Verlagssonderseite - Bayreuther Sonntag
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2.August2009 <strong>Bayreuther</strong>SONNTAG–totallokal<br />
Bayreuth<br />
Nach jahrelangen Diskussionen<br />
hat der Bundestag am<br />
18.06.2009 eine gesetzliche<br />
Regelung zur Reichweite und<br />
Wirksamkeit von Patientenverfügungen<br />
beschlossen.<br />
Rechtsanwalt Dr. Thomas<br />
Mronz von der Kanzlei<br />
F.E.L.S, Bayreuth, fasst die<br />
wesentlichen Neuregelungen<br />
zusammen:<br />
1. Verbindlichkeit der<br />
Patientenverfügung<br />
Durch das neue Gesetz erstreckt<br />
sich die Verbindlichkeit<br />
einer Patientenverfügung<br />
auf alle Stadien einer Erkrankung.<br />
Der Wille des verfügenden<br />
Patienten muss unabhängig<br />
von Art und Stadium seiner<br />
Erkrankung befolgt<br />
werden. Das heißt, eine Behandlung<br />
muss, wenn der Betroffene<br />
dies so klar bestimmt<br />
hat, selbst dann abgebrochen<br />
werden, wenn die Erkrankung<br />
noch heilbar ist.<br />
2. Situation für Betreuer/<br />
Bevollmächtigte<br />
Betreuer und Bevollmächtigte<br />
sind an eine Patientenverfügung<br />
gebunden. Sie müssen<br />
jedoch prüfen, ob die in der<br />
Verfügung getroffenen Festlegungen<br />
mit Blick auf eine<br />
Situation festgelegt wurden,<br />
die der aktuellen Lebens- und<br />
Behandlungssituation entsprechen.<br />
Wenn die Festlegungen<br />
des Patienten nicht<br />
der aktuell eingetretenen Situation<br />
entsprechen, muss der<br />
Betreuer/Bevollmächtigte unter<br />
Zugrundelegung des mutmaßlichen<br />
Patientenwillens<br />
entscheiden, ob er in die entsprechende<br />
Behandlung bzw.<br />
den ärztlichen Eingriff einwilligt<br />
oder nicht.<br />
3. Was gilt im Streitfall?<br />
Wenn zwischen dem Betreuer/Bevollmächtigten<br />
und dem<br />
Arzt Meinungsverschiedenheiten<br />
über den mutmaßlichen<br />
Willen des Patienten bestehen,<br />
ist der Betreuer gehalten,<br />
Angehörige und enge<br />
Vertrauenspersonen hinzuzu-<br />
Neues zur Patientenverfügung<br />
ziehen. Bestehen weiterhin<br />
Meinungsverschiedenheiten,<br />
müssen folgenschwere Eingriffe<br />
vom Vormundschaftsgericht<br />
genehmigt werden.<br />
4. Wie sollte eine Patientenverfügung<br />
aussehen?<br />
Das neue Gesetz schreibt für<br />
die Patientenverfügung die<br />
Schriftform vor. Weitere Vorgaben<br />
macht das Gesetz nicht.<br />
Entscheidend ist es jedoch, die<br />
Verfügung so zu formulieren,<br />
dass sich die Festlegungen auf<br />
konkrete Behandlungssituationen<br />
beziehen. Es reicht also<br />
nicht aus zu formulieren,<br />
„wenn es mir schlecht geht,<br />
sollen an mir die folgenden<br />
Behandlungen nicht vorgenommen<br />
werden“ oder „ich<br />
wünsche keine Apparatemedizin…“.<br />
Vielmehr muss<br />
in der Verfügung eindeutig<br />
und unmissverständlich zu erkennen<br />
sein, für welche Situationen<br />
die Patientenverfügung<br />
gelten soll. Nur eine für den<br />
expliziten Behandlungsfall<br />
formulierte Verfügung entfaltet<br />
auch Rechtssicherheit und<br />
Verbindlichkeit.<br />
5. Geltungsdauer der<br />
Patientenverfügung<br />
Die erstellte Patientenverfügung<br />
ist so lange gültig, bis sie<br />
erneuert oder widerrufen<br />
wird. „Alte“ Verfügungen<br />
bleiben auch nach Inkrafttreten<br />
des Gesetzes gültig, sofern<br />
sie den rechtlichen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
6. Was gilt, wenn keine<br />
schriftliche Verfügung vorliegt?<br />
Das neue Gesetz sieht die Beachtung<br />
mündlicher Äußerungen<br />
des Patienten ausdrücklich<br />
vor. Wenn keine<br />
schriftliche Verfügung vorliegt,<br />
ist – wie bisher – der<br />
mutmaßliche Wille des Betroffenen<br />
entscheidend. Dieser<br />
soll aus konkreten Anhaltspunkten,<br />
z. B. aus früheren<br />
mündlichen oder<br />
schriftlichen Äußerungen des<br />
Patienten, ermittelt werden.<br />
Kulturpreis für Dr. Eberhard Wagner<br />
7. Wo sollte die Verfügung<br />
hinterlegt werden?<br />
Eine Patientenverfügung sollte<br />
so hinterlegt werden, dass<br />
Betreuer/Bevollmächtigte,<br />
Ärzte schnellen Zugriff haben.<br />
Dem Patienten ist zu<br />
empfehlen, einen entsprechenden<br />
Hinweis bei sich zu<br />
tragen, an welchen Orten seine<br />
Patientenverfügung gefunden<br />
werden kann. Auf jeden<br />
Fall sollten die Verfügungen<br />
beim behandelnden Hausarzt,<br />
Betreuer oder Bevollmächtigten<br />
und den Angehörigen hinterlegt<br />
werden.<br />
Fazit: Das neue Gesetz schafft<br />
mehr Rechtssicherheit und<br />
Rechtsklarheit für Ärzte und<br />
Patienten. Dies gilt jedoch<br />
nur, wenn die Patientenverfügung<br />
korrekt, insbesondere<br />
für die konkrete Behandlungssituation<br />
formuliert ist.<br />
Sie sollten sich deshalb bei Erstellung<br />
einer Patientenverfügung<br />
von einem Arzt, Rechtsanwalt,<br />
Notar, dem Roten<br />
Abenteuer Mondlandung<br />
Der der Mondlandung und<br />
NASA-Experte Prof. Jesco<br />
von Puttkammer erzählte auf<br />
Einladung der IHK im<br />
Schloss Thurnau einem interessierten<br />
Publikum die Entwicklung<br />
des Apollo-Projektes<br />
und von der spannenden<br />
Landung auf dem Mond vor<br />
40 Jahren. Nach seinem Ingenieurstudium<br />
bekam Puttkammer<br />
1962 die Möglich-<br />
Anzeige<br />
Kreuz oder einer Patientenorganisation<br />
beraten lassen.<br />
Dr. Thomas Mronz<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Kanzlei F.E.L.S.<br />
Löhestraße 11, 95444 Bayreuth<br />
www.fe-ls.de<br />
keit, in Huntsville in Alabama<br />
zusammen mit Wernher<br />
von Braun an diesem historischen<br />
Projekt mitzuarbeiten.<br />
Puttkammer ist nicht nur<br />
Autor mehrerer Bücher sondern<br />
auch beteiligt an der<br />
Entwicklung eines geplanten<br />
Mond- und Marsfluges sowie<br />
zuständig für den Bordbetrieb<br />
der Raumstation ISS.<br />
gmu<br />
Der Mundartforscher Dr. Eberhard Wagner (r.) aus Gesees wurde mit dem<br />
diesjährigen Kulturpreis des Landkreises Bayreuth ausgezeichnet. Die mit<br />
3.000 Euro dotierte Auszeichnung überreichte Landrat Hermann Hübner<br />
beim Kreisempfang im Donndorfer Schloss Fantaisie. Der mit 1.500 Euro<br />
dotierte Förderpreis des Kulturpreises ging an Heinrich Richter (l.) aus<br />
Mistelgau und an die Theatergruppe des Gesangsvereins Breitenlesau für<br />
deren Verdienste auf dem Gebiet des Volkstheaters.<br />
Kulturpreisträger Dr. Wagner war beruflich Herausgeber des Ostfränkischen<br />
Wörterbuches der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Er<br />
wirkte In zahlreichen Sendungen des Bayerischen Rundfunks und Bayerischen<br />
Fernsehens mit, war Schausteller und Darsteller in zahlreichen Filmen<br />
und Bühnenstücken und zählte zu den Gründungsvätern der Studiobühne<br />
Bayreuth, deren zweiten Vorsitz er nach wie vor inne hat. Foto: rs V. l. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans F. Trunzer, Jesco von Puttkammer,<br />
Erika Ludwig, IHK-Präsident Dr. Wolfgang Wagner, Tanja Wagner. Foto: gmu