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25. Jul 2013 an GStA CE - Der Imperator/ Finanzamt Stade

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2Geschäfts-Nummer nachgereicht werden k<strong>an</strong>n und diese insoweit bei der StA STD nichteiner stillen Entsorgung zum Opfer fällt,2. dass eine Geschäfts-Nummer dem Antragsteller erst bei Zug<strong>an</strong>g eines fiktivenEinstellungs-Bescheides der StA STD vom 06.06.<strong>2013</strong> am 12. Juni <strong>2013</strong> zur Kenntnisgel<strong>an</strong>gt ist und diese Geschäfts-Nummer zudem, da der Straf<strong>an</strong>trag bereits am28. Dezember 2012 eingegeben wurde, nicht mit dem Zeitpunkt der Eingabe desStraf<strong>an</strong>trages überein stimmt. Insoweit betrachtet der Antragsteller die Geschäfts-Nummer als getürkt,3. dass der fiktive Bescheid der StA STD auf einen fiktiven Straf<strong>an</strong>trag von 30.04.<strong>2013</strong>Bezug nimmt, obwohl die schriftliche Aufklärungsschrift des Autors, datiert vom30. April <strong>2013</strong>, definitiv in keiner Weise als Straf<strong>an</strong>trag zu deuten ist (die StA STDwürde allem Anschein nach auch ein eingegebenes leeres Blatt Papier als Straf<strong>an</strong>trageinstufen), sondern allein dem Rechtspfleger zur Aufklärung dahingehend dienen sollte,damit dieser aufmerksam in sämtliche Verfahrensunterlagen Einsicht nimmt undinsoweit wegen Unkenntnis nicht ins eigene Messer läuft,4. dass das Aufklärungsschreiben des Antragstellers, datiert vom 24. Juni <strong>2013</strong>, welches dievorsorgliche Einlegung eines “Rechtsmittels“ gegen einen fiktiven Bescheid derStA STD, in keiner Weise als Beschwerde, welche ohne das Hirn zu benutzen, zurweiteren Entscheidung <strong>an</strong> die <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong> weiterzuleiten wäre, sondern lediglich alsWiderspruch gegen den fiktiven Bescheid gewertet werden konnte, da ein Straf<strong>an</strong>trag,datiert vom 30. April <strong>2013</strong>, definitiv nicht existiert. Dass der StA STD eine Begründungzum Straf<strong>an</strong>trag, datiert vom 23. Dezember 2012, wegen der bis zu dem Zeitpunktfehlenden Geschäfts-Nummer nicht vorgelegen hat und insoweit gefertigt wird, das gehtaus dem Aufklärungsschreiben hervor, denn dort ist eindeutig <strong>an</strong>geführt:5.“Die Begründung zum Straf<strong>an</strong>trag wird nunmehr gefertigt.“6. dass die <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong> ohne es zu bemerken, dass in den Verfahrens-Unterlagen zumStraf<strong>an</strong>trag, datiert vom 23. Dezember 2012, die Begründung des Antragstellers nichtvorh<strong>an</strong>den ist, auf einen derartigen Humbug einsteigt und einen kuriosen Einstellungs-Bescheid erlässt, liefert den eindeutigen Beweis dafür, wessen Geistes Kind densachfremden Schriftsatz der <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong> vom 17.07.<strong>2013</strong> gefertigt hat,7. dass die <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong> auf einen fiktiven Einstellungs-Bescheid der StA STD vom06.06.<strong>2013</strong> und der Aufklärungsschrift des Autors, datiert vom 24. Juni <strong>2013</strong>, welchelediglich als Widerspruch gegen den fiktiven Bescheid gefertigt wurde, um wiederum, dader <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong> eine Begründungsschrift definitiv nicht vorgelegen hat, einen fiktivenEinstellungs-Bescheid zu erlassen, dass die <strong>GStA</strong> <strong>CE</strong>, offen erkennbar, nochintelligenter den Beweis tatsächlich nicht erbringen konnte, dass bereits mehrereAmtsträger gravierend straffällig geworden sind und diese sich mit krimineller Energieder Strafvereitelung im Amt, Begünstigung etc. schuldig gemacht haben.Denn mit dem Chaos, welches im Zusammenh<strong>an</strong>g mit Vetternwirtschaft, Begünstigung etc.durch die Staats<strong>an</strong>waltschaften jetzt <strong>an</strong>gerichtet wurde, würde bei Einlegung einesRechtsmittels beim Oberl<strong>an</strong>desgericht Celle (OLG <strong>CE</strong>), dieses von dort zurückgewiesenwerden und das auch bereits aus dem Grund, um die Angelegenheit schnellstmöglich wiedervom Tisch zu bekommen, zumal von den Angelegenheiten aufgelaufen zumindest 2 (zwei)Amtsträger negativ betroffen sind (die ver<strong>an</strong>twortlichen 4 (vier) Staats<strong>an</strong>wälte nichteinberechnet), welche aus der Sicht des Autors unbedingt zu decken sind.

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