Nutzung der Tiefen- geothermie in Stuttgart Durchführung von ...
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2 Technische Beschreibung <strong>der</strong> zu untersuchenden Anlagenkonzepte<br />
Die Länge e<strong>in</strong>er Erdwärmesonde sowie die Anzahl abgeteufter Bohrungen s<strong>in</strong>d vom Wärmebedarf<br />
und <strong>von</strong> den geologischen Eigenschaften des Untergrundes abhängig. Werden mehrere<br />
Sonden auf e<strong>in</strong>em Grundstück <strong>in</strong>stalliert, so s<strong>in</strong>d die gegenseitige Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> Erdwärmesonden<br />
sowie e<strong>in</strong> gegenseitiger M<strong>in</strong>destabstand zu berücksichtigen. Die richtige Dimensionierung<br />
e<strong>in</strong>es Sondenfeldes wird durch e<strong>in</strong>e geothermische Modellrechnung sichergestellt.<br />
Langjährige und umfangreiche Erfahrungen bedeuten bei fachgerechter Ausführung<br />
e<strong>in</strong> nur ger<strong>in</strong>ges Erschließungsrisiko.<br />
Oberflächennahe Erdwärmesonden können <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> Tiefe mehrere<br />
Grundwasserschichten durchstoßen. Bei <strong>der</strong> Installation ist daher speziell darauf zu achten,<br />
dass ke<strong>in</strong> hydraulischer Kurzschluss entsteht, weshalb <strong>der</strong> R<strong>in</strong>graum <strong>der</strong> Bohrlöcher nachhaltig<br />
abzudichten ist, damit ke<strong>in</strong>e künstlichen Wegsamkeiten geschaffen werden /BMU 2007/.<br />
Die folgende Beschreibung <strong>der</strong> Rechtsgrundlagen zum E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen <strong>von</strong> Erdwärmesonden<br />
orientiert sich an /Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg 2005/.<br />
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Installation und den Betrieb <strong>von</strong> oberflächennahen<br />
Erdwärmesondenanlagen <strong>in</strong> Baden-Württemberg bilden das Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG), das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) und das Bundesberggesetz<br />
(BBergG) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Lagerstättengesetz <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />
Auch wenn durch den E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Erdwärmesonden we<strong>der</strong> Grundwasser entnommen<br />
noch e<strong>in</strong>geleitet wird, ist jedes Vorhaben zur oberflächennahen Erdwärmenutzung gemäß<br />
dem Wasserrecht <strong>der</strong> zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und nach den<br />
entsprechenden Paragraphen regelmäßig zu prüfen.<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung s<strong>in</strong>d folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand<br />
ist zu berücksichtigen, um e<strong>in</strong>e gegenseitige Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> Sonden zu vermeiden. Als<br />
Wärmeträgermedium ist <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Wasserschutzgebieten ausschließlich Wasser e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
Außerhalb <strong>von</strong> Wasserschutzgebieten kann e<strong>in</strong> Wasser-Glykol-Gemisch e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden. Aufgrund <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>von</strong> schädlichen Verän<strong>der</strong>ungen des Grundwassers aufgrund<br />
des Bohrvorgangs, über das Bohrloch o<strong>der</strong> durch die R<strong>in</strong>graumfüllung s<strong>in</strong>d sowohl <strong>in</strong><br />
Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebieten als auch Heilquellenschutzgebieten und im engeren Zustromgebiet<br />
<strong>von</strong> M<strong>in</strong>eralwassernutzungen Bohrungen für Erdwärmesonden nicht zulässig.<br />
Die zuständige Behörde beurteilt anhand verschiedener Kriterien, ob und ggf. unter<br />
welchen Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e oberflächennahe Erdwärmesonde <strong>in</strong>stalliert werden kann und<br />
welche Verfahrensabläufe e<strong>in</strong>zuhalten s<strong>in</strong>d. So s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Bau und <strong>der</strong> Betrieb <strong>von</strong> Erdwärmesonden<br />
<strong>in</strong> Wasser- und Quellenschutzgebieten i.d.R. verboten und Ausnahmen s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>zelfällen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIB möglich. Außerhalb <strong>von</strong> Wasser- und Quellenschutzgebieten<br />
s<strong>in</strong>d die Untergrundverhältnisse zu prüfen. Dazu werden vier verschiedene<br />
Fallgruppen (A –D) unterschieden, wobei A die Fallgruppe mit <strong>der</strong> größten Eignung für die<br />
Installation und den Betrieb <strong>von</strong> Erdwärmesondenanlagen darstellt. Für Sonden mit e<strong>in</strong>er<br />
Tiefe <strong>von</strong> mehr als 200 m folgt, mit Ausnahme <strong>von</strong> Fallgruppe A, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelprüfung. Neben