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Gemeindeblatt der Sextner März 2004 - Nr. 53 Teil 01 (ca. 500 kb)

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Kin<strong>der</strong>garten:Die Ausgaben aus <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>gärten im Gemeindegebiet vonSexten (St. Veit und Moos) belaufen sichauf insgesamt Euro 124.260,00; diesemAusgabenposten stehen Einnahmen in<strong>der</strong> Gesamthöhe von Euro 39.000,00(Euro 13.<strong>500</strong>,00 als Landesbeitrag undEuro 25.<strong>500</strong>,00 von Seiten <strong>der</strong> Eltern)gegenüber; die Gemeinde Sexten mussinsgesamt Euro 85.260,00 mit eigenenMitteln abdecken; <strong>der</strong> gesamte Dienstist mit 31,39 % abgedeckt.Die Kin<strong>der</strong>gärten sind in gemeindeeigenenGebäuden untergebracht.Öffentliche BibliothekDie öffentliche Bibliothek leistet als eine<strong>der</strong> zentralen Dienstleistungseinrichtungen<strong>der</strong> Gemeinde einen wesentlichenBeitrag zur Kulturarbeit in Sexten.Sie vermittelt Informationen und Unterhaltungslektüresowie –Medien fürdie gesamte Bevölkerung und wird vonvielen Bürgern Sextens und Touristen,unabhängig vom Alter regelmäßig besucht.b) Grundschule Sexten:Wird die Bibliothek mit finanziellen,räumlichen und personellen Ressourcenausgestattet, kann sie aktuelle und denTrends <strong>der</strong> Zeit angemessene Bücherund Medien anbieten und ansprechendpräsentieren und ihren Bestand laufendaktualisieren, d.h., dass veralteteBücher/Medien ausgeschieden unddurch neue ersetzt werden müssen. Aktualitätzählt nämlich zu den wichtigstenAufgaben einer öffentlichen Bibliothek.Die Ansprüche des Publikums haben inden letzten Jahren zugenommen. Vorallem <strong>der</strong> zunehmenden Nutzung vonneuen Medien wie Internet, CD-ROMusw. muss, will die Bibliothek attraktiv,bürgernah und effizient sein, Rechnunggetragen werden.Derzeit wird <strong>der</strong> Dienst von einer Bibliotheksleiterinmit <strong>Teil</strong>zeit geführt.Gemeindebauhof undRecyclinghofDie Arbeiten für den Gemein<strong>der</strong>ecyclinghofsind abgeschlossen. Derzeitbeschäftigt die Gemeinde zwei Arbeiter;das Aufgabengebiet <strong>der</strong> Gemeindearbeiterist sehr weitläufig und erstrecktsich auf:ordentliche und außerordentliche Instandhaltung<strong>der</strong> Trinkwasser- undAbwasserleitungen;Reinigung und Sauberhaltung <strong>der</strong> öffentlichenStraßen und Plätze;MüllabfuhrdienstSchneeräumungEinschotterungReparaturen an öffentlichen Einrichtungen(Gebäude)Wartung <strong>der</strong> SportanlagenDie ordentliche Instandhaltung <strong>der</strong> Turnhallewurde dem Schuldiener übertragenund somit entstehen für die Gemeindekeine AusgabenDie Führung des Freischwimmbadesmit Kletterturm wurde mittels Vertragan einen Pächter übertragen.Die Wartung des Fußballplatzes hat <strong>der</strong>Fußballclub übernommen. Die Ausgaben,welche die Gemeinde übernimmt,betreffen den Ankauf von Heizöl, dieStromlieferung und ordentliche Instandhaltung.Die Ausgaben belaufensich jährlich auf <strong>ca</strong>. 5.000,00 €.Sozialdienste99/00 00/<strong>01</strong> <strong>01</strong>/02 02/03 03/04Anzahl <strong>der</strong> eingeschriebenen Kin<strong>der</strong> - - 118 119 116Die Grundschulen sind in gemeindeeigenen Gebäuden untergebrachtVeranschlagte Ausgaben 136.830,00c) Mittelschule:Anzahl <strong>der</strong> <strong>Sextner</strong> Schüler, die dieMittelschule Innichen besuchen99/00 00/<strong>01</strong> <strong>01</strong>/02 02/03 03/0456 59 61 69 78Für die Führung <strong>der</strong> Mittelschule Innichen wurde mit <strong>der</strong> Gemeinde Innichen eineVereinbarung abgeschlossen. Die Gemeinde Sexten beteiligt sich an den ordentlichenund außerordentlichen Ausgaben sowie an den Kosten für die Schulausspeisung.Insgesamt wurde für das Jahr <strong>2004</strong> Euro 16.800,00 veranschlagt.Mit Landesgesetz <strong>Nr</strong>.87 vom 30.4.1991ist eine grundlegende Neuordnung <strong>der</strong>Sozialdienste in <strong>der</strong> Provinz Bozen erfolgtund den Gemeinden die Führungund Verwaltung eines Großteils <strong>der</strong> Sozialdiensteübertragen worden.Um aber die Funktionalität, Wirtschaftlichkeitund einheitliche Führung zugewährleisten, hat die Landesverwaltungdie Gemeinden angehalten, dieseDienste <strong>der</strong> jeweils zuständigen Bezirksgemeinschaftzu übertragen. DieBeteiligung an den Kosten für dieseDienste schlägt sich in <strong>der</strong> Höhe von €12.600,00 nie<strong>der</strong>.6

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