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Nutzung der Tiefen- geothermie in Stuttgart Durchführung von ...

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2 Technische Beschreibung <strong>der</strong> zu untersuchenden Anlagenkonzepte<br />

Die Länge e<strong>in</strong>er Erdwärmesonde sowie die Anzahl abgeteufter Bohrungen s<strong>in</strong>d vom Wärmebedarf<br />

und <strong>von</strong> den geologischen Eigenschaften des Untergrundes abhängig. Werden mehrere<br />

Sonden auf e<strong>in</strong>em Grundstück <strong>in</strong>stalliert, so s<strong>in</strong>d die gegenseitige Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> Erdwärmesonden<br />

sowie e<strong>in</strong> gegenseitiger M<strong>in</strong>destabstand zu berücksichtigen. Die richtige Dimensionierung<br />

e<strong>in</strong>es Sondenfeldes wird durch e<strong>in</strong>e geothermische Modellrechnung sichergestellt.<br />

Langjährige und umfangreiche Erfahrungen bedeuten bei fachgerechter Ausführung<br />

e<strong>in</strong> nur ger<strong>in</strong>ges Erschließungsrisiko.<br />

Oberflächennahe Erdwärmesonden können <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> Tiefe mehrere<br />

Grundwasserschichten durchstoßen. Bei <strong>der</strong> Installation ist daher speziell darauf zu achten,<br />

dass ke<strong>in</strong> hydraulischer Kurzschluss entsteht, weshalb <strong>der</strong> R<strong>in</strong>graum <strong>der</strong> Bohrlöcher nachhaltig<br />

abzudichten ist, damit ke<strong>in</strong>e künstlichen Wegsamkeiten geschaffen werden /BMU 2007/.<br />

Die folgende Beschreibung <strong>der</strong> Rechtsgrundlagen zum E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen <strong>von</strong> Erdwärmesonden<br />

orientiert sich an /Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg 2005/.<br />

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Installation und den Betrieb <strong>von</strong> oberflächennahen<br />

Erdwärmesondenanlagen <strong>in</strong> Baden-Württemberg bilden das Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG), das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) und das Bundesberggesetz<br />

(BBergG) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Lagerstättengesetz <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />

Auch wenn durch den E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Erdwärmesonden we<strong>der</strong> Grundwasser entnommen<br />

noch e<strong>in</strong>geleitet wird, ist jedes Vorhaben zur oberflächennahen Erdwärmenutzung gemäß<br />

dem Wasserrecht <strong>der</strong> zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und nach den<br />

entsprechenden Paragraphen regelmäßig zu prüfen.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung s<strong>in</strong>d folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand<br />

ist zu berücksichtigen, um e<strong>in</strong>e gegenseitige Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> Sonden zu vermeiden. Als<br />

Wärmeträgermedium ist <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Wasserschutzgebieten ausschließlich Wasser e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Außerhalb <strong>von</strong> Wasserschutzgebieten kann e<strong>in</strong> Wasser-Glykol-Gemisch e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Aufgrund <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>von</strong> schädlichen Verän<strong>der</strong>ungen des Grundwassers aufgrund<br />

des Bohrvorgangs, über das Bohrloch o<strong>der</strong> durch die R<strong>in</strong>graumfüllung s<strong>in</strong>d sowohl <strong>in</strong><br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebieten als auch Heilquellenschutzgebieten und im engeren Zustromgebiet<br />

<strong>von</strong> M<strong>in</strong>eralwassernutzungen Bohrungen für Erdwärmesonden nicht zulässig.<br />

Die zuständige Behörde beurteilt anhand verschiedener Kriterien, ob und ggf. unter<br />

welchen Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e oberflächennahe Erdwärmesonde <strong>in</strong>stalliert werden kann und<br />

welche Verfahrensabläufe e<strong>in</strong>zuhalten s<strong>in</strong>d. So s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Bau und <strong>der</strong> Betrieb <strong>von</strong> Erdwärmesonden<br />

<strong>in</strong> Wasser- und Quellenschutzgebieten i.d.R. verboten und Ausnahmen s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIB möglich. Außerhalb <strong>von</strong> Wasser- und Quellenschutzgebieten<br />

s<strong>in</strong>d die Untergrundverhältnisse zu prüfen. Dazu werden vier verschiedene<br />

Fallgruppen (A –D) unterschieden, wobei A die Fallgruppe mit <strong>der</strong> größten Eignung für die<br />

Installation und den Betrieb <strong>von</strong> Erdwärmesondenanlagen darstellt. Für Sonden mit e<strong>in</strong>er<br />

Tiefe <strong>von</strong> mehr als 200 m folgt, mit Ausnahme <strong>von</strong> Fallgruppe A, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelprüfung. Neben

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