12. Januar2006 abgeschlossen.BereederungMit der Bereederung hat die Emittentin den GründungsgesellschafterSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG beauftragt.An der Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG sind dieGründungsgesellschafter <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG und die Reederei Karl SchlüterGmbH & Co. KG als Kommanditisten beteiligt. Bei derErfüllung ihrer Bereederungsaufgaben wird die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG von der Kompetenz und demKnow-how ihrer Gesellschafter profitieren.Im Bereederungsvertrag sind die Aufgaben des Bereedererssowie seine Vergütung geregelt. Der Bereederer wirddie Geschäfte der Emittentin in ihrem Namen und für ihreRechnung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reedersausführen. Der Vertrag ist für die Dauer des Bestehensder Emittentin abgeschlossen, kann aber von den Parteienaus den in § 7 des Vertrages genannten Gründengekündigt werden. Er endet ohne Kündigung, wenn dasSchiff verkauft wird oder die Emittentin in Liquidation eintritt.Zu den Aufgaben des Bereederers gehören insbesonderedie Beschäftigung und die Ausrüstung des Schiffes, seineBemannung und die Versicherung gegen die üblichenGefahren der Seeschifffahrt. Der Bereederer ist fernerzuständig für die Wartung des Schiffes einschließlich derDurchführung notwendiger Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,für die Sicherstellung der Gültigkeit derSchiffspapiere und die Bearbeitung von Versicherungsfällen.Im Rahmen der das Schiff betreffenden Buchhaltunghat der Bereederer gesondert Buch zu führen.Der Bereederer ist berechtigt, Dritte mit der Durchführungvon Teilbereichen seiner Tätigkeit zu beauftragen.Der Vertragsreeder bleibt der Emittentin jedoch alsGesamtschuldner für die ordnungsgemäße Durchführung


66RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENder Tätigkeiten verantwortlich. Für seine Tätigkeit erhältder Vertragsreeder eine Vergütung von 5 % der Bruttofrachteinnahmen.Liegt das Schiff auf, erhält die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG für die Dauer der AufliegezeitEUR 150,– je Tag. Für die Durchführung des Verkaufsoder die Abwicklung des Totalverlustes erhält die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG eine Vergütung von 2,5 %des Verkaufserlöses bzw. der Entschädigung der Versicherung.Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Emittentineinen Makler seiner Wahl für die Befrachtung desSchiffes zu bestellen und über ihn Befrachtungsverträgeabzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativ auchdazu berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für vonihm vermittelte Charterverträge erhält er eine Befrachtungskommissionvon 1,25 % der Bruttofrachteinnahmen.Die Haftung des Vertragsreeders ist grundsätzlich fürjeden Schadensfall der Höhe nach auf das fünffache desJahresbetrages seiner Gesamtvergütung beschränkt.Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schadensfalldurch ein vorsätzliches Handeln eines oder mehrererGeschäftsführer (Organe) des Vertragsreeders herbeigeführtwurde. Der Vertragsreedervertrag vom 12.Januar 2006 ist im Vertragsteil dieses Verkaufsprospektesim Wortlaut abgedruckt.Umlage von Kosten im Zusammenhang mitSchiffsbetrieb unter deutscher FlaggeDerzeit lassen 26 Einschiffsgesellschaften ihre Schiffevon der Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG und der ReedereiKarl Schlüter GmbH & Co. KG bereedern. Die Einschiffsgesellschaftensowie die Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH& Co. KG und die Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KGunterstützen das so genannte Maritime Bündnis zwischender Bundesregierung und den deutschen Reedern. ImRahmen dieses Bündnisses haben sich die Parteien daraufverständigt, dass zur Erhaltung der gesetzlichenRegelungen zur Tonnagesteuer eine bestimmte Anzahlvon Schiffen – rund 10 % der deutschen Handelsschiffsflotte–, die derzeit unter ausländischer Flagge betriebenwerden, bis Ende des Jahres 2005 unter die deutscheFlagge zurückgeführt werden sollten. Dies ist bis zu demvereinbarten Zeitpunkt auch geschehen. Vor diesem Hintergrundhaben die Einschiffsgesellschaften sowie dieBereederer eine Vereinbarung getroffen, nach derzunächst zwei Schiffe der Flotte unter die deutsche Flaggezurückgeführt wurden und die dabei im Vergleich zueinem Betrieb unter ausländischer Flagge entstehendenzusätzlichen Kosten gleichmäßig auf alle an dieser Vereinbarungbeteiligten Einschiffsgesellschaften verteilt werden.Die Emittentin nimmt ab dem Zeitpunkt der Aufnahmeder Bereederungstätigkeiten nach Übernahme desSchiffes an der Umlage teil. Bis Ende des Jahres 2006wird voraussichtlich eine weitere Einschiffsgesellschaftdieser Vereinbarung beitreten.Im Rahmen der Vereinbarung wurde der Umlagebetragzunächst auf EUR 125.000,– pro Jahr und zurückgeflaggtesSchiff, also derzeit insgesamt EUR 250.000,– proJahr, festgesetzt. Danach entfällt auf die Emittentin nachderzeitigem Kenntnisstand für das Jahr 2006 ein Kostenanteilvon rund EUR 11.000,– p. a. Der Umlagebetragkann unter Berücksichtigung der geprüften Jahresabschlüsseder zurückgeflaggten Schiffe und unter Zugrundelegunggeeigneter Vergleichsmaßstäbe ggf. angepasstwerden. Sofern es im Hinblick auf die Erhaltung der Tonnagebesteuerungerforderlich sein sollte, werden dieBereederer nach eigenem Ermessen bei einem Wachsender Flotte ein drittes und ggf. weitere Schiffe unter deutscheFlagge bringen.Die Bereederer haben sich verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass Einschiffsgesellschaften bzw. Schiffe, dienach dem Abschluss der o.g. Vereinbarung zur Flotte derBereederer hinzukommen, an dem Umlageverfahren teilnehmen.


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 67Sämtliche Berechnungen, Umbuchungen, Überweisungenund sonstige für die Umlage notwendigen Tätigkeitenwerden von den Bereederern durchgeführt. Die Umlageerfolgt kalenderjährlich. Schiffe, die im Laufe einesKalenderjahres die von den Bereederern betreute Flotteverlassen oder hinzukommen, nehmen monatsanteilig ander Umlage der Kosten teil.Die Bereederer erhalten für ihre Tätigkeiten im Zusammenhangmit der Durchführung der Umlagevereinbarungkeine Vergütungen.BauaufsichtMit der Bauaufsicht während der Herstellung des Schiffeswurde die Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG am27. April 2005 beauftragt. Für ihre Tätigkeiten erhält sieeine Vergütung in Höhe von TUSD 350 zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer, die bei Fertigstellung desSchiffes entstanden ist und bei Übernahme des Schiffeszur Zahlung fällig war.Vorbereitende BereederungDie Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG hat sich mit Vereinbarungvom 12. Januar 2006 verpflichtet, die vorbereitendeBereederung zu übernehmen. Zu den vorbereitendenBereederungsleistungen gehören insbesondere Verhandlungenmit Charterern und den an der Finanzierungbeteiligten Parteien, die Beschaffung und Bereitstellungder Besatzung zur Übernahme, die Ausrüstung nach derÜbernahme sowie die gesamte mit der Indienststellungeines Schiffes unter deutscher oder ausländischer Flaggenotwendige Abwicklung von Formalitäten mit Behördenund Klassifikationsgesellschaften. Für seine vorbereitendenBereederungsleistungen erhält der Vertragsreedereine Vergütung in Höhe von TUSD 250 zzgl. der gesetzlichenUmsatzsteuer.Die Vergütung ist am Tag der Übernahme des Schiffesentstanden und zur Zahlung fällig, sobald die Bedingungendes zwischen der Emittentin und der M.M. Warburg &CO KGaA geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrageserfüllt sind.TreuhandverwaltungDas Emissionskapital von mindestens TEUR 12.950 wirdvon der Gründungsgesellschafterin M.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbH im eigenen Namen, aber fürRechnung des jeweiligen Treugebers (Kapitalanleger)erworben und für diesen verwaltet. Sie stellt die Betreuungund Unterrichtung der Anleger sicher und vermeidetdurch ihre treuhänderische Beteiligung eine persönlicheHaftung der Anleger während der Beitrittsphase. Im Laufedes Geschäftsjahres stellt sie Informationen über diewirtschaftliche Situation der Emittentin zur Verfügung.Hierzu zählen z. B. die Jahresabschlüsse und die Berichteder Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung derEmittentin. Sie ermittelt den Betrag der den Anlegernzustehenden jährlichen Auszahlungen, fordert von derEmittentin die hierfür nötigen Mittel an und nimmt dieAuszahlung vor. Während der gesamten Laufzeit derBeteiligung führt sie die steuerlichen Kapitalkonten undverteilt die steuerlichen Ergebnisse auf Anlegerebene. AlsTreuhänderin übt sie die Rechte aus der Kommanditbeteiligunganteilig entsprechend der Höhe der Beteiligungnach Weisung der Anleger aus und vertritt die Interessender Anleger im Beirat und gegenüber der Geschäftsführungder Emittentin.Für die Einrichtung der Treuhandschaft im Jahre 2006erhält die Treuhänderin eine einmalige Vergütung in Höhevon 0,475 % bezogen auf den vertraglich vereinbartenBaupreis des Schiffes in EUR, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.Die Vergütung ist zur Zahlung fällig, soweit daseinzuwerbende Emissionskapital platziert ist und die Bedingungendes Mittelverwendungskontrollvertrages erfülltsind. Ab dem Jahr 2007 erhält sie für ihre fortlaufendeVerwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhevon 0,475 % bezogen auf das verwaltete Kommanditkapitalzzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wirdab dem Jahr 2008 um 2,5 % p. a. bezogen auf den Vergütungsbetragdes Vorjahres erhöht und ist in vier gleichenTeilbeträgen jeweils nachträglich zum Ende eines jedenQuartals zur Zahlung fällig. Im Falle der Auflösung derEmittentin erhält die Treuhänderin für ihre Mitwirkung beider Auseinandersetzung und Abwicklung im Rahmen derLiquidation eine Vergütung von 1 % des Verkaufserlösesbzw. der Entschädigung durch die Versicherung. Nachder Prognoserechnung erhält die Treuhänderin über dieLaufzeit der Beteiligung einschließlich Anlaufphase Vergütungenin Höhe von insgesamt TEUR 1.536. Der Treuhandvertragvom 12. Januar 2006, auf dessen Grundlageder Beitritt der Anleger erfolgt, ist im Vertragsteil imWortlaut abgedruckt.


68RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENVerbindungen der Mitglieder der Geschäftsführung,der Gründungsgesellschafter, derTreuhänderin sowie sonstiger Personen zurVertriebsgesellschaft, den Darlehensgebernsowie der BauwerftDie Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft derEmittentin, Harald Block und Erich Schlegel, sind zujeweils 25 % Kommanditisten des Gründungsgesellschafters<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG (Anbieterin, Platzierungsgarantin, Konzeptionsberaterin,Finanzierungsvermittlerin). <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG ist einziger Kommanditistder HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KG(Vertriebsgesellschaft). Beide Herren sind in dieGeschäftsführung der vorgenannten Unternehmen eingebunden.Die übrigen Gründungsgesellschafter der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., die J.P.S.Holding GmbH & Co. KG, die Reederei Karl SchlüterGmbH & Co. KG, Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG sowieM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH bzw. dieweiteren Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft,die Herren Jens-Peter Schlüter und Ulrich Paulsdorff sindweder an der Vertriebsgesellschaft beteiligt noch fürdiese tätig.


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 69Über ihre Muttergesellschaft Atalanta BeteiligungsgesellschaftmbH & CO KG gehört die GründungsgesellschafterinM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH(Treuhänderin) zum Warburg Verbund, dem auch die WarburgGruppe mit ihrem Stammhaus, der PrivatbankM.M.Warburg & CO KGaA (Kreditgeber, Mittelverwendungskontrolleur),angehört. Die Gründungskommanditistender KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" SchiffahrtsgesellschaftmbH & Co. bzw. Geschäftsführer der Komplementärgesellschaftsind an einem der Unternehmen, die der EmittentinFremdkapital zur Verfügung stellen, weder beteiligtnoch für diese tätig.Die gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Beiräte werdenerst nach Abschluss der Platzierungsphase gewählt,so dass insoweit keine Aussagen gemacht werden können.Sonstige Aufsichtgremien oder ein Vorstand sind fürdie Emittentin nicht vorgesehen.Keiner der Gründungsgesellschafter bzw. Geschäftsführerder Komplementärgesellschaft ist an einem Unternehmenbeteiligt oder für ein solches tätig, das im Zusammenhangmit der Herstellung des Schiffes wesentliche Lieferungenoder Leistungen erbracht hat.


70RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENSteuerliche GrundlagenDie nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagendient dazu, dem in Deutschland ansässigen Privatanlegerdie wesentlichen Grundlagen der steuerlichenKonzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes zuvermitteln. Die Emittentin wurde hinsichtlich dieser steuerlichenAspekte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaftberaten. Eine Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagenkann nach Abschluss einer individuellen Auskunftsvereinbarungvon der Wirtschaftsprüfungsgesellschaftangefordert werden. Für die Durchführung des Auftragesund die Verantwortlichkeit wurde, auch im Verhältnis zuDritten, die berufsübliche Haftungsbegrenzung für fahrlässigverursachte Schäden, im Einzelfall in Höhe von EUR4 Mio. bzw. im Serienschadenfall in Höhe von insgesamtEUR 5 Mio., vereinbart. Es wird jedem Anleger empfohlen,sich hinsichtlich seiner individuellen steuerlichen Konsequenzeneiner Beteiligung steuerlich beraten zu lassen.Einkommensteuer/EinkunftsartNach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der KG <strong>MS</strong>"<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. istjeder Gesellschafter/Treugeber unter Berücksichtigungdes geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichenRechtsprechung als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1Nr. 2 EStG einzustufen und erzielt somit Einkünfte ausGewerbebetrieb.GewinnerzielungsabsichtVoraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfteist, dass die Emittentin auf Betriebsvermögensmehrung,d.h. auf Erzielung eines Totalgewinnes ausgerichtet ist.Hierbei kommt es auf die voraussichtlich erwirtschaftetenErgebnisse an, unabhängig davon, ob die Emittentinzur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)optiert. Nach einer Laufzeit der Beteiligung biszum Jahr 2024 ergibt sich auf der Basis der auf den Seiten46 und 47 des Prospektes dargestellten Wirtschaftlichkeitsprognosebei einem angenommenen Veräußerungserlösvon 25 % der Anschaffungskosten des Schiffesim Jahre 2024 ein Totalgewinn auf Gesellschaftsebene in


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 71Höhe von TEUR 16.550. Bezogen auf das Eigenkapital derEmittentin ohne Agio entspricht dies einer Quote vonrund 124,90 %. Bereits ohne Berücksichtigung eines Veräußerungserlösesergibt sich aus dem laufenden Schiffsbetriebüber die Laufzeit der Beteiligung ein Totalgewinnvon rund 89 %. Auf der Grundlage der Prognoserechnungist aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns zumgegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass mitgroßer Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn erzielt werdenkann. Die Emittentin sieht daher den nach der Rechtsprechungdes Bundesfinanzhofes für die Bejahung derGewinnerzielungsabsicht erforderlichen konkreten Nachweismit der Prognoserechnung als erbracht an.Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist grundsätzlichmöglich, aber nach der Konzeption der Schifffahrtsgesellschaftnicht vorgesehen. Eine teilweise oder vollständigeFremdfinanzierung der Beteiligung z. B. über ein Kreditinstitutwirkt sich durch die mit der Finanzierungzusammenhängenden Aufwendungen (z.B. Bearbeitungsgebühren,Zinsen etc.) mindernd auf den Totalgewinn desAnlegers aus. Aufgrund der Anwendung der pauschalenGewinnermittlung nach § 5a EStG können die Zinseneiner persönlichen Anteilsfinanzierung nach Auffassungder Finanzverwaltung steuerlich nicht mehr als Sonderbetriebsausgabenneben dem Anteil des Anlegers an dempauschal ermittelten Gewinn berücksichtigt werden.Jedem Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungeneiner persönlichen Fremdfinanzierung seinerBeteiligung mit einem Steuerberater zu erörtern.Steuerliche Ergebnisse und TonnagesteuerDie Emittentin hat bereits von Anfang an von der pauschalenGewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)Gebrauch gemacht. Danach ergeben sich für denAnleger unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklungder Emittentin bereits von Beginn an positive steuerlicheErgebnisse aus der Beteiligung (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seiten 21 und 22).Die pauschale Gewinnermittlung ersetzt die allgemeineGewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich undbasiert auf der Nettoraumzahl (Nettotonnen) des Schiffes,den jeweiligen Betriebstagen im Jahr und dem in§ 5a Abs. 1 EStG enthaltenen Staffeltarif. Der Größe desSchiffes kommt damit bei dieser Gewinnermittlungsarteine ausschlaggebende Bedeutung zu. Mit der Tonnagesteuersind nicht nur die laufenden Gewinne aus demSchiffsbetrieb, sondern auch etwaige Gewinne aus derVeräußerung des Schiffes oder der Beteiligung abgegolten.An den Antrag ist die Emittentin grundsätzlich 10Jahre gebunden. Eine Veräußerung des Schiffes innerhalbdieser Frist ist aber jederzeit möglich. Die Vorschriften imEinkommensteuergesetz zur Tonnagesteuer wurden durchdas BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (BStBl. I 2002,S. 614 ff.) ergänzt. Die sich aus diesem Schreiben ergebendenErkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeptionberücksichtigt.In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich die Regierungsparteienausdrücklich für eine Beibehaltung derRegelungen zur Tonnagesteuer ausgesprochen, so dassfür eine Änderung oder sogar einem Wegfall dieser vorteilhaftenRegelung nach dem gegenwärtigen Kenntnisstandkeine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“ Seite 22).Wesentliche Voraussetzungen für die pauschale Gewinnermittlungsind u. a., dass sich die Geschäftsleitung derEmittentin im Inland befindet, die Bereederung des Schiffesim Inland durchgeführt und das Seeschiff im internationalenVerkehr betrieben wird. Für die Erfüllung derletztgenannten Voraussetzung muss das Schiff u.a. imWirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregistereingetragen sein. Das Führen einer deutschenFlagge ist dagegen nicht erforderlich.Durch die pauschale Gewinnermittlung errechnet sich beieiner Tonnage des <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" von rd. 9.800Nettotonnen unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis derEmittentin für ein Betriebsjahr mit 365 Tagen ein Tonnagesteuergewinngemäß § 5a EStG in Höhe von EUR25.521,– p. a., der auf alle Anleger entsprechend ihremAnteil am Vermögen der Schifffahrtsgesellschaft zu verteilenist. Nach der Ergebnisprognose der Emittentin entfälltsomit in jedem vollen Betriebsjahr auf jeden Anlegerein Anteil am positiven steuerlichen Ergebnis der Emittentinin Höhe von rund 0,19 % bezogen auf die Beteiligungssummeohne Agio.Für das Jahr 2006 errechnet sich bei kalkulierten 139Betriebstagen ein steuerliches Ergebnis von EUR 9.719,–.Dies entspricht einer Ergebnisquote für jeden Anlegervon 0,07 % bezogen auf die Beteiligungssumme ohneAgio. Im Hinblick auf die prognostizierte Ergebnisquotewird davon ausgegangen, dass der Emittentin das gesamteKommanditkapital bis zum Jahresende beigetreten ist(siehe hierzu Abschnitt „Risiken der Beteiligung“, Seite22ff.).


72RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENSollte die Emittentin von der in § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertragesvorgesehenen Möglichkeit Gebrauchmachen, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches Eigenkapitalin Höhe von bis zu TEUR 500 zu erhöhen, vermindernsich die auf den einzelnen Anleger entfallendensteuerlichen Ergebnisanteile in den einzelnen Jahren entsprechend.Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinnsind zusätzlich etwaige Sonderbetriebseinnahmen derAnleger (z. B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlungzu berücksichtigen und entsprechend zu versteuern.Demgegenüber bleiben Sonderbetriebsausgaben (z. B.Finanzierungszinsen) nach Meinung der Finanzverwaltunggrundsätzlich unberücksichtigt. Ferner können beinegativer Entwicklung des Schiffsbetriebs negativeErgebnisse nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Einegesonderte Anrechnung ausländischer Einkünfte, eineGewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG sowie einebegünstigte Besteuerung für außerordentliche Einkünftewährend des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlungfinden nicht statt.Im Rahmen eines Wechsels von der allgemeinen Gewinnermittlungdurch Betriebsvermögensvergleich zur Tonnagesteuerist nach § 5a Abs. 4 EStG der Unterschiedsbetragzwischen Buch- und Teilwert (stille Reserven) für alleWirtschaftsgüter der Emittentin festzustellen, die demBetrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehrdienen. Da die Emittentin bereits von Anfang an von denRegelungen zur Tonnagesteuer Gebrauch macht, sindkeine stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern – d.h. keinUnterschiedsbetrag – zu erfassen. Insoweit ergibt sich beider Veräußerung des Schiffes bzw. der Beteiligung oder imFalle einer Rückkehr der Emittentin zur herkömmlichenGewinnermittlung nach Ablauf der Bindungsfrist keinezusätzliche steuerliche Belastung für die Anleger. Ein beider Veräußerung des Schiffes oder der Beteiligung entstehenderGewinn ist mit dem pauschal ermittelten Tonnagesteuergewinnabgegolten und muss nicht gesondert versteuertwerden.Steuertariferhöhung für hohe EinkommenDurch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006wurde mit Wirkung ab 2007 der Spitzensteuersatz vonderzeit 42 % auf 45 % für das über EUR 250.000,–(EUR 500.000,– bei Verheirateten) hinausgehende Jahreseinkommenangehoben („Reichensteuer“). Auf gewerblicheEinkünfte, wie sie sich z. B. aus der Beteiligung an derEmittentin ergeben, findet der Steuersatzzuschlag allerdingskeine Anwendung. Insoweit unterliegen die Beteiligungseinkünfteauch dann nicht dem erhöhten Spitzensteuersatz,wenn der Anleger die genannten Einkommensgrenzenüberschreitet.Steuerliche Behandlung von AuszahlungenBei den von der Emittentin geplanten Auszahlungen handeltes sich steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen,in denen auch Rückzahlungen des eingezahltenBeteiligungsbetrages enthalten sind. Sie unterliegengrundsätzlich nicht der Steuerpflicht (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seite 22ff).Steuerliche Ergebnisse beiAnteilsveräußerung/LiquidationDurch die Anwendung der Tonnagebesteuerung ist einetwaiger Gewinn aus einer Anteilsveräußerung und/oderder Betriebsaufgabe im Ganzen in dem pauschal ermitteltensteuerlichen Ergebnis enthalten. Der sich in der Prospektkalkulationbei einer Veräußerung des <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>Heine" zu 25 % der Anschaffungskosten im Jahre 2024ergebende Veräußerungsgewinn in Höhe von 36,36 %,bezogen auf das Kommanditkapital der Emittentin ohneAgio, ist somit nicht gesondert zu versteuern. Er ist jedochunter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht imRahmen der Totalgewinnermittlung zu berücksichtigen.Da die Emittentin bereits von Anfang an von den Regelungenzur Tonnagesteuer Gebrauch macht, sind keine stillenReserven im Rahmen eines Unterschiedsbetrages imSinne des § 5a Abs. 4 EStG zu erfassen. Insoweit ergibtsich bei der Veräußerung des Schiffes bzw. der Beteiligungoder im Falle einer Rückkehr der Emittentin zur herkömmlichenGewinnermittlung nach Ablauf der Bindungsfristkeine steuerliche Belastung für die Anleger.Verfahrensrechtliche FragenDie Ergebnisse der Emittentin werden einheitlich undgesondert für jeden Gesellschafter von dem für die Emittentinzuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt. DieErgebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafteramtsintern mitgeteilt. Aufwendungen, die einemGesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligung ander Emittentin entstanden sind (Sonderbetriebsausgaben),können nach Auffassung der Finanzverwaltung aufgrundder Option zur Tonnagebesteuerung nicht steuerlichgeltend gemacht werden. Sie sind mit dem Anteil ampauschal ermittelten Gewinn abgegolten und wirken sichsteuerlich nicht mehr aus. Sofern festgestellte steuerlicheErgebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlun-


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 73gen führen, sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres,für das der Bescheid ergeht, für jeden angefangenenMonat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltungzu zahlen.SolidaritätszuschlagNach § 4 des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 wird fürjeden Anleger zusätzlich zur Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlagin Höhe von 5,5 % bezogen auf die festgesetzteEinkommensteuer erhoben. Dieser Zuschlag wirktsich bei den Gesellschaftern bei positivem Einkommen alszusätzliche Belastung aus. In den Prognoserechnungenwird davon ausgegangen, dass während der gesamtenDauer der Beteiligung ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben wird.KirchensteuerDie steuerliche Belastung eines Anlegers kann sich im Einzelfalldurch die Erhebung von Kirchensteuer erhöhen. DieKirchensteuer wird je nach Bundesland in einer Höhe zwischen8 % und 9 %, bezogen auf die zu zahlende Einkommensteuer,– teilweise durch eine Kappungsgrenze zwischen3 % und 4 % bezogen auf das zu versteuernde Einkommenbegrenzt – erhoben und ist als Sonderausgabeabzugsfähig. Im Rahmen der Prospektberechnungen wurdeeine von den individuellen Verhältnissen der Anlegerabhängige Kirchensteuerbelastung nicht berücksichtigt.Erbschaft- und SchenkungsteuerDer anteilige Wert des Betriebsvermögens der Emittentinbildet bei jedem Kommanditisten die Grundlage für etwaigeerbschaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen.Basis der Bewertung sind nach gegenwärtiger Rechtslagedie Buchwerte der Emittentin (§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG).Die sich nach der Prognoserechnung ergebenden erbschaft-und schenkungsteuerlichen Werte einer Beteiligungwerden in der Zeile 22 der Wirtschaftlichkeitsprognoseauf den Seiten 46 und 47 des Prospektes dargestellt.Dem Wert zum 01.01.2007 liegt die Prämissezugrunde, dass das Kommanditkapital der Emittentin imJahre 2006 in voller Höhe gezeichnet wird und alle Anlegerbis zum 31. Dezember 2006 beitreten.Bei der Ermittlung der Werte wurde eine degressiveAbschreibung des Schiffes nach § 7 Abs. 2 EStG über eineNutzungsdauer von rund 18 Jahren unter Berücksichtigungeines Schrottwertes von ca. TEUR 806 zugrunde gelegt.Die Nutzungsdauer wurde vorsorglich nach Ziffer 7b) derallgemeinen Vorbemerkung zu den AfA-Tabellen (BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2001, BStBl. I 2001, S. 860)unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes der Emittentinermittelt. Damit trägt die Emittentin im Rahmen derPrognoserechnung der Auffassung der FinanzverwaltungRechnung, nach der eine Anwendung der gültigen amtlichenAbschreibungstabellen in der Vergangenheit in vergleichbarenFällen nicht in Betracht kam. Die Emittentinvertritt hierzu grundsätzlich die Auffassung, dass die amtlichenAbschreibungstabellen anwendbar sind. Zum gegebenenZeitpunkt wird die Emittentin das Schiff auf Basisdes dann geltenden Rechts abschreiben. Abweichungenzum prospektierten Ansatz können zu einer Veränderungder erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte führen.Ferner wurde vorsorglich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums(BMF) vom 20. Oktober 2003 (BStBl.2003 I, S. 546) angewendet. Somit wurden die in derInvestitionsrechnung auf Seite 44 in den Positionen 7. –13. aufgeführten Aufwendungen im Rahmen der Prognoserechnungenab 2006 zusammen mit den Anschaffungskostendes Schiffes aktiviert und wie diese abgeschrieben.Lediglich Gebühren für Registeranmeldung, Hypothekenbestellungund weitere Gründungskosten in Höhe voninsgesamt TEUR 41 werden als sofort abzugsfähigeBetriebsausgaben behandelt (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seite 23ff.).


74RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENDie zum Zeitpunkt einer Schenkung oder eines Erbfallestatsächlich maßgeblichen Werte hängen von der wirtschaftlichenEntwicklung der Emittentin ab. PositivesBetriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- sowie Schenkungsfällennach § 13a ErbStG bei einem Freibetrag vonEUR 225.000,– lediglich zu 65 % der Erbschaft- undSchenkungsteuer. Der Freibetrag wird bei einer Schenkungvon begünstigtem Betriebsvermögen innerhalbeines Zeitraumes von 10 Jahren insgesamt nur einmalgewährt.Ferner wird Betriebsvermögen nach § 19a ErbStG tarifbegünstigtversteuert. Dies wird durch den Abzug eines Entlastungsbetragesin Höhe von 88 % der Differenz zwischender Steuer nach der günstigen Steuerklasse I undder Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse desErwerbers von der tariflichen Erbschaftsteuer erreicht.Alle Vergünstigungen für Betriebsvermögen setzen voraus,dass die Beteiligung nicht innerhalb von 5 Jahrennach dem Erwerb veräußert bzw. die Emittentin innerhalbdieses Zeitraums liquidiert wird oder die vom Erwerberinnerhalb dieses Zeitraums insgesamt getätigten Entnahmendie Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnendenGewinnanteile nicht um mehr als EUR 52.000,–übersteigen. Als Treugeber beteiligte Anleger habenzudem einen Erlass des Finanzministeriums Baden-Württembergvom 27. Juni 2005 zu beachten. Danach sind dieim Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthaltenenBegünstigungsregelungen für Betriebsvermögen bei derVererbung oder Schenkung von treuhänderisch gehaltenenKommanditbeteiligungen nicht mehr anzuwenden.Steuerliche Nachteile können vermieden werden, wennsich die Anleger selbst vor einem Erbschafts- oderSchenkungsfall in das Handelsregister eintragen lassenund so ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungin eine unmittelbare Beteiligung umwandeln.Im Hinblick auf ein seit längerem beim Bundesverfassungsgerichtanhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeitder unterschiedlichen Behandlung derVermögensarten, insbesondere der Begünstigung vonBetriebsvermögen gegenüber Privatvermögen, warbereits am 4. Mai 2005 der Entwurf eines Gesetzes zurSicherung der Unternehmensnachfolge in den Bundestageingebracht worden, der wesentliche Änderungen dererbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungenbei der Übertragung von Betriebsvermögen vorsah. U. a.war in diesem Gesetzentwurf der Wegfall der derzeitigenBegünstigungsregelungen für Betriebsvermögen gemäߧ 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag) sowie§ 19a ErbStG (Tarifbegrenzung) enthalten. Dieser Gesetzentwurfwar aufgrund der Auflösung des Bundestages imGesetzgebungsverfahren nicht abschließend umgesetztworden. Die Regierungsparteien sind nunmehr in ihrerKoalitionsvereinbarung dahingehend übereingekommen,dass eine Erbschaftsteuerreform unter Berücksichtigungdes zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtsweiter verfolgt und mit Wirkung ab 2007 umgesetztwerden soll. Derzeit wird die Einführung eines Abschmelzungsmodellsdiskutiert, bei dem die festgesetzte Steuerbei Fortführung des Betriebes durch den Nachfolgerzunächst für zehn Jahre zinslos gestundet wird. In den 10Jahren soll der gestundete Betrag zum Ende eines jedenJahres, in dem der Betrieb fortgeführt wird, um 1/10 vermindertwerden, so dass im Ergebnis nach 10 Betriebsjahrenkeine Steuerzahlung mehr zu leisten ist. Wird der


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 75GewerbesteuerDie Emittentin unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbebesteuerung.Nach einer Option zur Tonnagebesteuerungnach § 5a EStG bildet der pauschal ermittelteGewinn die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbeertragsteuer.Vergütungen an die Gesellschafter sind abAufnahme des Geschäftsbetriebes nach Übernahme desSchiffes steuerlich dem Ertrag hinzuzurechnen und führensomit zu einer Erhöhung des Gewerbeertrages. DieKürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlichkeine Anwendung.In den Prognoserechnungen wurde für die Emittentin biszum Jahr 2024 eine gewerbesteuerliche Belastung i. H. v.insgesamt ca. TEUR 240 kalkuliert (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seite 15ff.).UmsatzsteuerDie Emittentin ist Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1UStG und damit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.Obwohl ihre Umsätze für die Seeschifffahrt von derUmsatzsteuer befreit sind, ist die Emittentin dennochnach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzugberechtigt, soweit die bezogenen Leistungen in einem Zusammenhangmit den Seeschifffahrtsumsätzen stehen.Sofern Vorsteuerbeträge mit Leistungen im Zusammenhangstehen, die ausschließlich im Interesse der Gesellschaftererfolgen, können darauf anfallende Vorsteuerbeträgenicht geltend gemacht werden. Die Emittentin gehtdavon aus, dass der Vorsteuerabzug hinsichtlich der in derInvestitionsphase von der Emittentin in Anspruch genommenenLeistungen, soweit sie für die Emittentin erbrachtwurden (z.B. steuerliche, rechtliche und sonstige Beratungsleistungen,Finanzierungsvermittlung) in voller Höheanerkannt wird (siehe hierzu Abschnitt „Risiken der Beteiligung“,Seite 15ff.)Betrieb vor Ablauf der 10-Jahresfrist aufgegeben, wird dernoch nicht erloschene Teil der Steuerlast zur Zahlungfällig. Ob diese Regelungen letztendlich im Gesetzgebungsverfahrentatsächlich umgesetzt werden, kann zumgegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteiltwerden.Eine Beschreibung der Risiken unter erbschaft- undschenkungsteuerlichen Gesichtspunkten entnehmen Siebitte dem Abschnitt „Risiken der Beteiligung“, Seite 23ff.Steuerliches KonzeptDas steuerliche Konzept der Emittentin ist – mit Ausnahmevon Anpassungen an neue Rechts- und Erlasslagen –vergleichbar mit den steuerlichen Konzepten andererGesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheitgrundsätzlich anerkannt und zum Teil bereitsim Rahmen steuerlicher Außenprüfungen bei anderenGesellschaften bestätigt worden sind. Eine Außenprüfunghat bei der Emittentin noch nicht stattgefunden.


76PRAKTISCHE HINWEISEPraktische Hinweise und ergänzendeInformationen bei FernabsatzgeschäftenIn den nachfolgenden Abschnitten wurden praktischeHinweise zu wichtigen Aspekten der Beteiligung sowieergänzende Verbraucherinformationen im Sinne desGesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträgebei Finanzdienstleistungen zusammengefasst.Anbieterin/Prospekt-, VertragsundKommunikationsspracheDas Beteiligungsangebot 33 <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wird vonder <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co.KG als Anbieterin herausgegeben. Angaben zu Anschriftenund vertretungsberechtigten Ansprechpartnern derAnbieterin sind dem Abschnitt „Beteiligte Partner“ aufden Seiten 82 und 83 zu entnehmen. Neben den als fürden Prospektinhalt verantwortlich genannten Personen,haben keine sonstigen Personen die Herausgabe, denInhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder denInhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlichbeeinflusst. Der Verkaufsprospekt sowie Verträge, Vertragsbedingungenund sonstige Informationen imZusammenhang mit der Beteiligung an dem <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong>Heine" stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.Die Kommunikation mit dem Anleger während der Dauerder Beteiligung erfolgt in deutscher Sprache.Beitritt zur EmittentinDem Verkaufsprospekt ist eine vorgedruckte Beitrittserklärungbeigefügt. Der Anleger muss seine Beitrittserklärungvollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschriebenbei der HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> BeteiligungsGmbH & Co. KG, Ballindamm 6, 20095 <strong>Hamburg</strong>, im Originaleinreichen. Diese wird die eingegangenen Beitrittserklärungenan die Treuhänderin, die M.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbH, weiterleiten. Die Annahmeder jeweiligen Beitrittserklärung erfolgt durch die Treuhänderinund wird dem Anleger von dieser schriftlichbestätigt. Die Treuhänderin erwirbt für den Anleger eineKommanditbeteiligung an der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"


PRAKTISCHE HINWEISE 77Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. in der in der Beitrittserklärungvereinbarten Höhe. Sie tritt der Emittentin zumgegebenen Zeitpunkt unmittelbar als Kommanditistinbei. Die Anleger beteiligen sich auf diesem Weg zunächstals Treugeber über die Treuhänderin lediglich mittelbaran der Emittentin. Zu einem späteren Zeitpunkt könnendie Anleger durch eine direkte Eintragung in das Handelsregisterunmittelbar selbst Kommanditisten der Emittentinwerden.WiderrufsrechtJeder Anleger hat das Recht, seine auf den Erwerb einerKommanditbeteiligung an der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. gerichtete Willenserklärung(Beitrittserklärung) innerhalb von zwei Wochengegenüber der M.M.Warburg & CO SchiffahrtstreuhandGmbH, Fuhlentwiete 12, 20355 <strong>Hamburg</strong>, Faxnummer:040/32 82 58 99, E-Mail: schiffahrtstreuhand@mmwarburg.com,in Textform zu widerrufen. Zur FristwahrungMindestbeteiligungDie Mindestbeteiligung beträgt EUR 25.000,– zzgl. 3 % Agio.Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000 teilbar sein.Eintragung in das HandelsregisterDie M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH wirdals Treuhandkommanditistin für die Anleger maximalin Höhe ihrer übernommenen und eingezahlten Pflichteinlagenin das Handelsregister eingetragen. Die Treugeberhaben nach § 3 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertragesdas Recht, sich unter den dort genannten Voraussetzungenauf eigene Kosten (Notar, Handelsregister)selbst als Kommanditisten in das Handelsregister eintragenzu lassen.


78PRAKTISCHE HINWEISEgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. DieFrist für den Widerruf beginnt mit dem Zeitpunkt, zu demder Anleger eine Belehrung über sein Recht zum Widerrufund eine Durchschrift seiner Beitrittserklärung erhaltenhat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.Dieses Widerrufsrecht steht dem Anleger nur dannzu, wenn er zum Vertragsabschluss im Rahmen einesHaustürgeschäftes gem. § 312 Abs. 1 BGB bestimmt wordenist.Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendungvon Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Telefax,E-Mail, Internet etc.) zustande gekommen sind, beginntdie Frist für den Widerruf nicht zu laufen, bevor dieM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH ihreInformationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB bzw. –bei elektronischem Geschäftsverkehr – ihre Pflichtengem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt hat und dieAnnahme der Beitrittserklärung durch die M.M.Warburg& CO Schiffahrtstreuhand GmbH erfolgt ist.Die vorbeschriebenen Rechte zum Widerruf kann derAnleger nur dann geltend machen, wenn er Verbraucheri.S.d. § 13 BGB ist.Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragvollständig erfüllt ist und der Anleger dem ausdrücklichzugestimmt hat.Kündigung oderVeräußerung der BeteiligungEine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres,erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024, möglich.Eine Vertragsstrafe entsteht bei einer Kündigungnicht. Weitere Einzelheiten hierzu sind dem Abschnitt„Rechtliche und steuerliche Grundlagen“ ab Seite 51bzw. dem ab Seite 90 abgedruckten Gesellschaftsvertragzu entnehmen. Die Beteiligung kann grundsätzlichjederzeit veräußert oder auf einen Dritten übertragenwerden. Falls ein Anleger seinen Anteil vorzeitig veräußernmöchte, ist <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG bei der Vermittlung von Interessentengern behilflich.Einzahlung des BeteiligungsbetragesAnleger können sich am Kommanditkapital der Emittentinbeteiligen. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrageserfolgt nach Annahme der Beitrittserklärung und entsprechenderAufforderung durch die Treuhänderin auf das inder Beitrittserklärung genannte, von der M.M.Warburg &CO Schiffahrtstreuhand GmbH geführte Treuhandkonto1123 / 314 552 bei der M.M.Warburg & CO KGaA, <strong>Hamburg</strong>,BLZ 201 201 00, und ist in folgenden Raten vorgesehen:Hat der Anleger fristgerecht widerrufen, ist er an seineauf Abschluss des Erwerbes der Kommanditbeteiligunggerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Aufdas Widerrufsrecht finden, soweit nichts anderesbestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichenRücktritt gem. §§ 346 ff. BGB entsprechende Anwendung.Dies bedeutet im Grundsatz, dass die empfangenenLeistungen zurückzugewähren und die gezogenenNutzen (z. B. Zinsen, Erträge) herauszugeben sind. Kannder Anleger die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. DiePflicht zum Wertersatz des Anlegers entfällt abweichendvon § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht schon deshalb,weil die Verschlechterung oder der Untergang beimAnleger eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfaltbeachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwendenpflegt. Wegen der aufgrund des Widerrufes zuleistenden Rückzahlungen der Einlage und des Agiostritt spätestens 30 Tage nach der WiderrufserklärungVerzug ein.50 % + 3 % Agio nach Annahme50 % zum 1. April 2007Abweichungen von den oben genannten Einzahlungsdatenhaben Einfluss auf die Höhe etwaiger Auszahlungenan den betroffenen Anleger, da Verzugszinsen in Höhevon 1 % pro Monat entstehen können, die mit dem Auszahlungsanspruchverrechnet werden.AngabenvorbehaltDie Angaben und Berechnungen des Beteiligungsprospektesbasieren auf den bis zum Prospektaufstellungsdatum(01.09.2006) geltenden gesetzlichen Bestimmungen,den abgeschlossenen Verträgen und auf sorgfältigermittelten Prognosewerten. Maßgeblich sind nurdie bis zum o.g. Herausgabezeitpunkt bekannten Sachverhalte.


PRAKTISCHE HINWEISE 79Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dasssich durch Marktveränderungen oder sonstige interneund externe Einflüsse, beispielsweise Veränderungen dergesetzlichen Bestimmungen oder der Rechtsprechungetc., die Rahmenbedingungen für die Schifffahrtsgesellschaftverändern. Alle Abweichungen von den Prognosezahlenkönnen die Rentabilität dieser Investition beeinflussen.Insoweit ist dieses Beteiligungsangebot nur für Anlegergeeignet, die bei unerwartet negativer Geschäftsentwicklungentstehende Verluste bis hin zum Totalverlustder Vermögensanlage hinnehmen können. Garantiefondszur Rückdeckung des Eigenkapitals und/oder andereEntschädigungsregelungen sind bei dieser Anlageformnicht vorgesehen. Eine Garantie für eine Verzinsung oderRückzahlung des Eigenkapitals wird nicht übernommen.Geltende Rechtsordnung/AußergerichtlichesVerfahren/GerichtsstandFür alle sich im Zusammenhang mit der Beteiligung ander KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH& Co. ergebenden Rechtstreitigkeiten gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland. Die Rechte anderer Mitgliedstaatender Europäischen Union oder anderer Staatenfinden auf das Beteiligungsverhältnis keine Anwendung.Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren,in dem der Anleger etwaige Ansprüchegeltend machen kann, ist nicht vorgesehen. Im Falleeiner rechtlichen Auseinandersetzung sind die Zivilgerichtezuständig. Gemäß § 11 Ziff. 5 des Treuhand- undVerwaltungsvertrages ist für den Fall, dass der Treugeberkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat odersein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zumZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Gerichtsstandder Sitz der M.M.Warburg & CO SchiffahrtstreuhandGmbH. Im Übrigen gilt – soweit gesetzlich zulässig– der Gerichtsstand <strong>Hamburg</strong> als vereinbart.


Anhang KG <strong>MS</strong>"<strong>Heinrich</strong> Heine"SchiffahrtsgesellschaftmbH & Co.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE"SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.81Beteiligte Partner | 82Angaben über die Vermögens-, Finanz- und | 84Ertragslage der EmittentinGesellschaftsvertrag | 90Treuhandvertrag für eine | 99treuhänderische KommanditbeteiligungVertragsreedervertrag | 103


82ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Beteiligte PartnerFunktion Sitz/Geschäftsanschrift HandelsregisterKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Emittentin Kanalufer 14 Handelsregister: Amtsgericht KielSchiffahrtsgesellschaft mbH & Co. 24768 Rendsburg HRA 4419 KI1. Eintragung: 2. August 2004Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 4. März 2004Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Gründungsgesellschafterin Kanalufer 14 Handelsregister: Amtsgericht KielSchiffahrtsgesellschaft mbH Komplementärin der Emittentin 24768 Rendsburg HRB 6360 KI1. Eintragung: 21. April 2004Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 21. April 2004<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> Gründungsgesellschafterin Ballindamm 6 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG Anbieterin 20095 <strong>Hamburg</strong> HRA 96631Platzierungsgarantin 1. Eintragung: 22. Dezember 1998KonzeptionsberaterinAufnahme der Geschäftstätigkeit:Finanzierungsvermittlerin 29. September 1999Verwaltungsgesellschaft Komplementärin der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Ballindamm 6 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong><strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG 20095 <strong>Hamburg</strong> HRB 806131. Eintragung: 6. Juli 2001Aufnahme der Geschäftstätigkeit:24. August 2001HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs Gründungsgesellschafterin Ballindamm 6 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>GmbH & Co. KG Vertriebsgesellschaft 20095 <strong>Hamburg</strong> HRA 1019881. Eintragung: 3. März 2000Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 3. März 2000Formwechselnde Umwandlung: 4. Mai 2005Verwaltung HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Komplementärin der HHB <strong>Hansa</strong> Ballindamm 6 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>Beteiligungs GmbH <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KG 20095 <strong>Hamburg</strong> HRB 911331. Eintragung: 29. Juli 2004Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 29. Juli 2004Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG Gründungsgesellschafterin Kanalufer 14 Handelsregister: Amtsgericht RendsburgVertragsreeder 24768 Rendsburg HRA 1797 RD1. Eintragung: 3. März 2004Aufnahme der Geschäftstätigkeit:12. November 2003Schlüter <strong>Shipping</strong> Verwaltung Komplementärin des Vertragsreeders Kanalufer 14 Handelsregister: Amtsgericht RendsburgGmbH Reederei GmbH & Co. KG 24768 Rendsburg HRB 2572 RD1. Eintragung: 9. Januar 2004Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 9. Januar 2004M.M.Warburg & CO Gründungsgesellschafterin Fuhlentwiete 12 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>Schiffahrtstreuhand GmbH Treuhänderin 20355 <strong>Hamburg</strong> HRB 57523Zahlstelle 1. Eintragung: 9. Januar 1995Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 21. Juni 1995Atalanta Beteiligungsgesellschaft Gesellschafterin der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Fuhlentwiete 12 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>mbH & CO KG <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG 20355 <strong>Hamburg</strong> HRA 88876sowie der M.M.Warburg & CO 1. Eintragung: 19. Juli 1995Schiffahrtstreuhand GmbH Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 21. Juni 1995Verwaltungsgesellschaft Komplementärin der Atalanta Fuhlentwiete 12 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>Atalanta mbH Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KG 20355 <strong>Hamburg</strong> HRB 575561. Eintragung: 12. Januar 1995Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 21. Juni 1995M.M.Warburg & CO KGaA Kreditgeber Ferdinandstraße 75 Handelsregister: Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>Mittelverwendungskontrolleur 20095 <strong>Hamburg</strong> HRB 84168Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahre 1798


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 83Gesell. Kapital Kommanditisten/Gesellschafter Vertreten durchKommanditkapital: EUR 300.000,– J.P.S. Holding GmbH & Co. KG Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH(Erhöhung auf mindestensSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGEUR 13.250.000,– vorgesehen) Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGHHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KGM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbHStammkapital: EUR 25.000,– J.P.S. Holding GmbH & Co. KG Jens-Peter Schlüter, Rendsburg<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG Harald Block, Rosengarten-LeversenErich Schlegel, PinnebergUlrich Paulsdorff, Bad OldesloeKommanditkapital: EUR 3.000.000,– Harald Block Verwaltungsgesellschaft <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> GmbHErich SchlegelAtalanta Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KGStammkapital: EUR 25.000,– Harald Block Harald Block, Rosengarten-LeversenErich SchlegelErich Schlegel, PinnebergAtalanta Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KGKommanditkapital: EUR 150.000,– <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG Verwaltung HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbHStammkapital: EUR 25.000,– <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG Harald Block, Rosengarten-LeversenErich Schlegel, PinnebergMarkus Brückner, ReinbekKommanditkapital: EUR 60.000,– J.P.S. Holding GmbH & Co. KG Schlüter <strong>Shipping</strong> Verwaltung GmbHReederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGStammkapital: EUR 30.000,– Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG Jens-Peter Schlüter, Rendsburg<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG Harald Block, Rosengarten-LeversenErich Schlegel, PinnebergUlrich Paulsdorff, Bad OldesloeStammkapital: EUR 260.000,– Atalanta Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KG Ingrid Kindsmüller, <strong>Hamburg</strong>Jan Kühne, NorderstedtKommanditkapital: EUR 5.000.000,– VIGOR Beteiligungsgesellschaft mbH Verwaltungsgesellschaft Atalanta mbHStammkapital: EUR 30.000,– Atalanta Beteiligungsgesellschaft mbH & CO KG Joachim Olearius, SchwanebergDr. Benedict Heyn, <strong>Hamburg</strong>Carl-Egbert Stever; <strong>Hamburg</strong>Kernkapital: EUR 260.000.000,– Kommanditaktionär: Dr. Christian Olearius, <strong>Hamburg</strong>, (Sprecher)M.M. Warburg & CO Gruppe KGaAMax Warburg, <strong>Hamburg</strong>Hans-Detlef Bösel, <strong>Hamburg</strong>Harald Boberg, <strong>Hamburg</strong>


84ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Angaben über die Vermögens-, FinanzundErtragslage der EmittentinJahresabschluss und Lagebericht gemäߧ 10 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 VermVerkProspVDie KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" SchiffahrtsgesellschaftmbH & Co. wurde am 4. März 2004 gegründet und istdamit älter als 18 Monate. Die Emittentin ist nach dengesetzlichen Vorschriften weder verpflichtet einenLagebericht aufzustellen noch den Jahresabschlussdurch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Dasie kein Konzernunternehmen ist, ist sie auch nicht zurAufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.Obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verpflichtet,hat die Emittentin auf freiwilliger Basis einenLagebericht für das Jahr 2005 erstellt und diesen sowieihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 prüfenlassen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember2005 enthält die folgenden Angaben:Bilanz zum 31. Dezember 2005Aktivseite EUR EUR TEUR (Vorjahr)A. AnlagevermögenSachanlagenGeleistete Anzahlungen 4.498.188,81 2.222,3B. UmlaufvermögenI. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSonstige Vermögensgegenstände 2.408,27 0,3II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.885,20 5.293,47 8,4C. Rechnungsabgrenzungsposten 49.534,54 0,0D. Nicht durch Vermögenseinlagengedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 568.538,63 142,35.121.555,45 2.373,3Passivseite EUR EUR TEUR (Vorjahr)A. EigenkapitalI. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,0II. Kapitalanteile der Kommanditisten1. Kommanditkapital 10.000,00 10,02. Verlustvortragskonten 578.538,63 152,3zuzüglich-568.538,63 -142,33. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile -568.538,63 0,00 142,3B. RückstellungenSonstige Rückstellungen 10.100,00 3,7C. Verbindlichkeiten1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.111.435,45 2.283,42. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,13. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 86,14. Sonstige Verbindlichkeiten 20,00 5.111.455,45 0,05.121.555,45 2.373,3


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 85Gewinn- und Verlustrechnung (01. 01. bis zum 31.12. 2005)EUR EUR TEURVorjahr 04.03. – 31.12.1. Allgemeine Verwaltungskosten 10.841,84 5,82. Sonstige betriebliche Erträge 4.910,03 0,13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 110.325,40 -105.415,37 0,64. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7,71 0,05. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 309.993,98 -309.986,27 146,06. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -426.243,48 -152,37. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,08. Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Fehlbetrag) 426.243,48 152,3Anhang zum Jahresabschlusszum 31. Dezember 2005Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 wurde nachden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.Dabei wurden die Vorschriften des HGB in derdurch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz vom 24. Februar 2000 (KapCoRiLiG) geändertenFassung beachtet. Aufgrund dieser Vorschriften habenwir einen Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnunggemäß dem gesetzlichen Gliederungsschema des § 275Abs. 3 HGB (Umsatzkostenverfahren) erstellt. Bei derGesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft,auf die nach den Kriterien des § 267 HGB i.V.m.§ 264 a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinenKapitalgesellschaft anzuwenden sind.Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungkostenbewertet.Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständesind zu Nennwerten angesetzt. Es ergab sich keine Notwendigkeitzur Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen.Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetragbilanziert.Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken undungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betragespassiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilungnotwendig ist.Die allgemeinen Verwaltungskosten sind im Berichtsjahrgesondert ausgewiesen entsprechend der Gliederung desUmsatzkostenverfahrens. Im Vorjahr waren diese unterden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.WährungsumrechnungWährungsumrechnungen erfolgten zum Tages- oderDevisenterminkurs. Fremdwährungsposten wurden inder Bilanz unter Beachtung des Niederstwertprinzipsangesetzt.Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursveränderungen wurdendurch Neubewertung berücksichtigt.Erläuterungen zur BilanzBei den geleisteten Anzahlungen handelt es sich um zweivon fünf Bauraten für das Seeschiff entsprechend demBauvertrag (TEUR 4.498,2) einschließlich kapitalisierterZinsen.Das Haftkapital beträgt TEUR 10,0.Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in vollerHöhe den Verlustvortragskonten der Kommanditisten belastet.Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(TEUR 5.111,4) entfallen TEUR 4.676,6 auf die Finanzierungdes Seeschiffes, TEUR 39,9 auf Zinsen und TEUR 394,9auf Kontokorrentkredite.


86ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeitensind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, der demAnhang als Anlage zum Anhang beigefügt ist.Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 110,3)beinhalten hauptsächlich Kursdifferenzen aus der Bewertungdes Darlehens (TEUR 18,9) und aus laufendemGeschäft (TEUR 28,6) sowie Versicherungsaufwendungen(TEUR 60,3).Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TEUR 310,0)setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Zinsen derNeubaufinanzierung inkl. Avalprovisionen (TEUR 243,3)und Zusageprovisionen (TEUR 50,2).Sonstige PflichtangabenDie Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaftobliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Verwaltung<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH,Rendsburg. Das Haftkapital beträgt TEUR 25,0. Die Komplementärvergütungbelief sich auf EUR 750,–.• Herr Jens-Peter Schlüter, Reeder,• Herr Ole Märten, Geschäftsführer(bis zum 18. Januar 2005),• Herr Harald Block, Reeder,• Herr Erich Schlegel, Schiffahrtskaufmann,• Herr Ulrich Paulsdorff, Reedereigeschäftsführer(seit dem 02. Mai 2005).Anzahl der ArbeitnehmerDie Gesellschaft hat keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt.Rendsburg, den 01. August 2006KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH(als geschäftsführende Komplementärin)gez. Jens-Peter SchlüterAlleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Komplementärinwaren bzw. sind:gez. Ulrich Paulsdorffgez. Erich Schlegelgez. Harald BlockAnlage zum Anhang zum 31. Dezember 2005A. AnlagevermögenEUR EUR EUR EURBRUTTOWERTE ANSCHAFFUNGSKOSTEN Stand am Zugänge Abgänge Stand am01. 01.2005 31.12.2005SachanlagenGeleistete Anzahlungen 2.222.314,95 2.275.873,86 0,00 4.498.188,81WERTBERICHTIGUNGEN Stand am Zugänge Abgänge Stand am01. 01.2005 31.12.2005SachanlagenGeleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00NETTOWERTE 31.12.2005 VorjahrGeleistete Anzahlungen 4.498.188,81 2.222.314,95


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 87B. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeNach den getroffenen Vereinbarungen sind die Posten innerhalb eines Jahres fällig.C. Verbindlichkeiten (Vorjahreswerte in Klammern)EUR EUR EUR EUR EURART DER VERBINDLICHKEIT Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit Summe = davon durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichertbis zu einem zwischen einem von mehr als Wert imJahr und fünf Jahren fünf Jahren Berichtsjahr Betrag Art der Sicherheit1. Verbindlichkeiten gegenüber 5.111.435,45 0,00 0,00 5.111.435,45 5.111.435,45 Rechte aus dem BauvertragKreditinstituten (39.195,96) (2.244.181,95) (0,00) (2.283.377,91) (2.283.377,91) Rechte aus der Rückzahlunsgarantieder Bank of China2. Verbindlichkeiten aus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -Lieferungen und Leistungen (49,30) (0,00) (0,00) (49,30) (0,00) (-)3. Verbindlichkeiten gegenüber 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -Gesellschaftern (86.154,97) (0,00) (0,00) (86.154,97) (0,00) (-)4. Sonstige Verbindlichkeiten 20,00 0,00 0,00 20,00 0,00 -(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (-)5.111.455,45 0,00 0,00 5.111.455,45 5.111.435,45(125.400,23) (2.244.181,95) (0,00) (2.369.582,18) (2.283.377,91)Lagebericht zum Kalenderjahr 2005Die Gesellschaft hat gemäß Shipbuilding Contract vom03. Mai 2004 ein Containerschiff (1.700 TEU) mit voraussichtlicherAblieferung Mitte August 2006 erworben, derKaufpreis beträgt USD 26.630.000,00.Das Schiff wird unter der Bau-Nr. GWS 324 bei ChinaShipbuilding Trading Company, Ltd. und Guangzhou WenchongShipyard Company, Ltd, in China gebaut. Es istgeplant, das Schiff in einem deutschen Seeschiffsregisterzu registrieren.Die Finanzierung erfolgt über die HSH Nordbank AG, <strong>Hamburg</strong>und Kiel, die mit Datum vom 01. Juni 2004 ihregrundsätzliche Finanzierungsbereitschaft des Kaufpreisesbis zu USD 18,2 Mio. erklärt hat. Die Eigenmittel für dieZahlung des Restkaufpreises sollen über ein Fondsmodellerbracht werden.Zur Steuerung der Zinsrisiken aus dem Schiffshypothekendarlehenwurde mit der HSH Nordbank AG, <strong>Hamburg</strong>,am 13. Juli 2006 ein Zinssatzswap über USD 12 Mio.abgeschlossen.Des Weiteren wurde am 14. Juli 2006 ein Devisentermingeschäftüber den Kauf von USD 11 Mio., fällig am15. August 2006, zu einem Kurs von USD/EUR 1,2678abgeschlossen.der Baufinanzierung und dem gewährten Avalkredit (TEUR243,3) den Zusageprovisionen für die Bereitstellung desDarlehens (TEUR 50,2), Kursaufwendungen (TEUR 47,5)und Versicherungsaufwendungen (TEUR 60,3).Für das Schiff wurde ein Chartervertrag mit China <strong>Shipping</strong>Container Lines Co. Ltd., Shanghai geschlossen. DieLaufzeit beträgt 3 Jahre +/– 60 Tage. Die vereinbarteCharterrate beträgt USD 15.250,00 pro Tag abzüglicheiner Kommission in Höhe von 2,5 %.Der Bau des Schiffes verlief bisher ohne größere Probleme.Der im Bauvertrag vereinbarte Abliefertermin,31. Dezember 2006, wird voraussichtlich ca. 135 Tagefrüher erfolgen, wobei für ca. 115 Tage ein Bonus in Höhevon 2.000,00 USD je Tag an die Bauwerft zu zahlen ist.Rendsburg, den 01. August 2006gez. Jens-Peter Schlütergez. Ulrich Paulsdorffgez. Erich Schlegelgez. Harald BlockDas abgelaufene Geschäftsjahr ist gekennzeichnet durcheinen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 426,2. Der Verlustergab sich im Wesentlichen aus den laufenden Zinsen


88ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Wiedergabe des BestätigungsvermerkesDer von der Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesellschaftDr. Steinberg & Partner GmbH, Rathausstraße4, 20095 <strong>Hamburg</strong>, verfasste Bericht über die Prüfungdes Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 unddes Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 der KG <strong>MS</strong>"<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. enthältden folgenden Bestätigungsvermerk:Die Durchführung desPrüfungsauftrages erfolgtauf der Grundlage derAllgemeinenAuftragsbedingungen fürWirtschaftsprüfer undWirtschaftsprüfungsgesellschaftenin der Fassung vom01. Januar 2002.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 89Geschäftsvorfälle nachdem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag ist der Gesellschaftsvertrag derEmittentin dahingehend geändert worden, dass das Kommanditkapitalauf TEUR 13.250 erhöht werden soll. Das<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde im August 2006 übernommen.Darüber hinaus sind nur Geschäftsvorfälle eingetreten,die lediglich von geringer Bedeutung und nicht geeignetsind, die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- undErtragslage und die Entwicklungsaussichten der Emittentinzu beeinflussen.Zwischenübersicht gemäߧ 10 Abs. 1 Ziff. 3 VermVerkProspVDie Emittentin ist nach den gesetzlichen Vorschriftennicht verpflichtet, eine Zwischenübersicht zur Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Emittentin zu veröffentlichenund hat dies auch nicht getan.Eine veröffentlichte Zwischenübersicht im Sinne des § 10Abs. 1 Ziff. 3 VermVerkProspV liegt demnach nicht vor.Geschäftsentwicklung der EmittentinDie Emittentin hat ihren aktiven Schiffsbetrieb mit derÜbernahme des Schiffes im August 2006 aufgenommen.Insoweit hat sich das Geschäft in dem Zeitraum zwischendem Bilanzstichtag 31. Dezember 2005 und dem Zeitpunktder Prospekterstellung den Erwartungen entsprechendplanmäßig und ohne besondere Ereignisse entwickelt.Einnahmen und Aufwendungen entsprechen denErwartungen. Es sind keine Umstände eingetreten, die zueiner Beeinträchtigung der erwarteten Geschäftsentwicklungführen können.Die Geschäftsaussichten der Emittentin für die Zukunftsind auf den Seiten 32 bis 38 ausführlich beschriebenund im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprognose (Seiten46 und 47) anhand von Prognosedaten dargestellt worden.Die Geschäftsentwicklung der Emittentin im Jahr2006 ist bislang planmäßig verlaufen. Umstände, die daraufhindeuten, dass die tatsächliche Geschäftsentwicklungvon den Prognoseangaben abweicht, sind nichtersichtlich. Die Emittentin geht daher nach dem derzeitigenKenntnisstand davon aus, dass das prognostizierteErgebnis für das Geschäftsjahr 2006 auch tatsächlicherzielt wird.Das Kommanditkapital der Emittentin ist zum Zeitpunktder Prospektaufstellung durch die Gründungsgesellschafterin Höhe von TEUR 300 rechtsverbindlich gezeichnet.Die ausstehenden Einlagen der Gründungsgesellschafterbetragen TEUR 290. Die Emittentin geht davon aus, dassdas Emissionskapital im Jahre 2006 in Höhe von TEUR12.950 platziert werden kann.


90ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Gesellschaftsvertragder Kommanditgesellschaft in FirmaKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.PräambelDie KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. (im Folgenden:die "Gesellschaft") hat einen Bauvertrag für ein Containerschiff miteiner Stellplatzkapazität von rund 1.700 TEU abgeschlossen. Das Schiff sollEnde 2006 übernommen und dann im internationalen Seeverkehr betriebenwerden. Die Gesellschafter der Gesellschaft sind übereingekommen, denGesellschaftsvertrag wie folgt zu fassen:§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft1. Die Firma der Gesellschaft lautet:KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.2. Der Sitz der Gesellschaft ist <strong>Hamburg</strong>.§ 2 Gegenstand des Unternehmens1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb des Containerschiffes"<strong>Heinrich</strong> Heine" (im Folgenden: das "SCHIFF").2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecksalle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu betreiben.3. Die Gesellschaft kann ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchenUnternehmen beteiligen.§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH. Die persönlich haftende Gesellschafterin leistetkeine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.2. Kommanditisten sinda) die J.P.S. Holding GmbH & Co. KG mit einer Einlage von EUR125.000,– ,b) die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG mit einerEinlage von EUR 100.000,–,c) die Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG mit einer Einlage von EUR25.000,–,d) die Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG mit einer Einlage von EUR25.000,–,e) die HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KG mit einer Einlagevon EUR 20.000,–,f) die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH mit einer Einlagevon EUR 5.000,– .3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist beauftragt, nach Maßgabeder Investitions- und Finanzierungsrechnung das Kommanditkapital umbis zu EUR 12.950.000,– auf insgesamt bis zu EUR 13.250.000,– zuerhöhen. Zur Verstärkung der Eigenmittel ist die persönlich haftendeGesellschafterin berechtigt, das Kommanditkapital maximal um weitereEUR 500.000,– zu erhöhen.Die Erhöhung erfolgta) durch Aufnahme weiterer Kommanditisten.b) durch M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH, die berechtigtist, als Treuhandkommanditistin ihre Kommanditeinlage von EUR 5.000,–unter Berücksichtigung des Erhöhungsbetrages gem. Ziff. 3 Satz 2 uminsgesamt bis zu EUR 13.450.000,– auf maximal EUR 13.455.000,– inder Weise zu erhöhen, dass sie die von ihr gezeichnete erhöhte Einlageals Treuhandkommanditistin für dritte Treugeber, mit denen sieTreuhandverträge abschließt, hält. Sie ist beauftragt, die Erhöhungihrer Einlage unter die aufschiebende Bedingung des Eintritts der Voraussetzungender „Vereinbarung über die Mittelverwendungskontrolle“zu stellen.c) Soweit im Folgenden von Kommanditisten die Rede ist, sind damit auchdie Treugeber gemeint, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.4. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Kommanditisten ein Agio von 3 % zuzahlen.5. Die Kommanditeinlage und das Agio der in Ziff. 2 genannten Kommanditistensind sofort zur Zahlung fällig. Einlagen und Agio beitretender oderihre Einlage erhöhender Kommanditisten sind nach Maßgabe der Beitrittserklärungfällig. Für Einzahlungen, die nach den in der Beitrittserklärungvereinbarten Fälligkeitsterminen geleistet werden, kann dieGesellschaft den betroffenen Kommanditisten Verzugszinsen in Höhevon 1 % pro Monat belasten. Die Treuhandkommanditistin tritt mit ihremBeitritt die Einlageansprüche gegen ihre Treugeber auf Erfüllung ihrerEinlageverpflichtung an die Gesellschaft ab, die diese Abtretungannimmt.6. Am Vermögen und an den stillen Reserven sind die Kommanditisten imVerhältnis ihrer Pflichteinlagen beteiligt.7. Eine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten ist ausgeschlossen.8. Von den Kommanditisten zu leistende Einlagen sind ihre Pflichteinlagen.Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden Kommanditistenentspricht der von ihm übernommenen Pflichteinlage.9. Der Eintritt von Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingungihrer Eintragung in das Handelsregister. Kommanditisten werdenbis zu ihrer Eintragung in das Handelsregister als atypische stille Gesellschafterbehandelt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertragesfinden entsprechende Anwendung. Die Haftung ist auf die bedungeneEinlage begrenzt.10. Die Treugeber der Treuhandkommanditistin sollen sich nach Einzahlungder vollen Einlage unmittelbar als Kommanditisten in das Handelsregistereintragen lassen. In dem Fall ist der entsprechende Treugeber verpflich-


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 91tet, der Treuhandkommanditistin auf eigene Kosten eine umfassende,über den Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmachtunter Befreiung des § 181 BGB gegenüber dem Handelsregister zu erteilen,die zu folgenden Anmeldungen berechtigt:- Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,- Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,- Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft,- Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,- Liquidation der Gesellschaft,- Bestellung der persönlich haftenden Gesellschafterin als Liquidatorin,- Löschung der Gesellschaft.Die Treuhandkommanditistin nimmt die Rechte des Treugebers dann nurnoch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Einzelheiten regeln der Treuhandvertragsowie dieser Gesellschaftsvertrag.11. Soweit die Zeichner als Kommanditisten im Handelsregister eingetragenwerden, beauftragen und bevollmächtigen sie, soweit sie keine anderePerson gemäß § 8 Ziff. 6 beauftragt und bevollmächtigt haben, die Treuhandkommanditistinmit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmender Gesellschafterversammlungen und beauftragen sie insoweit, dieRechte in der Gesellschafterversammlung wahrzunehmen, soweit derunmittelbare Kommanditist in der Versammlung nicht selbst vertretenist. Der Kommanditist hat die Möglichkeit, der Treuhandkommanditistininsoweit Weisungen für die Abstimmung zu einzelnen Tagesordnungspunktenzu erteilen.§ 4 Ausschließung bei Nichteinzahlung der vollen Einlage1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,der seine fällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussdrohungganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, nach Wahlgegen Abfindung gemäß § 19 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages oder –sofern der Anteil von einem neuen Kommanditisten übernommen wird undnachdem dieser eine der übernommenen Beteiligungssumme entsprechendeEinzahlung geleistet hat – gegen Rückzahlung geleisteter Zahlungenabzüglich der bisher entstandenen Kosten sowie 1 % Verzugszinsenpro Monat durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft auszuschließen.Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hierzu von den übrigenGesellschaftern ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt.2. Dies gilt entsprechend für den Treuhänder mit der Maßgabe, dass dieser –sofern der Anteil nicht von einem neuen Treugeber übernommen wird –mit dem Teil seiner Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet,den er treuhänderisch für den seine Einlage nicht erbringenden Treugeberhält.3. Der ausscheidende Treugeber/Kommanditist trägt die im Zusammenhangmit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnungvon Verzugszinsen gemäß Ziff. 1 bleibt davon unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüchewerden nicht verzinst. Die Treuhandkommanditistinist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt.§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafterkann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zumAblauf eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.Dezember 2024. Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hatschriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin zu erfolgen.§ 6 Geschäftsführung und Vertretung1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist allein zur Geschäftsführungund Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet. Sie istberechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit drittergeeigneter Personen/Unternehmen zu bedienen, die diese Tätigkeit imInland ausüben müssen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hatdie Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu führen. Sieist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind von deneinschränkenden Bestimmungen des § 112 HGB befreit.3. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichenGeschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Beirates,bis zu dessen Bestellung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.Zu diesen Geschäften gehören insbesonderea) der Umbau des SCHIFFES;b) die Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich derErsatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen von über EUR500.000,– je Auftrag, mit Ausnahme von Aufträgen, die durch eineVersicherung gedeckt sind;c) der Abschluss, wesentliche Änderungen und die Aufhebung von Charterverträgenmit einer Dauer von mehr als 15 Monaten; jede Reduzierungder Charterrate stellt eine wesentliche Änderung dar;d) der Abschluss, die Aufhebung und Änderung von Vertragsreederverträgen;e) die Aufnahme von Darlehen von insgesamt mehr als EUR 250.000,–sowie die hypothekarische Belastung des SCHIFFES, soweit sie nichtunter Ziff. 5a fallen;f) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die Übernahmevon Bürgschaften und Garantien, mit Ausnahme der Übernahme vonBürgschaften und Garantien bei Versicherungsschäden;g) die Darlehenshingabe, mit Ausnahme von etwaigen Vorschüssen anSeeleute;h) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit vonmehr als 12 Monaten (mit Ausnahme der bereits abgeschlossenenGeschäfte);i) Vereinbarung über Zinsbindungen der Schiffshypothekendarlehen miteiner Laufzeit von mehr als 12 Monaten;j) die Vercharterung des SCHIFFES an Firmen, an denen Gesellschafterder persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Vertragsreedersunmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;k) der Flaggenwechsel des SCHIFFES;


92ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.l) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten;m)der Abschluss von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen; dieses giltnicht für seemännisches Personal;n) die Tätigung von Pensionszusagen;o) die Gewährung von Gesellschafterdarlehen;p) die Errichtung, der Erwerb und die Beteiligung von bzw. an anderenUnternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen, soweitsie nicht zur Erreichung des Unternehmenszweckes gemäß § 2 notwendigsind.4. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin dasRecht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oderRechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einerReederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auchohne vorherige Zustimmung des Beirates oder der Gesellschafterversammlungvorzunehmen. Hat die persönlich haftende Gesellschafterinhiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat bzw. die Gesellschafterversammlungunverzüglich zu unterrichten.5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt, ohneZustimmung der Gesellschafter oder des Beirates folgende Rechtsgeschäftevorzunehmen und die zur Ausgestaltung der von den Gesellschafternübernommenen Gesellschafterleistungen gem. Ziff. c) bis j)erforderlichen Verträge abzuschließen:a) sämtliche zur Zwischen- und Endfinanzierung der Anschaffung desSCHIFFES erforderlichen Darlehensverträge (einschließlich nachrangigerDarlehen) mit den finanzierenden Banken sowie die zur Sicherstellungder Darlehensansprüche erforderlichen Bestellungen vonSchiffshypotheken;b) einen Vertrag mit der Walter J. Hinneberg GmbH & Co. KG über dieGeschäftsanbahnung und Vermittlung des Bauvertrages gegen eineVergütung von USD 270.000,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer;c) einen Vertragsreedervertrag für das SCHIFF mit der Schlüter <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG;d) einen Vertrag mit der Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG überdie Bauaufsicht während der Herstellung des Schiffes gegen eineGebühr von USD 350.000,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer.e) einen Vertrag mit der Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG über vorbereitendeBereederungsleistungen gegen eine Vergütung von USD250.000,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer;f) einen Vertrag mit der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH &Co. KG über die Vermittlung der Hypothekenfinanzierung gegen eineVergütung von EUR 364.000,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer;g) einen Vertrag mit der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH &Co. KG über die Vermittlung der Zwischenfinanzierung des Baupreisesgegen eine Vergütung von EUR 220.000,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer;h) einen Vertrag mit der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH &Co. KG über die Erstellung einer Vertriebskonzeption gegen eine Vergütungvon EUR 343.500,– zzgl. etwaiger Umsatzsteuer;i) einen Vertrag mit der HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co.KG (HHB) über die Erstellung des Beteiligungsprospektes, Durchführungaller werblichen Maßnahmen sowie die Platzierung der Kommanditanteilegegen eine Vergütung von insgesamt EUR 2.650.000,–zzgl. etwaiger Umsatzsteuer; HHB ist berechtigt und ermächtigt,geeignete Dritte mit der Erbringung dieser Leistungen ganz oder teilweisezu beauftragen;j) einen Treuhand- und Geschäftsbesorgungsvertrag mit der M.M.Warburg& CO Schiffahrtstreuhand GmbH über die Verwaltung der Anteileder Kommanditisten;k) einen Vertrag mit der M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft aufAktien über die Mittelverwendungskontrolle gegen eine Vergütungvon EUR 15.000,– zzgl. Umsatzsteuer;l) Beitritt zu einem Einnahmenpool für Containerschiffe mit vergleichbarentechnischen Spezifikationen und Abschluss eines entsprechendenPoolvertrages.§ 7 Beirat1. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus drei natürlichen Personenbesteht. Zwei Beiratsmitglieder werden von den Kommanditisten ausihrem Kreis gewählt. Ein Beiratsmitglied wird von der persönlich haftendenGesellschafterin ernannt. Die Kommanditisten können ein Ersatzbeiratsmitgliedwählen. Personen, die in einem Konkurrenzverhältniszur Gesellschaft stehen oder mehr als 15 weitere Mandate als Beiratoder einer ähnlichen Tätigkeit bei anderen Schifffahrtsgesellschaftenhalten, können nicht in den Beirat gewählt werden. Die Geschäftsführungist berechtigt, Ausnahmen zuzulassen.2. Die Amtszeit der Mitglieder des Beirates beträgt drei Jahre. Der Beiratübt die in diesem Vertrag bezeichneten Befugnisse aus. Er ist berechtigt,sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichtensowie die Handelsbücher der Gesellschaft einzusehen. Die persönlichhaftende Gesellschafterin ist verpflichtet, dem Beirat Auskunft zu erteilenund ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.3. Jedes Beiratsmitglied kann jederzeit sein Amt durch Erklärung gegenüberder persönlich haftenden Gesellschafterin niederlegen. Ein aus demKreis der Kommanditisten gewähltes Beiratsmitglied scheidet mit Übertragungseiner Beteiligung aus dem Beirat aus. Scheidet ein Beiratsmitgliedvorzeitig aus, tritt zunächst ein Ersatzbeiratsmitglied in den Beiratein. Ist kein Ersatzbeiratsmitglied vorhanden, ist spätestens auf dernächsten Gesellschafterversammlung ein neues Beiratsmitglied für dieverbleibende Amtszeit der restlichen Beiratsmitglieder zu wählen.4. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt seinen Vorsitzendenaus dem Kreis der Beiratsmitglieder. Sitzungen des Beirates sindvon dem Vorsitzenden mündlich oder schriftlich einzuberufen.5. Beschlüsse des Beirates sind in Beiratssitzungen zu fassen. Sie könnenauch schriftlich oder fernschriftlich herbeigeführt werden, wenn sämtlicheBeiratsmitglieder sich mit dem zu fassenden Beschluss oder derArt der Beschlussfassung einverstanden erklären. Beschlüsse des Beiratessind in einem Protokoll festzuhalten. Der Beirat entscheidet mitder Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidetdie Stimme des Vorsitzenden.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 936. Die Mitglieder des Beirates haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagenund auf eine Vergütung. Die Vergütung der Beiratsmitglieder beträgtEUR 2.500,– p. a. je Beiratsmitglied, der Beiratsvorsitzende erhält EUR3.500,– p. a.7. Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Etwaige Ansprüche gegen den Beirat verjähren binnen fünf Jahren.§ 8 Gesellschafterversammlung1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird einmal jährlich innerhalbvon 9 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres von derpersönlich haftenden Gesellschafterin einberufen.2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn es nach Auffassung derpersönlich haftenden Gesellschafterin im Interesse der Gesellschaftgeboten erscheint oder der Beirat oder Gesellschafter, die zusammenmindestens 25 % der Kommanditeinlage halten, dieses unter Angabe desZwecks und der Tagesordnung gegenüber der persönlich haftendenGesellschafterin verlangen.3. Einladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen durch die persönlichhaftende Gesellschafterin schriftlich unter Angabe der Tagesordnungmit einer Frist von drei Wochen, gerechnet vom Tage der Absendung.Die Einladung gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen. Änderungswünschezur Tagesordnung sind der persönlich haftenden Gesellschafterininnerhalb von 10 Tagen nach dem Datum des Poststempelsder Einladung zur Gesellschafterversammlung anzumelden. Für einehieraufhin gegebenenfalls neu erstellte Tagesordnung gilt die vorgenannteFrist von drei Wochen nicht. Mit Zustimmung des Beirates kann dieGesellschafterversammlung gemeinsam mit anderen Gesellschaften, dieein Schiff gleichen Typs betreiben, abgehalten werden.4. Die Leitung in der ersten Gesellschafterversammlung obliegt einem Vertreterder persönlich haftenden Gesellschafterin, in späteren Gesellschafterversammlungenkann die persönlich haftende Gesellschafterindie Leitung einem Beiratsmitglied übertragen.5. Die Gesellschafterversammlung ist stets beschlussfähig, wenn sie formundfristgerecht geladen worden ist und die Treuhandkommanditistin ander Gesellschafterversammlung teilnimmt, solange sie an der Gesellschaftbeteiligt ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich eine neueGesellschafterversammlung mit einer Frist von zehn Tagen, gerechnetvom Tage der Absendung der Einladung, einzuberufen, die ohne weitereVoraussetzungen beschlussfähig ist.6. Jeder Gesellschafter kann sich auf einer Gesellschafterversammlung voneinem anderen Gesellschafter, einem Ehegatten, einem Verwandten ingerader Linie, einem Testamentsvollstrecker oder einer zur Berufsverschwiegenheitverpflichteten Person vertreten lassen. Weitere Bevollmächtigtekönnen durch den Beirat zugelassen werden. Der Vertreterhat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die von dem Gesellschafterfür jede Gesellschafterversammlung neu zu erteilen ist.7. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin hat derGesellschafterversammlung über das abgelaufene und das laufendeGeschäftsjahr Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich aufden Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft, auf die beabsichtigteGeschäftspolitik und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.8. Die Gesellschafterversammlung beschließt, soweit ihr nicht durchGesetz oder diesen Vertrag sonstige Gegenstände zur Beschlussfassungüberwiesen sind, übera) die Genehmigung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr;b) die Wahl des Beirates;c) die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates;d) die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr, mit Ausnahmedes Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006;e) die Verwendung des Jahresergebnisses und der Liquiditätsauszahlungen;f) Anträge auf pauschale Ermittlung der steuerlichen Einkünfte (z. B.Tonnagebesteuerung) sowie die Rücknahme solcher Anträge, soweitnicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt (siehe § 13);g) den Erwerb und die Veräußerung von Seeschiffen; ausgenommensind der Erwerb des SCHIFFES gemäß § 2 Ziff. 1, die fiduziarischeÜbertragung des Eigentums an dem SCHIFF auf eine ausländischeGesellschaft zum Zwecke der Eintragung in ein ausländisches Schiffsregistersowie die Rückübertragung des Eigentums ;h) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch dieErhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals, soweit diesenicht unter die Regelung des § 3 Ziff. 3 fällt;i) die Auflösung der Gesellschaft;j) die Berufung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters.9. Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das von dem Versammlungsleiterzu unterzeichnen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist.10. Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können auchdurch schriftliches Verfahren durchgeführt werden, wenn nicht mehr als25 % der Stimmen aller Gesellschafter der Beschlussfassung im Wegeder schriftlichen oder fernschriftlichen Abstimmung widersprechen. ImFalle der schriftlichen Abstimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterindie Gesellschafter schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandesdazu aufzufordern. Die schriftliche Stimmabgabeder Gesellschafter muss innerhalb von einem Monat nach Absendungder Aufforderung zur Abstimmung bei der persönlich haftenden Gesellschafterineingegangen sein. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmungwerden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschafterndurch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt.§ 9 Gesellschafterbeschlüsse1. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenenStimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmengelten als nicht abgegeben, werden jedoch für die Frage der Beschlussfähigkeitim schriftlichen Verfahren als Zustimmung zur Art derBeschlussfassung gewertet.2. Es bedarf einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie der


94ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Beschlüssegemäß § 8 Ziff. 8 g) bis j).3. Bei der Beschlussfassung gewähren je EUR 1.000,– der Kommanditeinlage(Nominalwert der Pflichteinlagen) eine Stimme.4. Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin anteilig,d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnisbegründeten wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft, unmittelbarselbst ausüben, soweit sie nach den Bestimmungen des Treuhandvertrageshierzu unwiderruflich bevollmächtigt worden sind.5. Soweit die Kommanditisten von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauchmachen, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, von ihrem Stimmrechtnach Maßgabe des Treuhandvertrages Gebrauch zu machen. DieTreuhänderin ist berechtigt, bei der Beschlussfassung ihr Stimmrechtunterschiedlich auszuüben, um auf diese Weise dem Willen aller KommanditistenBeachtung zu verleihen (gespaltenes Stimmrecht).6. Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen einer Ausschlussfristvon drei Monaten, gerechnet vom Tage der Beschlussfassung, gerichtlichangefochten werden.§10 Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten1. Die Kommanditisten können über den Beirat von der persönlich haftendenGesellschafterin Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.Sofern diese einem begründeten Auskunftsverlangen eines Gesellschaftersin angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige wichtigeGründe vorliegen, sind die Gesellschafter berechtigt, auf eigene Kosten dieBücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zurBerufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen zu lassen.2. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf einem Gesellschafter dieErteilung von Auskünften und die Einsichtnahme in die Bücher undSchriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass derGesellschafter diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt,der Gesellschaft durch die Einsichtnahme ein nicht unerheblicher Nachteildroht oder der ordentliche Betrieb der Gesellschaft und des Vertragsreedersdadurch beeinträchtigt wird.3. Die Gesellschafter können in der Gesellschafterversammlung die Durchführungeiner Sonderprüfung in entsprechender Anwendung der Bestimmungender §§ 142 ff. des AktG beschließen. Hierzu sind 75 % der abgegebenenStimmen erforderlich.4. Die Rechte der Gesellschafter nach den Vorschriften der §§ 164 und 166HGB bleiben unberührt.§11 Gesellschafterkonten1. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werdenauf dem Kapitalkonto I der Kommanditisten gebucht.2. Das Agio wird auf einem Kapitalkonto II der Kommanditisten gebucht.3. Mögliche Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten (KapitalkontoIII) der Gesellschafter gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteiledie Pflichteinlagen der Kommanditisten sowie das Agio übersteigen.Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten so lange gutzuschreiben,bis diese ausgeglichen sind. Die Kommanditisten haben Verlustanteilenur durch zukünftige Gewinne auszugleichen.4. Gewinnanteile, sofern sie nicht auf Verlustsonderkonten zu verbuchensind, und der gesamte übrige Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaftund Gesellschaftern werden auf Gesellschafterkonten (Kapitalkonto IV)gebucht. Guthaben auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.§12 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalb der ersten sechsMonate eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss nach handelsrechtlichenGrundsätzen unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für dasabgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßerBuchführung zu beachten.2. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofernnicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierungnotwendig machen. Nachträgliche Änderungen der Steuerbilanz sind inder ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen.Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des FinanzamtesÄnderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende Wirkung für alleGesellschafter.3. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlunggewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen. DerAbschlussprüfer muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaftsein. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt. Im Übrigengelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.4. Die persönlich haftende Gesellschafterin übersendet den geprüften Jahresabschlussden Kommanditisten mit der Einladung zur jährlichenordentlichen Gesellschafterversammlung.§13 Option zur TonnagesteuerDie Geschäftsführung wird den Antrag auf pauschale Gewinnermittlung beiHandelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)bis zum 31. Dezember 2006 stellen.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 95§14 Gewinn- und Verlustverteilung, Auszahlungen1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden die aus derGeschäftsführung der Kommanditgesellschaft entstehenden Kosten undAuslagen, mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet.Für ihre Tätigkeit und die Übernahme der persönlichen Haftung erhältsie eine jährliche Vergütung von EUR 15.000,– zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer.2. Die Treuhandkommanditistin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungenund Auslagen von der Gesellschaft für die Errichtung der Treuhandschaftim Jahr 2006 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,475 % bezogen aufden Baupreis des Schiffes und ab dem Jahr 2007 eine jährliche Vergütungfür ihre Verwaltungstätigkeiten in Höhe von 0,475 % bezogen aufdas verwaltete Kommanditkapital der Gesellschaft jeweils zuzüglich dergesetzlichen Umsatzsteuer. Die jährliche Vergütung ist in vier gleichenTeilbeträgen jeweils nachträglich zum Ende eines jeden Quartals zurZahlung fällig.Der Vergütungsbetrag des Treuhänders wird ab dem Jahr 2008 um 2,5 %p. a. bezogen auf den Vergütungsbetrages des Vorjahres erhöht. Einedarüber hinausgehende Erhöhung der Treuhandvergütung bedarf derAbstimmung mit dem Beirat. Die Treuhandvergütung wird von derGesellschaft getragen, da die Vergütung zur Abgeltung solcher Verwaltungsleistungengezahlt wird, die die Gesellschaft ohne Einschaltungeines Treuhänders gegenüber ihren Gesellschaftern unmittelbar erbringenmüsste.3. Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Positionen sind als laufender Aufwandder Gesellschaft zu behandeln.4. Das verbleibende Ergebnis der Gesellschaft wird auf alle Kommanditistenim Verhältnis ihrer gezeichneten Pflichteinlagen verteilt.5. Abweichend von der vorstehenden Regelung in Nr. 4 wird das Ergebnisder Geschäftsjahre 2006 und 2007 auf die Kommanditisten, die zumSchluss des Geschäftsjahres an der Gesellschaft beteiligt sind bzw. ihrePflichteinlage erhöht haben, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitrittszur Gesellschaft bzw. der Kapitalerhöhung so verteilt, dass im Verhältnisder gezeichneten Pflichteinlagen relativer Gleichstand auf den Verlustsonderkontender Kommanditisten bis zum 31. Dezember 2007 erreichtwird. Dies erfolgt grundsätzlich dergestalt, dass das Ergebnis der Gesellschaftvom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten bzw. derErhöhung der Pflichteinlage an zunächst von dem beitretenden bzw.seine Pflichteinlage erhöhenden Kommanditisten in dem Umfang getragenwird, in dem vorher beigetretene Kommanditisten bereits am Ergebnisteilgenommen haben. Dabei sind Aufwendungen vorab den Kommanditistenzuzuweisen, denen sie wirtschaftlich zugerechnet werden können.Vorstehendes gilt auch für die folgenden Geschäftsjahre, sofern ein relativerGleichstand der Verlustsonderkonten zum 31. Dezember 2007noch nicht erreicht wurde.6. Alle Kommanditisten sind an Auszahlungen gleichmäßig im Verhältnisihrer gezeichneten Pflichteinlagen zu beteiligen. Ausschüttungen vonGewinnen und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen sind nachentsprechender Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungzulässig, soweit es die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaftzulässt, Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft – insbesonderedie Zins- und Tilgungsverpflichtungen von Krediten zur Finanzierung desSCHIFFES – nicht gefährdet werden und eine angemessene Liquiditätsreservein der Gesellschaft verbleibt. Abweichend hiervon kann die persönlichhaftende Gesellschafterin die im Emissionsprospekt vorgesehenenAuszahlungen an die Kommanditisten bereits im laufendenGeschäftsjahr unter den genannten Voraussetzungen vornehmen. Auszahlungensind auch dann zulässig, wenn dadurch negative Kapitalkontenbei den Gesellschaftern entstehen. Etwaige Forderungen der Gesellschaftgegenüber Gesellschaftern sind mit den Auszahlungen an diebetreffenden Gesellschafter zunächst zu verrechnen.7. Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen werden den Kommanditistenals unverzinsliche Darlehen gewährt, sofern die Auszahlungen nichtdurch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind.8. Ist die Kommanditeinlage durch Verluste unter den Betrag der eingetragenenHaftsumme gemindert und tätigt der Kommanditist Entnahmenoder wird die Kommanditeinlage durch Entnahmen gemindert, lebt dieHaftung des Kommanditisten bis zur Höhe der von ihm getätigten Entnahmenwieder auf. Aus diesem Grunde ist ein Kommanditist nicht verpflichtet,sein Entnahmerecht auszuüben. Die Treuhandkommanditistinist in den Fällen, in denen Entnahmen zu einem Aufleben der Außenhaftungführen, zur Weiterleitung eventueller Auszahlungen an die von ihrvertretenen Treugeber nur dann verpflichtet, wenn diese sich in das Handelsregisterhaben eintragen lassen. Nicht weitergeleitete Auszahlungensind von der Gesellschaft auf einem gesonderten Bankkonto (Ausschüttungs-Treuhandkonto)zu führen und zugunsten der Gesellschafter –soweit möglich – zinsbringend anzulegen.§15 Übertragung von Kommanditanteilen1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung ganz oder teilweise auf einenDritten mit Einwilligung der persönlich haftenden Gesellschafterin übertragen.Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Einwilligunggemäß Ziff.1 nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere dann vor, wenna) die Übertragung zu gewerbesteuerlichen Nachteilen für die Gesellschaftführt, für die kein Ausgleich gemäß Absatz 3 geleistet wird;b) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der in Konkurrenz zurGesellschaft oder den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2 steht;c) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von dem die Gesellschaftnach den ihr bekannten Umständen annehmen muss, dass erseine Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertragnicht oder nicht vollständig erfüllen wird;d) der Gesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigenden Gesellschafterfällige Ansprüche zustehen.2. Bei einer Übertragung dürfen keine Kommanditanteile gebildet werden,


96ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.bei denen der Nominalwert der Pflichteinlage EUR 25.000,– unterschreitet.Jede Beteiligung muss durch EUR 5.000,– teilbar sein.3. Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Beteiligungenbei der Gesellschaft zu gewerbesteuerlichen Nachteilen, sind derbisherige sowie der neue Gesellschafter bzw. Treugeber als Gesamtschuldnergegenüber der Gesellschaft verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen.4. Bei einer Übertragung im Laufe des Geschäftsjahres ist das Jahresergebnisim Verhältnis des Veräußerers zum Erwerber linear nach Monaten aufzuteilen.Hierbei sind angefangene Monate auf volle Monate aufzurundenund dem Veräußerer zuzurechnen. Eine Rückbeziehung der wirtschaftlichenWirkung ist nur auf den Beginn des Geschäftsjahres und nur so weitmöglich, wie dies einkommensteuerrechtlich zulässig ist.5. Die Treuhandkommanditistin ist jederzeit berechtigt, die für den jeweiligenTreugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung auf diesenzu übertragen. Die notariell beglaubigte Vollmacht hierfür erfolgt aufKosten des Gesellschafters.6. Die Übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft durchVorlage des Vertrages nachzuweisen.7. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel der Gesellschafternicht berührt.§16 VorkaufsrechtBeabsichtigt ein Treugeber oder Kommanditist, seine Treugeberstellung bzw.seinen Kommanditanteil an einen Dritten (nicht: Ehegatten und Kinder) zuveräußern, so steht der Gründungskommanditistin <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG nach Maßgabe der folgenden Bestimmungenein Vorkaufsrecht zua) Der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist hat der Komplementärinund der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH &Co. KG durch eingeschriebenen Brief die beabsichtigte Veräußerunganzuzeigen. In der Anzeige sind der von dem Dritten angeboteneKaufpreis sowie die sonstigen Bedingungen mitzuteilen.b) Die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG kann dasihr zustehende Vorkaufsrecht nur binnen vier Wochen nach Zugangder vollständigen Anzeige gem. a) zu den in der Anzeige mitgeteiltenBedingungen ausüben. Übt die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber oderKommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen KommanditanteilZug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG oder einenoder mehrere von ihr zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen.c) Macht die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG vonihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswilligeTreugeber oder Kommanditist seine Treugeberstellung bzw. seinenKommanditanteil zu den der Komplementärin und der <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong><strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KG nach den vorstehenden Bestimmungenmitgeteilten Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.§17 Tod eines Kommanditisten1. Beim Tode eines Gesellschafters wird die Gesellschaft von dessen Erbenoder Vermächtnisnehmern fortgeführt. Sofern der Erblasser unmittelbarim Handelsregister eingetragen war, ist auch der Erbe verpflichtet, sichin das Handelsregister eintragen zu lassen.2. Die Erben haben eine Erblegitimation (Ausfertigung eines Erbscheinsoder beglaubigte Abschrift eines Eröffnungsprotokolls nebst einerbeglaubigten Abschrift eines notariellen Testamentes und ggf. eine Ausfertigungeines Testamentsvollstreckerzeugnis) vorzulegen. Die Gesellschaftkann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich ausden vorgelegten Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt.Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des Erbgangsoder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Gesellschaftberechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die ausländischeUrkunde stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachtenüber die Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden einzuholen.Die Gesellschaft kann von den Erben die Zahlung eines angemessenenVorschusses verlangen.3. Sind mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden, so habendiese aus ihrer Mitte bis zur Erbauseinandersetzung einen Bevollmächtigtenzu benennen, der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Bis zurBenennung des Bevollmächtigten ruhen die Gesellschafterrechte. Ausgenommendavon ist die Beteiligung am Gewinn und Verlust. Bei Erbauseinandersetzungendürfen keine Kommanditanteile gebildet werden, beidenen der Nominalwert der Pflichteinlage EUR 25.000,– unterschreitet.Jede Beteiligung muss durch EUR 5.000,– teilbar sein.§18 Ausscheiden eines Gesellschafters1. Kündigt ein Gesellschafter gemäß § 5 dieses Vertrages, so scheidet ermit Wirksamwerden der Kündigung aus der Gesellschaft aus.2. Ein Gesellschafter scheidet ferner aus der Gesellschaft aus, wenna) über sein Vermögen das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahreneröffnet wird und sein Kommanditanteil nicht binnen eines Zeitraumesvon 12 Monaten seit Erlass des Eröffnungsbeschlusses aufeinen Dritten übertragen wird;b) ein Gläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat;c) ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt;d) der Gesellschafter gemäß § 4 ausgeschlossen wurde;In den Fällen gemäß Ziff. 2b scheidet der Gesellschafter mit Wirksamwerdender Kündigung aus. In den Fällen des § 133 HGB scheidet derGesellschafter aus, der berechtigt wäre, die Auflösung der Gesellschaftzu verlangen.3. Wird ein Treuhandverhältnis mit der Treuhandkommanditistin beendet,so ermäßigt sich ihre Beteiligung auf den Zeitpunkt der Beendigung inentsprechender Höhe. Von der Beendigung ist die Gesellschaft unverzüglichzu unterrichten.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 974. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die Gesellschaftnicht aufgelöst, sondern von den übrigen Gesellschaftern mitallen Aktiven und Passiven unter der bisherigen Firma fortgeführt.5. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, haben die Kommanditistendurch Beschluss unverzüglich eine neue persönlich haftendeGesellschafterin zu bestimmen.6. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Kündigungen der Kommanditistensind an die persönlich haftende Gesellschafterin zu richten. DieKündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin hat gegenüberdem Beirat zu erfolgen. Ist ein Beirat nicht bestellt, erfolgt sie gegenüberden Mitgesellschaftern.§19 Auseinandersetzungsguthaben1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so ist das Auseinandersetzungsguthabenaufgrund einer nach handelsrechtlichenGrundsätzen aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen.Die Auseinandersetzungsbilanz ist vom gewählten Abschlussprüfer aufzustellen.Erfolgt das Ausscheiden zum Schluss eines Geschäftsjahres,bildet der entsprechende Jahresabschluss die Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz.Erfolgt das Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres,so wird der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahressowie des laufenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt und das Auseinandersetzungsguthabenzeitanteilig ermittelt.Stille Reserven im Schiffswert einschließlich stiller Reserven aus einemabgeschlossenen Chartervertrag sind zu berücksichtigen. Am Ergebnissonstiger schwebender Geschäfte nimmt der ausscheidende Gesellschafternicht teil.2. Kann zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und der Gesellschaftkeine Einigung über den Verkehrswert des SCHIFFES erzielt werden,wird dieser verbindlich durch einen Sachverständigen durch Schätzungfestgestellt. Der Sachverständige soll von der Handelskammer<strong>Hamburg</strong> vorgeschlagen werden und dort als Schätzer für Schiffe zugelassensein.Der solchermaßen vorgeschlagene Sachverständige sowie seine Schätzungsind für den ausscheidenden Gesellschafter und die Gesellschaftbindend. Als Verkehrswert gilt die vom Sachverständigen getroffeneSchätzung. Die Kosten des Sachverständigen trägt die Gesellschaft nur,wenn ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte Schiffswertvon dem Sachverständigen festgestellt wird. Anderenfalls trägt derausscheidende Gesellschafter die Kosten.3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Jahresratenjeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres auszuzahlen. Die Zahlungder ersten Rate erfolgt am Ende des Geschäftsjahres, das auf das Ausscheidendes Gesellschafters folgt, frühestens jedoch – soweit gesetzlichzulässig – am 31. Dezember 2024. Das jeweilige Auseinandersetzungsguthabenwird von dem Tage des Ausscheidens an mit 4 % p. a. verzinst.Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthabenvor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung des Auseinandersetzungsguthabenskann nicht verlangt werden.4. Ergibt sich bei den Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat erjedoch Entnahmen getätigt, sind diese an die Gesellschaft unverzüglichzurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.5. Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in derGesellschafterversammlung ein Auflösungsbeschluss gefasst, nimmt derGesellschafter an der Liquidation nach Maßgabe des § 20 teil.6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch Beendigungeines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden Bestimmungenentsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligungnicht auf den Treugeber übertragen wird.7. Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 4 aus der Gesellschaft aus, sobestimmt sich sein Abfindungsguthaben abweichend von § 19 Ziffer 1und 2 nach dem Buchwert seiner Beteiligung nach der Bilanz der Gesellschaftzum 31. Dezember des Jahres, in dem er aus der Gesellschaftausscheidet; das Abfindungsguthaben ist jedoch auf den Nennwert dervon ihm geleisteten Einlage beschränkt. Im Übrigen finden die Regelungender Ziffern 1 bis 6 entsprechende Anwendung. Das gilt entsprechendfür Gesellschafter gemäß § 18 Ziff. 2.§20Liquidation1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlungdie Auflösung beschließt bzw. das SCHIFF aufgrund eines Beschlussesder Gesellschafterversammlung verkauft worden ist, ferner, wennein Totalverlust des SCHIFFES eintreten sollte. Liquidator ist die persönlichhaftende Gesellschafterin.2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten,sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und nachBegleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft den verbleibendenLiquidationserlös in folgender Reihenfolge auszukehren:a) Auszahlung beschlossener und nicht entnommener Auszahlungen andie Kommanditisten;b) Verteilung des verbleibenden Überschusses auf die Kommanditistenunter Berücksichtigung der Regelungen nach § 14 Ziff. 8 im Verhältnisihrer Kommanditeinlagen.3. Soweit der Liquidationserlös nicht ausreicht, erfolgen Auszahlungengemäß Ziff. 2a) vorrangig auf die Beträge, die bis zur Liquidation trotzVorliegens der Auszahlungsvoraussetzungen nicht entnommen wurden,und zwar im Verhältnis der nicht entnommenen Beträge zueinander. Aufüber den Liquidationserlös hinausgehende Ansprüche verzichten diebetroffenen Anspruchsberechtigten bereits jetzt. Die Gesellschaftnimmt den Verzicht an.4. Die Auszahlung des den Gesellschaftern zustehenden Liquidationserlö-


98ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.ses erfolgt an die Treuhandkommanditistin, die die Verteilung des Liquidationserlösesan die Gesellschafter vornimmt. Für die Auseinandersetzungund Abwicklung erhält sie eine Gebühr von 1 % des Verkaufserlösesbzw. der Entschädigung durch die Versicherung bei Totalverlust desSCHIFFES zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<strong>Hamburg</strong>, den 12. Januar 2006J.P.S. Holding GmbH & Co. KGGez. der Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinJens-Peter Schlüter§21Sicherungsabtretung und Verpfändung von KommanditanteilenDie Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen bedarfzu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der Zwischenfinanzierungder Kommanditeinlagen wird die Zustimmung bereits jetzt erteilt.Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGGez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich Schlegel§22ZustellungFür alle Zustellungen an die Gesellschafter ist die letzte Anschrift maßgebend,die die Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin mitgeteilthaben.§23Schlussbestimmungen, Auslegungsgrundsatz1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungendieses Vertrages können nur durch einen entsprechendenGesellschafterbeschluss erfolgen.2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommeneBestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbarsein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, sowird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eineRegelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbarenBestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten,mit der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KGGez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinJens-Peter SchlüterUlrich Paulsdorff<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGGez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich SchlegelHHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KGGez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich SchlegelM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbHGez. die GeschäftsführerIngrid KindsmüllerJan Kühne§24KostenDie Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.Verwaltung <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbHGez. die GeschäftsführerHarald BlockErich Schlegel


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 99Treuhandvertragfür eine treuhänderische Kommanditbeteiligungan derKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.PräambelDie M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH, <strong>Hamburg</strong>, – nachstehend„Treuhänder“ genannt – ist nach § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertragesder KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.– nachstehend„Gesellschaft“ genannt – berechtigt, sich für Dritte – nachstehend„Treugeber“ genannt – an der Gesellschaft als Kommanditist mit einer Kommanditeinlagevon mindestens EUR 12.950.000,– (in Worten: Euro zwölfmillionenneunhundertfünfzigtausend)zuzüglich 3 % Agio bis zum 31. Dezember2007 zu beteiligen. Die Kommanditeinlage kann sich gem. § 3 Ziff. 3 desGesellschaftsvertrages der Gesellschaft um bis zu EUR 500.000,– zzgl. 3 %Agio erhöhen.Der Treuhänder wird sich daher im eigenen Namen, jedoch für Rechnung desjeweiligen Treugebers, in Höhe der von allen Treugebern insgesamt in denBeitrittserklärungen übernommenen Beteiligungsbeträge und innerhalb desvorgegebenen Rahmens nach Maßgabe des Absatzes 1 als Treuhandkommanditistauf der Grundlage dieses Treuhandvertrages an der Gesellschaftbeteiligen.Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse zwischen demTreuhänder und den Treugebern, auch nach Beendigung des Treuhandverhältnisses.Daneben regelt der Vertrag auch das Rechtsverhältnis zwischendem Treuhänder und der Gesellschaft, soweit dieses nicht bereits im Gesellschaftsvertraggeregelt ist.§ 1 Treuhandverhältnis1. Das Treuhandverhältnis zwischen dem einzelnen Treugeber und demTreuhänder wird durch die Annahme der jeweils vom Treugeber unterzeichnetenBeitrittserklärung seitens des Treuhänders und beiNacherwerbern mit der Abtretung der Beteiligung begründet.Das Treuhandverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit und endet – ohnegesonderte Erklärung – mit der Auszahlung des Liquidationserlöses derGesellschaft.2. Das Beteiligungskapital zuzüglich Agio hat der Treugeber spätestens zuden in der Beitrittserklärung genannten Zahlungsterminen zwecksEinzahlung in die Gesellschaft dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen.3. Der Treuhänder ist verpflichtet, im eigenen Namen, aber für Rechnungder Treugeber nach Maßgabe der von ihnen unterzeichnetenBeitrittserklärungen die übernommenen Kommanditbeteiligungentreuhänderisch zu erwerben und diese uneigennützig zu verwalten. Erübt die Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung derBestimmungen dieses Treuhandvertrages und des dem Treugeberbekannten Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft sowie der Interessendes Treugebers nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen aus.4. Nach außen hin tritt der Treuhänder im eigenen Namen auf, im Falle des§ 6 Ziff. 5 dieses Vertrages jedoch im fremden Namen. Der Treuhänderübt alle die Treugeber betreffenden Rechte und Pflichten nur aufgrunddieses Treuhandvertrages aus. Insbesondere vertritt er die Treugeber inder Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und übt dasStimmrecht unter Berücksichtigung der Weisungen und des Interessesdes jeweiligen Treugebers sowie unter Beachtung seiner Treuepflichtgegenüber den Gesellschaftern aus.5. Der Treuhänder darf Dritten gegenüber die Beteiligung des Treugebersan der Gesellschaft nur mit dessen schriftlicher Zustimmung offenlegen,soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder dem Interessedes Treugebers entspricht. Der Treuhänder ist jedoch zur Offenlegunggegenüber der Finanzverwaltung, gegenüber der Gesellschaft sowiegegenüber der Anbieterin des Beteiligungsangebotes berechtigt. Dies giltauch für den Austausch von Daten der Treugeber mit der Anbieterin desBeteiligungsangebotes zum Zwecke der Beteiligungsverwaltung.6. Im Innenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligung ausschließlich imAuftrag und für Rechnung des Treugebers. Er hat dem Treugeber allesherauszugeben, was er als Treuhänder für diesen erlangt hat. DieTreugeber sind verpflichtet, den Treuhänder von allen Verbindlichkeitenund Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenenBeteiligung freizuhalten bzw., soweit der Treuhänder bereits geleistethat, diesem den Gegenwert auf erstes Anfordern zu erstatten.Die Treugeber haften nicht gesamtschuldnerisch gegenüber demTreuhänder.Die Treugeber sind wirtschaftlich wie unmittelbar im Handelsregister eingetrageneKommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Die mittelbareBeteiligung erstreckt sich auf das anteilige Gesellschaftsvermögeneinschließlich der stillen Reserven sowie auf Gewinn und Verlust derGesellschaft nach Maßgabe ihres Gesellschaftsvertrages.Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung das anteilige wirtschaftlicheRisiko wie ein unmittelbar im Handelsregister eingetragener Kommanditist.7. Der Treuhänder ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit. Der Treuhänder ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebernan der Gesellschaft zu beteiligen; er ist weiterhin berechtigt, sichals Treuhänder für Dritte an weiteren Gesellschaften zu beteiligen.§ 2 Treuhandverwaltung1. Die Rechte und Pflichten der Treugeber, die Gegenstand der treuhänderischenVerwaltung sind, ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag derGesellschaft sowie aus diesem Treuhandvertrag.


100ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.2. Der Treuhänder ist verpflichtet, das ihm anvertraute Vermögen von seinemeigenen getrennt zu halten und zu verwalten. Er ist berechtigt, fürdie Treugeber die Kontrollrechte der §§ 164, 166 HGB in der Gesellschaftwahrzunehmen. Der Treugeber kann die Rechte aber auch selbstoder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigender rechts- und steuerberatenden Berufe ausüben. Weiterhin hat derTreuhänder die Aufgabe, die Betreuung der Treugeber vorzunehmen,ihnen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Informationen zu geben.3. Der Treuhänder übernimmt Aufgaben, die sonst die Gesellschaftgegenüber ihren Gesellschaftern erfüllen müsste. Dazu gehört die Informationspflichtgegenüber den Treugebern.Der Treuhänder legt weiterhin den Treugebern den von einem Wirtschaftsprüfergeprüften Jahresabschluss der Gesellschaft (Bilanz,Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie einen von der persönlichhaftenden Gesellschafterin aufgestellten Bericht über die Lage undEntwicklung der Gesellschaft vor. Diese Unterlagen sind den Treugebernmit der Ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung vorzulegen.4. Der Treuhänder sorgt im Namen der Gesellschaft für die Verarbeitungder steuerlichen Ergebnisse der Treugeberkommanditisten einschließlichder Information über die steuerlichen Ergebnisse und entwickelt fürjeden Treugeberkommanditisten sein steuerliches Kapitalkonto. DerTreuhänder übernimmt darüber hinaus für die Gesellschaft die Verteilungder auf die einzelnen Treugeberkommanditisten entfallenden Barauszahlungen.5. Der Treuhänder ist generell bevollmächtigt, das Stimmrecht der Treugeberbei Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft auszuüben. Hierbeihat er insbesondere die Bestimmungen dieses Vertrages bezüglichder einzuholenden und zu befolgenden Weisungen zu beachten. DasRecht der Treugeber, ihr Stimmrecht selbst auszuüben, bleibt unberührt.§ 3 Weisungen der Treugeber1. Der Treuhänder hat vor seiner Mitwirkung bei Beschlüssen der Gesellschaft,insbesondere nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft,von den Treugebern Aufträge zur Ausübung des Stimmrechts undWeisungen über das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkteneinzuholen.2. Der Treuhänder hat die ihm von seinen Treugebern erteilten Weisungenbei der Ausübung seines Stimmrechtes in der Gesellschaft in der Weisezu beachten, dass er mit seinen Gesamtstimmen anteilig die zustimmenden,die ablehnenden und die sich enthaltenden Stimmen der Treugeberberücksichtigt. Wenn und solange ein Treugeber mit seinen Einzahlungsverpflichtungenganz oder teilweise in Verzug ist, ruht sein Weisungsrecht.3. Die Einholung von Weisungen der Treugeber erfolgt im schriftlichen Verfahrenmit einer Erklärungsfrist für die Treugeber von mindestens zweiWochen, wenn nicht innerhalb dieser Frist Treugeber, die mindestens25 % des verwalteten oder betreuten Kommanditkapitals auf sich vereinigen,diesem Verfahren widersprechen. Die Erklärungsfrist beginnt mitdem Datum des Poststempels desjenigen Schreibens, mit dem die Treugeberzur Stimmabgabe aufgefordert werden. Stimmrechte, für die dieTreugeber keinen Auftrag zur Ausübung des Stimmrechtes erteilt haben,werden von dem Treuhänder nicht ausgeübt.§ 4 Abtretung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung1. Der Treugeber kann seine Rechtsstellung als Treugeber bezüglich dertreuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung ganz oder teilweiseunter Beachtung von § 15 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaftmit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten übertragen (Vertragsübernahme).Die Übertragung wird erst dann und von dem Zeitpunkt an wirksam,wenn sie dem Treuhänder schriftlich angezeigt wurde und dieser siegenehmigt hat.Der Treuhänder darf seine Zustimmung zur Übertragung nur aus wichtigemGrunde verweigern. § 15 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages ist sinngemäßanzuwenden. Sämtliche mit der Übertragung zusammenhängendenKosten hat der Treugeber zu tragen.2. Im Falle von Teilabtretungen können jeweils nur Nominalbeteiligungenübertragen werden, die einen Nominalwert von EUR 25.000,– nichtunterschreiten und durch EUR 5.000,– teilbar sind.§ 5 Erbfall1. Stirbt der Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erbenund/oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Bei mehreren Erbenund/oder Vermächtnisnehmern haben sich diese hinsichtlich desAnteils auseinander zu setzen, so dass möglichst nur einer der Erben alsTreugeber verbleibt, oder einen gemeinsamen Vertreter aus ihren Reihenzu bestimmen, der die Rechte der Erben wahrzunehmen hat. Bis zu seinerBenennung ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis mitAusnahme des Gewinnbezugsrechts.2. Die Wahrnehmung der Rechte aus der Treuhandbeteiligung durch einenTestamentsvollstrecker wird zugelassen.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 17 des Gesellschaftsvertragesder Gesellschaft entsprechend.§ 6 Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses1. Ein Treugeber kann den Treuhandvertrag in Bezug auf seine gesamteBeteiligung kündigen, wenn auch gleichzeitig die Kündigung der Gesellschaftdurch den Treuhänder nach Maßgabe der Bestimmungen desGesellschaftsvertrages der Gesellschaft bzw. des Gesetzes möglich istund durchgeführt wird. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vorAblauf der Kündigungsfrist gemäß den Vorschriften des Gesellschafts-


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 101vertrages der Gesellschaft dem Treuhänder zugehen. In diesem Fall istder Treuhänder verpflichtet, seine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungunverzüglich in entsprechendem Umfang zu kündigen.2. Außerdem kann ein Treugeber den Treuhandvertrag in Bezug auf seinegesamte Beteiligung aus wichtigem Grund kündigen, wenn zugleich einneuer Treuhänder bestellt wird. Der bisherige Treuhänder ist dann verpflichtet,diese von ihm treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligunginsgesamt unverzüglich auf den neuen Treuhänder zu übertragen; diesgilt auch dann, wenn der Treuhänder aus sonstigen Gründen wegfällt.Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn der Treuhänder mit der vomTreugeber gehaltenen Beteiligung anteilig aus der Gesellschaft ausscheidet.Auf §§ 4 und 18 ff. des Gesellschaftsvertrages wird verwiesen.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das Treuhandverhältnis mit einer Frist vonsechs Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres, erstmalig zum 31. 12.2024 schriftlich gegenüber allen Treugebern gemeinsam zu kündigen.In diesem Fall werden die Treugeber, die nicht schon bisher unmittelbarals Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt waren, nach Übertragungder Kommanditbeteiligung mit Eintragung im Handelsregister mitihren bisher treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen Kommanditisten,sofern nicht alle Treugeber, einschließlich der unmittelbar alsKommanditisten Beteiligten, einstimmig einen neuen Treuhänder bestellen.4. Der Treuhänder überträgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge bereitshiermit für die folgenden Fälle seinen Kommanditanteil auf die Treugeberim Verhältnis der für diese treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen, undzwar unter Aufteilung in entsprechende einzelne Beteiligungen, wenna) gegen den Treuhänder aus einem rechtskräftigen Titel die Zwangsvollstreckungbetrieben und die Zwangsvollstreckung nicht innerhalb vondrei Monaten aufgehoben wird, oderb) über das Vermögen des Treuhänders das Insolvenzverfahren eröffnetoder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.Die Treugeber nehmen diese Übertragung an. In diesen Fällen endet derTreuhandvertrag mit Wirksamkeit der Übertragung.5. Jeder Treugeber soll in das Handelsregister eingetragen werden. Dasbedeutet, dass der Treuhänder ihm seine bisher treuhänderisch gehalteneKommanditeinlage (Pflichteinlage) abtritt und er im Wege der Sonderrechtsnachfolgeselbst im Handelsregister mit seiner bisher treuhänderischgehaltenen Hafteinlage eingetragen wird. In diesem Fall enden dieRechte und Pflichten des Treuhänders aus diesem Treuhandvertrag trotzder Übertragung der Kommanditbeteiligung auf ihn selbst nicht, sondernder Vertrag wird als Verwaltungsvertrag mit dem Treuhänder fortgeführt.Der Treuhänder wird in diesem Fall weiterhin die Kommanditbeteiligungim Rahmen dieses Vertrages betreuen. Die in diesem Vertrag zwischendem Treuhänder und den Treugebern geregelten Rechte und Pflichtengelten dann in entsprechender Weise fort, soweit sich nicht aus derNatur der dann unmittelbaren Beteiligung der Treugeber an der Gesellschaftzwingend etwas anderes ergibt.6. Der Treuhänder ist generell bevollmächtigt, das Stimmrecht der unmittelbarbeteiligten Treugeber bei Gesellschafterversammlungen derGesellschaft auszuüben. Hierbei hat er insbesondere die Bestimmungendieses Vertrages bezüglich der einzuholenden und zu befolgenden Weisungenzu beachten. Das Recht der unmittelbar an der Gesellschaftbeteiligten Treugeber, ihr Stimmrecht selbst auszuüben, bleibtunberührt.§ 7 TreuhandvergütungFür ihre Tätigkeit erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft eine jährlicheGebühr zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten trägtdie Gesellschaft, da die Treuhänderin für die Gesellschaft laufende Verwaltungsaufgabenübernimmt. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertragder Gesellschaft (§ 14 Ziff. 2 und § 20 Ziff. 4).Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten einzelner Treugeber werdendiesen gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für individuellveranlasste Übertragungen (Verkauf/Schenkung) von Gesellschaftsanteilen.Für diesen Fall wird ein Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen,mindestens aber eine Gebühr von 0,5 % des Nominalbetrages der zuübertragenden Beteiligung zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart.§ 8 Haftung des Treuhänders/Verjährung1. Der Treuhänder wird seine Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt einesordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Er haftet nicht für den Inhaltdes Emissionsprospektes und die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und zuden steuerlichen Wirkungen der Beteiligung. Er haftet insbesonderenicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit.Der Treuhänder hat den Prospektinhalt und die darin gemachten Angabenkeiner eigenen Überprüfung unterzogen.2. Sollte dem Treugeber durch das Verhalten des Treuhänders ein Schadenentstehen, haftet der Treuhänder nur für grobes Verschulden seinerOrgane und Erfüllungsgehilfen. Bei fahrlässiger Verletzung von vertraglichenHauptpflichten (Kardinalpflichten) haftet der Treuhänder auf Ersatzdes Schadens, der nach den Umständen voraussehbar war, höchstensjedoch in Höhe der Nominalbeteiligung des Treugebers. Im Übrigen istdie Haftung ausgeschlossen.3. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Treuhänder und seinenOrganen verjähren – soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten –innerhalb von 3 Jahren nach Kenntniserlangung der haftungsbegründendenTatsachen. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monatennach Kenntniserlangung durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.4. Die Ausführung von Beschlüssen der Mehrheit der Treugeber stellt denTreuhänder von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingendegesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine Freistellung erfolgtnicht, soweit es um die Ausführung eines rechtswidrigen Beschlussesgeht und der Treuhänder von der Rechtswidrigkeit Kenntnis hatte oderKenntnis hätte haben können.


102ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.§ 9 Mitteilungspflichten/Auszahlungen1. Jeder Treugeber ist verpflichtet, den Treuhänder von Änderungen vonName, Vorname, Anschrift, Finanzamt, Steuernummer und Bankverbindungunverzüglich zu unterrichten. Mitteilungen, Einberufungen zuGesellschafterversammlungen und sonstiger Schriftwechsel werden seitensdes Treuhänders bzw. der Gesellschaft jeweils an die zuletztbenannte Anschrift des Treugebers gerichtet; sie gelten mit Aufgabe zurPost als zugegangen.2. Soweit ein Treugeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortins Ausland verlegen sollte, hat er dem Treuhänder einen inländischenZustellungsbevollmächtigten zu benennen.3. Die Auszahlungen erfolgen auf das dem Treuhänder zuletzt genannteKonto. Eine Änderung des vom Treugeber angegebenen Kontos kann nurberücksichtigt werden, wenn dem Treuhänder schriftlich eine Mitteilungdarüber spätestens fünf Wochen vor dem festgelegten Auszahlungsterminzugegangen ist.4. Ist ein Treugeber seinen Obliegenheiten gemäß Ziffern 1 und 2 nichtnachgekommen oder ist im Erbfall die Erbfolge nicht entsprechend denin diesem Vertrag und im Gesellschaftsvertrag genannten Vorschriftennachgewiesen, so ist der Treuhänder zur Hinterlegung der Auszahlungenauf Kosten des Treugebers bei der zuständigen Hinterlegungsstelle desAmtsgerichts <strong>Hamburg</strong> berechtigt.4. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Datenim Rahmen dieses Vertrages auf EDV-Anlagen gespeichert werden unddass die in der Platzierung des Fondskapitals eingeschalteten Personenund Firmen über die Verhältnisse der Gesellschaft informiert werden.Der Treugeber hat den Treuhänder über alle Änderungen bezüglich derRechtsinhaberschaft der Beteiligung, des Personenstandes oder derAnschrift unverzüglich zu unterrichten.5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist <strong>Hamburg</strong>.Hat der Treugeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder istsein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz der M.M.Warburg& CO Schiffahrtstreuhand GmbH. Im Übrigen wird – soweit gesetzlichzulässig – <strong>Hamburg</strong> als Gerichtsstand vereinbart.<strong>Hamburg</strong>, den 12. Januar 2006KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.Gez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich Schlegel§10 Abführung der EinlagenDer Treuhänder hat die eingezahlten Einlagen samt Agio der Treugeber sowieder aufgelaufenen Zinsen laufend und unverzüglich nach Einzahlungen derTreugeber auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Gesellschaft bei derM.M.Warburg Bank, Konto-Nr. 1002/169 080, Bankleitzahl 201 201 00, zuüberweisen.M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbHGez. die GeschäftsführerIngrid KindsmüllerJan Kühne§11 Schlussbestimmungen1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner jeweilsgültigen Fassung für das Treuhandverhältnis entsprechend. Die Beitrittserklärungdes Treugebers und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteildieses Vertrages.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungendieses Vertrages können nur einheitlich mit allen Treugebern inschriftlicher Form vereinbart werden.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wirddadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eineungültige oder unklare Bestimmung ist so umzudeuten, dass der mit ihrbeabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt füretwaige hervortretende Vertragslücken.


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 103VertragsreedervertragzwischenSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG– nachfolgend Vertragsreeder genannt –und derKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.– nachfolgend Reederei genannt –§ 1 Beginn des Vertrages, Vertragsgegenstand1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereederung des Containerschiffes<strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE".2. Der Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Containerschiffes<strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" durch die Reederei.§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung der Reedereialle Geschäfte und Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetriebeiner Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der Vertragsreederhiermit ausdrücklich bevollmächtigt.2. Der Vertragsreeder übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben:a) die Beschäftigung des Schiffes;b) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant und Bunkerund den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;c) die Bemannung des Schiffes;d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßenund erfolgreichen Einsatz des Schiffes notwendigsind;e) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand;f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;g) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren, gegendie vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert sind;h) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;i) die Wahrnehmung der Interessen der Reederei gegenüber Forderungen,Strafen, Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemachtwerden;j) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff geschlossenenFrachtverträge, einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten.3. Der Vertragsreeder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,soweit es sich um Geschäfte und Rechtshandlungen handelt, die derBetrieb einer Reederei mit sich bringt und die im Interesse der Gesellschafterforderlich sind. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den in Nr.2 beschriebenen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,hat der Vertragsreeder die Einwilligung der Reederei einzuholen.4. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht unddie Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherigeZustimmung der Reederei vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervonGebrauch gemacht, so hat er die Reederei unverzüglich zu unterrichten.5. Zusätzlich zu den in Nr. 2 genannten Aufgaben wird der Vertragsreedera) zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres der Reederei eine Vorschauüber die zu erwartende Entwicklung unterbreiten undb) eine gesonderte Buchhaltung führen und unter Berücksichtigung derFristen des Kommanditgesellschaftsvertrages einen Jahresabschlussder Reederei aufstellen.6. Der Vertragsreeder verpflichtet sich im übrigen, die Bestimmungen desGesellschaftsvertrages der Reederei – insbesondere die Mitwirkungsrechteder Gesellschafterversammlung –, sowie Beschlüsse der Gesellschafterversammlungzu beachten.7. Der Vertragsreeder ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung von Teilbereichenseiner Tätigkeit zu beauftragen. Für die ordnungsgemäßeDurchführung dieses Auftragsverhältnisses bleibt der Vertragsreeder derReederei gegenüber verantwortlich. Der Vertragsreeder ist verpflichtet,in Abstimmung mit der Reederei die in Zusammenhang mit der Bereederungdes <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" notwendigen Voraussetzungen für einenWechsel zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer)zu schaffen bzw. die Voraussetzungen zu erhalten.§ 3 MeistbegünstigungSoweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe bereedert werden,verpflichtet er sich, das Schiff der Reederei nach den gleichen Grundsätzenzu behandeln.§ 4 Vergütung1. Der Vertragsreeder erhält als Vergütung für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungenund zur Abgeltung aller Aufwendungen insgesamt 5 % derBruttofrachteinnahmen. Liegt das Schiff auf, erhält der Vertragsreeder fürdie Dauer der Aufliegezeit EUR 150,– pro Tag. Mit der vorstehenden Vergütungsind auch alle Reedereibetriebskosten, einschließlich der Kostenfür die Buchhaltung und den Jahresabschluss, abgegolten, ausgenommensind lediglich Prüfungskosten des Jahresabschlusses und Reisekostenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagenin Havariefällen, Rechts- und Steuerberatungskosten.2. Im Falle des Schiffsverkaufs, der Aus- und Umflaggung, des Bereedererwechselsetc. wird die REEDEREI dem Manager sämtliche, im Zusammenhangmit der Schiffsbesatzung anfallenden Kosten, insbesondere dieAbfindungen und Heuerfortzahlungen unverzüglich erstatten.3. Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des Schiffes ein, sosteht dem Vertragsreeder für die Durchführung des Verkaufs oder der


104ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Abwicklung des Totalverlustes eine Vergütung in Höhe von 2,5 % des Verkaufserlösesbzw. der Entschädigung durch die Versicherung zu.4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff der Reedereibetreffen, sind vom Vertragsreeder der Reederei gutzuschreiben.5. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Reederei einen Maklerseiner Wahl für die Befrachtung des Schiffes zu bestellen und über ihnBefrachtungsverträge abzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativauch dazu berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für von ihm vermittelteCharterverträge erhält er eine Befrachtungskommission von 1,25 %.§ 5 Aufwendungsersatz und Verzinsung1. Die Reederei ist verpflichtet, dem Vertragsreeder alle Aufwendungen,die er im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses für die Reederei verauslagt,zu ersetzen.2. Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Reederei, so ist er berechtigt,bankübliche Zinsen zu berechnen.§ 6 Haftung des Vertragsreeders1. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders.Er hat mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie er sie in eigenerAngelegenheit anwenden würde.2. Der Vertragsreeder haftet der Reederei für Schäden und Verluste jederArt nur, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Diese Haftung, aus welchem– vertraglichen oder außervertraglichen – Rechtsgrunde auchimmer sie hergeleitet werden mag, ist für jeden Schadensfall der Höhenach beschränkt auf das fünffache des Jahresbetrages der in § 4 Nr. 1genannten Gesamtvergütung des Vertragsreeders, wobei diese Haftungsbeschränkungdann nicht gilt, wenn der Schadensfall durch einvorsätzliches Handeln eines oder mehrerer Geschäftsführer (Organe)des Vertragsreeders herbeigeführt wurde.Handlungen oder Unterlassungen bei der Durchführung dieses Vertragsreedervertragesoder der Mitglieder der Schiffsmannschaft bei derFührung und Bedienung des Schiffes wird hiermit ausgeschlossen, es seidenn, die betreffende Person habe vorsätzlich gehandelt.6. Die Reederei ist verpflichtet, den Vertragsreeder und dessen Geschäftsführer,Mitarbeiter, Agenten, Beauftragte und Subunternehmer freizuhaltenvon jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, aus welchem Rechtsgrundeauch immer sie hergeleitet werden mag, aufgrund von Handlungenund Unterlassungen bei der oder im Zusammenhang mit der Durchführungdes Vertrages, soweit diese Inanspruchnahme durch Dritte überden Haftungsumfang des Vertragsreeders oder der anderen in Anspruchgenommenen Personen hinausgeht, der in den vorstehenden Regelungendieses § 6 mit der Reederei vereinbart worden ist.7. Die Reederei haftet dem Vertragsreeder für die Erfüllung dieses Vertragsreedervertragesals Gesamtschuldner.§ 7 Dauer des Vertrages, KündigungDieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Reederei geschlossen.Er kann jedoch von jedem der Vertragschließenden gekündigt werden, wennein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesonderea) der Verkauf des Schiffes;b) der Totalverlust des Schiffes;c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens einer der Vertragschließenden;d) die Anordnung der Sequestration über das Vermögens einer der Vertragschließenden;e) die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer derVertragschließenden bzw. die Ablehnung der Eröffnung mangelsMasse;f) die Auflösung einer der Vertragschließenden.Er endet ohne Kündigung, wenn das Schiff verkauft und dem Käuferübergeben wird bzw. die Gesellschaft in Liquidation tritt.3. Bei der Bemannung des Schiffes haftet der Vertragsreeder der Reedereiim Haftungsrahmen nach Nr. 2 nur für die richtige Auswahl der Mannschaftsmitgliederund die vorschriftsmäßige Besetzung des Schiffes,nicht jedoch für ein Verschulden der Mannschaftsmitglieder. Die Mannschaftsmitgliedersind nicht Erfüllungsgehilfen des Vertragsreeders.Dies gilt auch, wenn die Mannschaftsmitglieder vom Vertragsreedernicht in Vertretung der Reederei, sondern im eigenen Namen angestelltund für die Dienste an Bord des Schiffes delegiert sind.4. Jede Haftung des Vertragsreeders über den in Nr. 2 und 3 vereinbartenUmfang hinaus wird hiermit ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrundauch immer sie hergeleitet werden mag.5. Eine Haftung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, der Geschäftsführeroder Mitarbeiter oder Agenten oder Beauftragten oder Subunternehmerdes Vertragsreeders gegenüber der Reederei aufgrund von


ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 105§ 8 Schlussbestimmungen1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungendes Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für dieAufhebung dieses Formerfordernisses.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, aus welchen Gründenauch immer, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werdendadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile diesesVertrages nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksameBestimmung bzw. den unwirksamen Teil durch eine wirksame Bestimmungbzw. einen wirksamen Teil ersetzen, der im rechtlichen und wirtschaftlichenGehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung und demGesamtzweck des Vertrages entspricht. Das Gleiche gilt, wenn sichnach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragist <strong>Hamburg</strong>.<strong>Hamburg</strong>, den 12. Januar 2006Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGGez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich SchlegelKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.Gez. die Geschäftsführer der persönlich haftenden GesellschafterinHarald BlockErich Schlegel


106FÜR IHRE NOTIZEN


Angebots-Nr. 3033 / Anleger-Nr.Berater:<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"BeitrittserklärungKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.Ich, der/die Unterzeichnende,Name Vorname GeburtsdatumStraßePLZ/WohnortTelefon (privat/geschäftlich) Beruf E-MailZuständiges FinanzamtSteuernummerHinweis: Ehegatten wird ein getrennter Beitritt zur Gesellschaft empfohlen.Bankverbindung (für vorgesehene Auszahlungen) Konto-Nr BLZbeauftrage hiermit die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der KG<strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. in Höhe vonEuro-BetragBetrag in Wortenzzgl. 3 % Agiozu erwerben und meine Rechte entsprechend dem Treuhandvertrag für mich wahrzunehmen, dem ich hiermit unter der Bedingung derAnnahme dieses Antrages beitrete.Ich bestätige, den Emissionsprospekt (Stand: 1. September 2006) einschließlich des Treuhandvertrages für Kommanditisten und desGesellschaftsvertrages, beide in der Fassung vom 12. Januar 2006, der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. erhaltenund zur Kenntnis genommen zu haben. Die Unterlagen sind damit Bestandteil dieser Beitrittserklärung und von mir verbindlichanerkannt. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 25.000,–.Den Beteiligungsbetrag zzgl. 3 % Agio werde ich nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Treuhandkonto der M.M.Warburg & COSchiffahrtstreuhand GmbH mit der Nr. 1123/314 552 bei der M.M.Warburg & CO KGaA, <strong>Hamburg</strong>, BLZ 201 201 00, wie folgt einzahlen:50 % + 3 % Agio nach Annahme50 % zum 1. April 2007Mir ist bekannt, dass im Falle des Einzahlungsverzuges die KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. berechtigt ist,Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung zu stellen. Mir ist ferner bekannt, dass es sich bei diesem Angebot um eine unternehmerischeBeteiligung handelt, dass mündliche Nebenabreden nur Gültigkeit haben, wenn sie durch die <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong><strong>International</strong> GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt worden sind, und dass niemand außer den Prospektherausgebern berechtigt ist, vomProspekt abweichende Angaben zu machen.Ich bestätige, dass mein Beitritt ohne Vorbehalt und ausschließlich auf Grundlage des Emissionsprospektes (Stand: 1. September 2006)erfolgt und hiervon keine abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Versicherungen abgegeben worden sind.Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden, wobei ich davon ausgehe, dassdiese ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligungen bzw. zu meiner Betreuung verwendet werden.Ort/Datum✗Unterschrift Treugeber/KapitalanlegerDer vorstehende Antrag wird angenommen:<strong>Hamburg</strong>, den✗M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH (Treuhänderin)3333 - 09/06 - EMIBitte senden Sie das Original und zwei Kopien an:HHB <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> Beteiligungs GmbH & Co. KG, Ballindamm 6, 20095 <strong>Hamburg</strong>, Telefon (040) 35 00 46-0, Telefax (040) 35 00 46-29Stand: 1. September 2006


Widerrufsbelehrung1. Der nachstehende Anleger hat das Recht, seine am heutigen Tag auf den Erwerb einer Kommanditbeteiligungan der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. gerichtete Willenserklärung innerhalb vonzwei Wochen gegenüber der M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH, Fuhlentwiete 12, 20355<strong>Hamburg</strong>, in Textform zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Frist für denWiderruf beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Anleger diese Belehrung über sein Recht zum Widerrufmitgeteilt worden ist. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor ihm die Durchschrift, eine anderweitige Abschriftoder das Original des schriftlichen Antrages zum Erwerb der Beteiligung oder der Vertragsurkunde zurVerfügung gestellt wurde.2. Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon,Telefax, E-Mail, Internet etc.) zustande gekommen sind, beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen,bevor die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH ihre Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGBbzw. — bei elektronischem Geschäftsverkehr — ihre Pflichten gem. § 312 e Abs.1 Satz 1 BGB erfüllt hat unddie Annahme der Beitrittserklärung durch die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH erfolgt ist.3. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.4. Das Widerrufsrecht gem. Ziffer 1 und 2 steht dem Anleger nur zu, wenn er Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. DasWiderrufsrecht gem. Ziffer 1 steht dem Anleger darüber hinaus nur dann zu, wenn er zum Vertragsabschluss imRahmen eines Haustürgeschäftes gem. § 312 Abs.1 BGB bestimmt worden ist.5. Hat der Anleger fristgerecht widerrufen, ist er an seine auf Abschluss des Erwerbes der Kommanditbeteiligunggerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Auf das Widerrufsrecht finden, soweit nicht anderes bestimmtist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt gem. §§ 346 ff. BGB entsprechende Anwendung. Diesbedeutet im Grundsatz, dass die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzen(z. B. Zinsen, Erträge) herauszugeben sind. Die Pflicht zum Wertersatz des Anlegers entfällt abweichend von§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht schon deshalb, weil die Verschlechterung oder der Untergang beim Anlegereingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwendenpflegt. Wegen der aufgrund des Widerrufes zu leistenden Rückzahlungen der Einlage und des Agios trittspätestens 30 Tage nach der Widerrufserklärung Verzug ein.6. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, und der Anleger der vorzeitigenVertragsdurchführung ausdrücklich zugestimmt hat.Ich wünsche die sofortige Ausführung des Vertrages, mit der Folge, dass mit beiderseitiger vollständigerVertragserfüllung das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt.Ort/Datum✗Unterschrift Treugeber/KapitalanlegerBestätigung des ProspekterhaltesIch bestätige, dass ich ein Exemplar des Emissionsprospektes des Beteiligungsangebotes der KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. (Herausgabedatum: 1. September 2006) erhalten habe.Ort/Datum✗Unterschrift Treugeber/KapitalanlegerIch möchte den <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> Newsletter per E-Mail erhalten (Bitte ankreuzen).E-Mail:


Glossar und StichwortregisterAgio – Aufgeld auf den Nennbetrag der Pflichteinlage. Das Agio ist als Bestandteildes Eigenkapitals in der Handelsbilanz unter der Kapitalrücklage auszuweisen.Anlaufkosten – Kosten, die in der Anlaufphase eines Unternehmens entstehen.Beispielsweise Gründungskosten für Rechtsberatung, Handelsregistereintrag,Notar. Außerdem Kosten für die Erarbeitung des Beteiligungskonzeptes, für Prospekterstellung,Gutachten, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,Zwischenfinanzierung, Steuerberatung, Treuhandschaft, Mittelverwendungskontrolle,Geschäftsbesorgung usw.Ausschüttung – Verteilung liquider Mittel anteilig an die Anleger. Die Gesellschaftsversammlungbeschließt Ausschüttung als Prozentsatz des nominellen Kapitals.Befrachtungskommission – Vergütung für die Vermittlung der Charter (Adresskommission)in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (z. B. 2,50 %) der Charterrate.Befrachtungsmakler – Vermittelt geeignete Fracht- und Charterverträge für dasSchiff.Beirat – Gremium aus bis zu drei Beiräten, das die Interessen der Kapitalanlegervertritt und mehrheitlich von ihnen gewählt wird. Ein Beiratsmitglied wird von derpersönlich haftenden Gesellschafterin benannt. Unterstützt und berät dieGeschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft nicht im Tagesgeschäft, sondern inwichtigen Fragen der Unternehmenspolitik, und berichtet den Anlegern.Bereederer – Übernimmt das Management des Schiffes, z.B. Beschaffung von Personalund Ausrüstung, Koordination von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,Führung des Finanz- und Rechnungswesens etc.Beteiligungsgesellschaft – Gesellschaft, an dem sich das Publikum durch Zeichnungvon Kapitalanteilen beteiligen kann. Anleger tritt als Gesellschafter mit allenRechten (u.a. Mitwirkungs- und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis undam Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der Einlage, Haftung usw.) bei.Betriebsergebnis – Gewinn oder Verlust als Saldo aus Erträgen (Charter-, Zinserträgeusw.) und Aufwendungen (Schiffsbetriebskosten, Abschreibungen, Zinsaufwandund sonstiger Sachaufwand) der Gesellschaft.Betriebskosten – Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während deslaufenden Betriebes eines Unternehmens anfallen. Bei Schiffsbeteiligungsgesellschaftenneben betriebstypischen Schiffsbetriebskosten (Heuern, Proviant, Versicherungen,Reparaturen, Klassekosten für Erneuerung der Klassifikation usw.) dietypischen Verwaltungskosten für Steuerberatung, Treuhandschaft usw., Zinsenund Steuern.Betriebsphase – Zeitraum zwischen Investitionsphase und Auflösung des Unternehmens.Betriebstage – Tage, an denen das Schiff einsatzbereit ist (ggf. inkl. Tage ohneBeschäftigung)BFH – BundesfinanzhofBMF – Bundesministerium für FinanzenBruttocharterrate – Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen Reederei(siehe dort) und Charterer (siehe dort) festgelegter Preis für die Überlassung einesSchiffes. Durchweg pro Tag (p.d., engl. per day) angegeben.Buchwert – Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern der Beteiligungsgesellschaftzum Bilanzierungsstichtag. Durch die Vornahme jährlicherAbschreibungen verringert sich der Wert der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskostendes Wirtschaftsgutes. Der Buchwert weicht i. d. R. vom tatsächlicherzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Grundlage der betriebsgewöhnlichenNutzungsdauer der Wirtschaftsgüter bilden regelmäßig die amtlichen Abschreibungstabellen.Bugstrahlruder – Propeller in einem Unterwassertunnel im vorderen Teil (Bug) desSchiffes. Ermöglicht Querbewegung oder Drehen des Schiffes und unterstütztManöver in engen Revieren, z.B. Häfen.cbm – Kubikmeter (cubic metre), RaummaßCharterer – Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter/timecharter)oder Reise (spotcharter/voyagecharter). Chartervertrag (Seefrachtvertrag) zwischenBefrachter (Charterer) und Verfrachter (Reederei) ist im Handelsrecht geregelt.Bei Bareboat-Charter wird meistens nur der Schiffskörper (bare boat) ohneAusrüstung und Besatzung gechartert. Steuerlich sind Zeitchartern Einkünfte ausGewerbebetrieb, Bareboat-Chartern hingegen sind grundsätzlich Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung.Coating – Spezielle Beschichtung der Ladetanks eines Tankschiffs, die den Transportunterschiedlich empfindlicher Ladung (z.B. Rohöl und Ölprodukte) ermöglicht.Degressive Abschreibung – Abschreibungsmethode, bei der die jährlicheAbschreibung (steuerlich: Absetzung für Abnutzung (AfA)) mit einem festen Prozentsatzvom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes errechnet wird.Gegensatz: lineare Abschreibung (fester Prozentsatz bezogen auf ursprünglichenAnschaffungs- bzw. Erstellungswert).Eigenkapital – Auch Eigenmittel oder auch Reinvermögen genannt. Differenz ausVermögen und Schulden eines Unternehmens.Einsatztage – Tage, an denen das Schiff im Auftrag eines Charterers auf internationalenSeeverkehrsrouten eingesetzt wird.Emissionsprospekt – Angebotsbroschüre mit wesentlichen Eckdaten und Verträgen der Beteiligungsgesellschaft.Prospektbestandteile sind: Beschreibung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Konzeption, der wichtigenVertragspartner, Zahlenwerk mit Investitions-, Finanzierungs-, Ergebnis- und Liquiditätsplanung, Vertragswerkmit Kommanditgesellschafts-, Treuhandvertrag, Zeichnungsschein bzw. Beitrittserklärung. Erfordernis derProspektwahrheit und -klarheit. Prospektherausgeber haftet für richtigen und vollständigen Prospektinhalt.Ergebniszuweisung – Zurechnung des steuerlichen Erfolgs an den Gesellschafter entsprechend seinem gesellschaftsvertraglichvereinbarten Anteil am Erfolg der Gesellschaft.EStG – EinkommensteuergesetzFeeder-Schiff – Kleinere und mittlere Containerschiffe, die als Zubringer der großen Containerhäfen eingesetztwerden. Je kleiner die Häfen und deren Umschlag, desto kleiner die Feeder-Schiffe.FEU – (Fourty feet equivalent unit) Maßeinheit für die Kapazität von Containerschiffen oder den Umschlag von Containernauf Basis eines Standard-Containers mit einer Länge von 40 Fuß (1 Fuß = 0,3048 Meter). 1 FEU entspricht2 TEU.Gesellschafterversammlung – Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche)Versammlung der Fondsgesellschafter. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung. Gesellschaftsvertragregelt Form und Frist der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte: Bericht der Geschäftsführung, Feststellungund Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung von Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Ausschüttung,Beiratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung von Gesellschaftsvertrag oder Geschäftspolitik.Gesellschaftsvertrag – Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziel,Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben (Auseinandersetzung)sowie Auflösung (Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.GmbH & Co. KG – Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft(KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftenderGesellschafter/phG) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).Handelsregister (HR) – Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. Registriert werden Vollkaufleute,die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsregister Abteilung A (HRA)werden Personengesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaft/KG oder GmbH & Co. KG, Offene Handelsgesellschaft/oHG)eingetragen, in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG. Die (Direkt-) Kommanditistenwerden mit Vor-, Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort und Einlagebetrag eingetragen.Heckstrahlruder – Propeller in einem Unterwassertunnel im hinteren Teil (Heck) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegungoder Drehen des Schiffes und unterstützt Manöver in engen Revieren, z.B. Häfen.HGB – HandelsgesetzbuchIMO – <strong>International</strong> Maritime Organization, <strong>International</strong>e Seeschifffahrts-Organisation. Weltweite Vereinigung imUNO-Rahmen für Fragen der Schiffssicherheit, Seestraßenordnung, des Seerechts.Initiator – Unternehmer, der ein Investitionsprojekt initiiert und dafür öffentlich privates Anlagekapital einwirbt.Erstellt zusammen mit Beratern das Konzept der Beteiligungsgesellschaft und den Emissionsprospekt. Besorgt dasEmissionskapital von Anlegern und Banken und übernimmt oft die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.Investitionsphase – Anlaufphase der Gesellschaft.ISM – <strong>International</strong> Safety Management Code (<strong>International</strong>es Übereinkommen zum Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement).1987 von der IMO (siehe dort) initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und Sicherheit inder weltweiten Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifizieren (bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaftenwie der Germanische Lloyd die Erfüllung des ISM Code.Kasko – Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten, engl. main body. Allgemein: Fahrzeug ohne Ladung. Kaskoversicherungdeckt Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör.Klasse – Eine Klasse wird jedem Schiff und jeder Maschine durch eine Klassifizierungsgesellschaft erteilt, die diesesbeantragt. In regelmäßigen Abständen (meist 5 Jahre) wird die Klasse als Qualitätsnachweis, gewissermaßen wie eineNote oder Zensur erteilt. Wenn die Klasse abläuft, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz des Schiffes.Klassifikationsgesellschaft – Organisation vergleichbar einem TÜV für Schiffe. Sie übernimmt u.a. folgende Aufgaben:Bauaufsicht bei Neubauten und Reparatur von Seeschiffen sowie von Containern, Bauplanprüfung, Materialprüfung.Eine Klassifikationsgesellschaft ist z.B. der Germanische Lloyd.Klassifikationszertifikat – Schiffspapier, das von einer Klassifikationsgesellschaft für Schiff und Maschinegetrennt erstellt wird. Gilt nur innerhalb der in ihm bezeichneten Fahrtgrenze. Geltungsdauer: fünf Jahre.Knoten (kn) – Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten= 1 Seemeile/Std. = 1,852 km/h.kW – Kilowatt. 1 kW = 1,36 PS.Kommanditkapital – Kapital, das die Kommanditisten (nur in Höhe ihrer nominellen Einlage haftende Gesellschafterder Kommanditgesellschaft) aufbringen. Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten –dem Emissionskapital. Neben dem Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.Ladungsmengenkontrakt - Vereinbarung zwischen einem Charterer und einer Schifffahrtsgesellschaft über denTransport einer festgelegten Ladungsart und -menge innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu einer fixierten Rate.Loss-of-hire – Wörtlich: Erlösausfall – wenn das Schiff z.B. durch Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nichteinsatzbereit ist und keine Frachtzahlung erhält (off hire). Risiko ist versicherbar. Versicherungsleistung beginntmeistens nach bestimmter Warte- oder Karenzzeit. Off hire auch generell für beschäftigungsloses oder vorübergehendaußer Dienst gestelltes, aufliegendes Schiff.Marpol – <strong>International</strong>es Übereinkommen zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Schiffe.Mittelverwendungskontrolle – Neutrale Überwachung der Anlegergelder in der Investitionsphase der Beteiligungsgesellschaft.Kontrolleur ist meistens ein Standesrechtler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer),gelegentlich eine Bank. Die von den Anlegern auf ein Treuhandkonto des Kontrolleurs eingezahlten Kapitaleinlagen


plus Agio werden erst nach Erfüllung bestimmter Freigabekriterien (z.B. Nachweis Bauvertrag,Platzierungsgarantie) an die Beteiligungsgesellschaft oder an Dritte ausgekehrt.Nettocharterrate – Nettomietpreis für ein Schiff, nachdem von der Bruttocharterrate (siehe dort)Vermittlungsvergütungen (Kommissionen) und Bereederungsgebühr (für technisches und kaufmännischesSchiffsmanagement) abgezogen worden sind.Nettoraumzahl (NRZ) – Angabe zur Schiffsgröße. Siehe Tonnage.OBO-Carrier – Ore-Bulk-Oil-Carrier / Erz-Massengut-Öl-Verfrachter Schiffstyp für Rohöl-, Massengut-und Erzverladung, der sowohl trockene als auch flüssige Massengutladungen befördern kann.Eignet sich besonders gut, um von einem Teilmarkt zum anderen zu springen.OFD – OberfinanzdirektionOpex – Operation Expenses = SchiffsbetriebskostenP&I – Protection and Indemnity; eine Haftpflichtversicherung, die mit so genannten P&I-Clubs,Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, abgeschlossen wird. Versichert werden die Haftpflichtansprüche,die der Reedereigesellschaft aus dem operativen Geschäft entstehen.Phase-Out – Ausscheiden von veralteten Tankern ohne Doppelhüllenrumpf aus dem aktiven Dienstbis zum Jahr 2010 aufgrund von internationalen Regelungen der <strong>International</strong> Maritime Organisation.Platzierungsgarantie – Zusicherung gegenüber dem Kapitalanleger, dass das Platzierungs- oderEmissionskapital einer Beteiligungsgesellschaft vollständig gezeichnet wird. Der Garantgewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunktübernimmt.Reederei, Reeder – Schiffseigentümergesellschaft, Schiffseigner.Oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.SBG (SeeBG) – See-Berufsgenossenschaft, <strong>Hamburg</strong>.Gesetzliche Unfallversicherung in der deutschen Seefahrt. Zuständig auch für Unfallverhütung undgesetzliche Schiffssicherheit.Schiffshypothekendarlehen – Bankdarlehen. Die Darlehensforderung ist – ähnlich wie bei derImmobilienfinanzierung – durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister abgesichert.Spotrate – Charterrate für Einzelreisen.Stille Reserven – Rücklagen, die anders als Rückstellungen oder offene Rücklagen in der Bilanzeines Unternehmens nicht ausgewiesen sind. Entstehen durch Unterbewertung von Vermögen(seltener durch Überbewertung von Schulden). Beispiel: Die Beteiligungsgesellschaft schreibt ihrSchiff über mehrere Jahre bis auf einen restlichen Buchwert von 10 Prozent des ursprünglichenBaupreises ab. Der aktuelle Marktwert des Schiffes liegt aber z.B. noch bei 70 Prozent des Baupreises.In den Geschäftsbüchern ist das Schiff unterbewertet (der Gewinn ist eigentlich zu niedrigausgewiesen). Die Differenz von 60 Prozentpunkten ist eine stille Reserve. Beim Schiffsverkaufwürde sie gewinnerhöhend aufgelöst werden.tdw – (tons deadweight) Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen à 1.000 kg (metrischeTonne, mt). Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant, Besatzung.Teilwert – Begriff aus dem Steuerrecht. Aus dem Gesamtkaufpreis eines Unternehmens abgeleiteteranteiliger Wert eines Wirtschaftsgutes.TEU – (engl. Twenty Feet Equivalent Unit) Maßeinheit für die Kapazität von Containerschiffen oderden Umschlag von Containern auf Basis eines Standard-Containers mit einer Länge von 20 Fuß(1 Fuß = 0,3048 Meter). Basierend auf dieser Standardgröße gibt es darüber hinaus Container mit40 und 45 Fuß LängeTimecharter (T/C) – Zeitcharter. Siehe unter Charterer.Tonnage – Messung des Rauminhalts (Volumens), nicht des Gewichts, des Schiffes in Raum- oderRegistertonnen. Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered Tonnage/GRT) à 100 Kubikfußoder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessungnach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagebesteuerung (siehe dort) orientiertsich an Nettoraumzahl. Siehe auch tdw.Tonnagebesteuerung – Seit 1. Januar 1999 kann die Reederei ihren Gewinn pauschaliert anhanddes Schiffsraums ermitteln (Rechtsgrundlage: § 5a EStG – eingeführt durch 1998 beschlossenesSeeschifffahrtsanpassungsgesetz/Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungenin der Seeschifffahrt an den internationalen Standard). Diese Gewinnermittlungsmethodewird missverständlich als Tonnagesteuer bezeichnet. Basis ist die Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes.Treuhandgesellschaft – Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im Auftrag und fürRechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuhandschaften: Verwaltungstreuhandschaft,Treuhandkommanditbeteiligung. Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichtenvon Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Spezielles Treuhandgesetz existiert nicht.UStG – UmsatzsteuergesetzVeräußerungserlös – (Weiter-)Verkaufspreis des Investitionsobjektes (Schiff). Vom Erlös sindeventuell Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen abzuziehen, um den Veräußerungsgewinnzu ermitteln.Worldscale – Ratenindex für jeweilige Fahrtgebiete, der als Abrechnungsfaktor für die Befrachterdient.Zeitwert der Einlage – Beteiligungssumme des Anlegers abzgl. der Nebenkosten der Vermögensanlage,wie z.B. die Kosten der Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Handelsregistereintragungetc. sowie etwaige Wertverluste des Schiffes.


www.sop-hamburg.de / HHB06022<strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong> GmbH & Co. KGBallindamm 6 • 20095 <strong>Hamburg</strong> • Tel. 040/35 00 46 - 0 • Fax 040/35 00 46 29www.hansahamburg.deBETEILIGUNGSANGEBOT 33 <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"

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