1. Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte - Initiative weiter bilden
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AnreizeffekteGemäß Gruppenfreistellungsverordnung sind nur Beihilfen zulässig, die einenAnreizeffekt haben. Bei Großunternehmen muss dieser explizit nachgewiesenwerden z.B. durch:•Signifik<strong>an</strong>te Zunahme des Vorhabenumf<strong>an</strong>gs:- Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung um mindestens X%- Er<strong>weiter</strong>ung des Weiterbildungs<strong>an</strong>gebots um mindestens X%•Signifik<strong>an</strong>te Zunahme der Reichweite des Vorhabens:- Bildungsziele, die zu einem höheren Qualifikationsniveau führen- Berücksichtigung <strong>von</strong> Teilnehmern mit erschwerten Voraussetzungen•Signifik<strong>an</strong>ter Anstieg des Gesamtbetrags der aufgewendeten Mittel:- Anstieg der aufgewendeten Eigenmittel um mindestens X%•Signifik<strong>an</strong>t beschleunigter Abschluss des Projekts:- Beschleunigung um mindestens X% der ProjektlaufzeitSeite 20 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung