Ausgabe 04/2012 - Weidenberg
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Ausg. <strong>04</strong>/<strong>2012</strong><br />
Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
„Egerten“<br />
im Bereich der Fl. Nrn. 118 (TF), 118/2, 124 (TF),<br />
127/5 und 127 (TF), alle Gemarkung Neunkirchen<br />
am Main; Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in der Sitzung am 28.03.2011 die<br />
Erweiterung des Bebauungsplanes „Egerten“ als Satzung beschlossen.<br />
In dem von der Erweiterung betroffenen Bereich sind zwei Baurechte für<br />
Einzelhäuser entstanden und zwei bereits bestehende Gebäude in den<br />
Planungsbereich aufgenommen worden.<br />
Der Bebauungsplanentwurf wurde öffentlich ausgelegt und die betroffenen<br />
Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört. Die vorgebrachten<br />
Anregungen wurden im Gemeinderat behandelt und, soweit<br />
beschlossen, in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>,<br />
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf<br />
Verlangen wird über die Bebauungsplanerweiterung Auskunft gegeben.<br />
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />
u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der<br />
Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />
Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung<br />
oder der Bebauungsplanänderung schriftlich<br />
gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.<br />
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />
10<br />
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende<br />
Bebauungsplanerweiterung in Kraft.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 16. März <strong>2012</strong><br />
Hans Wittauer<br />
Erster Bürgermeister<br />
Senioren- und<br />
Bürgerbegegnungsstätte<br />
Programm und Angebot für April <strong>2012</strong><br />
Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
(außer an Feiertagen)<br />
Freitag, 20.<strong>04</strong>., Textilverkauf Küfner, 10:00-12:00 Uhr<br />
Seniorentreff<br />
***<br />
Dienstag, 24.<strong>04</strong>., Diavortrag Südtirol, 16:00 Uhr, 3.OG<br />
***<br />
Samstag, 28.<strong>04</strong>., Akkordeonfreunde Bad Berneck<br />
16:00 Uhr, Eingangsbereich<br />
***<br />
Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen<br />
(Themenvorbereitung auf Wunsch !)<br />
jeden Freitag, 10:15 – 11:30 Uhr im „Seniorentreff“, EG<br />
Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam<br />
jeden Mittwoch im Monat um 10:30 Uhr<br />
Cafe Sonnenschein – Cafebetrieb im Seniorentreff, EG<br />
Mittwoch, am <strong>04</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> und am 18.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong>, jeweils ab 14:00 Uhr<br />
Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein!<br />
Kontakt:<br />
Seniorenbeauftragte: Helga Ordnung, Tel.: 09278 1594<br />
Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466<br />
<strong>Weidenberg</strong>, Telefon: 09278 – 973 0 Fax: 09278 – 973 111,<br />
E-Mail: info@awo-seniorenheim-weidenberg.de<br />
- Grund– und Mittelschulverband -<br />
Hallenbad<br />
Während der Zeit der Osterferien bleibt das Hallenbad in der Schule in<br />
Mittagsbetreuung für Grundschüler an<br />
der Verbandschule <strong>Weidenberg</strong> im<br />
Schuljahr 2011/<strong>2012</strong><br />
Information/Bedarfserhebung/Anmeldung<br />
Bereits im 10. Jahr wird für Grundschüler an der Verbandschule <strong>Weidenberg</strong><br />
eine Mittagsbetreuung angeboten, die durch die Gesellschaft zur<br />
beruflichen und sozialen Integration gemeinnützige GmbH, gfi Bayreuth,<br />
durchgeführt wird. Das erfolgreiche und bedarfsorientierte Angebot soll<br />
auch im kommenden Schuljahr in den Räumen der Schule weiter geführt<br />
werden, um vor Eltern die Möglichkeit zu geben, den Beruf und die Familie<br />
miteinander zu vereinbaren. Durch die Betreuung an der Schule entfällt<br />
zudem das Wegeunfallrisiko.<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
Die Mittagsbetreuung beginnt am zweiten Schultag und findet im weiteren<br />
Verlauf an allen Schultagen in der Zeit von 11:15 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
statt. Die Kinder können sich nach Ende ihres Unterrichts im Gruppen-<br />
- Volksschule <strong>Weidenberg</strong> -<br />
<strong>Weidenberg</strong> vom 31. März <strong>2012</strong> bis einschließlich 15. April <strong>2012</strong> geschlossen.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 16. März <strong>2012</strong><br />
raum einfinden und werden dort bis längstens 14:00 Uhr betreut. Die<br />
Abholung der Kinder nach Beendigung der Mittagsbetreuung durch die<br />
Eltern muss gewährleistet sein. Eine Mittagsverpflegung kann bei Bedarf<br />
organisiert werden. Die Mindestteilnehmerzahl zur Gründung einer<br />
Betreuungsgruppe beträgt 12 Kinder.<br />
Teilnahmevoraussetzung ist die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr,<br />
die Kosten werden über Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht,<br />
Verrechnung auf 11 Monate.<br />
2. Betreuungskonzept<br />
Die Grundschüler sollen im Rahmen der Mittagsbetreuung die Möglichkeit<br />
finden sich zu entspannen und Ruhe nach dem Unterricht zu haben,<br />
aber andererseits auch kreativ tätig zu sein, soziale Erfahrungen zu<br />
sammeln und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Betreuerinnen bieten<br />
ein auf Bedürfnisse und Alter der Kinder abgestimmtes Programm.<br />
Dazu gehören z. B. Mal- und Bastelarbeiten oder freies Spiel. Obwohl<br />
das Angebot freizeitpädagogisch ausgerichtet ist, ist die Anfertigung von<br />
Hausaufgaben auf freiwilliger Basis möglich.