Ausgabe 04/2012 - Weidenberg
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Ausg. <strong>04</strong>/<strong>2012</strong><br />
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />
- Gemeinde Kirchenpingarten -<br />
Sitzung Gemeinderat<br />
Kirchenpingarten am 16. März <strong>2012</strong><br />
Satzungsentwurf SiSo, Mitgliedsbeitritt der Gemeinde Kirchenpingarten.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde beabsichtigt, Mitglied im Verein SiSo zu werden. Nach<br />
Vorliegen der endgültigen Satzung wird der erforderliche Gemeinderatsbeschluss<br />
nachgereicht.<br />
Bauantrag Thomas und Sonja Kausler, Schlammersdorf; Errichtung<br />
einer Gerätehütte, Fl.Nr. 114/1, Gemarkung Kirchenpingarten, und<br />
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Drei Birken“ bezüglich der Baugrenzen, Dachform und Dachneigung.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Die Befreiungen bezüglich<br />
der Baugrenzen, Dachform und Dachneigung werden erteilt. Der umbaute<br />
Raum darf 75 cbm nicht überschreiten.<br />
Bauantrag Katja Bergmann u. Matthias Knoll <strong>Weidenberg</strong>; Neubau<br />
eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr. 173/5, Gemarkung Kirchenpingarten,<br />
und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes bezüglich der Geschosszahl, der Baugrenzen<br />
und der Dachneigung.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />
Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese<br />
satzungsgemäß zu entrichten. Eine Erschließung über das bisherige<br />
Maß hinaus ist der Gemeinde nicht möglich. Die notwendigen Befreiungen<br />
vom Bebauungsplan werden erteilt.<br />
Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth<br />
am 06. März <strong>2012</strong><br />
Haushaltsvorberatung <strong>2012</strong>.<br />
Bauantrag Gerhard Heinz, Fenkensees; Errichtung von Dachgauben<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Anschlussgebühren,<br />
Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge anfallen, sind diese satzungsgemäß<br />
zu entrichten.<br />
Sitzung Marktgemeinderat<br />
<strong>Weidenberg</strong> am 05. März <strong>2012</strong><br />
Nutzung gemeindlicher Liegenschaften.<br />
Beschluss:<br />
Für die Nutzung gemeindlicher Liegenschaften (ohne GZ Nk. Und DFH)<br />
gilt die Anlage. Für die Ausführung gelten die Richtlinien gemäß Anlage.<br />
Die Anlagen waren Gegenstand der Beratung und werden dem Beschlussbuch<br />
beigefügt.<br />
- Gemeinde Seybothenreuth -<br />
- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />
12<br />
Antrag FF Kirmsees: Neubau Nebengebäude, Fl.Nr. 555, Gemarkung<br />
Tressau.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />
Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind<br />
diese satzungsgemäß zu entrichten. Der Zuschuss zu den Materialkosten<br />
wird auf 5.600,00 € festgesetzt. Die Zuwendung wird genehmigt,<br />
weil der aktuelle Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus den geltenden Sicherheitsbestimmungen<br />
nicht mehr entspricht und deshalb Material der<br />
aktiven Wehr ausgelagert werden soll.<br />
Antrag Josef Schäffner, Tressau, Fl. Nr. 6, Gem. Tressau: Dachgeschossausbau,<br />
Errichtung von Dachgauben und Balkon.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Anschlussgebühren,<br />
Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge anfallen, sind<br />
diese satzungsgemäß zu entrichten.<br />
Neubau eines Nebengebäudes, Eichner Manfred und Birgit, Lienlas<br />
auf Fl.Nr. 178/3, Gem. Kirchenpingarten.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />
Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind<br />
diese satzungsgemäß zu entrichten.<br />
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich<br />
der Baugrenzen und der Dachneigung werden erteilt.<br />
Feuerwehrwesen: Budget der Wehren und einheitliches Beschaffungswesen.<br />
Beschluss:<br />
Mit den vorgeschlagenen Regelungen besteht Einverständnis.<br />
Antrag FFW Seybothenreuth auf Verlegung des Standortes für den<br />
Maibaum.<br />
Beschluss:<br />
Dem Antrag wird stattgegeben. Auf die Leitungstrassenauskunft wird<br />
hingewiesen.<br />
Zuschussantrag Hausmülldeponie.<br />
Beschluss:<br />
Dem Vertrag wird zugestimmt. Durch die Verwaltung sollen entsprechende<br />
Angebote eingeholt werden.<br />
Haushaltsvorberatung <strong>2012</strong>; Beschluss über Haushaltsplan und<br />
Haushaltssatzung <strong>2012</strong>. Haushalt <strong>2012</strong>.<br />
Beschluss:<br />
Haushaltsplan und Haushaltssatzung <strong>2012</strong> werden in der vorgelegten<br />
Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses<br />
und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und<br />
Investitionsprogramm für den Zeitraum 2011 bis 2015 werden gebilligt.<br />
Der Stellenplan wird genehmigt.<br />
Reduzierung der Öffnungszeiten des gemeindlichen Sportparks im<br />
Rahmen der Sommersaison.