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Ausgabe 04/2012 - Weidenberg

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Ausg. <strong>04</strong>/<strong>2012</strong><br />

Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

„Egerten“<br />

im Bereich der Fl. Nrn. 118 (TF), 118/2, 124 (TF),<br />

127/5 und 127 (TF), alle Gemarkung Neunkirchen<br />

am Main; Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in der Sitzung am 28.03.2011 die<br />

Erweiterung des Bebauungsplanes „Egerten“ als Satzung beschlossen.<br />

In dem von der Erweiterung betroffenen Bereich sind zwei Baurechte für<br />

Einzelhäuser entstanden und zwei bereits bestehende Gebäude in den<br />

Planungsbereich aufgenommen worden.<br />

Der Bebauungsplanentwurf wurde öffentlich ausgelegt und die betroffenen<br />

Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört. Die vorgebrachten<br />

Anregungen wurden im Gemeinderat behandelt und, soweit<br />

beschlossen, in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Der Bebauungsplan mit Begründung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>,<br />

während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf<br />

Verlangen wird über die Bebauungsplanerweiterung Auskunft gegeben.<br />

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />

u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der<br />

Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />

Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung<br />

oder der Bebauungsplanänderung schriftlich<br />

gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.<br />

Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />

10<br />

Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende<br />

Bebauungsplanerweiterung in Kraft.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 16. März <strong>2012</strong><br />

Hans Wittauer<br />

Erster Bürgermeister<br />

Senioren- und<br />

Bürgerbegegnungsstätte<br />

Programm und Angebot für April <strong>2012</strong><br />

Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

(außer an Feiertagen)<br />

Freitag, 20.<strong>04</strong>., Textilverkauf Küfner, 10:00-12:00 Uhr<br />

Seniorentreff<br />

***<br />

Dienstag, 24.<strong>04</strong>., Diavortrag Südtirol, 16:00 Uhr, 3.OG<br />

***<br />

Samstag, 28.<strong>04</strong>., Akkordeonfreunde Bad Berneck<br />

16:00 Uhr, Eingangsbereich<br />

***<br />

Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen<br />

(Themenvorbereitung auf Wunsch !)<br />

jeden Freitag, 10:15 – 11:30 Uhr im „Seniorentreff“, EG<br />

Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam<br />

jeden Mittwoch im Monat um 10:30 Uhr<br />

Cafe Sonnenschein – Cafebetrieb im Seniorentreff, EG<br />

Mittwoch, am <strong>04</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> und am 18.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong>, jeweils ab 14:00 Uhr<br />

Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein!<br />

Kontakt:<br />

Seniorenbeauftragte: Helga Ordnung, Tel.: 09278 1594<br />

Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466<br />

<strong>Weidenberg</strong>, Telefon: 09278 – 973 0 Fax: 09278 – 973 111,<br />

E-Mail: info@awo-seniorenheim-weidenberg.de<br />

- Grund– und Mittelschulverband -<br />

Hallenbad<br />

Während der Zeit der Osterferien bleibt das Hallenbad in der Schule in<br />

Mittagsbetreuung für Grundschüler an<br />

der Verbandschule <strong>Weidenberg</strong> im<br />

Schuljahr 2011/<strong>2012</strong><br />

Information/Bedarfserhebung/Anmeldung<br />

Bereits im 10. Jahr wird für Grundschüler an der Verbandschule <strong>Weidenberg</strong><br />

eine Mittagsbetreuung angeboten, die durch die Gesellschaft zur<br />

beruflichen und sozialen Integration gemeinnützige GmbH, gfi Bayreuth,<br />

durchgeführt wird. Das erfolgreiche und bedarfsorientierte Angebot soll<br />

auch im kommenden Schuljahr in den Räumen der Schule weiter geführt<br />

werden, um vor Eltern die Möglichkeit zu geben, den Beruf und die Familie<br />

miteinander zu vereinbaren. Durch die Betreuung an der Schule entfällt<br />

zudem das Wegeunfallrisiko.<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

Die Mittagsbetreuung beginnt am zweiten Schultag und findet im weiteren<br />

Verlauf an allen Schultagen in der Zeit von 11:15 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

statt. Die Kinder können sich nach Ende ihres Unterrichts im Gruppen-<br />

- Volksschule <strong>Weidenberg</strong> -<br />

<strong>Weidenberg</strong> vom 31. März <strong>2012</strong> bis einschließlich 15. April <strong>2012</strong> geschlossen.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 16. März <strong>2012</strong><br />

raum einfinden und werden dort bis längstens 14:00 Uhr betreut. Die<br />

Abholung der Kinder nach Beendigung der Mittagsbetreuung durch die<br />

Eltern muss gewährleistet sein. Eine Mittagsverpflegung kann bei Bedarf<br />

organisiert werden. Die Mindestteilnehmerzahl zur Gründung einer<br />

Betreuungsgruppe beträgt 12 Kinder.<br />

Teilnahmevoraussetzung ist die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr,<br />

die Kosten werden über Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht,<br />

Verrechnung auf 11 Monate.<br />

2. Betreuungskonzept<br />

Die Grundschüler sollen im Rahmen der Mittagsbetreuung die Möglichkeit<br />

finden sich zu entspannen und Ruhe nach dem Unterricht zu haben,<br />

aber andererseits auch kreativ tätig zu sein, soziale Erfahrungen zu<br />

sammeln und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Betreuerinnen bieten<br />

ein auf Bedürfnisse und Alter der Kinder abgestimmtes Programm.<br />

Dazu gehören z. B. Mal- und Bastelarbeiten oder freies Spiel. Obwohl<br />

das Angebot freizeitpädagogisch ausgerichtet ist, ist die Anfertigung von<br />

Hausaufgaben auf freiwilliger Basis möglich.

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