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Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung - Initiative weiter bilden

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Sozialpartnervereinbarung/Zwischen demund <strong>der</strong>Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen ev',Auguste-Viktoria-Straße 6,Wiesbaden,Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,Landesbezirk Südwest,Stuttgart,einerseits,an<strong>der</strong>erseits,wird folgende <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Weiterbildung</strong> für das Bundesland Hessenabgeschlossen:§1PräambelDEHOGA Hessen und NGG Südwest messen <strong>der</strong> beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> von Beschäftigtenim Hotel- und Gaststättengewerbe im Bundesland Hessen eine große Bedeutung bei, umdie Leistungs- und Wettbewerbsbeständigkeit des Hotel- und Gaststättengewerbes zu stärkenund um die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter undMitarbeiterinnen zu verbessern.Die Wirkung des demografischen Wandels erfor<strong>der</strong>t ein Umdenken bei den Unternehmern,den Mitarbeitern und in <strong>der</strong> Politik. Die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft, insbeson<strong>der</strong>eihres wirtschaftlichen Kerns, des Gastgewerbes, wird davon abhängen, wie die steigendenAnfor<strong>der</strong>ungen des Tourismusmarktes nach Leistungs- und Produktqualität, nachVielfalt und Flexibilität, sowie nach <strong>der</strong> umweltverträglichen Kompatibilität <strong>der</strong> wirtschaftlichenTätigkeit <strong>der</strong> Unternehmen entsprochen werden kann.Qualifizierung und lebenslanges Lernen, die Schaffung nachhaltiger Personalentwicklungsstrukturenund die Implementierung von Personalentwicklungsinstrumenten sind Schlüsselelementefür die Sicherung <strong>der</strong> Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit <strong>der</strong> Betriebe des Hotelund Gaststättengewerbes, <strong>der</strong> Arbeitsplatzsicherung und <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit <strong>der</strong>Menschen in den Betrieben. Für die Unternehmen geht es darum, die kurz-, mittel- und langfristigenQualifizierungsbedarfe zu erkennen und passgenaue Qualifizierungsangebote undRekrutierungsstrategien zu entwickeln.DEHOGA Hessen und NGG Südwest woilen in einer sozialpartnerschaftlichen ZusammenarbeitUnternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Entwicklung ihrer Potenzialeberaten und för<strong>der</strong>n. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong>systematischen Personalentwicklung und <strong>Weiterbildung</strong> das Haupttätigkeitsfeld im Rahmendieser <strong>Vereinbarung</strong> sein muss.§2GeltungsbereichDiese Sozialpartnervereinbarung ist gültig für alle im DEHOGA organisierten gastgewerblichenBetriebe in Hessen.


2§3ZielsetzungenDie Parteien konzentrieren sich auf folgende grundlegende Handlungsfel<strong>der</strong>:• Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in echte, sozialversicherungspflichtigeTeilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnisse durch Anpassungsqualifizierung• Gesundheitsprävention• Vereinbarkeit von Familie und Beruf• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> des lebenslangen Lernens• Qualifizierung und <strong>Weiterbildung</strong> aller Tätigkeitsgruppen im Gastgewerbe, insbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> un- und angelernten Kräfte sowie <strong>der</strong> Facharbeiter, um einen beruflichenAufstieg zu ermöglichen.• Unterstützung <strong>der</strong> Betriebe bei Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungenfür betriebliche <strong>Weiterbildung</strong> und Personalentwicklung.• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> des Einsatzes mo<strong>der</strong>ner Ansätze <strong>zur</strong> Personalentwicklung und Schaffungeiner Bildungskultur in den Betrieben <strong>der</strong> Region, um Beschäftigte zu binden, die Attraktivitätals Arbeitgeber zu steigern und damit den zukünftigen Fachkräftebedarf sichernzu können.§4Handlungsschwerpunkte und UmsetzungDie Parteien beabsichtigen, auf Basis dieser <strong>Vereinbarung</strong> betriebsübergreifende sowie einzelbetriebliche<strong>Initiative</strong>n und Projekte in und mit Betrieben und Betriebsparteien, die demoben genannten Geltungsbereich entsprechen, in <strong>der</strong> Region durchzuführen. Dazu werdendie Parteien o<strong>der</strong> von ihnen Beauftragte Dritte entsprechende För<strong>der</strong>anträge im Rahmen <strong>der</strong><strong>Initiative</strong> "<strong>weiter</strong> <strong>bilden</strong>" stellen und unterstützen. Gleichzeitig werden sie gemeinsam dafürwerben, um Unternehmen und Betriebsparteien als Akteure und Partner zu gewinnen.§5QualifikationsbedarfDie Parteien unterstützen die Unternehmen bei <strong>der</strong> Schaffung geeigneter Verfahren <strong>zur</strong> Ermittlungdes Personal- und Qualifizierungsbedarfs. Sie werden ihre Mitgliedsorganisationenund Mitglie<strong>der</strong> über die Möglichkeiten verschiedener Verfahren informieren und sie bei <strong>der</strong>betrieblichen Umsetzung dieser Verfahren unterstützen.Mit dieser <strong>Vereinbarung</strong> verfolgen die Parteien das Ziel, den Beschäftigten und den UnternehmenAnreize <strong>zur</strong> Verbesserung ihres Qualifikationsniveaus zu schaffen.Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne dieser <strong>Vereinbarung</strong> sind:a) die Fortentwicklung <strong>der</strong> fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für dieübertragenen Tätigkeiten,b) <strong>der</strong> Erwerb zusätzlicher Qualifikationen,c) die Qualifizierung <strong>zur</strong> Arbeitsplatzsicherung undd) die Einarbeitung bei o<strong>der</strong> nach längerer Abwesenheit.Insbeson<strong>der</strong>e sollen dabei u. a. inhaltliche Schwerpunkte, wie "Soziale Kompetenz", "Me1'\-'"'8eiTenfOlm mg", "Mitarbeitermotivation", "Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht" sowie GesundheitspräventionSchulungsthemen im Rahmen von Projekten werden.


3§6Abstimmung und BeratungZwischen den Parteien erfolgt eine einvernehmliche Abstimmung gemeinsamer Projektinitiativenauf <strong>der</strong> Grundlage dieser <strong>Vereinbarung</strong>. Die Parteien werben für die Verbreitung <strong>der</strong>gemeinsam getragenen <strong>Initiative</strong> auf Branchen- und Betriebsebene.Die Parteien vereinbaren die Einrichtung eines paritätisch besetzten Beirats Ueweils dreiPersonen), <strong>der</strong> den regelmäßigen Austausch und die Abstimmung zwischen den Partnernsicherstellt.Insbeson<strong>der</strong>e ist es Aufgabe des Beirats,• über konkrete Projekte zu entscheiden,• sich inhaltlich über die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Branche auszutauschen und Themenfel<strong>der</strong>sowie <strong>Weiterbildung</strong>sschwerpunkte zu benennen,• die Zielgruppen (Unternehmen und Mitarbeiter) für die gemeinsamen <strong>Initiative</strong>n undProjekte zu definieren und sie für eine Teilnahme zu gewinnen,• Projekte inhaltlich zu begleiten und die Verbreitung <strong>der</strong> Ergebnisse zu för<strong>der</strong>n,• über die gemeinsamen Aktivitäten in <strong>der</strong> Branche zu informieren,sowie sich mit an<strong>der</strong>en <strong>Initiative</strong>n zu vernetzen.Seine Arbeitsweise bestimmt <strong>der</strong> Beirat selbst. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben,in <strong>der</strong> das Proze<strong>der</strong>e für die Auswahl <strong>der</strong> Zielgruppen festgelegt wird, insbeson<strong>der</strong>e die teilnehmendenUnternehmen und die Mitarbeiter. Die Geschäftsordnung wird Bestandteil dieser<strong>Vereinbarung</strong>.§7SchlussbestimmungenDurch diese <strong>Vereinbarung</strong> werden die gesetzlichen Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Sozialpartnerwe<strong>der</strong> eingeschränkt noch ausgeweitet.§8In-Kraft-Treten und KündigungDiese <strong>Vereinbarung</strong> tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit sechsmonatiger Frist zumJahresende, erstmals zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.Wiesbaden/Frankfurt, den 8. Februar 2012Hotel- und GaststättenverbandDEHOGA Hessen e. V.GewerkschaftNahrung-Genuss-GaststättenLandesbezirk SüdwestE. WerumVizepräsidentP.-M. CoxGeschäftsführer

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