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Gemeindeblatt der Sextner März 2004 - Nr. 53 Teil 01 (ca. 500 kb)

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Gemeindeimmobiliensteuer ICI <strong>2004</strong> - TERMINE• Pfeifhofer Markus, Fraktion Mitterberg1/A, 39030 SextenErrichtung einer Mistlege mit Jauchengrube,Gp. 1665 K.G. Sexten(Landwirtschaftsgebiet)• Hackhofer Anton, Helmweg 3, 39030SextenErrichtung einer Mistlege mit Jauchengrube- 1. Varianteprojekt, Gp. 1644K.G. Sexten(Landwirtschaftsgebiet)• Pfeifhofer Josef, Fischleintalstraße3, 39030 SextenEntfernung von Wurzelstöcken, Gp.2110 K.G. Sexten(Landwirtschaftsgebiet)Schwefelfreier Kraftstoff fürdie ganze EUEuropäisches Parlament setzt neueKraftstoffqualitäten durch.Ab dem 1. Januar 2009 dürfen dieOtto- und Dieselkraftstoffe auf demMarkt in <strong>der</strong> EU nicht mehr als 10mg/kgSchwefel enthalten. Diese Entscheidungfällte 2003 das Europäische Parlamentin Brüssel mit großer Mehrheit. Diesist zwei Jahre früher, als von <strong>der</strong> EuropäischenKommission ursprünglichgeplant.Mit dieser Entscheidung wurde einentscheiden<strong>der</strong> Fortschritt für dieLuftreinhaltung gerade in den Städtenerzielt, denn alle Autos, egal wie alt,emittieren damit weniger Schadstoffe,vor allem Stickoxide und Partikel. Dieseneuartigen Kraftstoffe sind an einigenTankstellen (zu einem etwas höherenPreis) bereits heute verfügbar.In den EU- Mitgliedstaaten wird schwefelarmerKraftstoff mit ausreichen<strong>der</strong>räumlicher Verteilung spätestens Anfang2005 zur Verfügung stehen.Bezirksgemeinschaft PustertalUmweltdiensteDer Gemein<strong>der</strong>at hat anlässlich <strong>der</strong> Sitzung vom 09.12.2003, mit den Beschlüssen<strong>Nr</strong>. 37 und 38, nachstehenden ICI-Steuerfreibetrag und den ICI-Steuersatz für dasSteuerjahr <strong>2004</strong> festgelegt.ORDENTLICHER HEBESATZ: 5,5%o – anzuwenden für alle Immobilien,unabhängig von Kategorie o<strong>der</strong> Nutzung;FREIBETRAG – 439,00 Euroanzuwenden für die direkte, als Hauptwohnung des Passivsubjektes genutzteLiegenschaftseinheit (muss auch mit dem meldeamtlichen Wohnsitz übereinstimmen)Zubehör zur Hauptwohnung: als Zubehör gilt die Garage, die Box, <strong>der</strong> Autoabstellplatz,beschränkt auf eine Baueinheit.EINZAHLUNGSMODALITÄT: Termine:AKONTO vom <strong>01</strong>.06. bis 30.06.<strong>2004</strong>SALDO vom <strong>01</strong>.12. bis 20.12.<strong>2004</strong>die Zahlung erfolgt mittels Posterlagschein lautend auf: Konz.AbgabeneinzugsdienstProv.BZ ICI K/K 166397Berechnung 1. Rate: 100%, <strong>der</strong> für das 1. Halbjahr geschuldeten SteuerBerechnung 2. Rate: Differenzzahlung, <strong>der</strong> für das gesamte Jahr geschuldetenSteuerAchtung! Beide Raten werden mit dem für das laufende Jahr beschlossenen Hebesatzund Freibetrag berechnet.- o<strong>der</strong> Berechnung gemäß Einzahlungsmodalität Art. 10, GvD 504/92 i.g.F.ICI AUF BAUGRÜNDE - RichtwerteDer ICI-Besteuerung unterliegen sämtliche bebaubaren Grundstücke, die sich inWohnbauzonen o<strong>der</strong> Gewerbezonen befinden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Zonen, sofern diesefür Bauzwecke genutzt werden. Laut ICI-Gesetz gelten auch Restkubaturen inErweiterungs- und Auffüllzonen als Baugründe, sofern nicht 80% <strong>der</strong> Kubaturausgenutzt worden ist.Den Bürgern wird empfohlen nachstehende Richtwerte, die vom Gemein<strong>der</strong>at mitBeschluss <strong>Nr</strong>. 39 vom 09.12.2003 festgelegt worden sind, bei <strong>der</strong> Besteuerungheranzuziehen, da für niedrigere Werte eine Steuernachzahlung fällig wird. SolltenKaufverträge mit einem höheren Wert abgeschlossen worden sein, muss die Steuerauf den Vertragswert (Marktwert) berechnet werden.Richtwert für Baugründe in allen Wohnbauzonen: Euro 240,00 pro m²Richtwert für Baugründe in Gewerbezonen : Euro 120,00 pro m²ICI-ERKLÄRUNG – TerminSollten sich in <strong>der</strong> Steuersituation Än<strong>der</strong>ungen ergeben haben, muss eine ICI-Erklärungabgefasst werden. Die entsprechenden Formulare und Anleitungen liegen imICI-Amt auf o<strong>der</strong> sind auch über Internet: www.gemeinde.sexten.bz.it zu beziehen.Die termingerechte Abgabe <strong>der</strong> Erklärung erfolgt innerhalb des Termins für dieAbgabe <strong>der</strong> Einkommenssteuererklärung (31.Juli). Die gesetzliche Strafe bei unterlassenerErklärung ist mit 103,00 bis 516,00 Euro, je Unterlassung festgelegt.Für das ICI-AMT - Sabine Mitterhofer Rogger - Tel. 0474/7125483

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