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1. Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte - Initiative weiter bilden

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Gefördert werden könnenVorhaben zur …<strong>1.</strong> Ermittlung des br<strong>an</strong>chenspezifischen Qualifikationsbedarfs undUnterstützung der Sozialpartner bei der Vorbereitung einerSozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung2. Verbesserung der Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben3. Verbesserung der Rahmenbedingungen betrieblicher Weiterbildung Stärkung der Beratungsstrukturen Ermittlung <strong>von</strong> betrieblichem Qualifizierungsbedarf Tr<strong>an</strong>sfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis Kooperationen in der Weiterbildung Stärkung der Qualität und ErfahrungsaustauschSeite 7 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Nicht förderfähig sind …• … reine Forschungsvorhaben• … Ausbildungsvorhaben• … auf Einzelpersonen bezogene Vorhaben• … Maßnahmen, die über <strong>an</strong>dere Programme förderfähig sind(KUG, WeGebAU)• … Vorhaben, die bereits begonnen haben• … Vorhaben, die über einen Zeitraum <strong>von</strong> drei Jahren hinaus gehen• … Pflichtaufgaben des Antragstellers• … br<strong>an</strong>chenübergreifende VorhabenSeite 8 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Resümee aus 7 Votierungsrunden• 104 Anträge• 18 Anträge <strong>von</strong> Sozialpartnern• 17 Anträge <strong>von</strong> Betrieben und aus dem öffentlichen Sektor• 69 Anträge <strong>von</strong> Bildungs- oder Beratungseinrichtungen• 64 positive VotierungenSeite 9 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Verteilung nach Br<strong>an</strong>chenöffentliche Dienstleistungen: Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind und daher g<strong>an</strong>z überwiegend ausöffentlichen Mitteln fin<strong>an</strong>ziert werden (z.B. Verbraucherzentralen, Studentenwerke), ohne öffentliche Dienstleistungen, diedirekt Br<strong>an</strong>chen zugeordnet werden können (z.B. Gesundheit, Erziehung)Seite 11 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Antragsverfahren• Einreichen der Anträge (Interessensbekundung) bei der Regiestelle• Abgabetermine zu einem Stichtag (nächster Termin 25.03.2011)• Votierung durch Steuerungsgruppe• Bei positiver Votierung: Ausfüllen der Antragsmappe desBundesverwaltungsamtes auf dem circa-Server• Endgültige fördertechnische Prüfung und Bescheid durch das BVASeite 12 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Hinweise zur AntragsgestaltungSeite 13 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Projektbeschreibung, Projektzieleund H<strong>an</strong>dlungskonzept• nachvollziehbare Ableitung des H<strong>an</strong>dlungsbedarfs aus derkonkreten Ausg<strong>an</strong>gssituation• Abgrenzung zu <strong>an</strong>deren Projekten im Förderbereich• realistische und konkrete Projektziele• stimmiges und logisch aufgebautes H<strong>an</strong>dlungskonzept zurRealisierung der Projektziele (Strategie!)• Bezug zur SozialpartnervereinbarungSeite 14 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Arbeitspl<strong>an</strong> / Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>• Stimmigkeit <strong>von</strong> H<strong>an</strong>dlungskonzept , Arbeitspl<strong>an</strong> und Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>• Logischer, tr<strong>an</strong>sparenter und konkreter Aufbau des Arbeitspl<strong>an</strong>s• Beschreibung <strong>von</strong> Zwischen- und Endergebnissen (Meilensteinpl<strong>an</strong>)• Tr<strong>an</strong>sparente Darstellung der Ver<strong>an</strong>twortlichkeiten der Projektpartner• Tr<strong>an</strong>sparenz im Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>, z. B. <strong>von</strong> Personalkosten, Honoraren,Eigenmitteln, Teilnehmergebühren• Beachtung <strong>von</strong> Vergaberecht und Bundesreisekostengesetz• Ausreichend kalkulierte Kofin<strong>an</strong>zierung mit Ausfallressourcen, dienicht nur Freistellungskosten umfassenSeite 15 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


ProjektpartnerProjektpartner werden nötig, wenn Aufgaben nicht vomZuwendungsempfänger selbst durchgeführt werden können.Zwei Möglichkeiten:•<strong>Weiterleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fördermitteln</strong> <strong>an</strong> <strong>Dritte</strong>•Vergabe eines Auftrags <strong>an</strong> externen DienstleisterSeite 16 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


<strong>1.</strong> <strong>Weiterleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fördermitteln</strong> <strong>an</strong> <strong>Dritte</strong>Voraussetzung:Es k<strong>an</strong>n ein eigenständiges Teilprojekt definiert werden.Der Partner erfüllt die selben Voraussetzungen wie der Antragsteller.Mit dem Teilprojekt werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt.Nachweis:- Beteiligung <strong>an</strong> Projektkonzeption/Projektdurchführung- Eigenbeitrag zur Fin<strong>an</strong>zierung (Eigenmittel, Freistellungskosten)- Zuwendungsvertrag2. Vergabe <strong>von</strong> AufträgenVoraussetzung:Es findet ein Leistungsaustausch statt.Es gelten die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Leistungen (VOL/A)Nachweis:Ein entsprechender Vergabevermerk ist dem BVA vorzulegen.Seite 17 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Unterscheidung allgemein - spezifischAllgemeine Maßnahmen<strong>1.</strong>Mehrere Unternehmen sind <strong>an</strong> der Umsetzung beteiligt unddas H<strong>an</strong>dlungskonzept sieht vor, die Ergebnisse für alle beteiligten Unternehmentr<strong>an</strong>sparent und verwertbar aufzubereiten.Nachweis:Die Übertragbarkeit ist <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>von</strong> konkreten Materialien nachzuweisen.2.Einzelunternehmen: Es muss nachvollziehbar sein, dass die zu vermittelndenQualifizierungen eine hohe Übertragbarkeit auf <strong>an</strong>dere Unternehmen und Arbeitsfelderbegründen und damit eine allgemeine Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt besteht.Nachweis:- Zertifizierung durch <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte öffentliche Institutionen.- Bescheinigung <strong>von</strong> einer Kammer, einer vergleichbaren Stelle oder Arbeitsagentur.- Teilnahme <strong>von</strong> Beschäftigten aus <strong>an</strong>deren Unternehmen ist vorgesehen.Seite 18 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Spezifische Maßnahmen<strong>1.</strong>Die unterstützende Begleitung <strong>von</strong> innerbetrieblichen Prozesseneines bestimmten Unternehmens steht im Mittelpunkt desH<strong>an</strong>dlungs<strong>an</strong>satzes(z.B. Prozessoptimierung <strong>von</strong> Produktionsverfahren oderGeschäftsabläufen).2.Die Leit<strong>bilden</strong>twicklung eines Unternehmens steht im Mittelpunktdes H<strong>an</strong>dlungs<strong>an</strong>satzes.3.Es geht um eine Qualifizierung eines/r Beschäftigten auf einenkonkreten Arbeitsplatz im Unternehmen.Seite 19 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


AnreizeffekteGemäß Gruppenfreistellungsverordnung sind nur Beihilfen zulässig, die einenAnreizeffekt haben. Bei Großunternehmen muss dieser explizit nachgewiesenwerden z.B. durch:•Signifik<strong>an</strong>te Zunahme des Vorhabenumf<strong>an</strong>gs:- Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung um mindestens X%- Er<strong>weiter</strong>ung des Weiterbildungs<strong>an</strong>gebots um mindestens X%•Signifik<strong>an</strong>te Zunahme der Reichweite des Vorhabens:- Bildungsziele, die zu einem höheren Qualifikationsniveau führen- Berücksichtigung <strong>von</strong> Teilnehmern mit erschwerten Voraussetzungen•Signifik<strong>an</strong>ter Anstieg des Gesamtbetrags der aufgewendeten Mittel:- Anstieg der aufgewendeten Eigenmittel um mindestens X%•Signifik<strong>an</strong>t beschleunigter Abschluss des Projekts:- Beschleunigung um mindestens X% der ProjektlaufzeitSeite 20 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Unternehmensgenaue AbrechnungDie Höhe der Fördersätze richtet sich nach der Unternehmensgröße entsprechendder KMU-Definition der Europäischen Union:Kleine Unternehmen: bis 49 BeschäftigteJahresumsatz max. 10 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme max. 10 Mio.€Mittlere Unternehmen: bis 249 BeschäftigteJahresumsatz max. 50 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme max. 43 Mio.€Großunternehmen: ab 250 BeschäftigteJahresumsatz über 50 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme über 43 Mio.€Zur Bestimmung des Fördersatzes ist eine exakte Berechnung erforderlich:Teilnehmerstunden pro Unternehmenskategorie (Berechnungstabelle des BVA).Kein einheitlicher Fördersatz, wenn Unternehmenunterschiedlicher Größe beteiligt sindSeite 21 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


Informationen im Internetwww.initiative-<strong>weiter</strong>-<strong>bilden</strong>.deSeite 22 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung


KontaktE-Mailinfo@regiestelle-<strong>weiter</strong>bildung.deInternetwww.initiative-<strong>weiter</strong>-<strong>bilden</strong>.deAdresseAnsprechpartnerRegiestelle WeiterbildungWichm<strong>an</strong>nstraße 610787 BerlinMario Walterwalter.mario@regiestelle-<strong>weiter</strong>bildung.de0345 - 217 68 200163 - 417 68 37Seite 23 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung

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