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Ausgabe 04/2012 - Weidenberg

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Ausg. <strong>04</strong>/<strong>2012</strong><br />

Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />

- Gemeinde Kirchenpingarten -<br />

Sitzung Gemeinderat<br />

Kirchenpingarten am 16. März <strong>2012</strong><br />

Satzungsentwurf SiSo, Mitgliedsbeitritt der Gemeinde Kirchenpingarten.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde beabsichtigt, Mitglied im Verein SiSo zu werden. Nach<br />

Vorliegen der endgültigen Satzung wird der erforderliche Gemeinderatsbeschluss<br />

nachgereicht.<br />

Bauantrag Thomas und Sonja Kausler, Schlammersdorf; Errichtung<br />

einer Gerätehütte, Fl.Nr. 114/1, Gemarkung Kirchenpingarten, und<br />

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Drei Birken“ bezüglich der Baugrenzen, Dachform und Dachneigung.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Die Befreiungen bezüglich<br />

der Baugrenzen, Dachform und Dachneigung werden erteilt. Der umbaute<br />

Raum darf 75 cbm nicht überschreiten.<br />

Bauantrag Katja Bergmann u. Matthias Knoll <strong>Weidenberg</strong>; Neubau<br />

eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr. 173/5, Gemarkung Kirchenpingarten,<br />

und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes bezüglich der Geschosszahl, der Baugrenzen<br />

und der Dachneigung.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />

Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese<br />

satzungsgemäß zu entrichten. Eine Erschließung über das bisherige<br />

Maß hinaus ist der Gemeinde nicht möglich. Die notwendigen Befreiungen<br />

vom Bebauungsplan werden erteilt.<br />

Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth<br />

am 06. März <strong>2012</strong><br />

Haushaltsvorberatung <strong>2012</strong>.<br />

Bauantrag Gerhard Heinz, Fenkensees; Errichtung von Dachgauben<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Anschlussgebühren,<br />

Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge anfallen, sind diese satzungsgemäß<br />

zu entrichten.<br />

Sitzung Marktgemeinderat<br />

<strong>Weidenberg</strong> am 05. März <strong>2012</strong><br />

Nutzung gemeindlicher Liegenschaften.<br />

Beschluss:<br />

Für die Nutzung gemeindlicher Liegenschaften (ohne GZ Nk. Und DFH)<br />

gilt die Anlage. Für die Ausführung gelten die Richtlinien gemäß Anlage.<br />

Die Anlagen waren Gegenstand der Beratung und werden dem Beschlussbuch<br />

beigefügt.<br />

- Gemeinde Seybothenreuth -<br />

- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />

12<br />

Antrag FF Kirmsees: Neubau Nebengebäude, Fl.Nr. 555, Gemarkung<br />

Tressau.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />

Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind<br />

diese satzungsgemäß zu entrichten. Der Zuschuss zu den Materialkosten<br />

wird auf 5.600,00 € festgesetzt. Die Zuwendung wird genehmigt,<br />

weil der aktuelle Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus den geltenden Sicherheitsbestimmungen<br />

nicht mehr entspricht und deshalb Material der<br />

aktiven Wehr ausgelagert werden soll.<br />

Antrag Josef Schäffner, Tressau, Fl. Nr. 6, Gem. Tressau: Dachgeschossausbau,<br />

Errichtung von Dachgauben und Balkon.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Anschlussgebühren,<br />

Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge anfallen, sind<br />

diese satzungsgemäß zu entrichten.<br />

Neubau eines Nebengebäudes, Eichner Manfred und Birgit, Lienlas<br />

auf Fl.Nr. 178/3, Gem. Kirchenpingarten.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,<br />

Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind<br />

diese satzungsgemäß zu entrichten.<br />

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich<br />

der Baugrenzen und der Dachneigung werden erteilt.<br />

Feuerwehrwesen: Budget der Wehren und einheitliches Beschaffungswesen.<br />

Beschluss:<br />

Mit den vorgeschlagenen Regelungen besteht Einverständnis.<br />

Antrag FFW Seybothenreuth auf Verlegung des Standortes für den<br />

Maibaum.<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag wird stattgegeben. Auf die Leitungstrassenauskunft wird<br />

hingewiesen.<br />

Zuschussantrag Hausmülldeponie.<br />

Beschluss:<br />

Dem Vertrag wird zugestimmt. Durch die Verwaltung sollen entsprechende<br />

Angebote eingeholt werden.<br />

Haushaltsvorberatung <strong>2012</strong>; Beschluss über Haushaltsplan und<br />

Haushaltssatzung <strong>2012</strong>. Haushalt <strong>2012</strong>.<br />

Beschluss:<br />

Haushaltsplan und Haushaltssatzung <strong>2012</strong> werden in der vorgelegten<br />

Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses<br />

und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und<br />

Investitionsprogramm für den Zeitraum 2011 bis 2015 werden gebilligt.<br />

Der Stellenplan wird genehmigt.<br />

Reduzierung der Öffnungszeiten des gemeindlichen Sportparks im<br />

Rahmen der Sommersaison.

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