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Verlagssonderseite - Bayreuther Sonntag

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2<br />

2.August2009 <strong>Bayreuther</strong>SONNTAG–totallokal<br />

Bayreuth<br />

Nach jahrelangen Diskussionen<br />

hat der Bundestag am<br />

18.06.2009 eine gesetzliche<br />

Regelung zur Reichweite und<br />

Wirksamkeit von Patientenverfügungen<br />

beschlossen.<br />

Rechtsanwalt Dr. Thomas<br />

Mronz von der Kanzlei<br />

F.E.L.S, Bayreuth, fasst die<br />

wesentlichen Neuregelungen<br />

zusammen:<br />

1. Verbindlichkeit der<br />

Patientenverfügung<br />

Durch das neue Gesetz erstreckt<br />

sich die Verbindlichkeit<br />

einer Patientenverfügung<br />

auf alle Stadien einer Erkrankung.<br />

Der Wille des verfügenden<br />

Patienten muss unabhängig<br />

von Art und Stadium seiner<br />

Erkrankung befolgt<br />

werden. Das heißt, eine Behandlung<br />

muss, wenn der Betroffene<br />

dies so klar bestimmt<br />

hat, selbst dann abgebrochen<br />

werden, wenn die Erkrankung<br />

noch heilbar ist.<br />

2. Situation für Betreuer/<br />

Bevollmächtigte<br />

Betreuer und Bevollmächtigte<br />

sind an eine Patientenverfügung<br />

gebunden. Sie müssen<br />

jedoch prüfen, ob die in der<br />

Verfügung getroffenen Festlegungen<br />

mit Blick auf eine<br />

Situation festgelegt wurden,<br />

die der aktuellen Lebens- und<br />

Behandlungssituation entsprechen.<br />

Wenn die Festlegungen<br />

des Patienten nicht<br />

der aktuell eingetretenen Situation<br />

entsprechen, muss der<br />

Betreuer/Bevollmächtigte unter<br />

Zugrundelegung des mutmaßlichen<br />

Patientenwillens<br />

entscheiden, ob er in die entsprechende<br />

Behandlung bzw.<br />

den ärztlichen Eingriff einwilligt<br />

oder nicht.<br />

3. Was gilt im Streitfall?<br />

Wenn zwischen dem Betreuer/Bevollmächtigten<br />

und dem<br />

Arzt Meinungsverschiedenheiten<br />

über den mutmaßlichen<br />

Willen des Patienten bestehen,<br />

ist der Betreuer gehalten,<br />

Angehörige und enge<br />

Vertrauenspersonen hinzuzu-<br />

Neues zur Patientenverfügung<br />

ziehen. Bestehen weiterhin<br />

Meinungsverschiedenheiten,<br />

müssen folgenschwere Eingriffe<br />

vom Vormundschaftsgericht<br />

genehmigt werden.<br />

4. Wie sollte eine Patientenverfügung<br />

aussehen?<br />

Das neue Gesetz schreibt für<br />

die Patientenverfügung die<br />

Schriftform vor. Weitere Vorgaben<br />

macht das Gesetz nicht.<br />

Entscheidend ist es jedoch, die<br />

Verfügung so zu formulieren,<br />

dass sich die Festlegungen auf<br />

konkrete Behandlungssituationen<br />

beziehen. Es reicht also<br />

nicht aus zu formulieren,<br />

„wenn es mir schlecht geht,<br />

sollen an mir die folgenden<br />

Behandlungen nicht vorgenommen<br />

werden“ oder „ich<br />

wünsche keine Apparatemedizin…“.<br />

Vielmehr muss<br />

in der Verfügung eindeutig<br />

und unmissverständlich zu erkennen<br />

sein, für welche Situationen<br />

die Patientenverfügung<br />

gelten soll. Nur eine für den<br />

expliziten Behandlungsfall<br />

formulierte Verfügung entfaltet<br />

auch Rechtssicherheit und<br />

Verbindlichkeit.<br />

5. Geltungsdauer der<br />

Patientenverfügung<br />

Die erstellte Patientenverfügung<br />

ist so lange gültig, bis sie<br />

erneuert oder widerrufen<br />

wird. „Alte“ Verfügungen<br />

bleiben auch nach Inkrafttreten<br />

des Gesetzes gültig, sofern<br />

sie den rechtlichen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

6. Was gilt, wenn keine<br />

schriftliche Verfügung vorliegt?<br />

Das neue Gesetz sieht die Beachtung<br />

mündlicher Äußerungen<br />

des Patienten ausdrücklich<br />

vor. Wenn keine<br />

schriftliche Verfügung vorliegt,<br />

ist – wie bisher – der<br />

mutmaßliche Wille des Betroffenen<br />

entscheidend. Dieser<br />

soll aus konkreten Anhaltspunkten,<br />

z. B. aus früheren<br />

mündlichen oder<br />

schriftlichen Äußerungen des<br />

Patienten, ermittelt werden.<br />

Kulturpreis für Dr. Eberhard Wagner<br />

7. Wo sollte die Verfügung<br />

hinterlegt werden?<br />

Eine Patientenverfügung sollte<br />

so hinterlegt werden, dass<br />

Betreuer/Bevollmächtigte,<br />

Ärzte schnellen Zugriff haben.<br />

Dem Patienten ist zu<br />

empfehlen, einen entsprechenden<br />

Hinweis bei sich zu<br />

tragen, an welchen Orten seine<br />

Patientenverfügung gefunden<br />

werden kann. Auf jeden<br />

Fall sollten die Verfügungen<br />

beim behandelnden Hausarzt,<br />

Betreuer oder Bevollmächtigten<br />

und den Angehörigen hinterlegt<br />

werden.<br />

Fazit: Das neue Gesetz schafft<br />

mehr Rechtssicherheit und<br />

Rechtsklarheit für Ärzte und<br />

Patienten. Dies gilt jedoch<br />

nur, wenn die Patientenverfügung<br />

korrekt, insbesondere<br />

für die konkrete Behandlungssituation<br />

formuliert ist.<br />

Sie sollten sich deshalb bei Erstellung<br />

einer Patientenverfügung<br />

von einem Arzt, Rechtsanwalt,<br />

Notar, dem Roten<br />

Abenteuer Mondlandung<br />

Der der Mondlandung und<br />

NASA-Experte Prof. Jesco<br />

von Puttkammer erzählte auf<br />

Einladung der IHK im<br />

Schloss Thurnau einem interessierten<br />

Publikum die Entwicklung<br />

des Apollo-Projektes<br />

und von der spannenden<br />

Landung auf dem Mond vor<br />

40 Jahren. Nach seinem Ingenieurstudium<br />

bekam Puttkammer<br />

1962 die Möglich-<br />

Anzeige<br />

Kreuz oder einer Patientenorganisation<br />

beraten lassen.<br />

Dr. Thomas Mronz<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Kanzlei F.E.L.S.<br />

Löhestraße 11, 95444 Bayreuth<br />

www.fe-ls.de<br />

keit, in Huntsville in Alabama<br />

zusammen mit Wernher<br />

von Braun an diesem historischen<br />

Projekt mitzuarbeiten.<br />

Puttkammer ist nicht nur<br />

Autor mehrerer Bücher sondern<br />

auch beteiligt an der<br />

Entwicklung eines geplanten<br />

Mond- und Marsfluges sowie<br />

zuständig für den Bordbetrieb<br />

der Raumstation ISS.<br />

gmu<br />

Der Mundartforscher Dr. Eberhard Wagner (r.) aus Gesees wurde mit dem<br />

diesjährigen Kulturpreis des Landkreises Bayreuth ausgezeichnet. Die mit<br />

3.000 Euro dotierte Auszeichnung überreichte Landrat Hermann Hübner<br />

beim Kreisempfang im Donndorfer Schloss Fantaisie. Der mit 1.500 Euro<br />

dotierte Förderpreis des Kulturpreises ging an Heinrich Richter (l.) aus<br />

Mistelgau und an die Theatergruppe des Gesangsvereins Breitenlesau für<br />

deren Verdienste auf dem Gebiet des Volkstheaters.<br />

Kulturpreisträger Dr. Wagner war beruflich Herausgeber des Ostfränkischen<br />

Wörterbuches der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Er<br />

wirkte In zahlreichen Sendungen des Bayerischen Rundfunks und Bayerischen<br />

Fernsehens mit, war Schausteller und Darsteller in zahlreichen Filmen<br />

und Bühnenstücken und zählte zu den Gründungsvätern der Studiobühne<br />

Bayreuth, deren zweiten Vorsitz er nach wie vor inne hat. Foto: rs V. l. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans F. Trunzer, Jesco von Puttkammer,<br />

Erika Ludwig, IHK-Präsident Dr. Wolfgang Wagner, Tanja Wagner. Foto: gmu

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