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Pulsion TO05_lang_final - PULSION Medical Systems SE

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dem die alten bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals am Prime Standard derWertpapierbörse Frankfurt a. M. „ex Bezugsrecht“ notiert werden, ausgeschlossen („Sperrfrist“). Ist einAusübungsfenster von der Sperrfrist betroffen, verlängert sich das jeweilige Ausübungsfenster unmittelbarnach dem Ablauf der Sperrfrist um die Tage der Sperrfrist.h) Wartefristen(a) Von den gewährten Optionsrechten können jeweils erstmals nach Ablauf von zwei Jahren(„Mindestwartefrist“) seit Zuteilung der jeweiligen Optionen 50 % ausgeübt werden. Weitere 50 % derjeweiligen Optionsrechte können nach Ablauf von drei Jahren nach Zuteilung der jeweiligen Optionenausgeübt werden.(b) Die Optionsrechte haben eine jeweilige Laufzeit von acht Jahren ab ihrer Zuteilung. Mit Ablauf derLaufzeit verfallen die Optionsrechte entschädigungslos.i) Persönliche RechteDie Aktienoptionen können nur durch die berechtigten Personen selbst ausgeübt werden. Eine Verfügungüber Aktienoptionen ist ausgeschlossen. Die Aktienoptionen sind vererblich. Die Optionsbedingungenkönnen abweichend hiervon besondere Regelungen für den Todesfall und Fälle der Erwerbsunfähigkeitoder Erwerbsminderung der berechtigten Personen vorsehen.j) Regelung der EinzelheitenDer Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten mit Zustimmung des Aufsichtsrats für dieAusgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen desAktienoptionsprogrammes – einschließlich der Optionsbedingungen – für die berechtigten Personenfestzulegen; für die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft trifft der Aufsichtsrat die entsprechendenBestimmungen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieAktienoptionsbedingungen anzupassen, falls sich die bisherigen Regelungen angesichts tatsächlicherund/oder rechtlicher Änderungen als nicht mehr durchführbar erweisen. Diese neuen Regelungen müssendem Zweck der bisherigen Regelungen in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.k) Satzungsänderung§ 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird geändert und erhält folgenden neuen Abs.8:„Das Grundkapital der Gesellschaft ist bedingt erhöht um bis zu € 250.000,00 (in Worten: Eurozweihundertfünfzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 250.000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend)neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn desJahres, in dem sie ausgegeben werden (bedingtes Kapital II). Das bedingte Kapital II dient der Erfüllungvon ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG vom15.06.2005 bis 31. Dezember 2009 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweitdurchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Rechtzum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung derOptionsrechte kein genehmigtes Kapital nutzt, keine eigenen Aktien oder keinen Barausgleich gewährt.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der bedingtenKapitalerhöhung festzulegen.Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang derKapitalerhöhung aus bedingtem Kapital II zu ändern.“5

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