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Der Europass-Mobilitätsnachweis - Definition Der Europass ...

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Werden aufeinander folgende Mobilitätsprojekte von verschiedenen Entsendeorganisationen betreut, soentscheidet die ausstellende Organisation darüber, ob es möglich ist, denselben <strong>Europass</strong>-Mobilitätsnachweis zubenutzen oder ob ein neuer <strong>Europass</strong>-Mobilitätsnachweis erforderlich ist.Wahl der Sprachen<strong>Der</strong> <strong>Europass</strong>-Mobilitätsnachweis wird in einer oder mehreren zwischen der Entsendeorganisation, derGastorganisation und der betroffenen Person vereinbarten Sprache(n) ausgefüllt.Tabellen 1. bis 4. werden von der ausstellenden Organisation und/oder der Entsendeorganisation ausgefüllt, inder Regel in der Sprache des Herkunftslandes.Tabellen 5.a/5.b werden von der Gastorganisation ausgefüllt, in der Regel in der Sprache des Gastlandes.Um die Verständlichkeit des Nachweises zu optimieren, ist es möglich,(a) Tabelle 4 zu kopieren und in die Sprache des Gastlandes zu übersetzen (bzw. - in Absprache mit derEntsendeorganisation - in eine dritte, weit verbreitete Sprache).(b) Tabelle 5.a/5.b zu kopieren und in die Sprache der Entsendeorganisation zu übersetzen (bzw. - in Absprachemit der Gastorganisation - in eine dritte, weit verbreitete Sprache).Die Entsendeorganisation stellt der Gastorganisation die vorliegende Anleitung in der (den) jeweils relevantenSprache(n) zur Verfügung.Bürger, denen ein <strong>Europass</strong>-Mobilitätsnachweis ausgestellt wird, haben Anspruch auf Übersetzung des gesamtenDokuments entweder in die Sprache der Entsendeorganisation oder in die Sprache der Gastorganisation oder ineine dritte, weit verbreitete Sprache. Im Fall einer Drittsprache ist die Entsendeorganisation für die Übersetzungverantwortlich.UnterstützungWenn Sie mehr über die <strong>Europass</strong>-Mobilitätsinitiative wissen möchten, dann besuchen Sie die Internet-Sitewww.europass.xxx oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Nationale <strong>Europass</strong>-Zentralstelle (siehe Verzeichnisder Zentralstellen oben).Leitfaden für die Verwendung des <strong>Europass</strong>-Mobilitätsnachweises - © Europäische Gemeinschaften 2004 Seite 6

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