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XII ZR 40/09 - Pfeffer & Boos

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- 25 -Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Höhe von 48.020,78 € nebst Zinsen verurteilthat, ist seine Revision zurückzuweisen.Hahne Frau RiBGH Weber-Monecke Doseist urlaubsbedingt verhindert, zuunterschreiben.HahneSchillingGünterVorinstanzen:AG Halle (Westf.), Entscheidung vom 03.05.2007 - 5a F 175/99 -OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.20<strong>09</strong> - 1 UF 119/07 -

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