Sachstandsbericht zum Pilotverfahren - Hafenausschuss
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Im Schreiben der EU-Kommission <strong>zum</strong> in Rede stehenden <strong>Pilotverfahren</strong> an denBund bittet die EU-Kommission „daher die zuständigen deutschen Behörden umzusätzliche Information zu der oben beschriebenen behaupteten rechtlichen Situationeines bestehenden Umschlagsverbots für bestimmte nukleare Materialien im BremerHafen“.Nach Auffassung der EU-Kommission könnte ein solches Umschlagsverbot einenVerstoß gegen Vorschriften des Kapitels 9 des Vertrages zur Gründung derEuropäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Vertrag darstellen. Der EuratomVertragsieht in Artikel 93 vor, dass die Mitgliedstaaten untereinander alle mengenmäßigenBeschränkungen der Ein- und Ausfuhr beseitigen.Das Bundesumweltministerium hat den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen umeinen Antwortbeitrag zur Antwort der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission gebeten.Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat gegenüber dem Bund am 11.September die vom Senat beschlossene und in der Anlage <strong>zum</strong> Bericht beigefügteStellungnahme abgegeben.C. Gender-PrüfungDie Gender-Aspekte wurden geprüft. Das <strong>Pilotverfahren</strong> der EU Kommission betrifftFrauen und Männer gleichermaßen, es ist daher keine Gender-Relevanz gegeben.D. Negative MittelstandsbetroffenheitDie Prüfung des Mittelstandsförderungsgesetzes hat keine negative Betroffenheit fürkleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben.E. Beschlussvorschlag