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Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung - Initiative weiter bilden

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Sozialpartner -<strong>Initiative</strong> " <strong>weiter</strong>-<strong>bilden</strong>"<strong>Vereinbarung</strong>zwischen demLandesinnungsverband <strong>der</strong> Elektrotechnischen Handwerke Berlin/BrandenburgWilhelminenhofstraße 7512459 Berlinund <strong>der</strong>IG MetallBezirk Berlin-Brandenburg-8achsenAlte Jakobslraße 14910696 Berlinwird folgende <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Weiterbildung</strong> geschlossen:PräambelDie vorstehend genannten Parteien sehen im lebenslangen Lernen <strong>der</strong> Beschäftigten einewichtige Voraussetzung, um benötigte Fachkräfte zu qualifizieren und in den Betrieben zuhalten. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt zu r Erhaltung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong>Unternehmen und können Tn<strong>der</strong>Konsequer;zden-demografischen W ~indel mit gestaiteri. b ieSozialpartner bekennen sich mit dieser <strong>Vereinbarung</strong> zu einem abgestimmten gemeinsamenVo rgehen, indem sie helfen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie treten gemeinsamdafür ein, Personalentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zuunterstützen.Geltungs bereichDiese Rahmenvereinbarung ist gültig im Land Brandenburg, das im Verantwortungsbereichbei<strong>der</strong> Sozialpartner liegt. Von <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> werden ca. 1.250 Betriebe erfasst.ZielsetzungenDie unterzeichnenden Partner haben folgende Zielsetzungen:ptsdomHondwer sommer 0Zentrum für Gewerbeför<strong>der</strong>ungGönSeita I von 2 Am Mühlenberg 1514550 Groß Kreun (Hovel) •.Telefon (033207) 34·0 f(1)1, (033207 13 ~ .J .1. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sbereitschaft in KMU des Elektrohandwerks2. Sensibilisierung von Unternehmern und Belegschaften, um <strong>Weiterbildung</strong> als Instrumentgegen die Abwan<strong>der</strong>ung von Fachkräften einzusetzen.3. Unterstützung <strong>der</strong> Handwerksunternehmen, <strong>Weiterbildung</strong>sbedane zu ermitteln, diese inkonkrete Maßnahmen umzusetzen und die Attraktivität als Unternehmen zu erhöhen.4. <strong>Weiterbildung</strong> als Mittel einzusetzen, damit sich die Betriebe besser am Markt positionierenkönnen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. k k


5. Durch die Unterstützung <strong>der</strong> Betriebe werden mitter~ und lanGfristig die Arbeitsplätzenicht nur attraktiver, son<strong>der</strong>n auch sicherer.6. Unterstützung <strong>der</strong> Betriebe <strong>zur</strong> Entwicklung einer neuen Einste!1ung von Beschäftigtenund Betriebsinhabern in Bezug auf ,,/Veiterbildungsmaßnahmen.Abstimmung und BeratungVertreter beicer Parteien treffen sich regelmäßig, um den ErtüllunGsstand dieser <strong>Vereinbarung</strong>einzuschätzen, Aktionen und Maßnahmen <strong>zur</strong> Umsetzung zu beraten und gegebenenfallskorrigierend einzugreifen. Zu diesem Zweck streben beide Partner die Einrichtung einesparitätisch besetzten Beirats an.Die Aufgabe des Beirats ist es, neben <strong>der</strong> Einschätzung des Standes cer Umsetzung dieser<strong>Vereinbarung</strong> , sich zu Fragen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit, <strong>der</strong> Bekanntmachung von Projekten,zu Inforrnationsveranstaltungen und zu <strong>weiter</strong>en Publikationsmöglichkeiten (Nutzung Inter·net, Printmedien, Fachartikel, Einbeziehung von Multiplikatoren und möglichen Netzwerk·partnern) zu verstäncigen.SchlussbestimmungenDurch diese <strong>Vereinbarung</strong> werden we<strong>der</strong> <strong>weiter</strong>e Abmachungen (Tarifverträge etc.) noch<strong>Vereinbarung</strong>en mit Dritten o<strong>der</strong> gesetzliche Rechte und pflichten <strong>der</strong> Partner eingeschränkto<strong>der</strong> ausgeweitet.GeltungsdauerDiese <strong>Vereinbarung</strong> tritt am 4. April 2012 in Kraft. Sie kann aus wichtigem Grund von jedemPartner zum Ende des Jahres mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Sie endet am31. Dezember 2014, sofern von beiden Partnern bis zum 30. September 2014 nichts an<strong>der</strong>esbestimmt wird.Serlin, 4. April 2012Landesinnungsverband <strong>der</strong> ElektrotechnischenHandwerke Berlin/BrandenburgiU(cons t antin~ngerGeschäftsführerIG-MetallBezirk Berlin·Brandenburg~SachsenPeter F riedrich

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