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polizei - elektrizität - wasser - sorgentelefon - Zufikon

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Fahrradvignetten (Velo)<br />

Die Velovignetten können bei den Poststellen bezogen werden.<br />

Amtliche Publikationsorgane<br />

Amtliche Publikationsorgane der Gemeinde <strong>Zufikon</strong> sind der Bremgarter Bezirks-Anzeiger,<br />

Zugerstrasse 14, 5620 Bremgarten und das kant. Amtsblatt, c/o Zofinger Tagblatt, Postfach,<br />

4800 Zofingen.<br />

Hundemarken<br />

Seit 01.05.2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft. Nach wie vor sind die Gemeinden für die<br />

Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig, welche neu für die nächsten zwei<br />

Jahre Fr. 115 pro Hund und Jahr beträgt, danach voraussichtlich Fr. 110. Die Hundetaxe ist<br />

für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monate zu entrichten.Hundehalterinnen<br />

und Hundehalter, die ihren Hund bereits angemeldet haben, bekommen<br />

die Hundetaxe jeweils im April/Mai in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen werden während<br />

den üblichen Schalteröffnungszeiten unter Beilage von Heimtierausweis und Sachkundenachweis<br />

beim Empfang entgegen genommen.Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der<br />

Schweiz die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung (TSV). Damit verbunden<br />

ist die obligatorische Registrierung bei der ANIS-Datenbank. Alle Mutationen (Namens-,<br />

Halter-, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Gemeinde und der ANIS innert 10<br />

Tagenzu melden.<br />

Mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes schafft der Kanton Aargau die bisherige Hundemarke<br />

ab.<br />

Die Hundehalter/-innen werden in Zukunft mehr in die Pflicht genommen. Ausserdem werden<br />

Hunderassen, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden,<br />

bewilligungspflichtig. Obligatorisch wird mit dem neuen Hundegesetz auch die Aufnahme von<br />

Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie entlang von Strassen und Wegen. Eine<br />

Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100 belegt werden.<br />

Hundeversäuberung<br />

In der Gemeinde stehen für die Hundeversäuberung Hundewiesen zur Verfügung:<br />

• an der Aettigüpfstrasse<br />

• im Emaus<br />

• an der Herrengasse<br />

• an der Rebbergstrasse<br />

Im Weiteren sind in der Gemeinde verschiedene "Robidog"-Behälter aufgestellt.<br />

Die Hundehalter werden höflich gebeten, die zur Verfügung stehenden Anlagen mit ihren<br />

Vierbeinern aufzusuchen.<br />

Zufikerhuus<br />

Für die Vermietung des Zufikerhuuses, Schulstrasse 29, ist die Kanzlei, Tel. 056 648 29 30,<br />

zuständig. Sie steht Ihnen gerne für Informationen und weitere Auskünfte zur Verfügung.<br />

Oktober 2012<br />

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