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Pulsion TO05_lang_final - PULSION Medical Systems SE

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Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus dreivon der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist anWahlvorschläge nicht gebunden.Es sind zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen, da nach § 101 Abs. 1 AktG und nach § 9 Abs. 2der Satzung die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, Herrn Claus Vogt undHerrn Michael DuCros, mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung desAufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei dasGeschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine – auch mehrfache –Wiederwahl ist zulässig. Nach diesen rechtlichen Vorgaben steht eine Neuwahl von diesen beidenMitgliedern des Aufsichtsrates an:Herr Claus Vogt wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.11./22.11.2004 mit Wirkungzum 01.12.2004 an Stelle von Herrn Dr. Walter Wenninger, der sein Amt mit Wirkung zum 30.11.2004niedergelegt hat, zum Aufsichtsratmitglied der Gesellschaft bestellt, und zwar für den Rest derursprünglichen Amtszeit von Herrn Dr. Wenninger. Herr Dr. Wenninger wurde wiederum durch Wahl derHauptversammlung vom 04.09.2000 anstelle von Herrn Ekkehard Heberlein zum Mitglied desAufsichtsrates des Gesellschaft gewählt und zwar für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von HerrnHeberlein. Da Herr Heberlein durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.06.2000 zum Mitglieddes Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt wurde, ist, auch betreffend Herrn Claus Vogt, nunmehr eineNeuwahl notwendig.Da Herr Michael DuCros durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.06.2000 zum Mitglied desAufsichtsrates der Gesellschaft bestellt wurde, ist auch betreffend Herrn DuCros eine Neuwahl nach dengesetz- und satzungsmäßigen Vorgaben notwendig.Der Aufsichtsrat schlägt daher vor:I. Herrn Claus Vogt, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, München, sowieII.Herrn Dr. Burkhard Wittek, Kaufmann, Münchenfür die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für dasGeschäftsjahr 2009 beschließt, als Aufsichtsräte der Gesellschaft zu wählen.Herr Vogt hat kein weiteres Aufsichtsratsmandat inne, ist jedoch weiterhin Vorsitzender des Beirates derHuman Electrics GmbH, Rednitzhembach.Herr Dr. Wittek ist Mitglied des Aufsichtrates der iOnGen AG, Göttingen und weiterhin Vorsitzender desBeirates der Selecore GmbH, Göttingen.5. Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals II von bis zu€ 250.000,00 (Euro zweihundertfünfzigtausend) zur Begebung von Bezugsrechten(„Aktienoptionen“) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong><strong>Systems</strong> Aktiengesellschaft und verbundener in- und ausländischer Unternehmen im Rahmeneines Aktien-Optionsprogramms sowie die dadurch erforderliche Änderung der SatzungDie Aktionäre der <strong>Pulsion</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG haben in der Hauptversammlung vom 27.06.2002 einAktienoptionsprogramm beschlossen. Danach standen der Gesellschaft 200.000 Aktienoptionen zurVerfügung, die sich nach näherer Maßgabe der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom27.06.2002 auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und weitere bezugsberechtigte Personenverteilten. Dieses Optionsprogramm ist nahezu vollständig ausgenutzt worden. Vorstand und Aufsichtsrathalten deshalb die Aufstockung des bestehenden Aktienoptionsplans 2002 durch Schaffung eines neuenAktienoptionsprogramms für wünschenswert.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:a) Bedingte Kapitalerhöhung2

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